Waffennutzung bei Überfällen

von Ryan 15.07.2018 1 Antworten 392 Aufrufe
Geschlossen
Ryan

15.07.2018, 11:51

Hallo Lord_Hanni.

Du darfst grundsätzlich eine Waffe jederzeit als Argumentationsverstärker vorhalten. Verbunden mit einer Aufforderung wie zum Beispiel: "Hau ab" oder "Gib mir dein Geld" und einem anschließenden "Oder ich werde Waffengewalt anwenden". Sollte derjenige dann provokant stehen bleiben oder beim Überfall fliehen, provoziert er dich ja direkt und du darfst mit deiner Waffe auch schießen.


Gruß,

Ryan

Ryu

17.07.2018, 05:55

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