Du befindest dich im schreibgeschützten Forum-Archiv. Antworten ist nicht möglich.
Ryan
15.07.2018, 11:51
Hallo Lord_Hanni.
Du darfst grundsätzlich eine Waffe jederzeit als Argumentationsverstärker vorhalten. Verbunden mit einer Aufforderung wie zum Beispiel: "Hau ab" oder "Gib mir dein Geld" und einem anschließenden "Oder ich werde Waffengewalt anwenden". Sollte derjenige dann provokant stehen bleiben oder beim Überfall fliehen, provoziert er dich ja direkt und du darfst mit deiner Waffe auch schießen.
Gruß,
Ryan
Ryu
17.07.2018, 05:55
Closed
1 Like
