Regelwerke

InGame Regelwerk

Zuletzt aktualisiert am: 09.08.2026

Max_Pablo
09.08.2026
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InGame Regelwerk

Die nachfolgenden Spielregeln sind maßgeblich für den Spielfluss entscheidend. Jeder Spieler, der auf dem Spieleserver von GVMP spielt, akzeptiert diese Regelungen. Die Sanktionshöhe bei entsprechenden Regelbrüchen obliegt dem zuständigen Bearbeiter. Grundsätzlich hat jeder Spieler das Recht, eine Sanktion durch eine höhere Supportinstanz erneut prüfen zu lassen (max. 72 Stunden nach Sanktionsvergabe) oder ggf. einen Entbannungsantrag / Revisionsantrag nach den geltenden Kriterien einzureichen. Die Superadministration stellt die höchste Supportinstanz dar. Diese Regeln können sich jederzeit ändern. Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, sich über Regelwerksänderungen selbstständig zu informieren und diese einzuhalten. Missachtungen der Ingame-Regeln können je nach schwere zu InGame, zeitlichen und permanenten Sperren oder einem Communityausschluss führen. Den Anweisungen von Teammitgliedern im Admin-Dienst ist Folge zu leisten und sind den Ingame-Regeln überstellt.


Allgemeine Informationen zum Regelwerk

1. Das bewusste Ausnutzen von Grauzonen/Lücken im Regelwerk ist verboten.

2. Ein Spieler kann maximal drei aktive Verwarnungen (Warns) erhalten. Nach Erreichen der dritten aktiven Verwarnung wird der Gameserver-Account permanent gesperrt. Unabhängig von der Anzahl der aktiven Verwarnungen behält sich die Administration das Recht vor, eine permanente Sperre des Gameserver-Accounts auszusprechen, sofern ein Verstoß gegen §14.17. vorliegt.

Zwei Monate nach Erhalt eines Warns kann ein Antrag auf Warnentfernung für einen Warn via Ticket gestellt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass zwei Monate ab Zeitpunkt des letztens Warns bzw. der Sanktion keine weiteren Regelwerksbrüche erfasst wurden.

3. Jeder Spieler mit einer permanenten Sperre oder Communityausschluss hat die Möglichkeit einen Entbannungsantrag zu stellen.

Kriterien und Voraussetzungen sind hier zu finden: Informationen zur Entbannung

4. Regelbrüche anderer Spieler können via Ticket mit Beweisen (Screenshots/Videos mit Ton) eingereicht werden. Die festgelegten Videoanforderungen sind unter §14 zu finden.

Sollten während einer Roleplay-Situation Regelbrüche stattfinden, so muss die Roleplay-Situation trotzdem zu Ende gespielt werden.

Ein Regelbruch darf frühestens nach 12h und muss bis spätestens 72 Stunden nach dem Vergehen eingereicht worden sein.

Ausnahme:

  • Schwerwiegende Regelbrüche (wie z.B. Cheating/Decken von Cheatern/Duping/Massen-RDM/Massen-VDM) anderer Spieler, müssen unverzüglich nach Kenntnisnahme via Ticket oder dem Ingame-Support mit /Support gemeldet werden.
  • Offensichtliches VDM

Hinweis: Videomaterial darf bei Beschwerdeerstellung durch Nutzer, nur unter folgenden Umständen verwendet werden:

  • Es darf nur eigenes oder mit schriftlicher Erlaubnis zur Verfügung gestelltes Videomaterial verwendet werden, in denen man persönlich geschädigt wurde. (Ausnahme bei Verhalten, das das Serverbild nach außen negativ beeinflusst oder dem Ruf des Servers schadet, sowie bei schweren Regelverstößen wie Cheating, Duping etc.)
  • Beschuldigte haben in Beschwerdefällen, welche unter §3 (Hacking & Bugusing) fallen, die Möglichkeit ein Gegenbeweisvideo einzureichen. Sollte kein Gegenbeweisvideo existieren, mangelhaft sein oder die Anschuldigung nicht ausreichend widerlegen, kann das Supportteam den Spieler entsprechend sanktionieren.

5. Der Ingame Support darf ausschließlich mit dem Befehl /Support angefordert werden. (Beispiel: /support Ich kann mich nicht mehr bewegen)

6. Der /ooc (Out Of Character) Chat ist nur für Hinweise außerhalb des Roleplays zulässig. (Beispiel: /ooc Mein Mikrofon funktioniert nicht. Ich starte kurz meinen PC neu)

7. Jegliche Fremdwerbung für andere Projekte, dessen Erwähnung oder das Abwerben von anderen Spielern ist verboten.

8. Beweismaterial, welches man vom Support erhält, darf nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. (Bspw. das Video des Beschwerdeerstellers)

9. Es ist untersagt, während des Streamens oder beim Einreichen von Support/Beschwerdematerial die Userkennung zu verdecken oder zu verändern.

10. Administrative Erstattungen müssen den Mindestwert von $200.000 überschreiten und spätestens 48 Stunden ab Zeitpunkt des Verlustes mit einem eindeutigen Videobeweis via Ticket beantragt werden. Die Administration behält sich das Recht vor, von Erstattungen für in der Vergangenheit negativ aufgefallene Spieler abzusehen.
Für Verluste, die durch einen Server-Crash, Server-Restart, Datenbank-Rollback oder aufgrund eigener Regelwerksbrüchen entstanden sind, ist eine Erstattung pauschal ausgeschlossen.


§ 1. Accounts

1. Bei einer Spielzeit von weniger als 60 Stunden in 3 Monaten oder einer permanenten Ingame Sperre behält sich das GVMP-Team vor, Besitztümer wie Häuser, Tankstellen, Ölpumpen, Nachtclubs, Lagerhallen und Tattoo-Shops zu entziehen, um diese z.B. durch Versteigerungen oder einem freien Verkauf für andere Spieler zugänglich zu machen.

2. Das Handeln/Tauschen/Weitergeben jeglicher Besitztümer gegen reale Sachwerte, ist verboten. Die Weitergabe von Accounts wie auch Account-Daten ist verboten.

3. Bis einschließlich Ingame-Level 8 läuft die Probezeit. Hier führt bereits ein Warn zu einer permanenten Sperre.

4. Jeder Spieler ist für seine Accounts auf GVMP Plattformen selbst verantwortlich. Das Erstellen von mehreren Accounts (Multi-Accounts) ist untersagt. Das Decken von Multi-Account-Spielern wird sanktioniert.


§ 2. Respekt und Umgang untereinander

1. Beleidigungen müssen der Situation entsprechend Roleplay-konform gewählt werden. Massives und/oder grundloses Beleidigen ist verboten.

2. Jeder Spieler hat seine Rolle möglichst realistisch mit den gegebenen Umständen zu spielen. Das Verhalten gegenüber anderen Spielern muss der Situation entsprechend respektvoll gestaltet sein. Es wird IMMER ein faires und für ein Zusammenspiel notwendiges Verhalten des Nutzers gefordert.


§ 3. Hacking & Bugusing

1. Cheating, Hacking, Bugusing, jegliche Automatisierungen (z.B. Makros zur Vorteilsverschaffung (z. B. Weapon-Switch-Makros)) und Programme, welche auf den GTA-Prozess zugreifen oder verdecken (z.B. Cheat Engine/Sandboxie etc.) auch ohne Vorteilsverschaffung, dessen Verbreitung oder Decken anderer Spieler, wie auch das Ausnutzen von Desyncs sind verboten. (Keypresser sind von dieser Regelung ausgenommen). Grafik-/ Einstellungstricks zur besseren Sichtbarkeit oder Manipulation der Netzwerkverbindung (z. B. Lag-Switch) sind ebenfalls verboten.

2. Bugs müssen sofort nach deren Entdeckung im Ticketsystem gemeldet werden.

3. Die Verwendung von CustomOS Versionen und nicht genehmigten Spiel-Modifikationen ist untersagt. Hier findet ihr eine aktuelle Übersicht über alle erlaubten und verbotenen Spiel-Modifikationen. Weiterhin sind auch alle nicht aufgelisteten Modifikationen verboten, die euch im Spiel einen Vorteil verschaffen.
3.1 Folgende Windows-Dienste müssen auf jedem System dauerhaft aktiviert sein: EventLog, SysMain, DiagTrack, DPS und PcaSvc.

4. Sollte ein Cheatverdacht vorliegen, kann das Supportteam eine Aufnahme für jegliche Art von Schuss- und Deathmatch-Situationen anfordern. Wird die angeforderte Aufnahme nicht eingereicht, kann der Support den Spieler entsprechend sanktionieren. Die festgelegten Videoanforderungen sind unter §14 zu finden.


§ 4. Roleplay

1. Jeder Spieler hat seine Rolle möglichst realistisch mit den gegebenen Umständen zu spielen. Das Verhalten gegenüber anderen Spielern muss der Situation entsprechend respektvoll gestaltet sein. Es wird IMMER ein faires und für ein Zusammenspiel notwendiges Verhalten des Nutzers gefordert.

2. Das Erfinden von nicht im Spiel vorhandenen Gegenständen, Personen oder Handlungen zur Vorteilsverschaffung entspricht dem Betreiben von Powergaming und ist untersagt.

3. Das Beschaffen, Verwenden oder Weitergeben von Out-of-Character-Informationen, die nicht innerhalb des Spielservers erlangt wurden und eine gegenwärtige oder zukünftige Roleplay-Situation beeinflussen können, ist Metagaming und verboten.

Hierzu zählen insbesondere Informationen aus Streams, Bildschirmübertragungen, externen Chats, externen Sprachkanälen, Aufnahmen oder Mitteilungen anderer Spieler.

Ausgenommen sind rein organisatorische Absprachen, Terminvereinbarungen sowie Medieninhalte, die keine gegenwärtige oder zukünftige Roleplay-Situation beeinflussen können.

3.1 Streamsniping

Als Streamsniping gilt das Nutzen einer Liveübertragung oder einer nur geringfügig verzögerten Übertragung, um:

  • den Aufenthaltsort eines Spielers zu ermitteln,
  • sich einem Spieler gezielt zu nähern oder ihm auszuweichen,
  • Informationen über eine laufende oder bevorstehende Situation zu erhalten,
  • die Anzahl, Ausrüstung oder Vorgehensweise beteiligter Spieler zu erkennen,
  • oder eine Roleplay-Situation auf andere Weise zu beeinflussen.

Das Weitergeben oder Entgegennehmen solcher Informationen wird dem eigenen Streamsniping gleichgestellt.

Wer selbst an einer laufenden oder absehbaren Situation beteiligt ist, darf den Stream oder die Bildschirmübertragung eines ebenfalls beteiligten Spielers nicht zeitgleich verfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die konkrete Verwendung einer einzelnen Information nachgewiesen werden kann.

Informationen aus später angesehenen Aufzeichnungen, Clips oder VODs bleiben Out-of-Character-Informationen und dürfen nicht innerhalb des Roleplays verwendet werden.

4. Das bewusste und nicht oder nur mangelhaft begründete Provozieren (Baiting) von Personen/Fraktionen, mit der reinen Absicht künstlich deren Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, ist untersagt.

4.1 Troll-RP

Als Troll-RP gilt ein Verhalten, dessen überwiegender Zweck darin besteht, andere Spieler zu belästigen, zu provozieren, lächerlich zu machen, ihre Roleplay-Situationen zu stören oder eine Reaktion zur eigenen Out-of-Character-Unterhaltung zu erzwingen, ohne dabei ein nachvollziehbares und ernsthaftes Roleplay-Angebot zu schaffen.

Troll-RP ist verboten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • das wiederholte oder gezielte Stören fremder Roleplay-Situationen durch Schreien, Spammen, störende Geräusche, Animationen, Fahrzeuge, Gegenstände oder vergleichbare Handlungen,
  • das absichtliche Aufsuchen einzelner Spieler, Personengruppen oder Fraktionen mit dem überwiegenden Ziel, diese ohne nachvollziehbaren Roleplay-Hintergrund zu provozieren oder zu beschäftigen,
  • das wiederholte Verfolgen, Belästigen oder erneute Aufsuchen eines Spielers, nachdem eine Situation beendet oder erkennbar kein weiteres Roleplay-Angebot vorhanden ist,
  • das absichtliche Blockieren, Unterbrechen oder Sabotieren von Veranstaltungen, Geschäften, Behandlungen, Kontrollen oder sonstigen Roleplay-Abläufen,
  • das Erfinden offensichtlich sinnloser Notfälle, Aufträge, Beschwerden, Bestellungen oder Anliegen, sofern diese ausschließlich dazu dienen, die Zeit anderer Spieler oder Fraktionen zu verschwenden,
  • das Erstellen oder Ausspielen eines Charakters, dessen überwiegender Zweck darin besteht, andere Spieler zu nerven, bloßzustellen oder Roleplay-Situationen ins Lächerliche zu ziehen,
  • das wiederholte Provozieren staatlicher oder anderer Fraktionen ohne nachvollziehbare Vorgeschichte oder ein ernsthaftes Interesse an der daraus entstehenden Roleplay-Situation,
  • sowie das koordinierte Troll-RP mehrerer Spieler.

Humorvolles, satirisches, chaotisches oder außergewöhnliches Roleplay stellt nicht automatisch Troll-RP dar.

Solches Roleplay bleibt zulässig, sofern:

  • eine nachvollziehbare Rolle oder In-Character-Motivation erkennbar ist,
  • anderen Spielern ein ernsthaftes und angemessenes Roleplay-Angebot gemacht wird,
  • die Situation nicht überwiegend auf Kosten unbeteiligter oder erkennbar desinteressierter Spieler stattfindet,
  • und das Verhalten nicht hauptsächlich dem gezielten Stören, Belästigen oder Provozieren dient.

Dass eine Handlung innerhalb der Spielwelt oder in einer vermeintlichen Rolle durchgeführt wird, schützt nicht vor einer Sanktion, wenn das zugrunde liegende Verhalten erkennbar dem Trolling dient.

Bei der Bewertung werden insbesondere der Zusammenhang, die In-Character-Grundlage, die Häufigkeit, die Auswirkungen auf andere Spieler, vorherige Auffälligkeiten sowie das dokumentierte Gesamtverhalten berücksichtigt.

Ein einmaliger unangebrachter oder misslungener humoristischer Versuch stellt nicht automatisch Troll-RP dar. Schwere oder wiederholte Verstöße können jedoch bis zu einem Communityausschluss führen.

Spieler, die Troll-RP unterstützen, koordinieren oder sich bewusst daran beteiligen, können wie die unmittelbar handelnden Spieler sanktioniert werden.

5. Combat-Logging

5.1 Das absichtliche Verlassen des Spiels, das Herbeiführen eines Verbindungsabbruchs oder das anderweitige Entziehen aus einer laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Roleplay-Situation ist verboten.

Als Combat-Logging gelten insbesondere:

  • das Beenden des Spiels während einer Auseinandersetzung, Verfolgung, Kontrolle, Festnahme, Entführung, Bedrohung oder eines Überfalls,
  • das absichtliche Provozieren eines Timeouts oder Verbindungsabbruchs,
  • das Wechseln des Charakters oder Accounts, um sich einer Situation zu entziehen,
  • das Einparken oder anderweitige Unzugänglichmachen eines für die Situation relevanten Fahrzeugs,
  • sowie das bewusste Fernbleiben nach einem vermeintlichen Spielabsturz.

5.2 Das Verbot gilt während der gesamten Situation und bis zehn Minuten nach ihrem erkennbaren Ende. Eine Situation gilt nicht als beendet, solange eine Verfolgung, Fahndung, unmittelbare Suche oder sonstige erkennbare Folgehandlung andauert.

5.3 Bei einem Spielabsturz, Verbindungsproblem oder Serverneustart muss der Spieler unverzüglich erneut verbinden und die Situation fortsetzen.

Ist eine Rückkehr aus technischen Gründen nicht möglich, muss dies so schnell wie möglich über den Ingame-Support oder das Ticketsystem gemeldet werden. Die Administration kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

6. Eine Abwesenheit von maximal 5 Minuten ist unter eigenem Risiko erlaubt, jedoch ist man während der gesamten Zeit Teil des Spielgeschehens.

7. Maskierte Spieler sind im Roleplay unkenntlich und dürfen nicht zu ihrem Nachteil an der Stimme erkannt werden. (Anrufe aus Telefonzellen sind ebenfalls nicht an der Stimme zu erkennen.)

8. Im Falle eines Gamecrashes, Serverrestart oder Ähnlichem, ist die aktive Situation danach wieder aufzunehmen.

9. Vor Aktionen, welche zu einer Eskalation führen könnten (Fesseln, Schusswaffengebrauch etc.), muss diese, falls nicht aus der Situation klar erkenntlich, angekündigt werden. Eine angemessene Reaktionszeit ist hierbei der Situation entsprechend zu geben.
9.1 Ausnahme: Vor dem Einsatz eines Tasers muss grundsätzlich eine deutliche Ankündigung erfolgen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine bereits vorangegangene Flucht erkennbar ist und der Einsatz des Tasers daraus klar nachvollziehbar wird.
Die Ankündigung eines Tasers gilt nicht als Schussankündigung. Der tatsächliche Einsatz des Tasers wird jedoch als Schussankündigung gewertet.

10. Ausweglose Situationen sind zu vermeiden, hierzu zählen Patt-Situationen (vercampen in Fraktionslager, Jumppoints) aber auch die Flucht ins Wasser.

11. Zivilisten ist es untersagt, sich Schutz bei Bad Fraktionen, vor anderen Fraktionen oder der Polizei, zu suchen.

12. OOC-Talk

12.1 Gesprochener OOC-Talk ist innerhalb der Spielwelt grundsätzlich verboten.

12.2 OOC-Talk ist ausschließlich in folgenden Bereichen erlaubt:

  • innerhalb der eigenen Fraktionsbase, sofern kein fraktionsfremder Spieler anwesend ist und keine aktive Roleplay-Situation stattfindet,
  • innerhalb der ausgewiesenen OOC-Area am Vinewood Theater (Bühne und Zuschauerbereich; NICHT der Parkplatz), sofern dort keine Veranstaltung oder aktive Roleplay-Situation stattfindet.

12.3 OOC-Talk ist insbesondere an öffentlichen Bereichen, in Gruppen, sowie im Fraktionsfunk verboten.

12.4 Das Betreten einer Fraktionsbase oder der OOC-Area beendet keine bereits laufende Roleplay-Situation und gewährt keinen Schutz vor deren Fortsetzung. Die Bereiche dürfen nicht gezielt aufgesucht werden, um sich einer Situation oder deren Konsequenzen zu entziehen.

12.5 Innerhalb der erlaubten OOC-Bereiche dürfen keine Informationen ausgetauscht werden, die eine gegenwärtige oder zukünftige Roleplay-Situation beeinflussen können.

12.6 Kurze und zwingend notwendige technische Hinweise über den /ooc-Chat bleiben entsprechend den allgemeinen Informationen zum Regelwerk zulässig.

13. Anstößiges Roleplay, wie z.B. extrem detaillierte Folter oder Zerstückelung, sexuelle Belästigung oder vergleichbare Tätigkeiten, ist ohne die explizite, im /ooc unmissverständlich ausgesprochene Zustimmung aller aktiv und passiv daran Beteiligten und im Umfeld des Geschehens befindlichen Spieler strikt untersagt. Eine von einem Teilnehmer zuvor geäußerte Einwilligung zum Betreiben genannter Tätigkeiten kann von diesem jederzeit widerrufen werden, woraufhin das derart stattfindende Roleplay augenblicklich abzubrechen und die Situation aufzulösen ist.
Sobald eine Person signalisiert, dass etwas unangenehm ist, muss dies respektiert werden.

14. Das bewusste Ausnutzen offensichtlicher Regelverstöße anderer Spieler ist verboten.

15. Großstadtprinzip und öffentliche Bereiche

15.1 Die Spielwelt ist unabhängig von der technisch dargestellten Anzahl an NPCs und Spielern als dauerhaft bewohnte Großstadt zu behandeln.

Häuser, Wohnungen, Geschäfte, Verkehrswege, Kameras, Anwohner, Passanten und mögliche Zeugen gelten auch dann als vorhanden, wenn sie technisch nicht sichtbar dargestellt werden.

15.2 Offensichtlich illegale Geschäfte und geplante kriminelle oder gewalttätige Handlungen dürfen nicht offen auf der Straße oder in stark frequentierten beziehungsweise besonders überwachten öffentlichen Bereichen begonnen werden.

Dies gilt insbesondere für:

  • den Würfelpark,
  • die unmittelbaren Eingangs-, Vorplatz- und Kundenbereiche von Krankenhäusern,
  • die unmittelbaren Eingangs-, Vorplatz- und Kundenbereiche von Restaurants,
  • sowie vergleichbare öffentlich zugängliche und erkennbar stark frequentierte Orte.

15.3 Eine Provokation, Beleidigung oder Auseinandersetzung an einem solchen Ort berechtigt nicht dazu, dort unmittelbar eine geplante Gewalthandlung zu beginnen.

Der betroffene Spieler muss eine nachvollziehbare Möglichkeit innerhalb des Roleplays entwickeln, die Person zu verfolgen, wegzulocken, an einem anderen Ort abzufangen oder die Situation zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen.

15.4 Die genannten Bereiche sind keine Safezones.

Wurde eine Situation außerhalb eines solchen Bereichs begonnen und flüchtet ein Beteiligter anschließend gezielt dorthin, darf die Situation grundsätzlich fortgesetzt werden. Das bewusste Ausnutzen öffentlicher Bereiche als Schutz vor einer bereits laufenden Situation ist verboten.

Auch bei einer Fortsetzung sind unbeteiligte Spieler, mögliche Zeugen und die besondere Öffentlichkeit des Ortes angemessen zu berücksichtigen.

15.5 Verhältnismäßige Maßnahmen staatlicher Fraktionen bleiben zulässig.

16. Herabwürdigung und Verweigerung von Roleplay

16.1 Jeder Spieler ist verpflichtet, nachvollziehbare Roleplay-Angebote ernst zu nehmen, seine Rolle beizubehalten und anderen Spielern die Entwicklung einer Situation zu ermöglichen.

Das bewusste Verweigern einer Roleplay-Situation, das absichtliche Brechen der Immersion oder das ausschließliche Reduzieren einer Situation auf Spielmechaniken und den eigenen Erfolg ist verboten.

16.2 Die Out-of-Character-motivierte Herabwürdigung von Roleplay oder von Spielern, die Roleplay ausspielen, ist verboten.

Hierzu zählen insbesondere Aussagen oder Bezeichnungen wie:

  • „Filmis“,
  • „Rentner“,
  • „Pack deine Pommes in die Tüte“,
  • sowie vergleichbare Aussagen,

sofern diese erkennbar verwendet werden, um Roleplay lächerlich zu machen, eine Situation abzuwerten oder einen anderen Spieler für das Ausspielen seiner Rolle anzugreifen.

16.3 Entscheidend sind der Zusammenhang und die erkennbare Absicht der Aussage. Eine gewöhnliche und zur Rolle passende Verwendung einzelner Begriffe innerhalb einer In-Character-Situation stellt nicht automatisch einen Regelverstoß dar.

16.4 Schwere oder wiederholte Verstöße können zu einem Communityausschluss führen.

17. Roleplay-Eignung und Communityausschluss

17.1 Spieler, deren dokumentiertes Gesamtverhalten erkennen lässt, dass sie die Roleplay-Ausrichtung von GVMP nicht akzeptieren oder nicht bereit sind, konstruktiv zum Roleplay beizutragen, können aus der Community ausgeschlossen werden.

Dies gilt insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Regelungen zur Herabwürdigung und Verweigerung von Roleplay, zu übermäßig kampforientiertem Spielverhalten oder zu Troll-RP.

17.2 Die Entscheidung wird durch die Administration des Projekts unter Berücksichtigung der Gesamtumstände getroffen. Maßgeblich sind insbesondere:

  • die Schwere und Häufigkeit des Verhaltens,
  • vorherige Gespräche, Hinweise und Sanktionen,
  • die Entwicklung des Spielers nach vorherigen Auffälligkeiten,
  • sowie die erkennbare grundsätzliche Spielweise.

17.3 Gegen einen auf dieser Grundlage ausgesprochenen Communityausschluss kann innerhalb von 72 Stunden einmalig eine Revision bei der Server- oder Projektleitung eingereicht werden.

Bleibt der Communityausschluss nach der Revision bestehen, ist eine erneute Prüfung frühestens zwölf Monate nach der letzten Entscheidung entsprechend den geltenden Kriterien zur Entbannung möglich.


§ 5. Deathmatch

1. Als Deathmatch wird jede Handlung deklariert, die einen physischen Angriff oder eine Kampfhandlung darstellt.

2. Deathmatch darf nur betrieben werden wenn:

  • Ein realistischer, nachvollziehbarer und aus dem Roleplay ersichtlicher Grund dafür vorliegt (z.B. begründete Exekution, Abwehren einer tödlichen Bedrohung, realistische Widerstandsleistung gegen Staatsbeamte, zur Selbstverteidigung, Flucht).
  • Betroffene Spieler in einem systemgebundenen Szenario beteiligt sind (z.B. Blacklist-Einträge, Gangwar-Gebiets Kämpfe oder Fraktionskriege).

2.1 Übermäßig kampforientiertes Spielverhalten

Die Verwendung von Gewalt oder Waffen darf nicht als regelmäßiger Ersatz für Roleplay dienen.

Übermäßig kampforientiertes Spielverhalten, nachfolgend auch „Gambo-Verhalten“ genannt, liegt insbesondere vor, wenn ein Spieler wiederholt:

  • Konflikte gezielt provoziert, um eine Kampfhandlung herbeizuführen,
  • Situationen ohne angemessene Interaktion schnellstmöglich eskalieren lässt,
  • Waffen als gewöhnliche oder erste Reaktion auf Konflikte verwendet,
  • Schussankündigungen lediglich als formalen Vorwand für eine unmittelbar beabsichtigte Schießerei nutzt,
  • nachvollziehbare Möglichkeiten zur Kommunikation oder Weiterentwicklung einer Situation ohne erkennbaren Grund ablehnt,
  • oder Kills, taktische Siege und Kampfhandlungen erkennbar über ein glaubwürdiges und konsequentes Ausspielen der eigenen Rolle stellt.

Ein formal vorhandener Schussgrund schließt einen Verstoß gegen diese Regel nicht automatisch aus, wenn das dokumentierte Gesamtverhalten zeigt, dass Gewalt wiederholt als Ersatz für Roleplay verwendet wird.

Bei der Bewertung werden insbesondere die Schwere, Häufigkeit, Vorgeschichte, bisherigen Sanktionen und das erkennbare gesamte Spielverhalten berücksichtigt.

Spontane Selbstverteidigung oder eine Situation, in der eine unmittelbare Gefahr keine realistische Gesprächsmöglichkeit zulässt, stellt nicht automatisch einen Verstoß dar.

3. Das Betreiben von Vehicle Deathmatch (VDM) beschreibt die bewusste Benutzung von Fahrzeugen zum absichtlichen Angriff auf Spieler und ist untersagt.

Ausnahmen:

  1. Vor einem Auto stehen eine oder mehrere Personen, so dürfen diese einmalig überfahren werden, sofern es nicht anders möglich ist um zu flüchten.
  2. Sollte eine Person zu Fuß flüchten, ist das einmalige leichte Anfahren erlaubt, um die Person zum Stoppen zu bringen.

Generell ist das Pitten von Fahrzeugen wie z.B. im Rahmen einer Verfolgungsjagd und seiner Verfolger erlaubt. Hierbei gibt es jedoch folgende Regelungen:

  1. Das bewusste Durchfahren einer Fahrzeugkolonne und/oder Absperrung ist einmalig zur Flucht erlaubt.
  2. Einzelne Fahrzeuge einer fahrenden oder stehenden Fahrzeugkolonne dürfen aus taktischen Gründen ebenso gepittet werden. (Hierbei legen wir den Wert auf einzelne Fahrzeuge. Bedeutet: Nicht mehrmals hintereinander einzelne Fahrzeuge, außer die Fahrzeuge flüchten)
  3. Sobald eine der beiden Parteien die Fahrzeuge verlässt, ist das Pitten von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe zu den Personen verboten.
  4. Sofern eine Fahrzeugkolonne oder eine Absperrung unausweichlich ist, gilt dies nicht als VDM.

4. Drive-by:

  1. Der Beschuss von Helikopter zu Helikopter und Fahrzeug zu Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt.
  2. Der Beschuss von Fahrzeugen durch Helikopter ist nur in spontanen Situationen erlaubt.
  3. Der Beschuss von Personen aus Fahrzeugen und Helikoptern ist grundsätzlich verboten.
  4. Eine Ausnahme von der Regel bilden hierbei die entsprechenden Defcon Regularien.

§ 6. Zusammenschluss ziviler Spieler (Gruppen)

1. Unter einer Gruppe ist ein Zusammenschluss von zivilen Spielern mit der gleichen Absicht zu verstehen.

2. Eine Gruppe von Spielern darf bei einer aktiven Handlung (z.B. einem Angriff, Überfall, Raub) weder aus mehr als 7 Personen bestehen, noch mit einer Fraktion agieren. Bei einer passiven Handlung, oder auf Cayo Perico, gilt diese Regelung nicht.


§ 7. Überfälle & Schusswaffengebrauch

1. Wer einen anderen Spieler überfällt, hat für die gesamte Dauer des Überfalls auf nachvollziehbare Weise Kontakt mit dem überfallenen Spieler zu halten.

2. Für das Hinrichten bedarf es einen nachvollziehbaren und gerechtfertigten Grund, welchen der Hinzurichtende selbst verursacht oder zu verantworten hat. (Zum Beispiel: Bloodout einer Fraktion, Fraktionsangelegenheiten, Kidnapping, Mord, Beschuss, Diebstahl oder extrem rufschädigendes Verhalten)

3. Überfallene Spieler dürfen nicht hingerichtet werden, sofern diese kooperieren. Bei Hinrichtungen gilt diese Regelung nicht (siehe §7 Abs. 2).

4. Spieler bis einschließlich Level 3 gelten als Anfänger und stehen unter s.g. Noobschutz. Ortsunabhängig darf ein Anfänger nicht länger bedroht, ausgeraubt, gekidnappt, be- oder erschossen werden, nachdem er auf sein Level durch Vorlage seines Personalausweises (X-Taste -> Personalausweis zeigen) hingewiesen hat, es sei denn:

  • Er ist Provokateur oder Verursacher der durch Bedrohung, Ausbeutung, Kidnapping, Be- oder Erschießung führenden Situation.
  • Er widersetzt sich der Staatsgewalt.

5. Überfällt man andere Spieler/Fahrzeuge, dürfen Gegenstände ausschließlich über die Funktion "Zinken" im X-Menü gestohlen werden.

- Bitte beachtet, dass auch beim "Zinken" über das X-Menü das RP vernünftig ausgespielt werden soll.

- Spieler dürfen dazu aufgefordert werden, ihre equipten Waffen vor dem Zinken im Inventar zu verstauen und den Rucksack zu sortieren.

- Spieler dürfen nicht dazu aufgefordert werden, Gegenstände vor dem Zinken aus dem Inventar zu entfernen. (um die Chance auf gewünschte Gegenstände zu erhöhen)

Ausnahmen: 

  1. Bei einem Verstoß gegen die Kartell-Preise dürfen Spieler auch ohne das X-Menü gezinkt werden.
  2. Das bewusste Anbieten höherer Preise, um im Anschluss die Spieler wegen dem Verstoß gegen die Kartellpreise zu zinken, ist verboten. (Spieler zu einem Verstoß baiten)
  3. Auf Cayo Perico ist das Zinken ohne das X-Menü erlaubt.

§ 8. Forderungen

1. Bei Geiselnahmen/Erpressungen müssen die Forderungen realistisch gehalten werden.

Folgende Richtwerte dürfen nicht überschritten werden:

  • Maximale Lösegeldforderung: 250.000$ (Für alle Geiseln) - bei systemgegebenen Szenarien (siehe Fraktionsregelwerk) - 500.000$
  • Maximale Waffenkisten: 25 Stück (Für alle Geiseln)
  • Maximaler Sachwert: 250.000$ (Für alle Geiseln) z.B. 100 Smartphones x 500$ = 50.000$ - bei systemgegebenen Szenarien (siehe Fraktionsregelwerk) - 500.000$

Ausnahme hierbei ist eine Entführung verschiedener Regierungsmitglieder:

  • Gouverneur - Lösegeldforderung bis max 1.500.000$
  • Rang 12 (LSPD, FIB, Army), 11+ Regierung - Lösegeldforderung bis max 750.000$
  • Rang 11 (LSPD, Army, FIB) oder Minister (10+ Regierung) - Lösegeldforderung bis max 500.000$

2. Das gleichzeitige Fordern von Lösegeld und Sachgütern ist nicht gestattet.

3. Es dürfen nur direkt beschaffbare und legale Items gefordert werden. Waffen- und Militärkisten dürfen nur gefordert werden, wenn die Army an der Situation beteiligt ist.


§ 9. New Life

1. Der Wiedereinstieg nach der Behandlung durch den Notfallmediziner verursacht beim Betroffenen einen Kurzzeitgedächtnisverlust:

Jegliches Wissen über beteiligte Personen, ihre Namen und ihr Aussehen sowie sonstige Informationen, welche in der Roleplay-Situation, die zum Koma des Betroffenen geführt haben, dürfen nicht für das weitere Spielgeschehen verwendet werden.

2. Beim Erwachen aus dem Koma ist eine erneute Beteiligung an der laufenden RP-Situation nicht gestattet, unabhängig von einer möglicherweise eingetretenen örtlichen Verlagerung der Situation.

3. Sofern der Betroffene in einer RP-Situation verletzt wird und ins Koma fällt, dürfen ihm danach aufgrund der RP-Situation keine Auswirkungen mehr treffen (z.B. Wanteds).


§ 10. Boombox-Feature

1. Trolling mit der Boombox ist verboten.

Beispiele:

  • Boombox platzieren um andere beim RP zu stören.
  • Boombox auf der Straße platzieren, um den Verkehr zu behindern.
  • Boombox platzieren, um andere Spieler zu ärgern.
  • Boombox platzieren, um andere Spieler zu provozieren.
  • Boombox platzieren, um andere Spieler zu beleidigen.
  • Boombox platzieren, um andere Spieler zu belästigen.
  • Boombox platzieren, um andere Spieler zu bedrohen.
  • Boombox platzieren, um andere Spieler generell zu stören.
  • Boombox platzieren, um Streamern zu schaden.

Wer sich nicht daran hält, verliert das Recht die Boombox zu nutzen.

2. Pro Spieler darf nur eine Boombox platziert werden.

3. Wenn eine Boombox platziert ist und man den Bereich verlässt, muss man seine Boombox mit /removeboombox wieder entfernen.

4. Mit der Boombox darf nur Musik abgespielt werden.


§11. Öffentliches Auftreten & Streaming

1. Respektvolles Verhalten:

  • Jeder Spieler ist verpflichtet, sich sowohl im Spiel als auch außerhalb des Projekts, etwa auf Twitch, YouTube, Discord oder anderen Plattformen, respektvoll gegenüber dem Projekt, dem Team und der Community zu äußern.
    Abwertende Darstellungen, herabsetzende Kommentare oder sonstiges Verhalten, das geeignet ist, das Ansehen des Projekts zu beschädigen, sind unzulässig.

2. Kritik:

  • Konstruktive Kritik ist ausdrücklich erwünscht und kann über die vorgesehenen Kanäle wie Ticketsystem, Teamspeak oder Discord geäußert werden.
    Öffentlich verbreitete Hetze, diffamierende Aussagen oder gezielte Stimmungsmache gegen das Projekt oder einzelne Personen sind untersagt.
  • Es ist untersagt, das Erscheinungsbild des Projekts bewusst negativ, verzerrt oder verspottend nach außen zu transportieren. Dies umfasst insbesondere Darstellungen, die geeignet sind, das Projekt in der öffentlichen Wahrnehmung herabzusetzen oder lächerlich zu machen.
  • Ebenso ist es untersagt, die durch das Projekt erhaltene Reichweite, Aufmerksamkeit oder Nutzerbasis dafür zu verwenden, andere Projekte zu bewerben, Spieler abzuwerben oder die Community gezielt zu anderen Projekten zu lenken.

3. Streaming und Content Erstellung:

  • Streaming und Content Erstellung auf GVMP sind grundsätzlich erlaubt.
  • Jeder Streamer verpflichtet sich dazu, das Projekt angemessen zu repräsentieren und die Vorgaben des Teams einzuhalten.
  • Jeder, der auf GVMP streamt oder Inhalte veröffentlicht, verpflichtet sich zu einem Verhalten, das dem Projekt würdig ist und die Interessen des Projekts wahrt.

4. Regelung bei Verstößen und Entzug der Streamerlaubnis:

  • Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der §11 Absätze 1-3 kann zum vollständigen oder temporären Entzug der Streamingberechtigung auf GVMP führen.
  • Bei Missachtung eines ausgesprochenen Streamingverbots, insbesondere wenn trotz Verbot weiter gestreamt wird, kann ohne weitere Verwarnung ein permanenter Ausschluss vom Projekt erfolgen.

§12. Zivi-Hinweis-System

1. Definition

Ein anonymer Hinweis ist ein Ingame-Item, das Zivilisten bei alltäglichen Aktivitäten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit erhalten können. Diese Hinweise können an Fraktionen weitergegeben werden, die sie im F-Lager abgeben, um Respektpunkte und Geld zu erhalten.

2. Handel & Übergabe

  • Hinweise dürfen gehandelt, verkauft oder verschenkt werden.

  • Für jede Übergabe ist Roleplay erforderlich.

  • Massenhandel ohne RP oder Spam ist verboten.

3. Exploit-Verbot

Es ist untersagt, Hinweisdrops durch unnatürliche Wiederholungen zu erzwingen.

Zuwiderhandlung führt zu Verwarnungen oder Bann.

4. Fairplay

Zivilisten dürfen nicht gezwungen, bedroht oder erpresst werden, um Hinweise abzugeben.
Fraktionen müssen den fairen Umgang mit Zivilisten gewährleisten.


§13. Zivi-Drop-System

1. Vorraussetzungen zur Teilnahme

  • Man muss Mitglied in einem Business sein.
  • Es müssen mindestens 5 berechtigte Mitglieder im Business Online sein (siehe Punkt 2)

2. Folgende Regeln gelten für Zivi-Drops (Schmugglerkisten)

  • Zivi-Drops sind maximal 7 vs. 7 Kämpfe.
  • Es dürfen keine Fraktionsmitglieder teilnehmen (ausgenommen sind Gewerbe, wie z.B. LSC, Weazel News oder Restaurants).
  • Um den Drop kämpfen dürfen nur die 2 Businesses, welche vom System ausgelost wurden.
  • Alle Personen aus einem Business müssen Kleidung in der gleichen Farbe tragen.
  • Alle Autos der teilnehmenden Personen müssen die gleiche Farbe haben.
  • Eine Schussankündigung ist nicht nötig, es darf gekämpft werden sobald das System die entsprechende Meldung sendet.
  • Es muss um den Drop gekämpft werden. Es ist nicht erlaubt sich abzusprechen und den Loot aufzuteilen.
  • Sobald 2 Businesses ausgelost wurden, müssen sich die anderen Businesses vom Drop und aus dessen Umkreis entfernen.

§14. Support Beweismaterial

1. Anforderungen einer Videoaufnahme

  • Durchgehendes Video der gesamten In-Character-Situation.
  • Originalton inkl. eigenem Mikrofon, Ingame-Ton und externer Sprachkommunikation.
  • Keine Stummschaltung, Filter, Musik oder Verzerrung.
  • Mindestauflösung 1080p, ausreichende Bitrate, keine Verpixelung, Resolution so eingestellt, dass im Clip keine schwarzen Balken zu sehen sind.
  • Keine Overlays oder störende Bildelemente.
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 7 Tage.
  • Videobeweise sind nur über die folgenden Plattformen zulässig: YouTube, Streamable, Medal und Twitch Clips.
    Twitch VODs dürfen nur eingereicht werden, wenn zusätzlich Clips der wichtigsten Szenen vorliegen.