Justizministerium ◦ Dienstanweisungen

von Chris_Stey 01.05.2018 1 Antworten 178 Aufrufe
Angepinnt Geschlossen
Chris_Stey

01.05.2018, 20:31

ipxEhUu.png


Dienstanweisung #1 - Nebentätigkeiten während der Dienstzeit

Während der Dienstzeit ist es nicht erlaubt einen Zweitberuf auszuüben. Darunter zählt beispielsweise das Abbauen von Eisenerz, Zink o. Ä.

Dienstanweisung #2 - Belegung der Dienstmatrix

Sollte man in den Dienst gehen wollen, dann ist dies nur auf der im Dienstblatt angegebenen Matrix erlaubt. Ebenfalls muss man sich selbständig im Dienstblatt ein- bzw. austragen, sofern man in den Dienst gehen möchte.

Dienstanweisung #3 - Fahrzeuge im Dienst
Zitat von Karl_Dickens schrieb:

Hallo liebe Fraktionen,


wir wollen auf die aktuelle Situation und das RP auf der Insel reagieren.

Alle Staatsfraktionen und Bad-Fraktionen dürfen zwischen 20.05.2018 23:59 Uhr bis zum 25.05.2018 23:59 Uhr nur noch mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeugen agieren.


Definition: Wann agiert eine Fraktion als Fraktion?


1) In allen Roleplay-Handlungen mit min. 5 oder mehr Fraktionsmitgliedern.

2) Bei allen System gegebenen Szenarien (Shop-Rob, Asservatenkammer, Juwelier oder Waffentransport)

3) Sollten Fraktionsmitglieder Verstärkung rufen, gilt dies auch als RP Aktion.

4) Zwischen 16:00 Uhr bis 00:00 Uhr müssen grundsätzlich Fraktionsfahrzeuge genutzt werden. (Ausnahme Abschnitt 5)

5) Verkaufsfahrten zum Dealer dürfen auch mit eigenen Fahrzeugen erfolgen.

(z.B. Transport der Ware mit einem Burrito/Pounder/Boot. Begleitfahrzeuge müssen Fraktionsfahrzeuge sein.)

6) Staatsfraktionen müssen grundsätzlich im Dienst Ihre gestellten Dienstfahrzeuge nutzen.


Ziel/Appell:

Wir appellieren an alle Fraktionen, dass wir das DM auf dem Server herunterschrauben.

Es hat sich einiges an Wut/Hass angestaut. Wir wollen hier und jetzt einen Cut machen.

Lasst euch mehr auf das RP des anderen ein. Nutzt mehr euren Verstand, als immer gleich die Waffe.

Dies gilt auch ganz klar für die Staatsfraktionen. Bleibt stets neutral und frei von Vorurteilen.

Wir können das RP nur verbessern, wenn wir alle an einem Strang ziehen.

Versucht euch mehr eurer Rolle entsprechend zu verhalten. (Staatsfraktionen, Biker, Mafia, Gangs usw.)

Wenn wir nicht langsam mal auf einem gemeinsamen Nenner kommen, dann geht das Schiff irgendwann unter oder wir haben weiterhin nur noch reines DM.


Diese Regelung ist erstmal Testweise zwischen dem 20.05.2018 23:59 Uhr bis zum 25.05.2018 23:59 Uhr.


Mit freundlichen Grüßen


die Fraktionsverwaltung


Dienstanweisung #4 - Ünterstützung bei Schießereien

Marshals dürfen bei 11-99 oder ähnlichem, selbst wenn das Justizministerium über den D-Funk angefunkt wird, nicht anfahren und unterstützen, um als "Ersatzofficer" zu handeln. Das reine Unterstützen von Beamten bei Schießereien durch Schusswaffengebrauch ist verboten.

Dienstanweisung #5 - Aufenthalt auf fremder Matrix und Freistellungen

Bei außerdienstlichen Aktivitäten auf einer nicht dienstlichen Matrix, ist es ab sofort pflicht, sich bei einem Rang 10+ freistellen zu lassen. Nach genehmigter Freistellung muss man in kürzester Zeit den Dienst verlassen. Dies gilt nur im Zeitraum von 16:00 bis 00:00 Uhr. Generell gilt: in den Dienst gehen, darf man nur auf der im Dienstblatt definierten Matrix.

Dienstanweisung #6 Dienstpflicht

Zwischen 16:00 Uhr und 24:00 Uhr besteht durchgehend eine Dienstpflicht. Freistellungen sind bei Rang 10ern+ einzuholen.

Dienstanweisung #7 Ermittlungen

Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Justizministeriums sowie anderer Staatsfraktionen dürfen nur von Mitarbeitern der Special investigations Abteilung eingeleitet und geführt werden. Dem Ermittler ist es freigestellt, Mitarbeiter außerhalb dieser Abteilung in die Ermittlungen einzubinden.

Dienstanweisung #8 Angestellte

Als Angesteller (Rang 0-2) dürfen keine Ermittlungen gegen andere Beamte aufgenommen werden. Ebenfalls dürfen keine kleinen Gerichtsverhandlungen übernommen werden, außer ein Rang 3+ ist anwesend und erteilt eine Genehmigung.

Dienstanweisung #9 Angestellteneinteilung

Alle Angestellten sind verpflichtet zu zweit oder zu dritt in den Dienstfahrzeugen zu fahren ( Eine 3er Besetzung sollte nicht die Norm werden. Bitte möglichst 2er Teams bilden). Die gewöhnliche Regelung sieht einen Angestellten mit einem Amtsassistent oder höher (Rang 3+) vor.

Außnahmen sind: Es ist nur eine Person im Dienst, ein Director (Rang 10+) erteilt eine Sondergenehmigung, oder es ist keine Auftragslage vorhanden. Sollte ein Auftrag kommen, so haben sich je nach Auftragslage Teams zu bilden.

Jacob Walter

19.05.2018, 23:10

#Update

Aktualisierung DA#3