GVMP | Leaderregelwerk

von Jakob Jones 16.02.2019 12 Antworten 5817 Aufrufe
Angepinnt Geschlossen
Jakob Jones

16.02.2019, 18:56

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Stand: 30.06.2024


§1 Allgemein


§1 Abs.1 | Als Leader einer Fraktion besitzt man das höchste Amt innerhalb der Fraktion und unterliegt nur der Fraktionsverwaltung bzw. der Administration.

  • Ausnahme: Leader von Staatsfraktionen unterliegen den Beschlüssen des Parlaments (auch Leader von Staatsfraktionen sind beim Staat angestellt und sind entsprechend dem Staatsoberhaupt, dem Parlament, unterstellt).

§1 Abs.2 | Erster Ansprechpartner für die Leader ist die Fraktionsverwaltung.


§1 Abs.3 | Anträge oder Wünsche müssen von einem Main-Leader bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.


§1 Abs.4 | Bei Ernennung eines neuen Main-Leader(12) oder Verwalters (10) ist die Erlaubnis der Fraktionsverwaltung einzuholen.


§1 Abs.4.1 | Voraussetzungen für die Position als Leader

  • Der Leader (+ Co Leader) muss mindestens Level 30 (besser 35) erreicht haben, 20 Jahre alt sein und darf keine aktive Verwarnung sowie keine aktive Aufnahmepflicht auf dem Gameserver besitzen.
  • Der Rang 10er muss mindestens Level 25 (besser 30) erreicht haben, 20 Jahre alt sein und darf keine aktive Verwarnung sowie keine aktive Aufnahmepflicht auf dem Gameserver besitzen.

§1 Abs.5 | Leader sind verpflichtet, sich regelmäßig über Änderungen aller Regelwerke zu informieren und diese ebenfalls an seine Fraktionsmitglieder weiter zu geben.


§1 Abs.6 | Im Falle einer Doppelspitze (2x Rang 12) ist keine Herabstufung des anderen möglich ohne Einverständnis der Fraktionsverwaltung.


§1 Abs.7 | Leader haben stets ein respektvolles Verhalten an den Tag zu legen.


§1 Abs.8 | Mit dem Antritt eines Verwaltungsposten oder höher, akzeptiert jeder Verwalter+ eine Probezeit von 6 Wochen.


§1 Abs.9 | Leader von neutralen- und Staatsfraktionen dürfen ihre Position und die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausnutzen, um persönliche Vorteile zu erlangen, der eigenen Behörde, anderen Behörden oder Spielern direkt zu schaden.

§1 Abs.9 | Korruption ist als Leader einer Staatsfraktion verboten. In besonderen Fällen, kann ein Antrag bei der Fraktionsverwaltung gestellt werden.


§1 Abs.10 | Gelder aus der Fraktionskasse sind ausschließlich für Anschaffungen für die Fraktion gedacht oder als Reserve für Kriege.

Das Geld gehört der Fraktion und wird nur von den Fraktionsverwaltern/ Leadern verwaltet.


§1 Abs.11 | Fraktionen dürfen Ihren Membern Gehälter zahlen. Gehälter dürfen nicht dafür benutzt werden, sich ein unverhältnismäßig hohes Gehalt zu zahlen, um §1.Abs. 12 zu umgehen. Das maximal eingestellte Gehalt darf 30.000$ nicht überschreiten.


§1 Abs.12 | Fraktionseigentum

  • Der Main Leader einer Badfraktion darf nach Austritt Maximal 20% / 10 Mio aus der Fraktionskasse nehmen. Co - Leader ( Rang 11 ) dürfen nach Austritt Maximal 10% / 3Mio aus der Fraktionskasse gehen.
  • Leader dürfen keine Items der Fraktion entwenden (aus Fraktionslager-, Fahrzeugen)


§2 Aktivität


§2 Abs.1 | Leader haben sich an die Aktivität der Fraktionsmitglieder auf dem Game-Server anzupassen.


§2 Abs.2 | Teilnehmen an Administrativen Veranstaltungen (z.B. Community Sitzung, Leadersitzung) ist Pflicht. Sollten Leader nicht teilnehmen können, so ist eine Vertretung zu schicken (ab Rang 9)


§2 Abs.3 | Bei einer Abwesenheit von mehr als 4 Tagen ist eine Abmeldung bei der Fraktionsverwaltung Pflicht. (Leaderdiscord)


§3 Mitglieder der Fraktion


§3 Abs.1 | Mitglieder der Fraktion sind stets respektvoll zu behandeln.


§3 Abs.2 | Leader sind verpflichtet, zu jeder Zeit neutral & unparteiisch gegenüber jedem ihrer Mitglieder zu sein.


§3 Abs.3 | Das Ein & Ausladen von Mitgliedern ist dem Leader freigestellt, Ausnahmen sind:

  • Memberlimit
  • Administrative Vorgaben (z.B. Mindestlevel)
  • sonstige Administrative Aufforderungen
  • Administrative Warns dürfen nicht mehr angefordert werden, oder als Ablehnungsgrund dienen
  • Staatsfraktionen sind verpflichtet die rechtlichen Aspekte und Freigaben durch die Regierung zu prüfen, bevor jemand eingeladen oder entlassen wird. Unbegründete Uninvites (Leaderkarte) oder Ablehnung sind entsprechend ungültig.


§3 Abs.4 | Für das Einladen von Mitgliedern muss ein Bewerbungsverfahren durchgeführt werden. Dies kann schriftlich und/oder mündlich erfolgen.


§3 Abs.5 | Die Bestrafung bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk obliegt dem Leader.


§3 Abs.6 | Verstöße gegen die Regelwerke von GVMP werden Administrativ bestraft und können vom Leader nicht beeinflusst werden. Weitere Strafen innerhalb der Fraktion sind möglich.


§3 Abs.7 | Mit der Einladung in die Fraktion geht das Mitglied die Pflicht ein, mindestens einen Monat (30Tage) aktiv am Alltag der Fraktion teilzunehmen.


§3 Abs.8 | Entfallen


§3 Abs.9 | Entfallen


§4 Forum


§4 Abs.1 | Der Forumsbereich ist stets ordentlich und im Sinne der Fraktion zu halten und gestalten.


§4 Abs.2 | Jede Fraktion ist verpflichtet ein Regelwerk zu führen, welches nicht mit den Serverregeln in Konflikt gerät.


§4 Abs.3 | Entfallen

§4 Abs.4 | Jede Fraktion darf eine aktuelle Memberliste unter "Allgemein" im Forum führen, ist dazu aber nicht verpflichtet.


§4 Abs.5 | Jede Fraktion ist verpflichtet, eine Kleiderordnung im internen Bereich zu führen.


§4 Abs.6 | Im Forum muss jede Bad Fraktion, in ihrem Internen Bereich, eine Liste mit den durchgeführten Bloodouts führen. Die Liste muss mindestens folgende Spalten enthalten:

  • Datum
  • Name des Spielers, welche den Bloodout erhalten hat.
  • Aktiver 12er zu dem Zeitpunkt



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Jakob Jones

14.11.2019, 21:28

Folgende Regeländerung tritt am 15.11.2019 in Kraft


§4 Abs. 3 | Im Forum muss jede Gang bzw. Mafia eine Blacklist öffentlich führen. Personen sind hier mit dem Grund und Beweis aufzulisten. Jeder Leader hat für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Blacklist Einträge, sowie deren Nachsicht (Beweisvideo Forum) sorge zu tragen.

Jakob Jones

24.01.2020, 12:27

Folgende Regeländerung tritt am 25.01.2020 um 0 Uhr in Kraft


§4 Abs. 5 | Im Forum muss jede Bad Fraktion, in ihrem Internen Bereich, eine Liste mit den durchgeführten Bloodouts führen. Die Liste muss mindestens folgende Spalten enthalten:

  • Datum
  • Name des Spielers, welche den Bloodout erhalten hat.
  • Aktiver 12er zu dem Zeitpunkt
Jakob Jones

27.05.2020, 23:08

Folgende Regeländerung tritt am 29.05.2020 um 0 Uhr in Kraft


§1 Abs. 11 | Fraktionen dürfen Ihren Membern Gehälter zahlen. Gehälter dürfen nicht dafür benutzt werden, sich ein unverhältnismäßig hohes Gehalt zu zahlen, um §1.Abs. 12 zu umgehen. Das maximal eingestellte Gehalt darf 30.000$ nicht überschreiten.

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Euka

26.07.2020, 17:03

Nachtrag vom 24.07.2020 - habe irgendwie gepennt es bekannt zu geben:


§1 Abs. 1 | Als Leader einer Fraktion besitzt man das höchste Amt innerhalb der Fraktion und unterliegt nur der Fraktionsverwaltung bzw. der Administration.

  • Ausnahme: Leader von Staatsfraktionen unterliegen den Beschlüssen des Parlaments (auch Leader von Staatsfraktionen sind beim Staat angestellt und sind entsprechend dem Staatsoberhaupt, dem Parlament, unterstellt).


§3 Abs. 3 | Das Ein & Ausladen von Mitgliedern ist dem Leader freigestellt, Ausnahmen sind:

  • Memberlimit
  • Administrative Vorgaben (z.B. Mindestlevel)
  • sonstige Administrative Aufforderungen
  • Administrative Warns dürfen nicht mehr angefordert werden, oder als Ablehnungsgrund dienen
  • Staatsfraktionen sind verpflichtet die rechtlichen Aspekte und Freigaben durch die Regierung zu prüfen, bevor jemand eingeladen oder entlassen wird. Unbegründete Uninvites (Leaderkarte) oder Ablehnung sind entsprechend ungültig.
Toni

30.09.2020, 19:54

Folgende Regeländerung tritt am 01.10.2020 in Kraft


§1 Abs. 12
| Fraktionseigentum

  • Der Main Leader einer Badfraktion darf nach Austritt Maximal 20% / 10 Mio aus der Fraktionskasse nehmen. Co - Leader ( Rang 11 ) dürfen nach Austritt Maximal 10% / 3Mio aus der Fraktionskasse nehmen.
  • Der Main-Leader einer Organisation darf nach Austritt maximal 20% (3 Mio) aus der Organisationskasse entnehmen. Co-Leader (Rang 11) dürfen nach Austritt maximal 10% (1 Mio) aus der Organisationskasse entnehmen.
  • Leader dürfen keine Items der Fraktion entwenden (aus Fraktionslager-, Fahrzeugen)
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Toni

23.12.2020, 18:14

Folgende Regeländerung tritt ab sofort in Kraft.


§1 Abs. 9 | Korruption ist als Leader einer Staatsfraktion nur verboten, wenn im Amte des Leaders gehandelt wird. (Beispiel: Waffenkisten rausgeben, Autorität oder Funktionalität ausnutzen, etc.). Zur Auswertung solch einer Korruption sind OOC- Beweise zulässig.


gelb = geändert.

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Lorenz Kennedy

01.02.2022, 00:33

§4 Forum


§4 Abs. 5 | Jede Fraktion ist verpflichtet, eine Kleiderordnung im internen Bereich zu führen.


Grün = Hinzugefügt

Lorenz Kennedy

02.03.2022, 23:18

§1 Allgemein


§1 Abs. 4 | Bei Ernennung eines neuen Main-Leader(12) ist die Erlaubnis der Fraktionsverwaltung einzuholen. Bei Ernennung eines neuen Main-Leaders(12) oder Co-Leaders(11) ist eine Genehmigung der Fraktionsverwaltung einzuholen. Bei Ernennung eines neuen Verwalters (10) ist die Fraktionsverwaltung zu informieren, hier hat sie ein Vetorecht, von dem sie Gebrauch machen kann.


§1 Abs. 8 | Mit dem Antritt eines Verwaltungsposten oder höher, akzeptiert jeder Verwalter+ eine Probezeit von 6 Wochen.


Orange = geändert


Anmerkung:

- 10er dürfen Beschwerden gemäß der Beschwerdekette bearbeiten

- 10er dürfen Forderungen stellen / erhalten (Kein Kriegsvertrag)

- Maximale Anzahl an Rang 10ern: 3 Stück pro Fraktion (ausgn. LSPD, ARMY, LSMC)



Auf Deutsch: Rang 10 wird als Leader anerkannt, sowohl im Sinne des Leader-Regelwerks als auch des Fraktions-Regelwerks.

Alles was nicht Rang-Technisch, lediglich auf "Leader" festgelegt ist, gilt ab jetzt auch für Rang 10er.


2 Likes
Dimi Zuckerberg

17.11.2022, 17:31

Folgende Regeländerung tritt ab sofort in Kraft.


1 Abs. 4 | Bei Ernennung eines neuen Main-Leader(12) ist die Erlaubnis der Fraktionsverwaltung einzuholen. Bei Ernennung eines neuen Main-Leaders oder Co-Leaders(11) ist eine Genehmigung der Fraktionsverwaltung einzuholen. Bei Ernennung eines neuen Verwalters (10) ist die Fraktionsverwaltung zu informieren, hier hat sie ein Vetorecht, von dem sie Gebrauch machen kann.


Was bedeutet das?

Der 12er kann ab sofort selbstständig entscheiden wen er auf die 11 und somit als Co-Leader zieht.

Bobby Trouble

07.06.2023, 19:18

§1 Allgemein


§1 Abs. 4 | Bei Ernennung eines neuen Main-Leader(12) oder Verwalters (10) ist die Erlaubnis der Fraktionsverwaltung einzuholen.


Orange = geändert


Max Pablo

31.01.2024, 23:35

§1 Allgemein



§1 Abs.12 | Fraktionseigentum

  • Der Main Leader einer Badfraktion darf nach Austritt Maximal 20% / 10 Mio aus der Fraktionskasse nehmen. Co - Leader ( Rang 11 ) dürfen nach Austritt Maximal 10% / 3Mio aus der Fraktionskasse gehen.
  • Der Main-Leader einer Organisation darf nach Austritt maximal 20% (3 Mio.) aus der Organisationskasse entnehmen. Co-Leader (Rang 11) dürfen nach Austritt maximal 10% (1 Mio.) aus der Organisationskasse entnehmen.
  • Leader dürfen keine Items der Fraktion entwenden (aus Fraktionslager-, Fahrzeugen)



§3 Mitglieder der Fraktion



§3 Abs.8 | Jeder Leader und/oder dessen Vertretungen sind dazu verpflichtet, alle Mitglieder innerhalb von maximal 48h zu melden, welche:

§3 Abs.9 | Spieler mit einer Fraktionssperre dürfen nicht in einer Fraktion invitet werden. Die Verantwortung dafür tragen die Leader.


§4 Forum



§4 Abs.3 | Im Forum muss jede Gang bzw. Mafia eine Blacklist führen. Personen sind hier mit dem Grund und Beweis aufzulisten. Jeder Leader hat für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Blacklist Einträge, sowie deren Nachsicht (Beweisvideo Forum) sorge zu tragen.


Orange = Angepasst

Grün = Hinzugefügt

Rot = Entfernt

Ella Berger

04.02.2024, 20:21

§1 Abs.4.1 | Voraussetzungen für die Position als Leader:

  • Der Leader (+ Co Leader) muss mindestens Level 30 (besser 35) erreicht haben, 20 Jahre alt sein und darf keine aktive Verwarnung sowie keine aktive Aufnahmepflicht auf dem Gameserver besitzen.
  • Der Rang 10er muss mindestens Level 25 (besser 30) erreicht haben, 20 Jahre alt sein und darf keine aktive Verwarnung sowie keine aktive Aufnahmepflicht auf dem Gameserver besitzen.

Orange = Angepasst

Grün = Hinzugefügt

Rot = Entfernt