Betreten von Privatgrundstücken durch Polizei/FIB
26.03.2018, 23:39
Hallo,
ich bin der Meinung, dass das Betreten von privaten Grundstücken ebenfalls einen Richterlichen Beschluss vorraussetzen sollte - ebenso wie dies bei einer Hausdurchsuchung der Fall ist-.
Bei "Gefahr in Verzug" kann das Betreten den Beamten dennoch gestattet werden, benötigt aber ein "OK" der/des Dienstvorgesetzten welcher sich die Situation genau ansehen sollte.
Ansonsten sehe Ich dort große Gefahr von "Willkür der Polizeibeamten / des FIB".
Hiermit erbitte ich also die Aufnahme dessen in das Regelwerk.
Grüße!
26.03.2018, 23:55
Hallo alle zusammen,
ich finde das ist auch eine gute Idee .
Diese Regel würde nur das RP unterstütze.
Kevin Justin
27.03.2018, 00:10
Finde ich auch absolut richtig.
27.03.2018, 01:00
Mitscher schrieb:Hallo,
ich bin der Meinung, dass das Betreten von privaten Grundstücken ebenfalls einen Richterlichen Beschluss vorraussetzen sollte
Leider, fehlt bisher dafür immernoch das Justizministerium... Die Staatsfraktionen (FIB, LSPD, Army) spielen zur Zeit Exukutive und Judikative.
27.03.2018, 16:31
was RP angeht wuerde ich jeden abknallen der mein grund und boden betritt. In den USA gang und gebe, sollte hier daher nich anders sein
davon abgesehen vorallem mit den wohnmobilen sollten die cops auch ein minimum an limitierungen erhalten und nicht bei jedem ohne verdacht das grundstueck durchsuchen
27.03.2018, 16:51
Mr.Burke schrieb:Leider, fehlt bisher dafür immernoch das Justizministerium... Die Staatsfraktionen (FIB, LSPD, Army) spielen zur Zeit Exukutive und Judikative.
ma gucken was so kommt :3
27.03.2018, 17:01
Joe_Dilauro schrieb:ma gucken was so kommt :3
Bin ich sehr gespannt... :^) Marco.
Cookie_Lombardi schrieb:was RP angeht wuerde ich jeden abknallen der mein grund und boden betritt. In den USA gang und gebe, sollte hier daher nich anders sein
davon abgesehen vorallem mit den wohnmobilen sollten die cops auch ein minimum an limitierungen erhalten und nicht bei jedem ohne verdacht das grundstueck durchsuchen
Wenn wir Chemikalien wahrnehmen, ist das euer Pech. Sucht euch nen Ort der nicht mitten in der Stadt ist. :facepalm: Und in den USA sind auch die Cops ein Stückchen anders.
Fast ein ganzes Jahr konnten Leute ihr Meth kochen ohne jegliche Risiken. Erst kamen die Keller, dann verloren wir unsere Hunde. Das kennen die meisten gar nicht, die heutzutage am Kochen sind. Nun müsst ihr etwas aufpassen und es wird direkt gemeckert.
27.03.2018, 17:08
Mitscher schrieb:Hallo,
ich bin der Meinung, dass das Betreten von privaten Grundstücken ebenfalls einen Richterlichen Beschluss vorraussetzen sollte - ebenso wie dies bei einer Hausdurchsuchung der Fall ist-.
Bei "Gefahr in Verzug" kann das Betreten den Beamten dennoch gestattet werden, benötigt aber ein "OK" der/des Dienstvorgesetzten welcher sich die Situation genau ansehen sollte.
Ansonsten sehe Ich dort große Gefahr von "Willkür der Polizeibeamten / des FIB".
Hiermit erbitte ich also die Aufnahme dessen in das Regelwerk.
Grüße!
Lass mich raten, du wurdest vom FIB hochgenommen und deshalb nun dieser Vorschlag? :Salty:
Ein weiterer Vorschlag für einen Freifahrtsschein des Illegalen Bereichs. :facepalm:
27.03.2018, 19:55
Es ist einfach kein RP wenn jeder Camper auf Verdacht gefilzt wird weil im RL werden diese auch nicht durchsucht wenn die alten Leute zum Camping fahren. Wenn ein Camper in einer ganz natürlichen Umgebung: Stadt, Straße, Natur Campingplatz usw durchsucht wird, ohne Geruch natürlich, dann ist das für mich meta da der ic Charakter auf das ooc Wissen zurückgreift, dass Camper auf der Insel keinen anderen Sinn hat als Meth zu kochen.
Wenn die Dinger an komischen Orten stehen wie enge Seitengassen, es riecht oder so etwas dann kann man ja mal anklopfen ob alles okay ist. Aber Instant aufs Grundstück maschieren ohne Durchsuchungsbefehl finde ich auch übertrieben selbst wenn es stinkt. Die Beamten haben dort ohne richterlichen Beschluss nichts zu suchen.
27.03.2018, 21:01
Nun,
Es sieht im Grunde laut Gesetzt so aus:
§ 5 Rechtsfolgen schrieb:Bei begründeten Verdacht haben Beamte folgende Sonderrechte:
- a. Leibesvisitationen durchzuführen.
- b. Durchsuchung von Privateigentum.
Doch was ist ein "begründeter Verdacht"?
Wenn ein Wohnwagen einfach so in einem Garten steht und man kann von der Strasse aus keine Gerüche oder seltsame Sachen feststellen, ist dies nicht mal um Ansatz ein begründeter Verdacht.
Beim überfliegen mit einem Heli etc kann man, meiner Meinung nach, schon erstmal gar nicht irgendwelche Gerüche feststellen. Wie soll das bei dem Wind was die Maschine verursacht auch möglich sein?
Steht jedoch ein Camper umzingelnt von Lieferfahrzeugen auf einem Grundstück, braucht man sich nicht wundern das ein Beamter aussteigt und ( Ohne das Grundstück direkt zu betreten) nachsieht.
Sollte er dann irgendetwas riechen, ist es nur klar das diese dann nachfragen.
Denn sie wissen nicht WAS da gemacht wird, kann ja sein das der Wohnwagen jeder Zeit in die Luft fliegen könnte oder sonst was.
Somit ist Gefahr im Verzug.
Auch wenn ein Camper irgendwo in einem Abflussrohr steht, ist es verständlich dass die Beamten dort mal nachsehen.
Zum Thema
Wenn ein Camper in einer ganz natürlichen Umgebung: Stadt, Straße, Natur Campingplatz usw durchsucht wird, ohne Geruch natürlich, dann ist das für mich meta da der ic Charakter auf das ooc Wissen zurückgreift, dass Camper auf der Insel keinen anderen Sinn hat als Meth zu kochen.
So, nun wird irgendwo ein Camper hochgenommen. Damit wissen die Beamten schon mal "ohoh die Pösen Jungs missbrauchen ja den Wohnwagen!"
Außerdem wird sehr viel geredet auf der Insel, auch Beamte haben Freunde im Illegalen Bereich. Und da kann jedem mal etwas rausrutschen, ob nun zum Vor- oder Nachteil der Polizei.
Jedoch sollte natürlich dann auch nicht jeder Camper unter Generalverdacht gestellt werden. Den vielleicht steht ein Camper auch nur irgendwo auf den Berg weil ein Junges Pärchen an dieser schönen Location gerade derbst im Camper am rumf... nunja ihr versteht.
Es sollten aber keine Chemiegerüche dabei entstehen ( Ausser da läuft was ganz schief), somit kein Grund das die Polizei mal klopft. Ich glaube ich habe die Sache nun gut genug erklärt.
Und ja es fehlt eine 3te Instanz die Neutral bewertet. Ich verweise auf den Beitrag von Joe_Dilauro
27.03.2018, 21:18
Steht jedoch ein Camper umzingelnt von Lieferfahrzeugen auf einem Grundstück, braucht man sich nicht wundern das ein Beamter aussteigt und ( Ohne das Grundstück direkt zu betreten) nachsieht.
Sollte er dann irgendetwas riechen, ist es nur klar das diese dann nachfragen.
Marco. Genau das war der Fall, ein Camper aufm Grundstück bzw. hinter einem Haus stehend + Pony + Gerüchen.
Ich war unter anderem selbst vor Ort.
27.03.2018, 21:25
Alexander Espenhain schrieb:Steht jedoch ein Camper umzingelnt von Lieferfahrzeugen auf einem Grundstück, braucht man sich nicht wundern das ein Beamter aussteigt und ( Ohne das Grundstück direkt zu betreten) nachsieht.
Sollte er dann irgendetwas riechen, ist es nur klar das diese dann nachfragen.
Marco. Genau das war der Fall, ein Camper aufm Grundstück bzw. hinter einem Haus stehend + Pony + Gerüchen.
Ich war unter anderem selbst vor Ort.
Schön von Ihnen zu hören.
1(in worten Eins) Lieferfahrzeug + es wurde direkt im Garten gelandet. Dies stellt für mich, gerade nach intensiven Wälzen des Gesetzbuches, einen Gesetzesbruch seitens der Beamten dar.
Alle anschließenden Maßnahmen sind demzufolge für nichtig zu erklären.
Wie heißt es immer so schön "In dubio pro reo".
Im übrigend wurde auch das Thema "unbefugtes Betreten des Grundstücks" in der Diskussion mehrfach angesprochen.
Keiner verlangt einen Freifahrtsschein, dennoch sollten sich gerade Beamte strikt an das Gesetzbuch halten zumal dort noch keinerlei Einträge zwecks der neuen Umstände(Camper und Gerüche) vorhanden sind. In solch einem Fall muss eben der Gesetzgeber von der Behörde zu solchen angestoßen werden.
Gerne bin ich auch zu klärenden Gesprächen unter vier Augen bereit.
27.03.2018, 22:16
Also ganz ehrlich wenn ich will dann kann ich auch 200 Lagerfahrzeuge in MEINEN Garten stellen, wenn ich das machen will dann ist das halt so, sofern man an der Straße nichts riecht haben Beamte KEIN wirklich GARKEIN Recht sich auf das Grundstück zu geben. Da können die Beamten von mir aus auch den Wohnwagen umzingelt von Lagerfahrzeugen im Garten sehen, dann ist das halt so.
27.03.2018, 22:43
kyoruaookami schrieb:Also ganz ehrlich wenn ich will dann kann ich auch 200 Lagerfahrzeuge in MEINEN Garten stellen, wenn ich das machen will dann ist das halt so, sofern man an der Straße nichts riecht haben Beamte KEIN wirklich GARKEIN Recht sich auf das Grundstück zu geben. Da können die Beamten von mir aus auch den Wohnwagen umzingelt von Lagerfahrzeugen im Garten sehen, dann ist das halt so.
Das Thema Hausrecht ist so eine Sache. Wie oft wollten wir als Beamte davon Gebrauch machen, aber solang es gegen uns geht, existiert ja kein Hausrecht, vorallem nicht in unseren eigenen Einrichtungen. "Zeig mir einen Paragraphen, wo was mit Hausrecht steht hurrdurr11!!1!elf" Doch nun wo es gegen die Zivis/Gangler geht, muss es auf einmal her? Ja nee is klar. x)
27.03.2018, 22:44
Als kleine Rand Information wenn man Meth kocht und dabei keine Aufwendige Absaugung hat (geht in nem Wohnmobil net) kommt eine blaue Wolke aus dem Wohnmobil die man aus mehreren KM sehen würde ja auch im Helikopter.
mal ein kleines Video aus Identity wo das einigermaßen realistisch dargestellt wird
27.03.2018, 22:54
cihan46 schrieb:Als kleine Rand Information wenn man Meth kocht und dabei keine Aufwendige Absaugung hat (geht in nem Wohnmobil net) kommt eine blaue Wolke aus dem Wohnmobil die man aus mehreren KM sehen würde ja auch im Helikopter.
mal ein kleines Video aus Identity wo das einigermaßen realistisch dargestellt wird
Dennoch existiert im Gesetzbuch NOCH nichts zu den neuen Umständen(Camper, Geruch, evtl. blauer Rauch). Dementsprechend auch keine Rechtliche Grundlage deshalb auf ein Privatgrundstück einzudringen.
Diskussionen über was wäre wenn sind hier auch nicht unbedingt Zielführend.
Fakt ist: Egal ob LSPD, FIB oder Army - als Beamter habe ich mich strikt an Gesetze zu halten oder werde intern gerügt.
Anbei noch der Gesetzestext:§19 Durchsuchungsbefehle
....(3) Ein personenbezogener Durchsuchungsbeschluss kann unter folgenden Umständen geltend gemacht werden und gestattet die Durchsuchung vom Grundstück und der unter Verdacht stehenden Garagen des Betroffenen:
1. wenn einer natürlichen Person mindestens zweimal innerhalb von sieben Tagen der Besitz von Langwaffen nachgewiesen wird, und/oder
2. eine natürliche Person sich innerhalb von sieben Tagen dem Drogenbesitz im Gesamtwert von mind. 50.000$ schuldig macht.
Hierbei geht es unmissverständlich um das Grundstück und nicht nur um das Haus und/oder Garagen oder sonstiges. Zu einem Grundstück gehört wohl auch der Garten.
Zusätzlich waren weder auf der Straße vor dem Haus noch auf dem Feldweg hinter dem Haus irgendwelche Chemikalien zu riechen.
27.03.2018, 23:14
Mitscher schrieb:
Fakt ist: Egal ob LSPD, FIB oder Army - als Beamter habe ich mich strikt an Gesetze zu halten oder werde intern gerügt.
Da ich es hier jetzt schon einmal gelesen habe:
Army aus der Situation raus halten. Nicht unsere Aufgabe, daher irrelevant für die Army.
Mr.Burke schrieb:Leider, fehlt bisher dafür immernoch das Justizministerium... Die Staatsfraktionen (FIB, LSPD, Army) spielen zur Zeit Exukutive und Judikative.
Ich würde mich mit so etwas zurück halten, wenn ich hier nicht einmal mehr aktiv sein würde. :facepalm::facepalm:
27.03.2018, 23:20
Close // der Vorschlag wird besprochen.
Danke für dein Vorschlag.
