Beschwerde gegen unbekannten Kollegen/Kollegin
10.12.2017, 16:42
Szanowni kierownictwo,
Sehr geehrte Kolleginnen,
Sehr geehrte Kollegen,
Zażalenie: Sauberkeit auf den Toiletten des DPOS
Wie ihr wisst, bin ich ein sehr gelassener Mensch, der über vieles hinwegsehen kann. Doch die Eindrücke von heute Morgen sprengen jeglichen Rahmen und beschäftigen mich nach wie vor sehr, weshalb ich nun diesen Brief verfasse.
Nach Arbeitsbeginn kümmerte ich mich, wie jeden Morgen, um die Instandhaltung unserer Abschleppwagen. Nach dem abschmieren der Hydraulik, wollte ich meine Hände waschen, da diese voller Hydrauliköl und Fett waren. Also betrat ich die Sanitäranlagen unserer Werkstatt und bin fast zusammengebrochen.
Die Kombination aus Geruch und Anblick ließen mich fast aus meinen polnischen Socken fliegen.
Ich weiß leider nicht wer für diese mittelschwere Katastrophe verantwortlich ist, ich kann lediglich hoffen, dass er/sie diesen Brief liest und entsprechend sein/ihr Verhalten in Zukunft ändert.
Wenn jemand eine Toilette aufsucht, ganz egal ob Zuhause, im Unternehmen oder sonst wo. MAN VERLÄSST DIE TOILETTE GENAUSO, WIE MAN DIESE VORGEFUNDEN HAT! Dabei spielt es keine Rolle, ob man unter akuten Durchfall leidet oder normaler Stuhlgang ausgeschieden wird!
Ich hoffe zu tiefst, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt und der/die Verantwortliche die Sauerei unverzüglich beseitigt.
Außerdem fordere ich von der Geschäftsleitung eine Auflistung von Verhaltensregeln, wie man sich auf unseren Toiletten zu verhalten hat, sowie eine Klobürste neben der Toilette.
z serdecznymi pozdrowieniami
wasz Stanisław
Anhang: Beweisfoto 10.12.2017 10:00 Uhr

10.12.2017, 20:48
Sehr geehrter Herr Sokolowski,
selbstverständlich kommen wir Ihren wünschen nach und haben für Sie eine Toilettenordnung erstellt:
Toilettenordnung
Benutzungsordnung für Beamte der Toiletten von
öffentlichen Gebäuden des Landes Los Santos:
§1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen
Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand
angebrachten Sitzstück.
§2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsverordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden,
Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Los Santos.
§3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an
Urinalen erlaubt.
§4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien
herunterzuschieben.
§5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigen Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in
die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist
gleichmäßig und gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die
Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus
gerichtet.
§6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen
der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem
Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des
Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stummlauten, umgangssprachlich auch
als Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu
beschränken.
§7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180 Grad nach
links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine
Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14 x 10 cm, einlagig) in
ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen
wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der
Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das
Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den
Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein
geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber
erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen
erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen. Die
benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls
in das Porzellanbecken zu entsorgen.
§9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung
dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülgang verbleibende
Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu
entfernen.
§10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die
Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer
Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen an der
dafür vorgesehenen speziellen Einrichtung des Aborts ist anheimgestellt.
§11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Virtus
Leitender Direktor
