Einspruch gegen einen unberechtigten Abschleppvorgang vom 30.11.2018
30.11.2018, 23:03
Besitzer des Fahrzeugs: Reiner Berger
Kennzeichen des Fahrzeuges: RB 63279
Fahrgestellnummer (ID) des Fahrzeuges: 634985
Datum des Vorfalls: 30.11.2018
Beweismaterial: Nicht vorhanden, da keine Dashcam vorhanden
Begründung: Guten Tag, undzwar habe ich Einspruch einzulegen gegen einen Abschleppvorgang vom 30.11.2018. Es handelt sich um einen schwarzen BMW M5 E43. Ich habe das Fahrzeug ordnungsgemäß gegenüber vom LSPD abgestellt, heißt weder auf rotem Bordstein und 2 Reifen auf dem gehweg und 2 auf der Straße. Ich wurde von dort aus in einem anderen Fahrzeug mitgenommen und habe mein Auto dort stehen lassen, als ich nach ca. anderthalb Stunden wieder kam musste ich feststellen das mein Auto abgeschleppt wurde und sich nun in der Verwahrstelle befindet. Nun möchte ich wissen auf welcher Grundlage mein Auto abgeschleppt wurde, da ich es ordnungsgemäß abgestellt habe. Ich bitte um Klärung des Abschleppvorgangs und erbitte Einsicht auf das Beweisfoto welches gemacht werden muss. Im Anhang befindet sich noch ein Foto welches zeigt das sich mein Auto wirklich in der Verwahrstelle befindet.
Mit freundlichem Gruß,
Reiner Berger
Link zum Foto: https://www.directupload.net/file/d/5287/wmytjzdp_png.htm
01.12.2018, 18:13
04.12.2018, 02:22

Sehr geehrter Herr Berger,
zunächst danken wir Ihnen für Ihre Antragsstellung der Herausgabe Ihres Fahrzeugs.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts durch unabhängige Gutachter teilen wir Ihnen heute mit Erhalt dieses Schreibens mit, dass Ihr Antrag auf Herausgabe und Kostenerstattung abgelehnt ist.
Im Anhang des Schreibens erhalten Sie weiterführend ein Lichtbild, auf dem Ihr Vergehen im Detail begutachtet werden kann.
Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Ricke
Leitender Direktor
Department of Public Order and Safety
#DPOS

