GVMP | Leaderregelwerk [Stand: 13.07.2018]
05.06.2018, 17:18

Stand: 20.06.2018
§1 Allgemein
§1 Abs. 1 | Als Leader einer Fraktion besitzt man das höchste Amt innerhalb der Fraktion und unterliegt nur der Fraktionsverwaltung bzw. der Administration.
§1 Abs. 2 | Erster Ansprechpartner für die Leader ist die Fraktionsverwaltung.
§1 Abs. 3 | Anträge oder Wünsche müssen von einem Main-Leader bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.
§1 Abs. 4 | Bei Ernennung eines neuen Main-Leader ist die Erlaubnis der Fraktionsverwaltung einzuholen.
Bei Ernennung eines neuen Co-Leaders ist die Fraktionsverwaltung zu informieren. Die Fraktionsverwaltung
hat ein Vetorecht, von dem Sie Gebrauch machen kann.
§1 Abs. 5 | Leader sind verpflichtet, sich regelmäßig über Änderungen aller Regelwerke zu informieren und diese ebenfalls an seine Fraktionsmitglieder weiter zu geben.
§1 Abs. 6 | Im Falle einer Doppelspitze (2x Rang 12) ist keine Herabstufung des anderen möglich ohne Einverständnis der Fraktionsverwaltung.
§1 Abs. 7 | Leader haben stets ein respektvolles Verhalten an den Tag zu legen.
§1 Abs. 8 | Das weitergeben von Internen Informationen an dritte ist untersagt.
§1 Abs. 9 | Mit dem Antritt des Leader Posten, akzeptiert jeder Leader eine Probezeit von 6 Wochen.
§1 Abs.10 | Gepanzerte Fahrzeuge dürfen lediglich von Leadern gefahren werden. Die Member müssen beim invite in die Fraktion darüber informiert werden.
§1 Abs.11 | Leader von Staatsfraktionen dürfen in keinster Weise korrupt sein. Darunter zählen z.B. "Hinrichtungen, Morde, Unterschlagungen mit oder ohne Geldwerten Vorteil"
OOC- Beweise sind zur Auswertung zulässig.
§1 Abs.12| Gelder aus der Fraktionskasse sind ausschließlich für Anschaffungen für die Fraktion gedacht oder als Reserve für Kriege.
Das Geld gehört der Fraktion und wird nur von den Fraktionsverwaltern/ Leadern verwaltet. Nach Austritt aus der Fraktion, darf sich der Main-Leader 20% aus der F-Bank auszahlen.
§1 Abs.13 | Fraktionen dürfen Ihren Membern Gehälter zahlen. Gehälter dürfen nicht dafür benutzt werden, sich ein unverhältnismäßig hohes Gehalt zu zahlen, um §1.Abs. 12 zu umgehen.
§2 Aktivität
§2 Abs. 1 | Leader haben sich an die Aktivität der Fraktionsmitglieder auf dem Game-Server anzupassen.
§2 Abs. 2 | Teilnehmen an Administrativen Veranstaltungen (z.B. Community Sitzung, Leadersitzung) ist Pflicht. Sollten Leader nicht teilnehmen können, so ist eine Vertretung zu schicken (ab Rang 9)
§2 Abs. 3 | Bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen ist eine Abmeldung bei der Fraktionsverwaltung Pflicht. GVMP | Anmeldung der Abwesenheit
§3 Mitglieder der Fraktion
§3 Abs. 1 | Mitglieder der Fraktion sind stets respektvoll zu behandeln.
§3 Abs. 2 | Leader sind verpflichtet, zu jeder Zeit neutral & unparteiisch gegenüber jedem ihrer Mitglieder zu sein.
§3 Abs. 3 | Das Ein & Ausladen von Mitgliedern ist dem Leader freigestellt, Ausnahmen sind:
- Memberlimit
- Administrative Vorgaben (z.B. Mindeslevel)
- Sonstige Administrative Aufforderungen
§3 Abs. 4 | Für das Einladen von Mitgliedern muss ein Bewerbungsverfahren durchgeführt werden. Dies kann schriftlich und/oder mündlich erfolgen.
§3 Abs. 5 | Die Bestrafung bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk obliegt dem Leader.
§3 Abs. 6 | Verstöße gegen die Regelwerke von GVMP werden Administrativ bestraft und können vom Leader nicht beeinflusst werden. Weitere Strafen innerhalb der Fraktion sind möglich.
§3 Abs. 7 | Mit der Einladung in die Fraktion geht das Mitglied die Pflicht ein, mindestens einen Monat (30Tage) aktiv am Alltag der Fraktion teilzunehmen.
§3 Abs. 8 | Jeder Leader und/oder dessen Vertretungen sind dazu verpflichtet, alle Mitglieder innerhalb von maximal 48h zu melden, welche:
- Innerhalb der Frist von einen Monat (30Tage) die Fraktion verlassen haben oder entlassen wurden.
- Spieler müssen hier gemeldet werden. GVMP | Regelung zu Fraktionssperren und Fristen
- Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, von einer Sperre im Einzelfall abzusehen.
§3 Abs. 9 | Spieler mit einer Fraktionssperre dürfen nicht in einer Fraktion invitet werden. Die Verantwortung dafür tragen die Leader. GVMP | Fraktionssperre
§4 Forum
§4 Abs. 1 | Der Forumbereich ist stets ordentlich und im Sinne der Fraktion zu halten und gestalten.
§4 Abs. 2 | Themen der Fraktion sind im 7 Tage Rhythmus aktuell zu halten.
§4 Abs. 3 | Jede Fraktion ist verpflichtet ein Regelwerk zu führen, welches nicht mit den Serverregeln in Konflikt gerät.
§4 Abs. 4 | Im Forum muss jede Gang bzw. Mafia eine Blacklist öffentlich führen. Personen sind hier mit dem Grund und Beweis aufzulisten.
§4 Abs. 5 | Fraktionssperren Regelung: GVMP | Regelung zu Fraktionssperren und Fristen
§4 Abs. 6 | Jede Fraktion muss eine aktuelle Memberliste unter "Allgemein" im Forum führen. (Diese darf deaktiviert werden)
20.06.2018, 15:57
Hallo
bitte das Regelwerk bestätigen.
Gruß
20.06.2018, 16:06
Gelesen und bestätigt!!
Dean May Weazel News
20.06.2018, 16:08
Gelesen und bestätigt!!
20.06.2018, 16:11
Gelesen und bestätigt!
Meralu May
#WN
20.06.2018, 17:07
Gelesen und bestätigt.
20.06.2018, 17:13
Gelesen und bestätigt.
20.06.2018, 17:21
Gelesen und bestätigt.
20.06.2018, 17:21
Gelesen und bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Davvad Freitag
Ärztlicher Direktor
20.06.2018, 17:25
Gelesen und bestätigt.
20.06.2018, 17:47
gelesen und bestätigt
20.06.2018, 17:49
Gelesen und bestätigt
20.06.2018, 17:56
Gelesen und bestätigt.
MfG
Anton
20.06.2018, 19:07
Gelesen und bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Jones
20.06.2018, 19:58
Gelesen und bestätigt
20.06.2018, 22:20
Gelesen und bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
20.06.2018, 22:33
Gelesen und Bestätigt.
20.06.2018, 22:56
Gelesen und bestätigt.
20.06.2018, 23:38
Gelesen und bestätigt.
21.06.2018, 00:01
Gelesen und bestätigt .
