Regelwerk

von Giancarlo Rossi 02.02.2019 3 Antworten 114 Aufrufe
Giancarlo Rossi

02.02.2019, 19:34

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Stand: 16.01.2019



§ 1 Allgemein


§ 1 Abs.1 Nach Austritt einer Fraktion (Gang, Mafia) muss der Job als Waffendealer sofort gekündigt werden.


§ 1 Abs.2 Unter/- Gruppierungen gelten ebenfalls als Zivilisten.


§ 1 Abs.3 Sollten Mittel und Wege gefunden werden, diese Regeln zu umgehen, muss mit einer Sanktion gerechnet werden. (Grauzone)


§ 1 Abs.4 Die Militärpolizei hat keine Befugnisse gegenüber Zivilisten. Ausgenommen sind hiervon die staatlichen Sperrzonen, Inhaftierte, sowie bei Defconstufe 2 und höher.


§ 1 Abs.5 Jegliche Arten von Bündnisse zwischen Bad-Fraktionen sind verboten. Jede Fraktion muss Ihre eigenen Interessen haben und diese selbstständig vertreten. Ausnahme:

  • Bei einem Überfall auf den Waffentransport der US Army oder auf die Asservatenkammer ist es der Gang/Mafia gestattet mit einer weiteren Bad-Fraktion zu agieren.

§ 1 Abs.6 Wer als Bad-Fraktion agiert, muss unter folgenden Umständen Fraktionsfahrzeuge nutzen (Zum Farmen dürfen Farmfahrzeuge genutzt werden.)


  • Bei allen Server/System gegebenen Szenarien (Staatsbank/Juwelier/ShopRob/Waffentransport)
  • Bei aktiven Handlungen gegen eine Fraktion (z.B. Baseraids, Abholung am Staatsgefängnis o.Ä.)
  • 1 Flugzeug oder 1 Helikopter dürfen bei allen System gegeben Szenarien, sowie bei Aktion mit 5 oder mehr Fraktionsmitgliedern benutzt werden.

§ 1 Abs.6.1 Privatfahrzeuge dürfen in folgender Situation trotzdem zur Anfahrt bzw. Teilnahme der Situation genutzt werden:

  • Bei spontan entstandenen RP-Situationen, in der man als passiver Teilnehmer verwickelt ist (nicht als Aggressor) z.B. bei Unterstützung von Familienmitgliedern/Arbeitern

§ 1 Abs.7 Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge im Dienst nutzen.

Neutrale Fraktionen dürfen während der Dienstausübung ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Außerhalb der Dienstausübung steht es ihnen frei Privatfahrzeuge zu nutzen.


§ 1 Abs.8 Fraktionsmitglieder haben im Forum eine freie Namenswahl. Der Teamspeak Name muss dem IC-Charakter Name entsprechen.


§ 1 Abs.9 Das nicht Vorhandensein von Fraktions-Tags oder des korrekten IC Namen im Teamspeak dürfen nicht mit IC-Sanktionen seitens der Fraktion bestraft werden. (z.B. Geldstrafe, Rankdown etc.)


§ 1 Abs.10 Das Betreten von Sperrzonen darf nur geahndet werden, wenn:

  1. Die Sperrzone durch eine GOV Nachricht ausgerufen wurde. (Folgendes muss die GOV Nachricht beinhalten: Ortsangabe, Grund der Sperrzone) oder
  2. falls keine Sperrzone ausgerufen werden kann, müssen Passanten bei betreten der Sperrzone darauf aufmerksam gemacht werden. (Angemessene Reaktionszeit beachten)
  3. Die Sperrzone ist nur gültig, wenn diese durch Barrikaden und/oder Fahrzeuge mit Blaulicht kenntlich gemacht wird.

§ 1 Abs.11 Staatsfraktionen haben kein Wissen über folgende Orte: Hanfplantage, Quetscher, Dealer, Waffenhersteller.


  • Der bloße Aufenthalt von Personen an diesen Orten stellt kein Grundverdacht einer Straftat dar.


§ 2 Beschwerden


§ 2 Abs.1 Beschwerden gegen Mitglieder einer Fraktion sind immer erst mit der beschuldigten Person zu klären, sollte dies nicht möglich sein gilt die Beschwerdekette:

  1. Beschuldigter Spieler
  2. Leader des Beschuldigten
  3. Administrative Klärung per Ticket im Forum

Beschwerden gegen das Ingame Regelwerk können direkt per Ticket im Forum eingereicht werden.


§ 2 Abs.2 Beschwerden gegen einen Leader sind an die Fraktionsverwaltung zu richten, per Ticket oder PN im Forum.



§ 3 Blacklist


§ 3 Abs.1 Nicht-staatliche Fraktionen haben das Recht, eine Blacklist zu führen, auf welcher Spieler eingetragen werden dürfen, die nachweislich durch ihr provokantes Handeln den Zorn der Fraktion auf sich gezogen haben. Diese Spieler sind für die Fraktion vogelfrei.

§ 3 Abs.2 Blacklist-Einträge müssen für jedermann öffentlich im Forum einsehbar und eindeutig sein.

§ 3 Abs.3 Die von einer Fraktion angeführten Gründe eines Blacklist-Eintrags müssen realistisch und schwerwiegend genug für einen solchen Eintrag sein. Des Weiteren ist auf Anfrage des Betroffenen, die Vorlage des Beweismaterials in Screenshot- oder Videoform zwingend erfolderlich, um die Gültigkeit des Eintrags zu untermauern.

§ 3 Abs.4 Der von der Fraktion geforderte Freikaufbetrag muss realistisch und den Vorwürfen entsprechend sein.

  • Max. 50.000$ Strafe
  • Begleichen des entstandenen materiellen Schadens (Max. 200.000$)

§ 3 Abs.5 Auf die Blacklist gesetzt werden darf nur, wer:

  • mindestens Charakterlevel 4 erreicht hat und
  • trotz erhaltener Blacklist-Warnung nach der ersten gegen die Fraktion gerichtete Provokation eine weitere Provokation erzeugt hat oder
  • ein Fraktionsmitglied entführt, beschossen, ermordet oder Fraktionseigentum entwendet hat und
  • kein Mitglied einer neutralen Fraktion ist.

§ 3 Abs.6 Mitglieder einer Stattsfraktion dürfen nur auf die Blacklist gesetzt und von dessen Auswirkungen gegen sie betroffen sein, wenn sie nicht im Dienst sind.


§ 3 Abs.7 Spieler, die den Anforderungen aus Absatz (3) entsprechend auf einer Blacklist stehen, dürfen keiner Fraktion beitreten oder die aktive Fraktion wechseln.



§ 4 Durchsuchungsbefehle


§4 Abs.1 Ein Durchsuchungsbefehl ist ein Beschluss, welcher Staatsbeamten des FIB und des LSPD ermöglicht, Personen oder Personengruppen, sowie Grundstücke und Fahrzeuge der betreffenden Personen/Personengruppen ohne direkten Tatverdacht zu durchsuchen.
Dieser wird in drei Kategorien eingeteilt:



  1. Personenbezogener Durchsuchungsbefehl: §4 Abs.5
  2. Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl: §4 Abs.6
  3. Globaler Durchsuchungsbefehl: §4 Abs. 7



§4 Abs.2 Ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs.1 darf frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart inkrafttreten/ausgeführt werden.


§4 Abs.3 Der Grund für ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs.1 darf nicht älter als 72 Stunden sein.

§4 Abs. 4 Gründe für ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs. 1, ausgenommen Punkt 3 sind:



  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 des BtMG
  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 bis 7 des StGB
  • Einfacher Verstoß gegen §3 Abs. 14, 15 und/oder 16 des StGB



§4 Abs.5 Ein Personenbezogener Durchsungsbefehl richtet sich gezielt an einer Personen,

welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §4 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §4 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.
Rahmenbedingungen für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl:



  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder einem Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl muss der betroffenen Person, auf Nachfrage von ihm, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.



§4 Abs. 6 Ein Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl richtet sich an einer Personengruppe, welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §4 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §4 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.

Rahmenbedingungen für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl:



  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl müssen der Personen, auf Nachfrage von ihnen, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.



§4 Abs. 7 Ein globaler Durchsuchungsbefehl kann nur gegen einer Personengruppe erwirkt werden, welche massiv die Arbeit der Staats- und/oder Neutrale Fraktionen mit Gewalt behindern. Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss die Einverständnis des:


  • Chief of Police des LSPD
  • Director des FIB
  • Präsident der Regierung



haben. Sollte einer oder mehrere, der oben genannten Personen, nicht Ansprechbar sein (Abmeldung im Forum) können die direkten Stellvertreter herangezogen werden.
Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss im Forum, vor dem inkrafttreten, Angekündigt werden.
Rahmenbedingungen für einen Globalen Durchsuchungsbefehl:



  • Die Dauer eines Globalen Durchsuchungsbefehl beträgt 5 Tage.
    • Sollten weiterhin massive Verstöße gemäß §4 Abs.4 folgen, steht es den Exekutiven Staatsfraktionen frei, den globalen Durchsuchungsbefehl um 4 Tage zu verlängern
  • Die Beamten des FIB und des LSPD dürfen einmal pro Serverpersiode eine Razzia vollziehen, welche sich an den Gegebenheiten von §4 Abs. 1 und 2 zu halten haben.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.



Vor dem Inkrafttreten eines globalen Durchsuchungsbefehl muss die Fraktionsverwaltung konsultiert werden und ihr Einverständnis dazu geben.



§4 Abs. 8 Die in §4 Abs. 5 bis 7 beschriebenen Beschlüsse sind unter folgenden Umständen nicht geltend zu machen:


  • in den System gegebenen Szenarien
    • Juwelier
    • Asservatenkammer
    • Waffentransport
    • Staatsbank und/oder
  • in, von der Staatsgewalt ausgehenden Situationen (z.B. Razzien oder gezielten Verhaftungen)



§4 Abs. 9 Widerrechtlich ausgestellte Beschlüsse führen zu einem Beweisverwertungsverbot, dieses trifft auch zu, wenn die Unrechtmäßigkeit nachträglich festgestellt wird.



§ 5 Regelung der bewaffneten Fahrzeuge der US Army


§ 5 Abs.1 Alle bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge der US Army dürfen sich, für Roleplay-Zwecke, außerhalb der US Army Base bewegen.

§ 5 Abs.2 Das Einsetzen von nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist gestattet,

  • bei der jeweiligen DEFCON Stufe.
  • nach Anforderung der Army durch das FIB/LSPD/LSMC.
  • nach Freigabe eines Colonel (Rang10+)
  • mit der notwendigen Verhältnismäßigkeit.


§ 5 Abs.3 Das Einsetzen von Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist nur bei DEFCON 1(nach Absprache mit einem Manager) gestattet.

  • Die Army darf ihre Base mit allen Mitteln verteidigen.

§ 5 Abs.4 Die in Absatz 2 und 3 genannten Regelungen können im Rahmen von administrativ bestätigten Events außer Kraft gesetzt werden.



§ 6 Gangwar


§ 6 Abs.1 Die aktive Beteiligung am Gangwar ist nur in einem Umkreis von 150 Meter gestattet.


§ 6 Abs.2 Das Beauftragen einer anderen Fraktion um ein Gebiet zu beschützen ist verboten.


§ 6 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:

  • ausschließlich die verteidigende und die angreifende Fraktion und deren
  • Fraktionsmember, deren Beitritt in ihre Fraktion mindestens 24 Stunden zurückliegt.

§ 6 Abs.4 Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen dürfen nicht schießen.


§ 6 Abs.5 Das aktive Gangwar-Gebiet darf nicht zur Flucht aus Roleplay- oder Deathmatch-Situationen missbraucht werden.


§ 6 Abs.6 Das Eingreifen von Staatsfraktionen in Gangwars ist generell untersagt.



§ 7 Krieg


§ 7 Abs.1 Nur Bad-Fraktionen dürfen Kriege führen.


§ 7 Abs.2 Eine Kriegserklärung darf nur vom Leader (Rang 11 & 12) gegen eine andere Bad-Fraktion gestellt werden.


§ 7 Abs.3 Kriegserklärungen dürfen nicht willkürlich ausgesprochen werden und müssen nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.


§ 7 Abs.4 Der Grund eines Kriegsantrag darf nicht älter als 3 Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.


§ 7 Abs.5 Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der anderen Fraktion. Um einen Krieg abzuwenden, muss den Forderungen der kriegserklärenden Fraktion nachgekommen werden.


§ 7 Abs.6 Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Krieges anhaltenden Kriegsregeln. Die Kriegsregeln dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen.


§ 7 Abs.7 Jeder Kriegsantrag muss im jeweiligen Forumsbereich der betreffenden Fraktion ("Allgemein") gepostet werden. Dieser darf für mindestens eine Woche nicht gelöscht, verschoben oder deaktiviert werden.


§ 7 Abs.8 Der Antrag muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.


§ 7 Abs.9 Die Forderung darf den Wert von 1.000.000 $ nicht überschreiten.


§ 7 Abs.10 Ein Krieg muss mindestens 96 Stunden geführt werden, bevor kapituliert werden kann.


§ 7 Abs.11 Sollte eine der Krieg führenden Parteien den Krieg vor Beginn, so beträgt die Freikaufsumme das Dreifache der Forderung. (Max. 3.000.000 $)

Hat der Krieg begonnen, darf dieser während der ersten 96h gar nicht ausbezahlt werden, außer es findet eine Einigung zwischen den beiden Kriegsparteien statt.


§ 7 Abs.12 Sollte der Antrag angenommen werden, dann muss die Fraktionsverwaltung hinzugezogen werden, um die Kriegsregeln abzusegnen.


§ 7 Abs.13 Wird der Krieg von der Fraktionsverwaltung bestätigt, startet dieser am nächsten Tag um 16:00.


§ 7 Abs.14 Im Krieg hat der Leader dafür zu sorgen, dass seine Member sich an die Regeln halten.



§ 7 Abs.15 Wird der Krieg von einer Fraktion beendet, so muss die Forderung bezahlt und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.


§ 7 Abs.16 Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Krieges ist nur im Einvernehmen beider Fraktionen sowie der Fraktionsverwaltung möglich.


§ 7 Abs.17 Im Krieg haben die Fraktionen die Pflicht die Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.


§ 7 Abs.18 Im Krieg sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag fest geschrieben werden.


§ 7 Abs.19 Optionale Kriegsregeln werden im Kriegsvertrag festgehalten. Vorschläge unsererseits befinden sich unten im Spoiler.


Optionale Kriegsregeln

§ 7 - Krieg


VDM


Unter VDM (Vehicle Deathmatch) versteht man das bewusste Anfahren oder Überfahren einer Person, um diese zu schädigen. Sollte man flüchten wollen und die Person versperrt den direkten Weg oder es gibt keine Möglichkeit ihr auszuweichen, so ist das einmalige Anfahren erlaubt. Sollte man eine Person dennoch einmal anfahren, so ist es definitiv nicht gestattet sie während und auch kurz nach der Animation zu erschießen.





Baseraid


Wenn von außerhalb in eine Base geschossen wird, so zählt dies als Baseraid.

Ein Baseraid ist beendet, sobald eine Partei komplett getötet wurde.

Sollte sich die gegnerische Partei in der "Nähe" der eigenen Base sammeln, gilt dies ebenfalls als Baseraid.

Sollte eine Partei in die Base flüchten, gilt dies nicht als Baseraid.

Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und respawnt sind, sind verpflichtet sich in das Lager zu begeben und dort zu warten bis der Baseraid zuende ist.

Sobald die angreifende Fraktion alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder aber auch die angreifende Fraktion die Base verlässt, ist der Baseraid ebenfalls zu Ende.






Verstoß gegen die DriveBy-Regel


Sollte im Kriegsvertrag die DriveBy-Regel nicht zugelassen werden, gilt folgendes:

Das Schießen aus dem Fahrzeug / Helikopter / Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.




NewLife-Regel


Wenn eine Person in einem Feuergefecht stirbt, darf die Person 15 Minuten nach Wiedereinstieg bei dieser Situation wieder teilnehmen.

Wird aus diesem Gefecht ein "Tennisspiel", sollte man an die Vernunft appellieren und der Situation vielleicht irgendwann einmal ein Ende setzen und diese Situation beenden.




Verstoß gegen die Ruhezeiten


Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.

Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.




Sollte man sich im Krieg nicht an diese Regeln halten, so ist man verpflichtet den Leader der Fraktion zu kontaktieren und diesen mit ausreichenden Beweisen zur Rede zu stellen.

Ist der Verstoß eindeutig nachweisbar, gelten folgende Strafen:





1. Verstoß des Members - 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

2. Verstoß des Members - 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

3. Verstoß des Members - der Member muss aus der Fraktion uninvitet werden.


Sollte sich der Leader nicht daran halten, ist die Fraktionsverwaltung zu kontaktieren.





§ 8 Weazel News


§ 8 Abs.1 Die Weazel News haben das Recht unabhängig von allen Situationen auf dem Server zu berichten.


§ 8 Abs.2 Berichte (Nachrichten etc.) & dessen Inhalte dürfen nicht von Außen so beeinflusst werden, das die News in ihrem Recht nach § 8 Abs.1 eingeschränkt wird.


§ 8 Abs.3 Die Weazel News dürfen jegliche Informationen verarbeiten und auch darüber berichten, die sie erhalten.


§ 8 Abs.4 Die Weazel News sind eine neutrale Fraktion. Hetzkampagnen, Aufrufe zum Boykott oder stumpfe Artikel, die eine reine beleidigende Absicht haben, sind untersagt. (z.B. Danke an das LSPD für die schlechte Zusammenarbeit)




§ 9 US Army


§ 9 Abs.1 Die US Army hat die Pflicht folgende Fraktionen mit Waffenkisten zu beliefern.

  • Los Santos Police Department
  • Federal Investigation Bureu
  • Department of Public Order and Safety
  • Weazel News

§ 9 Abs.2 Die in § 9 Abs.1 aufgeführten Fraktionen sind immer zu beliefern.




Zusatz:

Beim Austritt aus einer Fraktion, ist jedes Mitglied dafür selber zuständig, sich über eine eventuell anstehende Faktionssperre beim Fraktionsleader zu informieren.

Der Fraktionsleader ist dazu verpflichtet eine Auskunft hierüber zu erteilen.

Dies gilt für Spieler, welche unter einem Monat in einer Fraktion gewesen sind.

Giancarlo Rossi

02.02.2019, 19:38

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Stand: 16.01.2019



§ 1 Allgemein


§ 1 Abs.1 Nach Austritt einer Fraktion (Gang, Mafia) muss der Job als Waffendealer sofort gekündigt werden. ( fällt weg)


§ 1 Abs.2 Unter/- Gruppierungen gelten ebenfalls als Zivilisten. ( unnötig)


§ 1 Abs.3 Sollten Mittel und Wege gefunden werden, diese Regeln zu umgehen, muss mit einer Sanktion gerechnet werden. (Grauzone) ( unnötig)


§ 1 Abs.4 Die Militärpolizei hat keine Befugnisse gegenüber Zivilisten. Ausgenommen sind hiervon die staatlichen Sperrzonen, Inhaftierte, sowie bei Defconstufe 2 und höher. (Army

§ 1 Abs.5 Jegliche Arten von Bündnisse zwischen Bad-Fraktionen sind verboten. Jede Fraktion muss Ihre eigenen Interessen haben und diese selbstständig vertreten. Ausnahme:

  • Bei einem Überfall auf den Waffentransport der US Army oder auf die Asservatenkammer ist es der Gang/Mafia gestattet mit einer weiteren Bad-Fraktion zu agieren. ( neuer Paragraph Bündnisse )

§ 1 Abs.6 Wer als Bad-Fraktion agiert, muss unter folgenden Umständen Fraktionsfahrzeuge nutzen (Zum Farmen dürfen Farmfahrzeuge genutzt werden.)


  • Bei allen Server/System gegebenen Szenarien (Staatsbank/Juwelier/ShopRob/Waffentransport)
  • Bei aktiven Handlungen gegen eine Fraktion (z.B. Baseraids, Abholung am Staatsgefängnis o.Ä.)
  • 1 Flugzeug oder 1 Helikopter dürfen bei allen System gegeben Szenarien, sowie bei Aktion mit 5 oder mehr Fraktionsmitgliedern benutzt werden.

§ 1 Abs.6.1 Privatfahrzeuge dürfen in folgender Situation trotzdem zur Anfahrt bzw. Teilnahme der Situation genutzt werden:

  • Bei spontan entstandenen RP-Situationen, in der man als passiver Teilnehmer verwickelt ist (nicht als Aggressor) z.B. bei Unterstützung von Familienmitgliedern/Arbeitern ( Paragraphen für Bad Fraktionen)

§ 1 Abs.7 Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge im Dienst nutzen.

Neutrale Fraktionen dürfen während der Dienstausübung ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Außerhalb der Dienstausübung steht es ihnen frei Privatfahrzeuge zu nutzen. ( Staatsfraktionen )


§ 1 Abs.8 Fraktionsmitglieder haben im Forum eine freie Namenswahl. Der Teamspeak Name muss dem IC-Charakter Name entsprechen.


§ 1 Abs.9 Das nicht Vorhandensein von Fraktions-Tags oder des korrekten IC Namen im Teamspeak dürfen nicht mit IC-Sanktionen seitens der Fraktion bestraft werden. (z.B. Geldstrafe, Rankdown etc.)


§ 1 Abs.10 Das Betreten von Sperrzonen darf nur geahndet werden, wenn:

  1. Die Sperrzone durch eine GOV Nachricht ausgerufen wurde. (Folgendes muss die GOV Nachricht beinhalten: Ortsangabe, Grund der Sperrzone) oder
  2. falls keine Sperrzone ausgerufen werden kann, müssen Passanten bei betreten der Sperrzone darauf aufmerksam gemacht werden. (Angemessene Reaktionszeit beachten)
  3. Die Sperrzone ist nur gültig, wenn diese durch Barrikaden und/oder Fahrzeuge mit Blaulicht kenntlich gemacht wird.

§ 1 Abs.11 Staatsfraktionen haben kein Wissen über folgende Orte: Hanfplantage, Quetscher, Dealer, Waffenhersteller.


  • Der bloße Aufenthalt von Personen an diesen Orten stellt kein Grundverdacht einer Straftat dar. ( Staatsfraktionen


§ 2 Beschwerden


§ 2 Abs.1 Beschwerden gegen Mitglieder einer Fraktion sind immer erst mit der beschuldigten Person zu klären, sollte dies nicht möglich sein gilt die Beschwerdekette:

  1. Beschuldigter Spieler
  2. Leader des Beschuldigten
  3. Administrative Klärung per Ticket im Forum

Beschwerden gegen das Ingame Regelwerk können direkt per Ticket im Forum eingereicht werden.


§ 2 Abs.2 Beschwerden gegen einen Leader sind an die Fraktionsverwaltung zu richten, per Ticket oder PN im Forum.



§ 3 Blacklist


§ 3 Abs.1 Nicht-staatliche Fraktionen haben das Recht, eine Blacklist zu führen, auf welcher Spieler eingetragen werden dürfen, die nachweislich durch ihr provokantes Handeln den Zorn der Fraktion auf sich gezogen haben. Diese Spieler sind für die Fraktion vogelfrei.

§ 3 Abs.2 Blacklist-Einträge müssen für jedermann öffentlich im Forum einsehbar und eindeutig sein.

§ 3 Abs.3 Die von einer Fraktion angeführten Gründe eines Blacklist-Eintrags müssen realistisch und schwerwiegend genug für einen solchen Eintrag sein. Des Weiteren ist auf Anfrage des Betroffenen, die Vorlage des Beweismaterials in Screenshot- oder Videoform zwingend erfolderlich, um die Gültigkeit des Eintrags zu untermauern.

§ 3 Abs.4 Der von der Fraktion geforderte Freikaufbetrag muss realistisch und den Vorwürfen entsprechend sein.

  • Max. 50.000$ Strafe
  • Begleichen des entstandenen materiellen Schadens (Max. 200.000$)

§ 3 Abs.5 Auf die Blacklist gesetzt werden darf nur, wer:

  • mindestens Charakterlevel 4 erreicht hat und
  • trotz erhaltener Blacklist-Warnung nach der ersten gegen die Fraktion gerichtete Provokation eine weitere Provokation erzeugt hat oder
  • ein Fraktionsmitglied entführt, beschossen, ermordet oder Fraktionseigentum entwendet hat und
  • kein Mitglied einer neutralen Fraktion ist.

§ 3 Abs.6 Mitglieder einer Stattsfraktion dürfen nur auf die Blacklist gesetzt und von dessen Auswirkungen gegen sie betroffen sein, wenn sie nicht im Dienst sind.


§ 3 Abs.7 Spieler, die den Anforderungen aus Absatz (3) entsprechend auf einer Blacklist stehen, dürfen keiner Fraktion beitreten oder die aktive Fraktion wechseln.



§ 4 Durchsuchungsbefehle


§4 Abs.1 Ein Durchsuchungsbefehl ist ein Beschluss, welcher Staatsbeamten des FIB und des LSPD ermöglicht, Personen oder Personengruppen, sowie Grundstücke und Fahrzeuge der betreffenden Personen/Personengruppen ohne direkten Tatverdacht zu durchsuchen.
Dieser wird in drei Kategorien eingeteilt:



  1. Personenbezogener Durchsuchungsbefehl: §4 Abs.5
  2. Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl: §4 Abs.6
  3. Globaler Durchsuchungsbefehl: §4 Abs. 7



§4 Abs.2 Ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs.1 darf frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart inkrafttreten/ausgeführt werden.


§4 Abs.3 Der Grund für ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs.1 darf nicht älter als 72 Stunden sein.

§4 Abs. 4 Gründe für ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs. 1, ausgenommen Punkt 3 sind:



  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 des BtMG
  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 bis 7 des StGB
  • Einfacher Verstoß gegen §3 Abs. 14, 15 und/oder 16 des StGB



§4 Abs.5 Ein Personenbezogener Durchsungsbefehl richtet sich gezielt an einer Personen,

welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §4 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §4 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.
Rahmenbedingungen für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl:



  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder einem Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl muss der betroffenen Person, auf Nachfrage von ihm, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.



§4 Abs. 6 Ein Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl richtet sich an einer Personengruppe, welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §4 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §4 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.

Rahmenbedingungen für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl:



  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl müssen der Personen, auf Nachfrage von ihnen, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.



§4 Abs. 7 Ein globaler Durchsuchungsbefehl kann nur gegen einer Personengruppe erwirkt werden, welche massiv die Arbeit der Staats- und/oder Neutrale Fraktionen mit Gewalt behindern. Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss die Einverständnis des:


  • Chief of Police des LSPD
  • Director des FIB
  • Präsident der Regierung



haben. Sollte einer oder mehrere, der oben genannten Personen, nicht Ansprechbar sein (Abmeldung im Forum) können die direkten Stellvertreter herangezogen werden.
Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss im Forum, vor dem inkrafttreten, Angekündigt werden.
Rahmenbedingungen für einen Globalen Durchsuchungsbefehl:



  • Die Dauer eines Globalen Durchsuchungsbefehl beträgt 5 Tage.
    • Sollten weiterhin massive Verstöße gemäß §4 Abs.4 folgen, steht es den Exekutiven Staatsfraktionen frei, den globalen Durchsuchungsbefehl um 4 Tage zu verlängern
  • Die Beamten des FIB und des LSPD dürfen einmal pro Serverpersiode eine Razzia vollziehen, welche sich an den Gegebenheiten von §4 Abs. 1 und 2 zu halten haben.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.



Vor dem Inkrafttreten eines globalen Durchsuchungsbefehl muss die Fraktionsverwaltung konsultiert werden und ihr Einverständnis dazu geben.



§4 Abs. 8 Die in §4 Abs. 5 bis 7 beschriebenen Beschlüsse sind unter folgenden Umständen nicht geltend zu machen:


  • in den System gegebenen Szenarien
    • Juwelier
    • Asservatenkammer
    • Waffentransport
    • Staatsbank und/oder
  • in, von der Staatsgewalt ausgehenden Situationen (z.B. Razzien oder gezielten Verhaftungen)



§4 Abs. 9 Widerrechtlich ausgestellte Beschlüsse führen zu einem Beweisverwertungsverbot, dieses trifft auch zu, wenn die Unrechtmäßigkeit nachträglich festgestellt wird.



§ 5 Regelung der bewaffneten Fahrzeuge der US Army


§ 5 Abs.1 Alle bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge der US Army dürfen sich, für Roleplay-Zwecke, außerhalb der US Army Base bewegen.

§ 5 Abs.2 Das Einsetzen von nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist gestattet,

  • bei der jeweiligen DEFCON Stufe.
  • nach Anforderung der Army durch das FIB/LSPD/LSMC.
  • nach Freigabe eines Colonel (Rang10+)
  • mit der notwendigen Verhältnismäßigkeit.


§ 5 Abs.3 Das Einsetzen von Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist nur bei DEFCON 1(nach Absprache mit einem Manager) gestattet.

  • Die Army darf ihre Base mit allen Mitteln verteidigen.

§ 5 Abs.4 Die in Absatz 2 und 3 genannten Regelungen können im Rahmen von administrativ bestätigten Events außer Kraft gesetzt werden.



§ 6 Gangwar


§ 6 Abs.1 Die aktive Beteiligung am Gangwar ist nur in einem Umkreis von 150 Meter gestattet.


§ 6 Abs.2 Das Beauftragen einer anderen Fraktion um ein Gebiet zu beschützen ist verboten.


§ 6 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:

  • ausschließlich die verteidigende und die angreifende Fraktion und deren
  • Fraktionsmember, deren Beitritt in ihre Fraktion mindestens 24 Stunden zurückliegt.

§ 6 Abs.4 Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen dürfen nicht schießen.


§ 6 Abs.5 Das aktive Gangwar-Gebiet darf nicht zur Flucht aus Roleplay- oder Deathmatch-Situationen missbraucht werden.


§ 6 Abs.6 Das Eingreifen von Staatsfraktionen in Gangwars ist generell untersagt.



§ 7 Krieg


§ 7 Abs.1 Nur Bad-Fraktionen dürfen Kriege führen.


§ 7 Abs.2 Eine Kriegserklärung darf nur vom Leader (Rang 11 & 12) gegen eine andere Bad-Fraktion gestellt werden.


§ 7 Abs.3 Kriegserklärungen dürfen nicht willkürlich ausgesprochen werden und müssen nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.


§ 7 Abs.4 Der Grund eines Kriegsantrag darf nicht älter als 3 Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.


§ 7 Abs.5 Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der anderen Fraktion. Um einen Krieg abzuwenden, muss den Forderungen der kriegserklärenden Fraktion nachgekommen werden.


§ 7 Abs.6 Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Krieges anhaltenden Kriegsregeln. Die Kriegsregeln dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen.


§ 7 Abs.7 Jeder Kriegsantrag muss im jeweiligen Forumsbereich der betreffenden Fraktion ("Allgemein") gepostet werden. Dieser darf für mindestens eine Woche nicht gelöscht, verschoben oder deaktiviert werden.


§ 7 Abs.8 Der Antrag muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.


§ 7 Abs.9 Die Forderung darf den Wert von 1.000.000 $ nicht überschreiten.


§ 7 Abs.10 Ein Krieg muss mindestens 96 Stunden geführt werden, bevor kapituliert werden kann.


§ 7 Abs.11 Sollte eine der Krieg führenden Parteien den Krieg vor Beginn, so beträgt die Freikaufsumme das Dreifache der Forderung. (Max. 3.000.000 $)

Hat der Krieg begonnen, darf dieser während der ersten 96h gar nicht ausbezahlt werden, außer es findet eine Einigung zwischen den beiden Kriegsparteien statt.


§ 7 Abs.12 Sollte der Antrag angenommen werden, dann muss die Fraktionsverwaltung hinzugezogen werden, um die Kriegsregeln abzusegnen.


§ 7 Abs.13 Wird der Krieg von der Fraktionsverwaltung bestätigt, startet dieser am nächsten Tag um 16:00.


§ 7 Abs.14 Im Krieg hat der Leader dafür zu sorgen, dass seine Member sich an die Regeln halten.



§ 7 Abs.15 Wird der Krieg von einer Fraktion beendet, so muss die Forderung bezahlt und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.


§ 7 Abs.16 Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Krieges ist nur im Einvernehmen beider Fraktionen sowie der Fraktionsverwaltung möglich.


§ 7 Abs.17 Im Krieg haben die Fraktionen die Pflicht die Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.


§ 7 Abs.18 Im Krieg sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag fest geschrieben werden.


§ 7 Abs.19 Optionale Kriegsregeln werden im Kriegsvertrag festgehalten. Vorschläge unsererseits befinden sich unten im Spoiler.


Optionale Kriegsregeln

§ 7 - Krieg


VDM


Unter VDM (Vehicle Deathmatch) versteht man das bewusste Anfahren oder Überfahren einer Person, um diese zu schädigen. Sollte man flüchten wollen und die Person versperrt den direkten Weg oder es gibt keine Möglichkeit ihr auszuweichen, so ist das einmalige Anfahren erlaubt. Sollte man eine Person dennoch einmal anfahren, so ist es definitiv nicht gestattet sie während und auch kurz nach der Animation zu erschießen.





Baseraid


Wenn von außerhalb in eine Base geschossen wird, so zählt dies als Baseraid.

Ein Baseraid ist beendet, sobald eine Partei komplett getötet wurde.

Sollte sich die gegnerische Partei in der "Nähe" der eigenen Base sammeln, gilt dies ebenfalls als Baseraid.

Sollte eine Partei in die Base flüchten, gilt dies nicht als Baseraid.

Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und respawnt sind, sind verpflichtet sich in das Lager zu begeben und dort zu warten bis der Baseraid zuende ist.

Sobald die angreifende Fraktion alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder aber auch die angreifende Fraktion die Base verlässt, ist der Baseraid ebenfalls zu Ende.






Verstoß gegen die DriveBy-Regel


Sollte im Kriegsvertrag die DriveBy-Regel nicht zugelassen werden, gilt folgendes:

Das Schießen aus dem Fahrzeug / Helikopter / Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.




NewLife-Regel


Wenn eine Person in einem Feuergefecht stirbt, darf die Person 15 Minuten nach Wiedereinstieg bei dieser Situation wieder teilnehmen.

Wird aus diesem Gefecht ein "Tennisspiel", sollte man an die Vernunft appellieren und der Situation vielleicht irgendwann einmal ein Ende setzen und diese Situation beenden.




Verstoß gegen die Ruhezeiten


Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.

Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.




Sollte man sich im Krieg nicht an diese Regeln halten, so ist man verpflichtet den Leader der Fraktion zu kontaktieren und diesen mit ausreichenden Beweisen zur Rede zu stellen.

Ist der Verstoß eindeutig nachweisbar, gelten folgende Strafen:





1. Verstoß des Members - 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

2. Verstoß des Members - 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

3. Verstoß des Members - der Member muss aus der Fraktion uninvitet werden.


Sollte sich der Leader nicht daran halten, ist die Fraktionsverwaltung zu kontaktieren.





§ 8 Weazel News


§ 8 Abs.1 Die Weazel News haben das Recht unabhängig von allen Situationen auf dem Server zu berichten.


§ 8 Abs.2 Berichte (Nachrichten etc.) & dessen Inhalte dürfen nicht von Außen so beeinflusst werden, das die News in ihrem Recht nach § 8 Abs.1 eingeschränkt wird.


§ 8 Abs.3 Die Weazel News dürfen jegliche Informationen verarbeiten und auch darüber berichten, die sie erhalten.


§ 8 Abs.4 Die Weazel News sind eine neutrale Fraktion. Hetzkampagnen, Aufrufe zum Boykott oder stumpfe Artikel, die eine reine beleidigende Absicht haben, sind untersagt. (z.B. Danke an das LSPD für die schlechte Zusammenarbeit)




§ 9 US Army


§ 9 Abs.1 Die US Army hat die Pflicht folgende Fraktionen mit Waffenkisten zu beliefern.

  • Los Santos Police Department
  • Federal Investigation Bureu
  • Department of Public Order and Safety
  • Weazel News

§ 9 Abs.2 Die in § 9 Abs.1 aufgeführten Fraktionen sind immer zu beliefern.




Zusatz:

Beim Austritt aus einer Fraktion, ist jedes Mitglied dafür selber zuständig, sich über eine eventuell anstehende Faktionssperre beim Fraktionsleader zu informieren.

Der Fraktionsleader ist dazu verpflichtet eine Auskunft hierüber zu erteilen.

Dies gilt für Spieler, welche unter einem Monat in einer Fraktion gewesen sind.

Giancarlo Rossi

02.02.2019, 19:42

§ 1 Allgemein


§ 1 Abs.1 Fraktionsmitglieder haben im Forum eine freie Namenswahl. Der Teamspeak Name muss dem IC-Charakter Name entsprechen.

§ 1 Abs.2 Das nicht Vorhandensein von Fraktions-Tags oder des korrekten IC Namen im Teamspeak dürfen nicht mit IC-Sanktionen seitens der Fraktion bestraft werden. (z.B. Geldstrafe, Rankdown etc.)


§ 1 Abs.3 Das Verhalten seines Ingame Charakters, ist an die eigene Fraktion anzupassen. Hierbei steht es jeder Person frei, dies auf seine Art zu machen, solange es nicht mit dem Fraktionskonzept in Konflikt gerät.


§ 1 Abs.4 Um einer Fraktion beizutreten, muss eine schriftliche und/oder müdliche Bewerbung erfolgen. Hierbei obliegt es dem Leader der jeweiligen Fraktion, wie er dies Hand haben möchte.


§ 1 Abs.5 Beim Austritt aus einer Fraktion, ist jedes Mitglied dafür selber zuständig, sich über eine eventuell anstehende Faktionssperre beim Fraktionsleader zu informieren.

Der Fraktionsleader ist dazu verpflichtet eine Auskunft hierüber zu erteilen. Dies gilt für Spieler, welche unter einem Monat in einer Fraktion gewesen sind.




§ 2 Beschwerden



§ 2 Abs.1 Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk, gilt es stehts die Beschwerdekette einzuhalten.

  1. Beschuldigte Spieler
  2. Leader der Beschuldigten Spieler
  3. Administrative Klärung per Ticket im Forum

Beschwerden gegen das Ingame Regelwerk können direkt per Ticket im Forum eingereicht werden.

Sollte die Reihenfolge nicht eingehalten werden, so bekommt die Fraktion, deren Mitglied sich nicht an

die Kette gehalten hat eine Sanktion.


§ 2 Abs.2 Beschwerden gegen einen Main-Leader sind an die Fraktionsverwaltung zu richten, per Ticket oder PN im Forum.


§ 3 Bad Fraktionen


§ 3 Abs.1 Als Bad Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forumbereich unter Gangs & Mafien eingeordnet sind.


§ 3 Abs.2 Wer als Bad-Fraktion agiert, muss unter folgenden Umständen Fraktionsfahrzeuge nutzen (Zum Farmen dürfen Farmfahrzeuge genutzt werden.)

  • Bei allen Server/System gegebenen Szenarien (Staatsbank/Juwelier/ShopRob/Waffentransport)
  • Bei aktiven Handlungen gegen eine Fraktion (z.B. Baseraids, Abholung am Staatsgefängnis o.Ä.)
  • 1 Flugzeug oder 1 Helikopter dürfen bei allen System gegeben Szenarien, sowie bei Aktion mit 5 oder mehr Fraktionsmitgliedern benutzt werden.

§ 3 Abs.2.1 Privatfahrzeuge dürfen in folgender Situation trotzdem zur Anfahrt bzw. Teilnahme der Situation genutzt werden:

  • Bei spontan entstandenen RP-Situationen, in der man als passiver Teilnehmer verwickelt ist (nicht als Aggressor) z.B. bei Unterstützung von Familienmitgliedern/Arbeitern.

§ 3 Abs.3 Bad Fraktionen, welche als "Base" eine Straße o.ä. haben, haben ein Vorkaufsrecht auf die Anliegenden Häuser unmittelbar an der "Base". Sollte es Fragen bezüglich Gebietsräume geben, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.


§ 3 Abs.4 Bad Fraktionen haben eine Mitgliederbegrenzung von 30 Personen.




§ 4 Staats - und Neutrale Fraktionen


§ 4 Abs.1 Als Staats - und Neutrale Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forumsbereich unter Staatsfraktionen oder Neutrale Fraktionen eingeordnet sind. Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge im Dienst nutzen.

Neutrale Fraktionen dürfen während der Dienstausübung ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Außerhalb der Dienstausübung steht es ihnen frei Privatfahrzeuge zu nutzen.


§ 4 Abs.2 Das Betreten von Sperrzonen darf nur geahndet werden, wenn:

  1. Die Sperrzone durch eine GOV Nachricht ausgerufen wurde. (Folgendes muss die GOV Nachricht beinhalten: Ortsangabe, Grund der Sperrzone) oder
  2. falls keine Sperrzone ausgerufen werden kann, müssen Passanten bei betreten der Sperrzone darauf aufmerksam gemacht werden. (Angemessene Reaktionszeit beachten)
  3. Die Sperrzone ist nur gültig, wenn diese durch Barrikaden und/oder Fahrzeuge mit Blaulicht kenntlich gemacht wird.

§ 4 Abs.3 Staatsfraktionen haben kein Wissen über folgende Orte: Hanfplantage, Quetscher, Dealer, Waffenhersteller, Krötenfeld, Häuter.

  • Der bloße Aufenthalt von Personen an diesen Orten stellt kein Grundverdacht einer Straftat dar.
  • Aufgrund von Aussagen Dritter, dürfen an den oben genannten Orten keine systematischen Personen- und Fahrzeugdurchsuchungen ( Razzien ) durchgeführt werden. Hierfür muss ein hinreichender Verdacht vorliegen. Dieser kann zum Beispiel ein großer Fund an Kröten sein.
  • Die Dauer einer daraus resultierenden Razzia liegt bei Maximal 1h, oder bis sich die ganze Situation dort gelegt hat.

§ 4 Abs.4 Unter den Staatsfraktionen hat das FIB eine Mitgliederbegrenzung von 30 Personen.



§ 5 Weazle News


§ 5 Abs.1 Die Weazel News haben das Recht unabhängig von allen Situationen auf dem Server zu berichten.


§ 5 Abs.2 Berichte (Nachrichten etc.) & dessen Inhalte dürfen nicht von Außen so beeinflusst werden, das die News in ihrem Recht nach § 8 Abs.1 eingeschränkt wird.


§ 5 Abs.3 Die Weazel News dürfen jegliche Informationen verarbeiten und auch darüber berichten, die sie erhalten.


§ 5 Abs.4 Die Weazel News sind eine neutrale Fraktion. Hetzkampagnen, Aufrufe zum Boykott oder stumpfe Artikel, die eine reine beleidigende Absicht haben, sind untersagt. (z.B. Danke an das LSPD für die schlechte Zusammenarbeit)



§ 6 Regierung


§ 6 Abs.1 Die Regierung repräsentiert mit dem "President" den höchsten RP Rang auf dem Server. Die Regierung stellt die judikative sowie legislative Macht des Staates da, sie ist unterteilt in folgenden Kategorien:

  1. Main - bzw. Co Leader ist der "President" und der "Vice-President"
  2. Das Parlament sind die jeweiligen Ministerien und Parteien
  3. Der Staatsgerichtshof (verantwortlich für Gerichtsverfahren)
  4. Der Secret Service (verantwortlich für den Personenschutz in den § 6 Abs 1. Punkt 1 bis 3 erwähnten Institutionen)

§ 6 Abs.2 Der Leader, sowie Co-Leader der Fraktion haben in allen Bereichen, die in §6 Abs. 1 Punkt 1 bis 4 erläutert wurden, besondere Befugnisse, denen es erlaubt, Entscheidungen beizuwohnen und/oder eigene Vorschläge/Maßnahmen zu bringen und auch umzusetzen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist das entlassen von Personen, welche nicht fest in der Regierung angestellt sind.

§6 Abs.3 Das Parlament, sowie der "President" und "Vice President", bilden die legislative Kraft der Regierung, diese können durch Mehrheitsentscheid IC-Gesetze verändern, löschen und/oder erstellen. Das Parlament unterteilt sich grob in zwei Kategorien.

  1. Parlamentarier, die bei der Regierung angestellt sind:
    1. Stabschef und alle Posten die darunter fallen
    2. Justizminister und alle Posten die darunter fallen
    3. Einreise Minister und alle Posten die darunter fallen

  2. Parlamentarier, die bei der Regierung nicht angestellt sind:
    1. Verteidigungsminister
    2. Gesundheitsminister
    3. Heimatschutzminister
    4. Minister der Geheimdienste
    5. Innenminister

Bei den Parlamentarier des ersten Punkt von §6 Abs. 3 hat nur der Posten des Stabschef, Einreise Minister sowie der Posten des Justizminister Stimmrecht, andere Posten innerhalb dieser Abteilungen haben teilweise einen Beisitz. Bei den Parlamentarier des zweiten Punkt von §6 Abs. 3 handelt es sich um die jeweiligen Leader der Fraktionen oder gewählte Parteien:

  • Los Santos Police Department (Heimatschutzminister)
  • U.S. Army (Verteidigungsminister)
  • Los Santos Medical Center (Gesundheitsminister)
  • Federal Investigation Bureau (Minister der Geheimdienste)
  • Department of Public Order and Safety (Innenminister)
  • X Personen einer gewählten Partei

Die Parlamentarier des zweiten Punkt von §6 Abs. 3 haben ebenfalls ein Stimmrecht. Diese Minister kommen nur temporär zum Einsatz, wenn parlamentarisch eine Gesetzesänderung, Gesetzes Löschung und/oder Gesetzes Neuverfassung via Mehrheitsentscheid, beschlossen werden muss.

§6 Abs.4 Der Staatsgerichtshof ist primär dafür da, Gerichtsverfahren bei straffälligen Personen abzuhalten, welche mindestens für X Minuten ins Gefängnis gehen müssten. Diese Gerichtsverfahren sind für den Häftling nicht verpflichtend, sondern optional. Sie dienen dazu den Häftling, mit einem Gerichtsverfahren, die Chance zu geben, seine Strafe zu mindern.

Bei einem anstehenden Gerichtsverfahren müssen immer mindestens:

  • 1 Richter
  • 1 Staatsanwalt
  • 1 Angeklagter

anwesend sein. Zeugen, die für oder gegen den Angeklagten aussagen, sind optional und dürfen auch vom jeweiligen Richter abgelehnt werden, wenn diese nichts mit der, zu Last gelegten Straftat, zu tun haben.

Die Anwälte des Angeklagten sollten bei der Regierung auch als Anwalt gemeldet sein, ansonsten steht es dem jeweiligen Richter frei, diesen nicht als Anwalt anzuerkennen und auch abzulehnen.

§6 Abs.5 Der Secret Service ist die exekutive Abteilung der Regierung. Sie dient Primär dazu, den "President", "Vice President", Minister sowie andere hohe Mitglieder der Regierung zu schützen.

Sekundär darf der Secret Service von 00:00 bis 16:00 Uhr den Grenzschutz unterstützen, so fern Kapazitäten dafür frei werden.


§6 Abs.6 Der "President" hat auf allen Entscheidungen ein Veto Recht



§ 7 Brigada und North Nation Miliz



§7 Abs.1 Die Brigada und die North Nation Miliz sind Bad Fraktion und müssen sich somit auch an die Reglungen für Bad Fraktionen halten.


§7 Abs.2 Allerdings muss sie sich anderen Bad Fraktionen gegenüber neutral verhalten.

Ausgenommen: Fraktionen agieren direkt ( Beschuss, Diebstahl usw.) oder indirekt ( Cops informieren, üble nachrede usw.) gegen die Brigada und/oder North Nation Miliz. Daraufhin kann die Brigada und/oder North Nation Miliz den Status der Neutralität für Maximal 4 Wochen aufheben und zusätzlich zum Gegenschlag gegen die andere Partei ausholen.


§7 Abs.3 Während laufender Geschäfte (Waffentransporte, Geldübergaben usw.) darf die Brigada und North Nation Miliz mit ihrem Geschäftspartner zusammen agieren und es gilt ein temporäres Bündnis zwischen den beiden Parteien.


§7 Abs.4 Die Systeme der Brigada und North Nation Miliz im extremen Maße auszunutzen ist nicht gestattet und wird Fraktionsverwaltungstechnisch und ggf. auch administrativ bestraft. Die notwendige Menge hierfür hängt von dem Zeitraum und dem individuellen Fall ab.


§7 Abs.5 Die Bewaffnung der bewaffneten Fahrzeuge der Brigada und North Nation Miliz dürfen in folgenden Situationen benutzt werden:

  1. Gegen die Exekutiven Staatsbeamten in der Outlaw Zone
  2. Bei einem Angriff auf die Base zur Verteidigung
  3. Bei Beschuss auf die Fahrzeuge



§ 8 Army und deren Bewaffnete Fahrzeuge



§ 8 Abs.1
Die US Army hat die Pflicht, auf Anfrage von folgende unten aufgelistete Fraktionen, mit Waffenkisten zu beliefern.

  • Los Santos Police Department
  • Federal Investigation Bureu
  • Department of Public Order and Safety
  • Weazel News
  • Department of Motor Vehicles

§ 8 Abs.2 Alle bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge der US Army dürfen sich, für Roleplay-Zwecke, außerhalb der US Army Base bewegen, außer:

  • Zur "Streifenfahrt" in der Outlaw Zone, hierzu muss ein Grund gegeben sein (siehe §8 Abs.4)

§ 8 Abs.3 Das Einsetzen von nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist gestattet,

  • bei Beschuss der Army in der Outlaw Zone, oder einem gebündeltem Angriff gegen Staatsfraktionen in der Outlaw Zone
  • bei einem Angriff auf Human Labs
  • zur Verteidigung des Forts (Army Base)
  • bei einem Angriff auf das Regierungsgebäude (Observatorium)
  • muss immer von einem Colonel (Rang 10+) bestätigt werden

§ 8 Abs.4 Das Einsetzen von Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist nur gestattet zur:

  • Verteidigung des Fort Zancudos (Army Base)
  • Einhaltung der Grenzgebiete in Luft- und Seeweg (Luft-/ Seefahrzeuge dürfen bei nicht Kooperation beschossen werden)
  • muss immer von einem Colonel (Rang 10+) bestätigt werden

§ 8 Abs.6 Die in Absatz 4 und 5 genannten Regelungen können im Rahmen von administrativ bestätigten Events außer Kraft gesetzt werden.


§ 9 SWAT


§ 9 Abs.1 Das SWAT an sich ist keine eigenenständige Fraktion, wird aber unter der Kategorie "Staatsfraktion" geführt.


§ 9 Abs.2 Das SWAT hat eine Mitgliederbegrenzung von 40 Personen. Diese Personen werden unterteilt in aktiven Mitgliedern, welche dauerhaft im SWAT angestellt sind, und passiven Mitgliedern, welche sich nur bei Einsätzen temporär im SWAT befinden.

  • 10 aktive, somit feste Mitglieder des SWATs
  • 10 passive LSPD Mitglieder
  • 10 passive FIB Mitglieder
  • 10 passive U.S. Army Mitglieder

§ 9 Abs.3 Das SWAT darf bei folgenden Aktionen aktiv agieren, bzw. von anderen Staatsfrakionen konsultiert werden.

  • Bei einem Feuergefecht
  • Bei Geiselnahmen und Entführungen
  • Bei Scriptgegebenen Szenarien
  • Zum Schutz des President und/oder Vice President
  • Für koordinierte Einsätze im Outlaw Gebiet zusammen mit dem LSPD und/oder FIB
  • Für Razzien als Verstärkungseinheit

§ 9 Abs.4 Bei Einsätzen darf das SWAT mit maximal 20 Personen agieren, ausgenommen von dieser Regelung sind SWAT interne Übungen.


§ 9 Abs.5 Aktive Mitglieder des SWAT sind auf Bereitschaft, solange sie keine Einsätze haben. Während der Bereitschaft ist es den aktiven Mitgliedern des SWAT erlaubt sich zu mobilisieren und Situationen, die riskant sind, zu beobachten.


§ 9 Abs.6 Das SWAT besitzt keine exikutiven Rechte, darf somit keine Strafzettel/Straftaten vergeben.




§ 9 Durchsuchungsbeschluss



§9 Abs.1 Ein Durchsuchungsbefehl ist ein Beschluss, welcher Staatsbeamten des FIB und des LSPD ermöglicht, Personen oder Personengruppen, sowie Grundstücke und Fahrzeuge der betreffenden Personen/Personengruppen ohne direkten Tatverdacht zu durchsuchen.

Dieser wird in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Personenbezogener Durchsuchungsbefehl: §4 Abs.5
  2. Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl: §4 Abs.6
  3. Globaler Durchsuchungsbefehl: §4 Abs. 7

§9 Abs.2 Ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs.1 darf frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart inkrafttreten/ausgeführt werden.


§9 Abs.3 Der Grund für ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs.1 darf nicht älter als 72 Stunden sein.


§9 Abs. 4 Gründe für ein Durchsuchungsbefehl nach §4 Abs. 1, ausgenommen Punkt 3 sind:

  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 des BtMG
  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 bis 7 des StGB
  • Einfacher Verstoß gegen §3 Abs. 14, 15 und/oder 16 des StGB

§9 Abs.5 Ein Personenbezogener Durchsungsbefehl richtet sich gezielt an einer Personen,

welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §4 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §4 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.

Rahmenbedingungen für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl:

  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder einem Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl muss der betroffenen Person, auf Nachfrage von ihm, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.

§9 Abs. 6 Ein Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl richtet sich an einer Personengruppe, welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §4 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §4 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.

Rahmenbedingungen für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl:

  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl müssen der Personen, auf Nachfrage von ihnen, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.

§9 Abs. 7 Ein globaler Durchsuchungsbefehl kann nur gegen einer Personengruppe erwirkt werden, welche massiv die Arbeit der Staats- und/oder Neutrale Fraktionen mit Gewalt behindern. Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss die Einverständnis des:

  • Chief of Police des LSPD
  • Director des FIB
  • Präsident der Regierung

haben. Sollte einer oder mehrere, der oben genannten Personen, nicht Ansprechbar sein (Abmeldung im Forum) können die direkten Stellvertreter herangezogen werden.

Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss im Forum, vor dem inkrafttreten, Angekündigt werden.

Rahmenbedingungen für einen Globalen Durchsuchungsbefehl:

  • Die Dauer eines Globalen Durchsuchungsbefehl beträgt 5 Tage.
    • Sollten weiterhin massive Verstöße gemäß §4 Abs.4 folgen, steht es den Exekutiven Staatsfraktionen frei, den globalen Durchsuchungsbefehl um 4 Tage zu verlängern
  • Die Beamten des FIB und des LSPD dürfen einmal pro Serverpersiode eine Razzia vollziehen, welche sich an den Gegebenheiten von §4 Abs. 1 und 2 zu halten haben.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.

Vor dem Inkrafttreten eines globalen Durchsuchungsbefehl muss die Fraktionsverwaltung konsultiert werden und ihr Einverständnis dazu geben.


§9 Abs. 8 Die in §4 Abs. 5 bis 7 beschriebenen Beschlüsse sind unter folgenden Umständen nicht geltend zu machen:

  • in den System gegebenen Szenarien
    • Juwelier
    • Asservatenkammer
    • Waffentransport
    • Staatsbank und/oder
  • in, von der Staatsgewalt ausgehenden Situationen (z.B. Razzien oder gezielten Verhaftungen)

§9 Abs. 9 Widerrechtlich ausgestellte Beschlüsse führen zu einem Beweisverwertungsverbot, dieses trifft auch zu, wenn die Unrechtmäßigkeit nachträglich festgestellt wird.


§ 10 Systemgegebene Szenarien


§ 10 Abs.1 Unter Systemgegebene Szenarien, versteht man den Überfall auf das Human Labs, den Juwelier und die Staatsbank.


§ 10 Abs.2 Einen Überfall auf diese, dürfen nur Badfraktionen ausführen. Ausgenommen der Brigada und der NNM. Diese dürfen

ausschließlich das Human Labs in Zusammenarbeit mit einer 2. Fraktion ausrauben.


§ 10 Abs.3 Es ist erlaubt die in § 10 Abs. 1 genannten Szenarien mit einer 2. Fraktion durchzuführen. Für die Zeit des Raubes, bis zur Beendigung der Situation ist eine Zusammenarbeit zwischen 2 Fraktionen erlaubt. Dieses Bündnis ist somit bei Beendigung der RP Situation wieder nichtig.


§ 10 Abs.4 Systemgegebene Szenarien und die daraus resultierenden RP Situationen bieten im weiteren RP keinen Grund für einen wie in §9 beschriebenen Durchsuchungsbeschluss.



§ 11 Gangwar


§ 11 Abs.1 Die aktive Beteiligung am Gangwar ist nur im dafür vorgesehenen Bereich ( roter Kreis) gestattet.


§ 11 Abs.2 Das Beauftragen einer anderen Fraktion um ein Gebiet zu beschützen ist verboten.


§ 11 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:

  • ausschließlich die verteidigende und die angreifende Fraktion und deren
  • Fraktionsmember, deren Beitritt in ihre Fraktion mindestens 24 Stunden zurückliegt.

§ 11 Abs.4 Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen dürfen nicht schießen.


§ 11 Abs.5 Das aktive Gangwar-Gebiet darf nicht zur Flucht aus Roleplay- oder Deathmatch-Situationen missbraucht werden.


§ 11 Abs.6 Das Eingreifen von Staatsfraktionen in Gangwars ist generell untersagt.


§ 11 Abs.7 Sollte es während eines Gangwars zu einem Servercrash kommen, wird das Gebiet nicht überschrieben.


§ 11 Abs.8 Befinden sich 2 Fraktionen im Umkreis von 10 Metern vom Startpunkt ( ausgenommen der besitzenden), darf dieser nicht gestartet werden.

Es muss sich eine Fraktion dort entfernen ( Wie das geklärt wird, entscheidet ihr selber)


§ 11 Abs.9 Sollte eine Person das Gangwar Gebiet während des Gangwars betreten und während des Gangwars verlassen, darf diese Person weiterhin beschossen werden. Sollte eine Person anschließend draußen sterben, werden ihre Güter NICHT erstattet.



§ 12 Krieg


§ 12 Abs.1 Nur Bad-Fraktionen dürfen Kriege führen.


§ 12 Abs.2 Eine Kriegserklärung darf nur vom Leader (Rang 11 & 12) gegen eine andere Bad-Fraktion gestellt werden.


§ 12 Abs.3 Kriegserklärungen dürfen nicht willkürlich ausgesprochen werden und müssen nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.


§ 12 Abs.4 Der Grund eines Kriegsantrag darf nicht älter als 3 Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.


§ 12 Abs.5 Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der anderen Fraktion. Um einen Krieg abzuwenden, muss den Forderungen der kriegserklärenden Fraktion nachgekommen werden.


§ 12 Abs.6 Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Krieges anhaltenden Kriegsregeln. Die Kriegsregeln dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen.


§ 12 Abs.7 Jeder Kriegsantrag muss im jeweiligen Forumsbereich der betreffenden Fraktion ("Allgemein") gepostet werden. Dieser darf für mindestens eine Woche nicht gelöscht, verschoben oder deaktiviert werden.


§ 12 Abs.8 Der Antrag muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.


§ 12 Abs.9 Die Forderung darf den Wert von 1.000.000 $ nicht überschreiten.


§ 12 Abs.10 Ein Krieg muss mindestens 96 Stunden geführt werden, bevor kapituliert werden kann.


§ 12 Abs.11 Sollte eine der Krieg führenden Parteien den Krieg vor Beginn, so beträgt die Freikaufsumme das Dreifache der Forderung. (Max. 3.000.000 $)

Hat der Krieg begonnen, darf dieser während der ersten 96h gar nicht ausbezahlt werden, außer es findet eine Einigung zwischen den beiden Kriegsparteien statt.


§ 12 Abs.12 Sollte der Antrag angenommen werden, dann muss die Fraktionsverwaltung hinzugezogen werden, um die Kriegsregeln abzusegnen.


§ 12 Abs.13 Wird der Krieg von der Fraktionsverwaltung bestätigt, startet dieser am nächsten Tag um 16:00.


§ 12 Abs.14 Im Krieg hat der Leader dafür zu sorgen, dass seine Member sich an die Regeln halten.


§ 12 Abs.15 Wird der Krieg von einer Fraktion beendet, so muss die Forderung bezahlt und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.


§ 12 Abs.16 Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Krieges ist nur im Einvernehmen beider Fraktionen sowie der Fraktionsverwaltung möglich.


§ 12 Abs.17 Im Krieg haben die Fraktionen die Pflicht die Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.


§ 12 Abs.18 Im Krieg sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag fest geschrieben werden.


§ 12 Abs.19 Optionale Kriegsregeln werden im Kriegsvertrag festgehalten. Vorschläge unsererseits befinden sich unten im Spoiler.


Optionale Kriegsregeln

§ 12 - Krieg


VDM


Unter VDM (Vehicle Deathmatch) versteht man das bewusste Anfahren oder Überfahren einer Person, um diese zu schädigen. Sollte man flüchten wollen und die Person versperrt den direkten Weg oder es gibt keine Möglichkeit ihr auszuweichen, so ist das einmalige Anfahren erlaubt. Sollte man eine Person dennoch einmal anfahren, so ist es definitiv nicht gestattet sie während und auch kurz nach der Animation zu erschießen.





Baseraid


Wenn von außerhalb in eine Base geschossen wird, so zählt dies als Baseraid.

Ein Baseraid ist beendet, sobald eine Partei komplett getötet wurde.

Sollte sich die gegnerische Partei in der "Nähe" der eigenen Base sammeln, gilt dies ebenfalls als Baseraid.

Sollte eine Partei in die Base flüchten, gilt dies nicht als Baseraid.

Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und respawnt sind, sind verpflichtet sich in das Lager zu begeben und dort zu warten bis der Baseraid zuende ist.

Sobald die angreifende Fraktion alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder aber auch die angreifende Fraktion die Base verlässt, ist der Baseraid ebenfalls zu Ende.






Verstoß gegen die DriveBy-Regel


Sollte im Kriegsvertrag die DriveBy-Regel nicht zugelassen werden, gilt folgendes:

Das Schießen aus dem Fahrzeug / Helikopter / Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.



NewLife-Regel


Wenn eine Person in einem Feuergefecht stirbt, darf die Person 15 Minuten nach Wiedereinstieg bei dieser Situation wieder teilnehmen.

Wird aus diesem Gefecht ein "Tennisspiel", sollte man an die Vernunft appellieren und der Situation vielleicht irgendwann einmal ein Ende setzen und diese Situation beenden.



Verstoß gegen die Ruhezeiten


Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.

Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.



Sollte man sich im Krieg nicht an diese Regeln halten, so ist man verpflichtet den Leader der Fraktion zu kontaktieren und diesen mit ausreichenden Beweisen zur Rede zu stellen.

Ist der Verstoß eindeutig nachweisbar, gelten folgende Strafen:





1. Verstoß des Members - 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

2. Verstoß des Members - 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

3. Verstoß des Members - der Member muss aus der Fraktion uninvitet werden.


Sollte sich der Leader nicht daran halten, ist die Fraktionsverwaltung zu kontaktieren.




§ 13 Bündnisse


§ 13 Abs.1 Jegliche Arten von Bündnisse zwischen Bad-Fraktionen sind verboten. Jede Fraktion muss Ihre eigenen Interessen haben und diese selbstständig vertreten. Ausnahme:

  • Bei einem Überfall auf den Waffentransport der US Army oder auf das Human Labs ist es der Gang/Mafia gestattet mit einer weiteren Bad-Fraktion zu agieren.
  • In der Outlaw Zone dürfen sich BadFraktionen gegen exekutive Staatsfraktionen verbünden.
Jakob Jones

11.03.2019, 18:33

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Stand: 22.03.2019


§ 1 Allgemein



§ 1 Abs.1 Fraktionsmitglieder haben im Forum eine freie Namenswahl. Der Teamspeak Name muss dem IC-Charakter Name entsprechen.

§ 1 Abs.2 Das nicht Vorhandensein von Fraktions-Tags oder des korrekten IC Namen im Teamspeak dürfen nicht mit IC-Sanktionen seitens der Fraktion bestraft werden. (z.B. Geldstrafe, Rankdown etc.)


§ 1 Abs.3 Das Verhalten seines Ingame Charakters, ist an die eigene Fraktion anzupassen. Hierbei steht es jeder Person frei, dies auf seine Art zu machen, solange es nicht mit dem Fraktionskonzept in Konflikt gerät.


§ 1 Abs.4 Um einer Fraktion beizutreten, muss eine schriftliche und/oder mündliche Bewerbung erfolgen. Hierbei obliegt es dem Leader der jeweiligen Fraktion, wie er dies Hand haben möchte.


§ 1 Abs.5 Beim Austritt aus einer Fraktion, ist jedes Mitglied dafür selber zuständig, sich über eine eventuell anstehende Faktionssperre beim Fraktionsleader zu informieren.
Der Fraktionsleader ist dazu verpflichtet eine Auskunft hierüber zu erteilen. Dies gilt für Spieler, welche unter einem Monat in einer Fraktion gewesen sind.



§ 2 Beschwerden


§ 2 Abs.1 Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk, gilt es stehts die Beschwerdekette einzuhalten.

  1. Beschuldigte Spieler
  2. Leader der Beschuldigten Spieler
  3. Administrative Klärung per Ticket im Forum

Beschwerden gegen das Ingame Regelwerk können direkt per Ticket im Forum eingereicht werden. Sollte die Reihenfolge nicht eingehalten werden, so bekommt die Fraktion, deren Mitglied sich nicht an die Kette gehalten hat eine Sanktion.


§ 2 Abs.2 Beschwerden gegen einen Main-Leader sind an die Fraktionsverwaltung zu richten, per Ticket oder PN im Forum.


§ 3 Bad Fraktionen


§ 3 Abs.1 Als Bad Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forum Bereich unter Gangs & Mafien eingeordnet sind.


§ 3 Abs.2 Wer als Bad-Fraktion agiert, muss unter folgenden Umständen Fraktionsfahrzeuge nutzen (Zum Farmen dürfen Farmfahrzeuge genutzt werden.)

  • Bei allen Server/System gegebenen Szenarien (Staatsbank/Juwelier/ShopRob/Waffentransport)
  • Bei aktiven Handlungen gegen eine Fraktion (z.B. Baseraids, Abholung am Staatsgefängnis o.Ä.)
  • 1 Flugzeug oder 1 Helikopter dürfen bei allen System gegeben Szenarien, sowie bei Aktion mit 5 oder mehr Fraktionsmitgliedern benutzt werden.

§ 3 Abs.2.1 Privatfahrzeuge dürfen in folgender Situation trotzdem zur Anfahrt bzw. Teilnahme der Situation genutzt werden:

  • Bei spontan entstandenen RP-Situationen, in der man als passiver Teilnehmer verwickelt ist (nicht als Aggressor) z.B. bei Unterstützung von Familienmitgliedern/Arbeitern.

§ 3 Abs.3 Bad Fraktionen, welche als "Base" eine Straße o.ä. haben, haben ein Vorkaufsrecht auf die Anliegenden Häuser unmittelbar an der "Base". Sollte es Fragen bezüglich Gebietsräume geben, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.


§ 3 Abs.4 Bad Fraktionen haben eine Mitgliederbegrenzung von 30 Personen.


§ 3 Abs.5 Bad Fraktionen können Mitglieder einen "Bloodout" geben. Dazu wird ein Mitglied umgebracht und aus der Fraktion herausgenommen. Ein Ehemaliges Mitglied, welches ein Bloodout bekommt, ist verpflichtet alle Internen Informationen über die Bad Fraktion dauerhaft zu vergessen.



§ 4 Staats - und Neutrale Fraktionen



§ 4 Abs.1 Als Staats - und Neutrale Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forumsbereich unter Staatsfraktionen oder Neutrale Fraktionen eingeordnet sind. Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge im Dienst nutzen.
Neutrale Fraktionen dürfen während der Dienstausübung ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Außerhalb der Dienstausübung steht es ihnen frei Privatfahrzeuge zu nutzen.

§ 4 Abs.2 Das Betreten von Sperrzonen darf nur geahndet werden, wenn:

  1. Die Sperrzone durch eine GOV Nachricht ausgerufen wurde. (Folgendes muss die GOV Nachricht beinhalten: Ortsangabe, Grund der Sperrzone) oder
  2. falls keine Sperrzone ausgerufen werden kann, müssen Passanten bei betreten der Sperrzone darauf aufmerksam gemacht werden. (Angemessene Reaktionszeit beachten)
  3. Die Sperrzone ist nur gültig, wenn diese durch Barrikaden und/oder Fahrzeuge mit Blaulicht kenntlich gemacht wird.

§ 4 Abs.3 Staatsfraktionen haben kein Wissen über folgende Orte: Hanfplantage, Quetscher, Dealer, Waffenhersteller, Krötenfeld, Häuter.

  • Der bloße Aufenthalt von Personen an diesen Orten stellt kein Grundverdacht einer Straftat dar.
  • Aufgrund von Aussagen Dritter, dürfen an den oben genannten Orten keine systematischen Personen- und Fahrzeugdurchsuchungen ( Razzien ) durchgeführt werden. Hierfür muss ein hinreichender Verdacht vorliegen. Dieser kann zum Beispiel ein großer Fund an Kröten sein.
  • Die Dauer einer daraus resultierenden Razzia liegt bei Maximal 1h, oder bis sich die ganze Situation dort gelegt hat.

§ 4 Abs.4 Unter den Staatsfraktionen hat das FIB eine Mitgliederbegrenzung von 30 Personen.


§ 4 Abs.5 Bei folgenden Staatsfraktionen benötigt man ab folgenden Rängen mindestens einen bestandenen Grundwehrdienst (Note 5).

  • U.S. Army Rang 1
  • Los Santos Police Department Rang 4
  • Federal Investigation Bureau Rang 4
  • Regierung --> Abteilung Secret Service Rang 1



§ 5 Weazle News


§ 5 Abs.1 Die Weazel News haben das Recht unabhängig von allen Situationen auf dem Server zu berichten.


§ 5 Abs.2 Berichte (Nachrichten etc.) & dessen Inhalte dürfen nicht von außen so beeinflusst werden, das die News in ihrem Recht nach § 8 Abs.1 eingeschränkt wird.


§ 5 Abs.3 Die Weazel News dürfen jegliche Informationen verarbeiten und auch darüber berichten, die sie erhalten.


§ 5 Abs.4 Die Weazel News sind eine neutrale Fraktion. Hetzkampagnen, Aufrufe zum Boykott oder stumpfe Artikel, die eine reine beleidigende Absicht haben, sind untersagt. (z.B. Danke an das LSPD für die schlechte Zusammenarbeit)

§ 6 Regierung



§ 6 Abs.1 Die Regierung repräsentiert mit dem "President" den höchsten RP Rang auf dem Server. Die Regierung stellt die judikative sowie legislative Macht des Staates da. Sie ist unterteilt in folgenden Kategorien:

  1. Main - bzw. Co Leader ist der "President" und der "Vice-President"
  2. Das Parlament sind die jeweiligen Ministerien und Parteien
  3. Der Staatsgerichtshof (verantwortlich für Gerichtsverfahren)
  4. Der Secret Service (verantwortlich für den Personenschutz in den § 6 Abs 1. Punkt 1 bis 3 erwähnten Institutionen)

§ 6 Abs.2 Der Leader, sowie Co-Leader der Fraktion haben in allen Bereichen, die in §6 Abs. 1 Punkt 1 bis 4 erläutert wurden, besondere Befugnisse, denen es erlaubt, Entscheidungen beizuwohnen und/oder eigene Vorschläge/Maßnahmen zu bringen und auch umzusetzen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist das entlassen von Personen, welche nicht fest in der Regierung angestellt sind.

§6 Abs.3 Das Parlament, sowie der "President" und "Vice President", bilden die legislative Kraft der Regierung, diese können durch Mehrheitsentscheid IC-Gesetze verändern, löschen und/oder erstellen. Das Parlament unterteilt sich grob in zwei Kategorien

  1. Parlamentarier, die bei der Regierung angestellt sind:
    1. Stabschef und alle Posten die darunterfallen
    2. Justizminister und alle Posten die darunterfallen
    3. Einreise Minister und alle Posten die darunterfallen

  2. Parlamentarier, die bei der Regierung nicht angestellt sind:
    1. Verteidigungsminister
    2. Gesundheitsminister
    3. Heimatschutzminister
    4. Minister der Geheimdienste
    5. Innenminister

Bei den Parlamentariern des ersten Punkt von §6 Abs. 3 hat nur der Posten des Stabschefs, Einreise Minister sowie der Posten des Justizminister Stimmrecht, andere Posten innerhalb dieser Abteilungen haben teilweise einen Beisitz. Bei den Parlamentariern des zweiten Punkt von §6 Abs. 3 handelt es sich um die jeweiligen Leader der Fraktionen oder gewählte Parteien:

  • Los Santos Police Department (Heimatschutzminister)
  • U.S. Army (Verteidigungsminister)
  • Los Santos Medical Center (Gesundheitsminister)
  • Federal Investigation Bureau (Minister der Geheimdienste)
  • Department of Public Order and Safety (Innenminister)
  • Personen einer gewählten Partei

Die Parlamentarier des zweiten Punkt von §6 Abs. 3 haben ebenfalls ein Stimmrecht. Diese Minister kommen nur temporär zum Einsatz, wenn parlamentarisch eine Gesetzesänderung, Gesetzes Löschung und/oder Gesetzes Neuverfassung via Mehrheitsentscheid, beschlossen werden muss.

§6 Abs.4 Der Staatsgerichtshof ist primär dafür da, Gerichtsverfahren bei straffälligen Personen abzuhalten, welche eine lange Haftstrafe zu erwarten haben. Diese Gerichtsverfahren sind für den Häftling nicht verpflichtend, sondern optional. Sie dienen dazu den Häftling, mit einem Gerichtsverfahren, die Chance zu geben, seine Strafe zu mindern.

Bei einem anstehenden Gerichtsverfahren müssen immer mindestens:

  • 1 Richter
  • 1 Staatsanwalt
  • 1 Angeklagter

anwesend sein. Zeugen, die für oder gegen den Angeklagten aussagen, sind optional und dürfen auch vom jeweiligen Richter abgelehnt werden, wenn diese nichts mit der, zu Last gelegten Straftat, zu tun haben.

Die Anwälte des Angeklagten sollten bei der Regierung auch als Anwalt gemeldet sein, ansonsten steht es dem jeweiligen Richter frei, diesen nicht als Anwalt anzuerkennen und auch abzulehnen.

§6 Abs.5 Der Secret Service ist die exekutive Abteilung der Regierung. Sie dient Primär dazu, den "President", "Vice President", Minister sowie andere hohe Mitglieder der Regierung zu schützen.

Sekundär darf der Secret Service von 00:00 bis 16:00 Uhr den Grenzschutz unterstützen, so fern Kapazitäten dafür frei werden.


§6 Abs.6 Der "President" hat auf allen Entscheidungen ein Veto Recht.


§ 7 Brigada und North Nation Miliz


§7 Abs.1 Die Brigada und die North Nation Miliz sind Bad Fraktion und müssen sich somit auch an die Reglungen für Bad Fraktionen halten.


§7 Abs.2 Allerdings müssen sie sich anderen Bad Fraktionen gegenüber neutral verhalten.

Ausgenommen: Fraktionen agieren direkt (Beschuss, Diebstahl usw.) oder indirekt ( Cops informieren, üble Nachrede usw.) gegen die Brigada und/oder North Nation Miliz. Daraufhin kann die Brigada und/oder North Nation Miliz den Status der Neutralität für Maximal 4 Wochen aufheben und zusätzlich zum Gegenschlag gegen die andere Partei ausholen.


§7 Abs.3 Während laufender Geschäfte (Waffentransporte, Geldübergaben usw.) darf die Brigada und North Nation Miliz mit ihrem Geschäftspartner zusammen agieren und es gilt ein temporäres Bündnis zwischen den beiden Parteien.


§7 Abs.4 Die Systeme der Brigada und North Nation Miliz im extremen Maße auszunutzen ist nicht gestattet und wird Fraktionsverwaltungstechnisch und ggf. auch administrativ bestraft. Die notwendige Menge hierfür hängt von dem Zeitraum und dem individuellen Fall ab.


§7 Abs.5 Die Bewaffnung der bewaffneten Fahrzeuge der Brigada und North Nation Miliz dürfen in folgenden Situationen benutzt werden:



Gegen die Exekutiven Staatsbeamten in der Outlaw Zone
Bei einem Angriff auf die Base zur Verteidigung

Bei Beschuss auf die Fahrzeuge


§ 8 Army und deren Bewaffnete Fahrzeuge



§ 8 Abs.1
Die US Army hat die Pflicht, auf Anfrage von folgende unten aufgelistete Fraktionen, mit Waffenkisten zu beliefern.

  • Los Santos Police Department
  • Federal Investigation Bureau
  • Department of Public Order and Safety
  • Weazel News
  • Department of Motor Vehicles

§ 8 Abs.2 Alle bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge der US Army dürfen sich, für Roleplay-Zwecke, außerhalb der US Army Base bewegen, außer:

  • Zur "Streifenfahrt" in der Outlaw Zone, hierzu muss ein Grund gegeben sein (siehe §8 Abs.4)

§ 8 Abs.3 Das Einsetzen von nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist gestattet,

  • bei Beschuss der Army in der Outlaw Zone, oder einem gebündeltem Angriff gegen Staatsfraktionen in der Outlaw Zone
  • bei einem Angriff auf Human Labs
  • zur Verteidigung des Forts (Army Base)
  • bei einem Angriff auf das Regierungsgebäude (Observatorium)
  • muss immer von einem Colonel (Rang 10+) bestätigt werden

§ 8 Abs.4 Das Einsetzen von Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist nur gestattet zur:

  • Verteidigung des Fort Zancudos (Army Base) und/oder Aircraft Carrier
  • Einhaltung der Grenzgebiete in Luft- und Seeweg (Luft-/ Seefahrzeuge dürfen bei nicht Kooperation beschossen werden)
  • muss immer von einem Colonel (Rang 10+) bestätigt werden

§ 8 Abs.6 Die in Absatz 4 und 5 genannten Regelungen können im Rahmen von administrativ bestätigten Events außer Kraft gesetzt werden.


§ 9 SWAT



§ 9 Abs.1 Das SWAT an sich ist keine eigenständige Fraktion, wird aber unter der Kategorie "Staatsfraktion" geführt.

§ 9 Abs.2 Das SWAT hat eine Mitgliederbegrenzung von 40 Personen. Diese Personen werden unterteilt in aktiven Mitgliedern, welche dauerhaft im SWAT angestellt sind, und passiven Mitgliedern, welche sich nur bei Einsätzen temporär im SWAT befinden.

  • 10 aktive, somit feste Mitglieder des SWATs
  • 10 passive LSPD Mitglieder
  • 10 passive FIB Mitglieder
  • 10 passive U.S. Army Mitglieder

§ 9 Abs.3 Das SWAT darf beifolgenden Aktionen aktiv agieren, bzw. von anderen Staatsfrakionen konsultiert werden.

  • Bei einem Feuergefecht
  • Bei Geiselnahmen und Entführungen
  • Bei Scriptgegebenen Szenarien
  • Zum Schutz des President und/oder Vice President
  • Für koordinierte Einsätze im Outlaw Gebiet zusammen mit dem LSPD und/oder FIB
  • Für Razzien als Verstärkungseinheit

§ 9 Abs.4 Bei Einsätzen darf das SWAT mit maximal 20 Personen agieren, ausgenommen von dieser Regelung sind SWAT interne Übungen.


§ 9 Abs.5 Aktive Mitglieder des SWAT sind auf Bereitschaft, solange sie keine Einsätze haben. Während der Bereitschaft ist es den aktiven Mitgliedern des SWAT erlaubt sich zu mobilisieren und Situationen, die riskant sind, zu beobachten. Auf Bereitschaft dürfen maximal 10 Mitglieder sein, wobei der Bereitschaftsdienst den aktiven Mitgliedern gegenüber den passiven Mitgliedern vorbehalten ist.


§ 9 Abs.6 Das SWAT besitzt keine exekutiven Rechte, darf somit keine Strafzettel/Straftaten vergeben.



§ 10 Durchsuchungsbeschluss



§10 Abs.1 Ein Durchsuchungsbefehl ist ein Beschluss, welcher Staatsbeamten des FIB und des LSPD ermöglicht, Personen oder Personengruppen, sowie Grundstücke und Fahrzeuge der betreffenden Personen/Personengruppen ohne direkten Tatverdacht zu durchsuchen.

Dieser wird in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Personenbezogener Durchsuchungsbefehl: §10 Abs.5
  2. Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl: §10 Abs.6
  3. Globaler Durchsuchungsbefehl: §10 Abs. 7

§10 Abs.2 Ein Durchsuchungsbefehl nach §10 Abs.1 darf frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart inkrafttreten/ausgeführt werden.


§10 Abs.3 Der Grund für ein Durchsuchungsbefehl nach §10 Abs.1 darf nicht älter als 72 Stunden sein.


§10 Abs. 4 Gründe für ein Durchsuchungsbefehl nach §10 Abs. 1, ausgenommen Punkt 3 sind:

  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 des BtMG
  • Mehrfacher Verstoß gegen §1 bis 7 des StGB
  • Einfacher Verstoß gegen §3 Abs. 14, 15 und/oder 16 des StGB

§10 Abs.5 Ein Personenbezogener Durchsuchungsbefehl richtet sich gezielt an einer Personen, welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §10 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §10 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.

Rahmenbedingungen für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl:

  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder einem Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl muss der betroffenen Person, auf Nachfrage von ihm, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.

§10 Abs. 6 Ein Personen Gruppenbezogener Durchsuchungsbefehl richtet sich an einer Personengruppe, welche von den Staatsbeamten des FIB und des LSPD mehrfach/einfach innerhalb, der in §10 Abs.3 erwähnten, 72 Stunden, nach §10 Abs.4 für schuldig gesprochen wurde.

Rahmenbedingungen für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl:

  • Darf von einem FIB Agent ab Rang 10 und/oder Richter ausgerufen werden.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.
  • Grund, bzw. Gründe für einen Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl müssen der Personen, auf Nachfrage von ihnen, mitgeteilt werden.
  • Die Dauer eines Personen Gruppenbezogenen Durchsuchungsbefehl beträgt eine Serverperiode (maximal 7,5 Stunden) und darf in dieser Zeit einmal ausgeführt werden.

§10 Abs. 7 Ein globaler Durchsuchungsbefehl kann nur gegen einer Personengruppe erwirkt werden, welche massiv die Arbeit der Staats- und/oder Neutrale Fraktionen mit Gewalt behindern. Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss das Einverständnis des:

  • Chief of Police des LSPD
  • Director des FIB
  • Präsident der Regierung

haben. Sollte einer oder mehrere, der oben genannten Personen, nicht Ansprechbar sein (Abmeldung im Forum) können die direkten Stellvertreter herangezogen werden.
Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss im Forum, vor dem inkrafttreten, Angekündigt werden.

Rahmenbedingungen für einen Globalen Durchsuchungsbefehl:

  • Die Dauer eines Globalen Durchsuchungsbefehl beträgt 5 Tage.
    • Sollten weiterhin massive Verstöße gemäß §10 Abs.4 folgen, steht es den Exekutiven Staatsfraktionen frei, den globalen Durchsuchungsbefehl um 4 Tage zu verlängern
  • Die Beamten des FIB und des LSPD dürfen einmal pro Serverpersiode eine Razzia vollziehen, welche sich an den Gegebenheiten von §10 Abs. 1 und 2 zu halten haben.
  • Nur das FIB sowie das LSPD dürfen diesen ausführen.

Vor dem Inkrafttreten eines globalen Durchsuchungsbefehls muss die Fraktionsverwaltung konsultiert werden und ihr Einverständnis dazu geben.


§10 Abs. 8 Die in §10 Abs. 5 bis 7 beschriebenen Beschlüsse sind unter folgenden Umständen nicht geltend zu machen:

  • in den System gegebenen Szenarien
    • Juwelier
    • Asservatenkammer
    • Waffentransport
    • Staatsbank und/oder
  • in, von der Staatsgewalt ausgehenden Situationen (z.B. Razzien oder gezielten Verhaftungen)

§10 Abs. 9 Widerrechtlich ausgestellte Beschlüsse führen zu einem Beweisverwertungsverbot, dieses trifft auch zu, wenn die Unrechtmäßigkeit nachträglich festgestellt wird.



§ 11 Systemgegebene Szenarien



§ 11 Abs.1 Unter Systemgegebene Szenarien, versteht man den Überfall auf das Human Labs, den Juwelier und die Staatsbank.


§ 11 Abs.2 Einen Überfall auf diese, dürfen nur Badfraktionen ausführen. Ausgenommen der Brigada und der NNM. Diese dürfen ausschließlich das Human Labs in Zusammenarbeit mit einer 2. Fraktion ausrauben.


§ 11 Abs.3 Es ist erlaubt die in § 11 Abs.1 genannten Szenarien mit einer 2. Fraktion durchzuführen. Für die Zeit des Raubes, bis zur Beendigung der Situation ist eine Zusammenarbeit zwischen 2 Fraktionen erlaubt. Dieses Bündnis ist somit bei Beendigung der RP Situation wieder nichtig.


§ 11 Abs.4 Systemgegebene Szenarien und die daraus resultierenden RP Situationen bieten im weiteren RP keinen Grund für einen wie in §10 beschriebenen Durchsuchungsbeschluss.


§ 11 Abs.5 Bei System gegebenen Szenarien dürfen Fraktionen nicht am Nummernschild oder der Fahrzeugfarbe identifiziert werden. Kleidung hingegen kann als Hinweis, nicht aber als Beweis für die Zugehörigkeit gewertet werden.

§ 12 Gangwar


§ 12 Abs.1 Die aktive Beteiligung am Gangwar ist nur im dafür vorgesehenen Bereich (roter Kreis) gestattet.


§ 12 Abs.2 Das Beauftragen einer anderen Fraktion um ein Gebiet zu beschützen ist verboten.


§ 12 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:

  • ausschließlich die verteidigende und die angreifende Fraktion und deren
  • Fraktionsmember, deren Beitritt in ihre Fraktion mindestens 24 Stunden zurückliegt.

§ 12 Abs.4 Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen dürfen nicht schießen.


§ 12 Abs.5 Das aktive Gangwar-Gebiet darf nicht zur Flucht aus Roleplay- oder Deathmatch-Situationen missbraucht werden.


§ 12 Abs.6 Das Eingreifen von Staatsfraktionen in Gangwars ist generell untersagt.


§ 12 Abs.7 Sollte es während eines Gangwars zu einem Servercrash kommen, wird das Gebiet nicht überschrieben.


§ 12 Abs.8 Befinden sich 2 Fraktionen im Umkreis von 10 Metern vom Startpunkt (ausgenommen der besitzenden), darf dieser nicht gestartet werden. Es muss sich eine Fraktion dort entfernen (Wie das geklärt wird, entscheidet ihr selber)


§ 12 Abs.9 Sollte eine Person das Gangwar Gebiet während des Gangwars betreten und während des Gangwars verlassen, darf diese Person weiterhin beschossen werden. Sollte eine Person anschließend draußen sterben, werden ihre Güter NICHT erstattet.


§ 13 Krieg

§ 13 Abs.1 Nur Bad-Fraktionen dürfen Kriege führen.


§ 13 Abs.2 Eine Kriegserklärung darf nur vom Leader (Rang 11 & 12) gegen eine andere Bad-Fraktion gestellt werden.


§ 13 Abs.3 Kriegserklärungen dürfen nicht willkürlich ausgesprochen werden und müssen nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.


§ 13 Abs.4 Der Grund eines Kriegsantrag darf nicht älter als 3 Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.


§ 13 Abs.5 Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der anderen Fraktion. Um einen Krieg abzuwenden, muss den Forderungen der kriegserklärenden Fraktion nachgekommen werden.


§ 13 Abs.6 Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Krieges anhaltenden Kriegsregeln. Die Kriegsregeln dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen.

§ 13 Abs.7 Jeder Kriegsantrag muss im jeweiligen Forumsbereich der betreffenden Fraktion ("Allgemein") gepostet werden. Dieser darf für mindestens eine Woche nicht gelöscht, verschoben oder deaktiviert werden.


§ 13 Abs.8 Der Antrag muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.


§ 13 Abs.9 Die Forderung darf den Wert von 1.000.000 $ nicht überschreiten.


§ 13 Abs.10 Ein Krieg muss mindestens 96 Stunden geführt werden, bevor kapituliert werden kann.


§ 13 Abs.11 Sollte eine der Krieg führenden Parteien den Krieg vor Beginn, so beträgt die Freikaufsumme das Dreifache der Forderung. (Max. 3.000.000 $). Hat der Krieg begonnen, darf dieser während der ersten 96h gar nicht ausbezahlt werden, außer es findet eine Einigung zwischen den beiden Kriegsparteien statt.

§ 13 Abs.12 Sollte der Antrag angenommen werden, dann muss die Fraktionsverwaltung hinzugezogen werden, um die Kriegsregeln abzusegnen.


§ 13 Abs.13 Wird der Krieg von der Fraktionsverwaltung bestätigt, startet dieser am nächsten Tag um 16:00.


§ 13 Abs.14 Im Krieg hat der Leader dafür zu sorgen, dass seine Member sich an die Regeln halten.


§ 13 Abs.15 Wird der Krieg von einer Fraktion beendet, so muss die Forderung bezahlt und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.


§ 13 Abs.16 Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Krieges ist nur im Einvernehmen beider Fraktionen sowie der Fraktionsverwaltung möglich.


§ 13 Abs.17 Im Krieg haben die Fraktionen die Pflicht die Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.


§ 13 Abs.18 Im Krieg sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag festgeschrieben werden.


§ 13 Abs.19 Optionale Kriegsregeln werden im Kriegsvertrag festgehalten. Vorschläge unsererseits befinden sich unten im Spoiler.

Optionale Kriegsregeln

§ 13 - Krieg


VDM


Unter VDM (Vehicle Deathmatch) versteht man das bewusste Anfahren oder Überfahren einer Person, um diese zu schädigen. Sollte man flüchten wollen und die Person versperrt den direkten Weg oder es gibt keine Möglichkeit ihr auszuweichen, so ist das einmalige Anfahren erlaubt. Sollte man eine Person dennoch einmal anfahren, so ist es definitiv nicht gestattet sie während und auch kurz nach der Animation zu erschießen.





Baseraid


Wenn von außerhalb in eine Base geschossen wird, so zählt dies als Baseraid.

Ein Baseraid ist beendet, sobald eine Partei komplett getötet wurde.

Sollte sich die gegnerische Partei in der "Nähe" der eigenen Base sammeln, gilt dies ebenfalls als Baseraid.

Sollte eine Partei in die Base flüchten, gilt dies nicht als Baseraid.

Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und respawnt sind, sind verpflichtet sich in das Lager zu begeben und dort zu warten bis der Baseraid zu Ende ist.

Sobald die angreifende Fraktion alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder aber auch die angreifende Fraktion die Base verlässt, ist der Baseraid ebenfalls zu Ende.






Verstoß gegen die DriveBy-Regel


Sollte im Kriegsvertrag die DriveBy-Regel nicht zugelassen werden, gilt folgendes:

Das Schießen aus dem Fahrzeug / Helikopter / Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.



NewLife-Regel


Wenn eine Person in einem Feuergefecht stirbt, darf die Person 15 Minuten nach Wiedereinstieg bei dieser Situation wieder teilnehmen.

Wird aus diesem Gefecht ein "Tennisspiel", sollte man an die Vernunft appellieren und der Situation vielleicht irgendwann einmal ein Ende setzen und diese Situation beenden.



Verstoß gegen die Ruhezeiten


Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.

Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.



Sollte man sich im Krieg nicht an diese Regeln halten, so ist man verpflichtet den Leader der Fraktion zu kontaktieren und diesen mit ausreichenden Beweisen zur Rede zu stellen.

Ist der Verstoß eindeutig nachweisbar, gelten folgende Strafen:





1. Verstoß des Members - 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

2. Verstoß des Members - 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

3. Verstoß des Members - der Member muss aus der Fraktion uninvitet werden.


Sollte sich der Leader nicht daran halten, ist die Fraktionsverwaltung zu kontaktieren.









§ 14 Bündnisse



§ 14 Abs.1 Jegliche Arten von Bündnissen zwischen Bad-Fraktionen sind verboten. Jede Fraktion muss Ihre eigenen Interessen haben und diese selbstständig vertreten.

Ausnahme:

  • Bei einem Überfall auf den Waffentransport der US Army oder auf das Human Labs ist es der Gang/Mafia gestattet mit einer weiteren Bad-Fraktion zu agieren.
  • In der Outlaw Zone dürfen sich Bad-Fraktionen gegen exekutive Staatsfraktionen verbünden.