U.S. Army • Straßenverkehrsordnung
01.07.2017, 20:01
Straßenverkehrsordnung
Vorwort
Die folgende Straßenverkehrsordnung gilt für alle Straßen, die sich in einem Gebiet der United States Army befindet. Sie ist zugleich an der zivilen Straßenverkehrsordnung von GVMP als auch an der deutschen Straßenverkehrsordnung angelehnt.
§1 Benutzung der Straßen
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die Rechte. Seitenstreifen sind nicht Teil der Fahrbahn.
Auf Personen, die sich auf den Straßen zu Fuß fortbewegen ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Straßen dürfen zu Fuß an jeder Stelle überquert werden. Findet die Überquerung nicht an gekennzeichneten Überführungen (Zebrastreifen) statt, ist besondere Vorsicht geboten.
Die Straßen dürfen nur von fahrtauglichen, bodengebundenen Fahrzeugen genutzt werden.
An Stop-Schildern, müssen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit auf 20 km/h reduzieren.
Bei militärischen und anderweitigen staatlichen Fahrzeugen, ist immer der Führer des Fahrzeugs für die Fahrtauglichkeit verantwortlich. Bei zivilen Fahrzeugen ist es der Fahrzeughalter.
§2 Geschwindigkeit
Der Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug zu jeder Zeit unter Kontrolle haben und seine Fahrweise an örtliche Gegebenheiten anpassen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf militärisch genutzten Straßen ist auf 70 km/h begrenzt.
§3 Abstand
Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist jederzeit so auszurichten, dass bei plötzlichen Bremsmanövern ein Unfall vermieden werden kann
§4 Überholen
Überholmanöver, bei dem das zu überholende Fahrzeug fährt, sind auf allen militärischen Geländen untersagt. Fahrzeuge, die am Straßenrand parken oder halten, dürfen überholt werden, wenn der Gegenverkehr es zulässt.
Ausgenommen von §4, Abs. 1 sind Einsatzfahrzeuge, die von ihren Sondersignalen Gebrauch machen
§5 Vorfahrt
Auf allen Straßen gilt rechts vor links.
§6 Halten und Parken
Als geparkt gelten Fahrzeuge, welche länger als 3 Minuten nicht bewegt wurden oder bei denen sich der Fahrer von eben diesem entfernt hat
Geparkt werden darf auf allen gekennzeichneten Parkflächen und an Straßenrändern. Wenn möglich, müssen zwei der Räder auf dem Straßenrand stehen.
Gehalten werden darf auf allen Straßenabschnitten, allerdings nicht hinter/vor Kurven, Kreuzungen und/oder Zebrastreifen.
§7 Beleuchtung
Die Beleuchtung der Fahrzeuge muss bei Dämmerung, Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden.
§8 Sonderrechte
Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen, haben stets Vorrang
§9 Fahrgäste
Die maximal zulässige Anzahl an Fahrgästen in einem Fahrzeug darf nicht überschritten werden.
Das Mitnehmen von Personen auf dem Dach, dem Kofferraum, o.Ä. ist nicht zulässig
§10 Luftverkehr
Das befahren, von Anlagen, die regulär ausschließlich von Luftfahrzeugen genutzt werden, mit bodengebundenen Fahrzeugen, ist nicht zulässig.
Ausgenommen hiervon sind Fahrzeugführer, die eine Genehmigung der Air Force für das Befahren des Rollfelds erhalten haben. Selbst dann darf das Rollfeld nur in Begleitung mit der Military Police befahren werden.
Auf dem Rollfeld haben Luftfahrzeuge gegenüber Bodenfahrzeugen immer Vorrang.
Im Falle eines Einsatzes darf die Military Police auch ohne Genehmigung der Air Force das Rollfeld nutzen. Allerdings nur unter Verwendung der visuellen Sondersignale.
Luftfahrzeuge sind von dieser Straßenverkehrsordnung ausgenommen, da es ihnen untersagt ist, die Straßen des Fort für die Fortbewegung zu Nutzen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten die Straßenverkehrsordnung jederzeit zu verändern. Bei Änderungen werden Sie informiert.

