Erster Gesetzesänderungsantrag (08/2017) der Kanzlei Lembart & Peterson, ›Better Call Soul‹

von Dr. Morton Lembart 06.08.2017 8 Antworten 1474 Aufrufe
Dr. Morton Lembart

06.08.2017, 20:12

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Angehörige der Legislative,


die Kanzlei Lembart & Peterson, »Better Call Soul« beantragt mit diesem Schreiben eine Gesetzesänderung.


Wir sehen als unabdingbar an, die Grundrechte der Bürger zu stärken als auch diese zu schützen. Die Exekutive verfügt über Befugnisse welche derzeit zum Teil unklar oder nicht gesetzlich geregelt sind. Aufgrund der hohen Stellung sämtlicher Exekutivmitglieder ist ein Machtmissbrauch sowie eine Vortäuschung von falschen Tatsachen gegenüber Bürgern sehr wahrscheinlich bis hin bestehend. Nicht verständliche oder ungenau erklärte Gesetzestexte bzw. dadurch ungeklärte Rechte, bieten großen Raum für gesetzeswidrige Auslegungen, wenn einzelne Exekutivmitglieder diese nach Belieben ihren eigenen Vorstellungen anpassen können.


Die Kanzlei Lembart & Peterson möchten mit diesem Antrag einige Lücken schließen und die Rechtssicherheit für den Bürger, aber auch für die Exekutivmitglieder verbessern.

Bürger als auch Anwälte können sich nur die Gesetze zur Hilfe nehmen, doch wenn in diese Gesetze sehr viel hineininterpretiert werden kann, dann sind diese eine Benachteiligung für die Bürger des Staates.


Exekutivmitglieder müssen sich mehr als alle anderen im Staat an die Gesetze halten, denn sonst haben sie ihre Aufgabe verfehlt und die Grundlage des funktionierenden Staates wären dahin.


Die Kanzlei Lembart & Peterson stellt klar, dass wir die Rechte der Exekutivmitglieder genauso achten wie die jeden Bürgers.


Mit dieser Datei reichen wir nun folgenden Antrag ein:



Hochachtungsvoll




Dr. Morton Lembart & John Peterson

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Abram_Muskat

06.08.2017, 22:32

Sehr geehrter Herr Dr. Lembart und Herr Peterson,

ich finde es sehr schön, dass Sie sich um die Rechte des einzelnen Menschen kümmern möchten, doch ich finde es recht schwierig vieles auf solchen Matrixen umzusetzen, vor allem da eine richtige Regierung momentan fehlt und somit die Exekutive dadurch gezwungen ist ein Machtmonopol zu übernehmen. Ich würde gerne um es einfach zu halten, aufzählen gegen was ich bin.

Ein Zivilist sollte nur zum Gebrauch einer Waffe gefordert werden, sofern es sich um Notwehr handelt. Das Hausrecht zu schützen, sollte Zivilisten nicht die Möglichkeit geben, Waffengebrauch zu machen, da diese Regelung eine große Grauzone ist und Verbrechen reinwaschen würde. Ich könnte also eine Person vor meinem Haus umbringen und behaupten, ich hätte das Hausrecht geschützt und die Person mit der entsprechenden Vorwarnung beschossen. Die Exekutive sollte weiterhin die einzige Ausnahme sein, die von Waffen Gebrauch machen kann, da diese extra dafür geschult werden. Zusätzlich werden hier nicht legale Waffen erwähnt, dementsprechend wäre eine illegale Langwaffe zum Schutze des Hausrechts plötzlich legal? Ich bin total gegen diese Regelung.

Sperrzonen werden nur dann ausgerufen, wenn diese Nötig sind. Ob das eine öffentliche oder private Zone ist, sollte also nicht von Interesse sein. Angenommen in einem Privathaus findet eine Geiselnahme statt und die Regierung ruft dort eine Sperrzone aus, dann ist das umliegende Gebiet einschließlich den Häusern Sperrzone. Egal ob dort ein Mensch lebt und gerade in sein Haus rein - raus möchte, dort findet eine Ermittlung statt und diese sollte nicht gestört werden. Das ist meine Ansicht dazu.

Letzte Erweiterung ist in meinen Augen ebenfalls unnötig. Häuser werden ohne Verdacht sowieso nicht von Beamten durchsucht, meistens würde ein Verdacht unsererseits auftauchen, wenn die K9 - Unit zuschlägt, welche sowieso nur von hochrangigen durchgeführt wird oder andere Einwohner einen Verdacht an uns weitergeben. Eine Leitstelle um Befugnis zu fragen, zumal die Leitstelle dann jemand mit niedrigerem Rang wäre, ist also nur unnötiges Papierkram. Sollte jemand ohne Verdacht Häuser durchsuchen, dann sollte dies dementsprechend der Leitung gemeldet werden. Letztendlich verstehe ich nicht, was diese Regelung von Vorteil bringen sollte.

Ich möchte nochmals betonen, dass es sich hierbei um meine persönliche Meinung handelt und ich keine Instanz vertrete.


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John Peterson

06.08.2017, 22:53

Sehr geehrter Herr Muskat,


recht herzlichen Dank für Ihre Eingabe, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:

Abram_Muskat schrieb:

Ein Zivilist sollte nur zum Gebrauch einer Waffe gefordert werden, sofern es sich um Notwehr handelt. Das Hausrecht zu schützen, sollte Zivilisten nicht die Möglichkeit geben, Waffengebrauch zu machen, da diese Regelung eine große Grauzone ist und Verbrechen reinwaschen würde. Ich könnte also eine Person vor meinem Haus umbringen und behaupten, ich hätte das Hausrecht geschützt und die Person mit der entsprechenden Vorwarnung beschossen. Die Exekutive sollte weiterhin die einzige Ausnahme sein, die von Waffen Gebrauch machen kann, da diese extra dafür geschult werden. Zusätzlich werden hier nicht legale Waffen erwähnt, dementsprechend wäre eine illegale Langwaffe zum Schutze des Hausrechts plötzlich legal? Ich bin total gegen diese Regelung.


1.


Ich weiß momentan nicht, ob der Waffengebrauch durch den Eigentümer/Besitzer des Fahrzeugs zulässig ist, wenn ein Auto gestohlen wird. Jedenfalls wäre das auch ein Beispiel dafür, denn die Notwehr bezieht sich – zumindest im deutschen Recht – auch auf das Eigentum. Notwehr bedeutet vom Begriff her also nicht, dass man nur Waffengewalt mit Waffengewalt beantworten darf sondern es geht darum, dass man sein Leib und Leben sowie sein Eigentum mit Waffengewalt verteidigen darf.


Wenn man eine Person vor dem Haus umbringt, schützt man nicht das Hausrecht, sondern begeht ein Verbrechen. Das Hausrecht ist naturgemäß nur dann verletzt, wenn jemand eindringt. Der Schusswaffengebrauch ist mit der vorstehenden Gesetzesänderung nur dann möglich, wenn er angedroht wurde. Ich sehe hier also keine Probleme in der Praxis.


Was die nicht legalen Waffen angeht: Was meinen Sie damit? Eine illegale Waffe wird nicht legal, nur weil sie im Rahmen der Notwehr verwendet wird. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte. Man ist nur nicht zusätzlich wegen Mordes schuldig, weil die Tat aus Notwehr gerechtfertigt war. Ergeben die Ermittlungen, dass im Rahmen der Notwehr eine illegale Waffe benutzt wird, wird unverändert ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes oder wegen Besitzes einer illegalen Waffe eingeleitet.


2.


Was die Sperrzonen angeht, haben Sie vermutlich recht. Hier ist u. U. keine Änderung nötig, ich denke mit den neuen Vorschriften zum Hausrecht sollte es hier keine Verwechslungen geben (also zwischen Hausrecht, Hausverbot, Sperrzonen und Platzverweis).


3.


Dass die letzte Erweiterung unnötig wäre, weil Häuser ohne Verdacht nicht durchsucht würden, ist kein Argument. Denn ohne Gesetz ist es der Polizei eben erlaubt und der Bürger hat keinerlei rechtliche Grundlage, um dagegen vorzugehen. Selbst die Dienstaufsicht könnte dann nichts machen, hätte der Beamte doch kein Gesetz verletzt. Tut sie das doch, ist der Beamte auf der anderen Seite der Blöde. Letztlich geht es also auch um Rechtssicherheit für die Beamten. Zudem stellt bereits das Betreten des Grundstücks einen Eingriff in das Hausrecht dar, denn bereits dabei können Beweise gefunden werden et cetera. Die Früchte des vergifteten Baumes (Beweisverwertungsverbot) erfahren auch bereits in der aktuellen Fassung der Gesetze von Los Santos ihre Würdigung. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Raum ist unerlässlich.


Ob es nun die Leitstelle ist, die die Durchsuchungsanordnung erlässt oder ein hochrangiger Beamte, ist nicht so wichtig. Es ist nur insoweit von Relevanz, als die Leitstelle immer da ist, aber eventuell kein hochrangiger Beamte. Wichtig ist, dass nicht der Beamte selbst seine eigene Anordnung erlässt.

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Abram_Muskat

06.08.2017, 23:58

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und möchte vorerst erwähnen, dass ich in schriftlicher Form oft als großer Kritiker wirke, ich aber eigentlich nur Fragen loswerden möchte, die mir im Kopf schweben, vor allem als Beamter, da jegliche Grauzone nachher gegen uns verwendet werden kann.


Das ist zwar richtig, aber trotzdem sollte dabei erwähnt werden, dass es sich hierbei um legale Waffen handelt, da es ansonsten eine Grauzone bleibt. Wenn Sie wüssten, womit man sich als Polizist rum prügeln muss, dann wird später sowas kommen wie " Ja aber laut Hausrecht, darf ich Waffen benutzen, da wird nicht genau erwähnt welche Waffen, also besitze ich die M4 ja nur um mein Haus zu verteidigen". Das ist natürlich selbstverständlich, dass illegale Waffen illegal sind, aber es gibt ja immer Ausnahmen, ich bin ja nur dafür, dass noch zusätzlich erwähnt werden sollte, das es sich hier also nur um die Waffen handelt, die legal sind, dann erspart man sich blöde Diskussionen mit den Häftlingen.

Im letzten Punkt haben Sie natürlich recht, allerdings darf auch ein Beamter nicht gegen das Hausrecht verstoßen, außer wie Sie geschrieben haben, es besteht ein hinreichender Verdacht. Die Leitstelle zu involvieren ist dann der unnötige Schritt, da diese das sehr wahrscheinlich nicht hinterfragen wird. Ich verstehe zwar, dass das ganze realitätsnah ist, allerdings können wir eben momentan nicht alles 1:1 durchsetzen. Wenn es eine feste Regierung gibt, bin ich sehr gerne für sowas, was dann von dieser beschlossen wird, momentan mit der Leitstelle allerdings, wird das viel zu belastend, da diese sowieso unter Druck arbeiten muss.

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John Peterson

07.08.2017, 00:19

Sehr geehrter Herr Muskat,


danke für Ihre Antwort. Natürlich dürfen Sie Fragen stellen und Bedenken äußern, das ist kein Problem!


Zunächst zu den Grauzonen: Die können nicht nur gegen die Polizei verwendet werden, sondern auch gegen den Bürger. Klare Regelungen sind also im Sinne aller, der Bürger und der Polizei, als auch der übergeordneten Prüfungsinstanzen.


Was den Punkt mit den illegalen Waffen angeht: Wenn man dort hinschriebe, man dürfe sich nur mit legalen Waffen verteidigen, könnte man sich gegen einen bewaffneten Eindringling nicht mehr verteidigen, denn man setzte sich der Gefahr aus, wegen Mordes verurteilt zu werden, obwohl man bloß sein eigenes Leben bzw. sein Grundstück geschützt hat. Mit der Faust schlagen ist hier nicht erfolgsversprechend. Der Schutz von Leib und Leben des Besitzers einer illegalen Waffe ist hier höher zu werten, zumal er dafür ohnehin zur Verantwortung gezogen werden wird. Wie gesagt, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Selbst wenn man einen Panzer hätte wäre die Notwehr zulässig, soweit man dadurch keine Dritten gefährdet. Die Illegalität einiger Waffen wird damit nicht ausgehebelt; der Waffenschein selbst berechtigt ja ebenso wenig, die Waffe einfach zu benutzen, sondern das Recht, eine Waffe einzusetzen (nicht zu besitzen), ergibt sich immer aus dem Notwehrrecht.


Was die Sache mit der Leitstelle und dem Hausrecht angeht:


Dieses Hausrecht ist momentan nicht formuliert, Beamte (sowie Zivilisten) dürfen daher jederzeit private Grundstücke betreten und Beamte dürfen dort Leute kontrollieren. Diejenigen, die gerne Röstipommes essen, werden das nicht tun, doch jenen, die es tun, kann man es aktuell nicht verbieten, weil zwar das Betreten von Sperrzonen und das Ignorieren von Platzverweisen, nicht aber Hausfriedensbruch strafbar ist.


Zur Leitstelle ist zu sagen, dass Sie natürlich eine bessere Möglichkeit vorschlagen können, wenn Ihnen etwas einfällt. Aber es sollte irgendeine Regelung geben, damit nicht der Beamte, der mitunter gegen geltendes Recht verstößt, sich selbst eine Erlaubnis ausstellt, indem er einfach einen Verdacht bejaht. Zumindest fehlt bereits jetzt die Erfordernis, dass ein Betreten von Privatgrundstücken nur bei hinreichendem Verdacht zulässig ist.

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Abram_Muskat

07.08.2017, 00:37

Ich bedanke mich für die Antwort, das ganze ist jedenfalls aus dieser Sicht nun einleuchtend, was meine Fragen geklärt hat.
Ich denke, ich habe einfach aus der Falschen Sicht heraus die Entwürfe gelesen.

((Ich finde übrigens, das was ihr macht richtig toll, riesen Lob dafür! :)))

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John Peterson

07.08.2017, 00:38

Dankeschön! : )

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Dr. Morton Lembart

07.08.2017, 01:09

Sehr geehrter Herr Muskat,


das freut mich natürlich sehr, dass mein Kollege Herr John Peterson sämtliche Fragen ausräumen konnte.


Wir stehen natürlich weiterhin für Fragen bereit.


Mit freundlichen Grüßen



Dr. Morton Lembart

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Dr. Morton Lembart

16.08.2017, 14:28

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie wir in den letzten Tagen gesehen haben, werden veränderungen gefordert.


Die Kanzlei Lembart & Peterson denkt, dass mit unseren Antrag Änderungen vorangetrieben werden können, welche für Transparenz sorgen.


Nun da die Legislative die Strafen erhöht hat, sollten die Gesetze klarer und weniger Interpretationsspielraum bieten, damit Fehler oder ein Missbrauch seitens eines Exekutivmitglieds nicht geschehen kann.


Wir hoffen auf Ihre Hilfe, bei Fragen oder Ungereimtheiten sind wir für Sie da.


Mit freundlichen Grüßen


Kanzlei Lembart & Peterson