Anzeige gegen Frank Panderos

von Moses Hightower 07.02.2017 5 Antworten 253 Aufrufe
Geschlossen
Moses Hightower

07.02.2017, 04:36

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit möchte ich Strafanzeige gegen Frank Panderos, wegen schwerer Körperverletzung zu erstatten. Am 07.02.2017, wurde ich im Los Santos Police Department grundlos von besagtem Beamten geschlagen und anschließend noch festgenommen. Durch die brutale Gewalteinwirkung erlitt ich eine Unterkieferfraktur, genauer gesagt eine komplizierte Fraktur mit Weichteilperforation. Dies ergaben ärtzliche Untersuchungen. Bewegungen des Kiefers waren und sind immer noch nur unter Schmerzen möglich, die Bewegungsfreiheit ist bis zum heutigen Tage noch sehr eingeschränkt. Wie aus dem beigelegten Attest erkennbar, bin ich bis einschließlich 17.03.2017. Dies ergibt einen Verdienstausfall von rund 3.500 US-Dollar. Zudem fordere ich aufgrund der hohen Schmerzen und den Einschränkungen im Alltag ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 US-Dollar. Ich kann beispielsweise meiner Freizeitaktivität für mehr als sechs Monate nicht nachgehen.Für die genaue Rechnungsaddresse setzen Sie sich bitte mit mir in Kontakt. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir vor rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.


Genauere Angaben und Belege zum Hergang der Tat und den Ereignissen finden Sie als Anlagen beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Moses Hightower


Anlagen:
Beweisvideo:

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Beweisbilder:

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Ärztliches Attest:

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KriegsTiger

07.02.2017, 10:40


Los Santos Police Department und Blaine County Sheriffs Department




Sehr geehrter Bürger,
ihre Beschwerde wird derzeit von der Leitungsebene des LSPD geprüft und bearbeitet.
Bitte gedulden sie sich bis wir eine Einigung getroffen haben und diese unter diesem Thread veröffentlichen.
Somit wird dieser Thread bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses geschlossen.




Mit freundlichen Grüßen
Deputy Chief of Operations Sergio Durga.

Frank Panderos

08.02.2017, 02:06

Der heutige Vorfall am 08.02.2017 hat uns gezeigt, dass Sie zum wiederholten mal gegen die Gesetze von Los Santos verstoßen haben. Zeuge werden genannt wenn benötigt!
Zu Ihrer Anzeige ist zu sagen, dass Sie das PD über 90 min. gehemmt haben, so das meine Kollege bei der Ausführung ihrer Arbeit massiv gestört wurden.OOC Trolling ist das passende Wort dafür. Ich habe Ihnen dann ein Schlag auf den Hinterkopf gegeben, was zu 90 % alle Fälle das Denkvermögen anhebt, leider hatte es bei Ihnen, wie wir heute am 08.02.2017 um 01:20 Uhr sehen konnten kein Erfolg.
Ich hoffe ich konnte mit dieser Aussage alles klären.


Mit freundlichen Grüßen
Frank Panderos, Sergeant

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Moses Hightower

08.02.2017, 02:49

Selbst wenn diese Anschuldigen, die Sie da treffen, stimmen würden (Ich schreibe hier bewusst im Konjunktiv), rechtfertigt dies in keinster Weise eine solche Gewalteinwirkung.
Ich habe niemandem bei seiner Arbeit gestört. Ich wartete in der Lobby, da ich zu einem Fall als Zeuge eine Aussage machen sollte. Anschließend wollte ich Ihre sanitären Anlagen besuchen,
was scheinbar ein Kommunikationsproblem hervorgerufen hat. Die Strafe, welche meines Erachtens ebenfalls nicht gerechtfertigt war, habe ich bezahlt und anschließend wollte ich gehen. Dabei schlagen Sie mich auf brutalste Weise, sodass ich besagte Verletzungen davongetragen habe.
Zum Fall heute sei gesagt, dass ich Zeuge einer Schießerei direkt am PD war. Ich meldete mich, wie ein wachsamer Bürger das selbstverständlich macht, und sagte einem Beamten, dass ich das Kennzeichen des Fahrzeugs, aus dem geschossen wurde, erkennen konnte. Daraufhin sollte ich sofort mitkommen und meine Aussage zu Protokoll geben. Dies tat ich dann auch und wollte anschließend wieder gehen. Dabei folgte mir ein Kollege von Ihnen augenscheinlich um sich meinen Wagen anzuschauen, da er ihn scheinbar bewunderte. Hierbei sei gesagt, dass der Wagen niemanden behinderte. Die Straße war noch breit genug, damit ein Auto durchkommt, und auch der Bürgersteig war noch breit genug. Zusätzlich war ja kurz vorher eine Schießerei dort gewesen, sodass ich sofort meine Aussage tätigen musste. Andernfalls wäre es möglich gewesen, dass ich das Kennzeichen wieder vergessen hätte. Das war ihm aber herzlich egal ("Ich habe nichts mitbekommen"). Anstatt sich bei seinen Kollegen umzuhören und einmal nachzufragen, ob dies korrekt sei, verpochte er auf die Strafe. Einen Beamten, der kurz vorher dabeigewesen war, schickte er vorsätzlich wieder weg.

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Wie man ganz deutlich auf dem Bild erkennen kann, ist §17 des Strafkatalogs in keinster Weise erfüllt. Ich zitiere:
"1) Strafbar handelt, wer sein Fahrzeug - außerhalb geeigneterParkflächen - für mehr als drei Minuten nicht bewegt oder das Fahrzeug verlässt.
2) Geeignete Parkflächen sind nach §7 StVOals solche gekennzeichnete Flächen sowie Straßenränder, insofern mindestens zwei Räder auf dem Bürgersteig stehen und hierbei keine Personen oder Fahrzeuge behindert werden."
Nach §17 Abs. 2 war mein Auto also korrekt geparkt. Somit ist schon der Ausgang der besagten Situation rechtswidrig, da eine rechtswidrige Strafe erteilt worden war.


Als ich sagte, dass ich auf den Kollegen warten würde, der meine Zeugenaussage aufgenommen hatte, bekam ich einen Platzverweis, welcher nach §12 des Polizeidienstgesetzes erteilt wurde. Die Bedingungen dieses Paragraphen waren ebenfalls nicht erfüllt. Somit ist auch der Platzverweis rechtswidrig erteilt worden. Zudem erteilte der Beamte einen Platzverweis gegen ein Fahrzeug. Auch das erschien mir sehr suspekt. Da ich als Anwalt selbstverständlich über besagte Gesetze Bescheid weiß, forderte ich den Beamten doch auf einen Vorgesetzten zu der Sache hinzuziehen. Dieses verneinte er mit den Worten "ist derzeit nicht vor ort". Daraufhin sagte ich ihm, dass ich auf den Vorgesetzten warten würde. Auch das gefiel ihm offensichtlich nicht, sodass er mir eine Provokation unterstellte. Überzeugt von der offensichtlichen Untauglichkeit des Beamten, rief ich die 110 an, damit ein Vorgesetzter vorbeikommt, da der Herr eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellte. Daraufhin bekam ich sowohl eine Strafe für "Notrufmissbrauch". Abgesehen davon, dass besagte Paragraph 51 "Missbrauch staatlicher Notrufeinrichtungen" heißt, handelte ich in diesem Fall nicht gegen das Gesetz. Der Herr stellte durch seine wiederholten Verstöße gegen das Gesetz eine Gefahr dar. Ebenfalls bekam ich eine Strafe für "Missachtung von Sonderrechten". Aufgrund der Willkür und der offensichtlichen Untauglichkeit dieses Beamten, sah ich keine Notwendigkeit seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Anschließend wollte der Beamte mich in Gewahrsam nehmen. Aufgrund der offensichtlichen Untauglichkeit des Beamten, auf die ich ausdrücklich hinweise, sah ich mein eigenes Leben in Gefahr. Ein Beamter, der willkürlich Strafen ausspricht, gefährdet mein Leben. Wer weiß, was er noch alles mit einem anstellt, da er sich ja offensichtlich nicht an geltendes Recht hält. Auch dafür bekam ich wieder eine Strafe für "Wiederstand gegen die Staatsgewalt".
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass besagter Beamter offensichtlich nicht diensttauglich ist und Willkür walten lässt. Er ist also für den Beruf des Polizeibeamten gänzlich ungeeignet und somit gibt es keine andere Wahl, als ihn zu suspendieren. Gerne reiche ich bei Bedarf das nötige Bildmaterial ein. Ebenfalls bin ich gerne dazu bereit die Problematik in einem persönlichen Gespräch zu klären.


Mit freundlichen Grüßen
Moses Hightower, Anwalt für Allgemeinrecht

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VonWindsaker

08.02.2017, 08:20

Sehr geehrter Bürger, lieber Kollege,


Ich bitte alle beteiligten Personen sich zu einer Zeugenaussage bis
spätestens zum 10.02.2017, 20:00 Uhr bei mir im TS zu melden.
Weiterhin bitte ich den Kollegen und eventuell andere beteiligten Kollegen sich ebenfalls bei mir zu melden.




Bitte beachten Sie, dass diese Vorladung kein Urteil darstellt.





Mit freundlichen Grüßen

VonWindsaker

11.02.2017, 10:51

Anzeigesteller hat Beschwerde zurückgezogen.