Justizministerium ◦ Beschwerdeablauf
05.04.2018, 23:37

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sollten Sie eine Beschwerde gegen einen unserer Mitarbeiter oder einen Mitarbeiter einer anderen Staatsfraktion einreichen wollen, so bitten wir Sie folgende Kriterien einzuhalten, damit eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung ermöglicht wird.
Beschwerdekette
- Gespräch mit dem Beamten (optional: Anwesenheit eines zuständigen Mitarbeiters für Beschwerden)
- Mündliche oder schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Abteilung
- Supportbeschwerde
Beschwerdekriterien
- Sachlich geschrieben
- Kurze Beschreibung des Vorfalls
- Name des Beamten/ Dienstnummer
- Beweise in Video- oder Bildform
- Verweis darauf, dass das Gespräch mit dem Beamten bereits geführt wurde und zu keiner Lösung führte
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ohne Beweise (Überwachungskameras, Zeugen, ...) keine großen Erfolgschancen bestehen. Ebenfalls möchten wir Sie daraufhinweisen, dass zuerst die jeweilige Fraktion mit der Beschwerde konfrontiert werden sollte, bevor Sie eine Beschwerde bei uns einreichen.
Ihre Beschwerde wird von der zuständigen Abteilung des Justizministeriums geprüft und verwaltet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitung der Beschwerde mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Nur Beteiligte einer Beschwerde dürfen sich in dem Post äußern. Alle Posts von Personen, die nicht beteiligt sind, werden umgehend gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Das Justizministerium
