Justizministerium ◦ Regelwerk
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Chris_Stey
15.04.2018, 01:47

Justizministerium Regelwerk (öffentlich zugänglich)
Das nachfolgende Regelwerk regelt das Verhalten und Handeln der Beamten, welche dem Justizministerium unterstellt sind. Jeder Justizministeriumsangestellter hat sich jederzeit, ob im oder außer Dienst, an folgende Richtlinien zu halten.
1. Allgemeines Verhalten
- Jeder Beamte muss sich an geltendes Recht halten, obgleich er durch seinen Staatsdienst Immunität gegenüber der Strafverfolgung besitzt. Unter geltendem Recht zählen das Serverregelwerk, das Ingame-Regelwerk, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Strafprozessordnung (StPO), der Strafkatalog und das Regelwerk des Justizministeriums. Ergänzend dazu sind alle Dienstanweisungen ebenfalls einzuhalten.
- Jeder Beamte hat die Verpflichtung sich jederzeit gegenüber Zivilisten, aber auch Kollegen in höchstem Maße seriös zu verhalten. Hierzu zählen beispielsweise, keine rassistischen Ausdrücke, diskriminierende Aussagen und beleidigende Aussagen zu treffen. Das Justizministerium, vertreten durch den Director of Justice und den Deputy Director of Justice, besitzen das Recht, im Einzelfall Äußerungen zu beurteilen und nach geltenden Richtlinien zu ahnden.
2. Befugnisse und Pflichten eines Beamten
- Das Justizministerium sowie seine Mitarbeiter unterliegen einzig und allein den geltenden Gesetzen, welche in 1.1 definiert sind und allen Bürgermeistern (Supporter und höher) des Staates Los Santos.
- Beamte des Justizministerium haben sich nicht an Gesetzeswerke anderer Fraktionen zu halten, beispielsweise an das Polizeidienstgesetz (PDG) des Los Santos Police Departments.
- Alle Beamten des Justizministerium müssen immer nach bestem Wissen und Gewissen handeln, hier jedoch immer zwischen dem Allgemeinwohl aller und dem des Einzelnen abwägen, um ein ausgewogenes Leben in Los Santos gewährleisten zu können.
- Jeder Justizmitarbeiter muss zu jeder Zeit neutral agieren können und darf nicht durch materielle oder immaterielle Zugeständnisse zu einer Entscheidung kommen. Ebenfalls hat der Beamte die Pflicht, seine Dienste für den jeweiligen Fall abzugeben, wenn er durch andere Personen bestochen wird oder sich nicht in der Lage fühlt, neutral zu urteilen, weil er die in der richterlichen Handlung befindlichen Personen kennt.
- Eine Ausnahme gilt hier für die eigens eingerichteten Marshals des Justizministeriums, welche für die Sicherung der Verdächtigen und aller Staatsbeamten, welche sich nicht selber verteidigen können, zuständig sind, folgenderweise:
- Höchste Priorität besitzen die Staatsanwälte und Richter des Justizministeriums und alle verdächtigen Personen bzw. zu verurteilenden Personen, sowie Kronzeugen
- Das eigene Leben ist dem seiner zu schützenden Menschenleben unterzuordnen.
- Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien in 2.4. ist von einer “zweiten Chance” abzusehen und direkt eine Entlassung zu veranlassen, um die Neutralität und Legitimation gewährleisten zu können. Ausgenommen hiervon sind alle untergeordneten Richtlinien.
- Eine Ausnahme gilt hier für die eigens eingerichteten Marshals des Justizministeriums, welche für die Sicherung der Verdächtigen und aller Staatsbeamten, welche sich nicht selber verteidigen können, zuständig sind, folgenderweise:
- Aufgabenfeld der Marshals
- Transport und Schutz von Mitarbeitern des Ministeriums, sowie Tatverdächtiger zu Justizgebäuden oder dem Staatsgefängnis
- Festsetzung von Tatverdächtigen, die bereits in Gewahrsam des Ministeriums gewesen sind und geflohen sind, innerhalb einer Serverperiode
- Festsetzung von Tatverdächtigen, die bereits in Gewahrsam des LSPD gewesen sind, um sie dem Justizministerium zu überstellen, innerhalb einer Serverperiode
- Schutz von Justizgebäuden und dem jeweiligen umliegenden Bereich
- Alle Justizmitarbeiter müssen immer von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige treffen, die dem unschuldigen Leben und Eigentum am wenigsten Schaden anrichtet. Im Zweifelsfall hat die Leitung das Handeln zu bewerten und gegebenenfalls verhältnismäßig zu ahnden.
- Allen Justizbeamten ist der Schusswaffengebrauch nach 2.6 erlaubt.
- Der Schusswaffengebrauch ist ebenfalls gestattet, wenn Non-lethale Möglichkeiten zur Festsetzung eines Fahrzeugs fehlgeschlagen sind oder aufgrund der herrschenden Situation nicht geeignet sind.
- Jeder Justizmitarbeiter darf jede Langwaffe tragen, welche er aus der Waffenkammer des Justizministeriums entnehmen kann.
- Beamte, welche in Gerichtsverhandlungen als Richter agieren, haben zu jederzeit die Verhältnismäßigkeit des Handelns des Angeklagtens mit der Maximalstrafe in Verhältnis zu setzen.
- Sonderrechte und Wegerechte
- Die Sonderrechte und Wegerecht sind an die jeweiligen Beamten gekoppelt und nicht an das Dienstfahrzeug, somit dürfen auch Beamte in zivilen Fahrzeugen von diesen Gebrauch machen, sofern die
- Gegebenheiten für die Nutzung nach 2.8.2 gegeben sind.Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen, welche sich bereits in Gewahrsam befunden haben, oder bedeutende Sachwerte zu erhalten, und schnelle Hilfestellung zu leisten.
- Hilfsmittel
- Nachfolgende Hilfsmittel sind nur im Zusammenhang mit Blinklicht gestattet.
- Jeder Beamte ist speziell geschult das Smartphone während seines Dienstes auch im Fahrzeug und im Einsatz zu benutzen. Somit ist jeder Beamte von der Regelung §2 Abs. 10 der StVO ausgenommen.
- Des Weiteren sind alle Beamten auch von der Regelung §2 Abs. 13 StVO befreit, da jeder Beamte und jede Beamtin ein gesondertes Fahrsicherheitstraining absolviert hat.
- Nachfolgende Hilfsmittel sind nur im Zusammenhang mit Blinklicht gestattet.
- Herausgabe von Informationen
- Informationen, welche das Justizministerium betreffen, sind in zwei Kategorien einzuordnen. Den vertraulichen Informationen und den öffentlichen Informationen. Öffentliche Informationen dürfen an Zivilisten oder andere Fraktionen weitergegeben werden. Vertrauliche Informationen sind als solche markiert und so zu behandeln. Die Herausgabe einer vertraulichen Information muss durch einen zuständigen Beamten abgesegnet werden.
3. Befugnisse und Pflichten des Justizministeriums als Organisation
-
- Das Justizministerium ist für alle Belange jedes einzelnen Bürgers von Los Santos, obgleich seiner Vergangenheit oder anderer Merkmale, zuständig. Es muss Beschwerden gegenüber Mitarbeitern anderer Staatsfraktionen, sowie gegenüber eigener Mitarbeiter prüfen, bewerten und bei letzteren bei Fehlverhalten sanktionieren. Bei Beamten anderer Staatsfraktionen sind alle Ermittlungen schnellstmöglich der jeweiligen Leitung oder der jeweiligen zuständigen Vertreter abzugeben, außer
- es ist davon auszugehen, dass durch Nicht-Melden weitere Personen ermittelt werden können, welche sich nicht an für sie geltendes Recht halten,
- es ist davon auszugehen, dass die jeweilige Leitung ebenfalls von dem beschuldigten Fehlverhalten betroffen ist, jedoch müssen hierbei jedoch die zuständigen Bürgermeister (Fraktionsverwaltung) eingeschaltet werden.
- Solche Ermittlungen dürfen nur von den zuständigen Beamten geführt werden, welche durch die Leitung des Justizministeriums ernannt worden sind oder durch Dienstanweisungen der Leitung automatisch bestimmt worden sind oder wenn nicht anders regelt wurde, ab Rang 9 bearbeitet werden dürfen, dies jedoch dann sofort der Leitung gemeldet werden muss.
- Das Justizministerium geht zu jeder Zeit davon aus, dass andere Staatsfraktionen rechtskonform handeln, weshalb das Justizministerium nur auf Anfrage/Beschwerde durch Dritte ermitteln darf.
- Ebenfalls ist das Justizministerium für das Abhalten von Gerichten zuständig, sowie dem Ernennen und Pflege bereits in Kraft gesetzter Gesetzeswerke, sowie noch in Arbeit befindlicher Gesetzeswerke.
- Jedes zu erlassende Gesetzeswerk muss durch das Justizministerium abgesegnet werden und darf erst dann zur Prüfung an die zuständigen Bürgermeister weitergeleitet werden, mit der Intention dieses verabschieden zu lassen, wenn die Leitung oder der zuständige Beamte dies abgesegnet hat.
- Alle Mitarbeiter unterliegen dem Hierarchieprinzip, welches im internen Bereich optional erweitert oder eingeschränkt werden kann.
- Bei Konflikten zwischen dem Regelwerk und internen Anweisungen sind interne Anweisungen nicht zu beachten.
- Das Justizministerium hat das Recht einzig und allein über die Wantedpunktevergabe eines Tatverdächtigen zu bestimmen, solange die zu vergebenden Wantedpunktanzahl gleich oder über 40 Punkte ist. Das Ministerium ist jedoch verpflichtet, alle Parteien anzuhören und diese zu berücksichtigen.
- Das Justizministerium hat das Recht sich bei jeder Wantedpunktevergabe einzuschalten, wenn
- es durch dritte Personen hinzugerufen wird, wie z.B. Angehörige, anderer Beamte, Zeugen,
- augenscheinlich Fehler bei der Bestrafung gemacht worden sind.
- Bei einer Wantedpunktevergabe von unter 40 Punkten darf das Ministerium eine Empfehlung aussprechen, welche jedoch nicht verpflichtend ist.
- Unterstützung anderer Staatsfraktionen nach expliziter Anfrage im Departmentsfunk
- (Das Erlassen von globalen Durchsuchungsbeschlüssen nach den bekannten Regelungen)
- Das Justizministerium ist für alle Belange jedes einzelnen Bürgers von Los Santos, obgleich seiner Vergangenheit oder anderer Merkmale, zuständig. Es muss Beschwerden gegenüber Mitarbeitern anderer Staatsfraktionen, sowie gegenüber eigener Mitarbeiter prüfen, bewerten und bei letzteren bei Fehlverhalten sanktionieren. Bei Beamten anderer Staatsfraktionen sind alle Ermittlungen schnellstmöglich der jeweiligen Leitung oder der jeweiligen zuständigen Vertreter abzugeben, außer
4. Beschwerdeablauf
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- Beschwerden, welche von Justizministeriumsangehörigen schriftlich eingereicht werden, müssen die Kriterien des Beschwerdeablauf im internen Bereich des Ministeriums erfüllen, ansonsten wird die Beschwerde nach einmaliger schriftlicher Auskunft auf diese Richtlinie abgelehnt.
- Beschwerden, welche von Zivilisten oder anderer Staatsfraktionen eingehen, werden nur von der zuständigen Abteilung, der Special Investigations Abteilung und der Leitung des Justizministeriums bearbeitet, beantwortet oder kommentiert, es sei denn:
- Die Beschwerde augenscheinlich nicht die Intention hat, ein mögliches Fehlverhalten festzustellen und ahnden zu lassen,
- in besonderem Maße augenscheinlich Unwahrheiten publiziert werden,
- der zuständige Bearbeiter dies mündlich genehmigt hat, wobei dies vom Kommentator im Nachhinein bei Zweifel bewiesen werden muss
5. Rechte gegenüber Zivilisten
-
- Identitäts- und Auskunftsrecht
- Jeder Bürger von Los Santos ist auf Aufforderung verpflichtet, gegenüber den Angehörigen des Justizministeriums seinen Namen und Wohnort zu nennen, solange der Zweck der Diensthandlung gegeben ist.
- Jeder Bürger von Los Santos ist auf Aufforderung verpflichtet, gegenüber den Angehörigen des Justizministeriums seine Dokumente (Personalausweis) vorzuzeigen, solange der Zweck der Diensthandlung gegeben ist.
- Vorladungen
- Das Justizministerium kann mutmaßliche Zeugen und Täter schriftlich oder mündlich zu einer Befragung in polizeiliche Einrichtungen oder Einrichtungen der Justiz rechtsverbindlich einladen (Vorladung).
- Die Vorladung ist einzuhalten und kann notfalls durch die Marshals in Zusammenarbeit mit einer anderen Exekutivbehörde erzwungen und durchgeführt werden.
- Das Justizministerium kann mutmaßliche Zeugen und Täter schriftlich oder mündlich zu einer Befragung in polizeiliche Einrichtungen oder Einrichtungen der Justiz rechtsverbindlich einladen (Vorladung).
- Festsetzen von Verdächtigen
- Mitarbeiter des Justizministeriums sind bevollmächtigt, Tatverdächtige einer Straftat festzusetzen, solange Leib und Leben von Personen nach 2.4.1.1. gefährdet ist, jedoch haben sie so schnell wie möglich die Polizei einzuschalten
- Durchsuchungen
- Dem Justizministerium ist es nicht gestattet, Verdächtige zu durchsuchen, außer
- es ist von einer erhöhten Gefahr für Leib und Leben auszugehen, solange die Gefahr nicht durch fahrlässiges oder provokantes Verhalten ausgelöst wird und dem Zweck der Diensthandlung erfüllt.
- der Verdächtige wird durch Marshals von einem Ort zu einem anderen Ort transportiert
- Das Justizministerium darf jede Person durchsuchen, die
- ein Justizgebäude betritt (Gerichtsäle, o. ä.),
- das Gelände des Justizministeriums oder ein Gelände, welches vom Ministerium verwaltet wird, betritt
- Dem Justizministerium ist es nicht gestattet, Verdächtige zu durchsuchen, außer
- Wantedpunktevergabe
- Marshals dürfen keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ahnden
- (Staats-)Anwälte dürfen Wantedpunkte verteilen, solange es den anwesenden Personen nicht zuzumuten ist, auf das Eintreffen einer Exekutivbehörde zu warten oder die Situation die Vergabe erfordert, um einer Strafvereitelung entgegenwirken zu können.
- Richterliche Anordnungen
- Sofern Anordnungen durch Gerichte in Kraft treten, haben sich alle Beteiligten, welche am Prozess teilgenommen haben an diese zu halten.
- Identitäts- und Auskunftsrecht
6. Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Staatsfraktionen
-
- Das Justizministerium besitzt im Normalfall keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beamten anderer Staatsfraktionen, außer
- ein Vorgesetzter dessen Fraktion erteilt eine temporäre oder aufgabenbasierte Genehmigung
- ein anderes Gesetz erteilt eine Genehmigung für eine bestimmte Situation/Handlung/etc.
- Auf dem Gelände des Justizministeriums sowie den Grundstücken, die vom Ministeriums verwaltet werden, besitzt die Justiz eine Weisungsbefugnis gegenüber allen Staatsfraktionen.
- Weisungen dürfen im Falle eines polizeilichen Einsatz missachtet werden und die Einsatzleitung übernimmt die Weisungsbefugnis
- Andere Staatsfraktionen sind zu keiner Zeit dem Justizministerium weisungsbefugt, außer dies wird durch einen Befugten des Ministeriums temporär genehmigt.
- Beamte anderer Staatsfraktionen sind verpflichtet sich gegenüber Beamten des Justizministeriums durch Vorzeigen ihres Personalausweises oder ihrer Lizenzen auszuweisen, um ihrer Aufgabe als Kontrollinstanz nachgehen zu können.
- Das Justizministerium besitzt das Recht in besonders schweren Fällen Staatsbeamte festzunehmen und einem zuständigen Beamten der jeweiligen Fraktion zu übergeben. Ebenfalls kann es in Absprache mit der betroffenen Fraktion die Immunität rückwirkend aufheben und eine Strafverfolgung einleiten.
- Anderen Staatsfraktionen ist es nicht gestattet ihr Regelwerk eigenständig zu ändern, um weitere Befugnisse erhalten, welche sich auf die Zivilbevölkerung oder andere Beamte auswirkt.
- Generell gilt, dass für Gesetzesänderung das Justizministerium eingeschaltet werden muss und der Gesetzesänderung zustimmen muss.
- Jede Staatsfraktion muss in Ihrem Beschwerdeablauf/ Beschwerdebereich ersichtlich kennzeichnen, dass Beschwerden gegen Beamte der jeweiligen Staatsfraktion ebenfalls beim Justizministerium eingereicht werden können.
- Das Justizministerium besitzt im Normalfall keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beamten anderer Staatsfraktionen, außer
7. Legitimation eines Richters
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- Jeder Beamte der Justizschiene darf ab Rang 6 die Rolle des Richters bei einer kleinen Gerichtsverhandlung, bestehend aus dem Tatverdächtigen, den Beamten, die die Punkte verteilt haben und dem Anwalt des Tatverdächtigen, zzgl. dürfen Staatsanwälte die Beamten unterstützen.
- Diese Verhandlungen müssen nur im Einklang mit diesem Regelwerk sein.
- Jeder Beamte der Justizschiene darf ab Rang 7 die Rolle des Richters bei größeren Gerichtsverhandlungen übernehmen, welche sich nach der Strafprozessordnung richten, sofern vorhanden
- Sollte kein zuständiger Beamte im Dienst sein, so tritt eine Sonderregelung in Kraft, die bestimmten Marshals, welche eine spezielle Prüfung abgelegt haben, erlaubt, die Rolle eines Richters bei einer kleinen Gerichtsverhandlung zu übernehmen.
- Jeder Beamte der Justizschiene darf ab Rang 6 die Rolle des Richters bei einer kleinen Gerichtsverhandlung, bestehend aus dem Tatverdächtigen, den Beamten, die die Punkte verteilt haben und dem Anwalt des Tatverdächtigen, zzgl. dürfen Staatsanwälte die Beamten unterstützen.
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