Allgemeine Kritik hinsichtlich des Umgangs mit Anwälten

von jensor12 02.04.2017 13 Antworten 395 Aufrufe
jensor12

02.04.2017, 03:10

Hallo liebe Community,


ich möchte - explizit ohne Namen zu nennen - Kritik an der Umgangsweise mit Anwälten durch die Beamten des LSPD äußern. Mangels Gewaltenteilung auf dem Server sind nun ärgerlicherweise diejenigen für die Bestrafung eines Täters zuständig, die diesen ermittelt haben. Damit ist eine gewisse Voreingenommenheit natürlich unumgänglich. Diese äußert sich aber leider, insbesondere auch in Gegenwart eines Anwaltes, immer gleich: Konsequente Ausführung des Gesetzes auf Grund des ermittelten Sachverhaltes, ohne Ausnahmen.


Das Problem liebe Polizei ist dabei aber, dass ihr den Anwälten damit jeglichen Spielspaß raubt und den Beruf vollkommen obsolet macht. Jede Mühe, jede Argumentation verpufft im Nichts. Natürlich gibt es auch Beamte, die ein offenes Ohr für so etwas haben, aber das ist leider die Minderheit. Aus meiner Sicht ist das Serversystem darauf ausgelegt, dass derjenige, der sich einen Anwalt leistet, früher wieder rauskommt oder kürzer einfährt. Ich will meinen Unmut an zwei Beispielsfällen des heutigen Abends erläutern.


1. Fall: Der Mandant hatte sich das Auto eines Polizisten geliehen, um diesen zu ärgern. Er fuhr mehrfach um den Block und widersetzte sich der Festnahme. Er wurde unter anderem des Diebstahls beschuldigt.
Als Verteidigungsstrategie habe ich mir überlegt, dass das Ausleihen ohne dauerhafte Entfernung aus dem Besitz der Polizei mangels Zueignungsabsicht des Täters keinen Diebstahl nach § 46 GStK darstellt (diese Lösung ist übrigens juristisch genau betrachtet vollkommen korrekt, das deutsche StGB sieht für solche Fälle des "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs" den §248b vor, weil es eben kein Diebstahl ist). Diese mühevoll formulierte Argumentation bügelte der Beamte in einem bloßen "Nein das ist Diebstahl" ab und zweifelte anschließend im ooc noch an meiner Intelligenz.


2. Fall: Zwei Gesuchte fliehen vor der Polizei. Sie schießen nach hinten auf die Beamten, treffen diese aber nicht. Angeklagt wurde unter anderem versuchter Mord.
Meine Verteidigungsstrategie sah diesmal vor, die Beamten auf den Wortlaut des § 36 Abs. 2a GStK zu verweisen.


Dieser definiert den Versuch wie folgt: "Als Versuch wird gewertet, dass das Opfer nur durch eine ärztliche Behandlung gerettet werden konnte oder durch eine Schusswaffe verletzt wurde oder so, dass eine akute Lebensgefahr nicht auszuschließen ist."


Auf den ersten Blick scheint ein Versuch also aus drei Varianten zu bestehen, die nicht gleichzeitig, sondern bloß alternativ zueinander vorliegen müssen. Bei genauem Hinsehen haben aber alle Varianten eines gemein: Ein Versuch liegt nur bei einer Verletzung vor. In der ersten Variante muss das Überleben des Opfers vom reinen Zufall abhängen, nämlich dem Geschick des Medic. In der zweiten Variante unterstellt das Gesetz, dass das Anschießen (und auch treffen "verletzt wurde") stets einen Versuch darstellt. Die dritte Variante knüpft durch das "oder so" an das verletzt werden der zweiten Variante an. Für den Fall, dass eine andere Verletzung als die durch eine Schusswaffe vorliegt, muss zusätzlich eine akute Lebensgefahr vorgelegen haben. Die Vermutung bei den Schussverletzungen greift hier nicht. Die Formulierung deutet ebenfalls darauf hin, dass die Hürden an die Lebensgefahr niedrig anzusiedeln sind, sie also im Zweifel anzunehmen ist.


In dem beschriebenen Fall haben die Mandanten aber niemanden getroffen, sprich keinen verletzt. Es liegt kein Versuch nach § 36 Abs. 2a GStK vor. Weil § 2 GStK bestimmt, dass keine Bestrafung ohne Gesetz erfolgen kann, ist eine Strafverfolgung verboten.


Jetzt verstehe ich nun aber zu gut, dass der § 36 unmöglich so gemeint sein kann wie ich es erläutert habe. Hält man sich aber streng an den Wortlaut, der bei Strafgesetzen nun mal eine übergeordnete Rolle einnehmen muss, damit der Bürger als Adressat der Normen auch versteht was er machen darf und was nicht, kommt man aber zu dem Ergebnis, dass kein versuchter Mord vorliegt. Auch dieses Vorbringen wurde abgewimmelt. "Das ist einfach ein VMord", "Wenn ich dich erschießen will und dich nicht treffe, dann ist das also nichts?" usw. Auch hier wurde wieder im ooc an meinem Leseverständnis gezweifelt.


Fazit

Der Dorn in meinem Auge ist die Engstirnigkeit. Kein Beamter lässt sich auf eine gute Idee ein. In den beiden Sachverhalten stecken bestimmt zwei Stunden Chatarbeit. Für beide wurde mein Charakter nicht entlohnt, weil die Polizisten sich querstellen. Ich appelliere an euch Beamten: Habt ein offenes Ohr für die Argumentation der Anwälte. Mildert das Strafmaß schon fast immer, wenn ein Anwalt dabei ist. Bemüht euch die Argumentation nachzuvollziehen. Hinterfragt selbst mal die Anwendung der Gesetze.


Wenn ihr nämlich so weitermacht, kann man sich den Beruf komplett sparen. Es macht nämlich keinen Unterschied, ob mit oder ohne. Es ist der berüchtigte Kampf gegen Windmühlen.

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Theodore_Bundy

02.04.2017, 07:43

Respekt dass du dir soviel Mühe machst.
Ist halt denkbar schwer dass so alles durchzubringen.

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ClydeChestnut

02.04.2017, 08:36

Das alt bekannte Thema, in der hinsicht hat Jensor Recht,
Bisher habe ich zB wenig Cops getroffen die auf ein RP richtig eingehn und auch mal einstecken können...


Ich hatte auch mal das Vergnügen das ich (zugegeben) zu schnell in der Stadt war, da ich mich in der Nähe einer Werkstatt war und auch mich der Kontrolle direkt stellte statt wegzufahren,
versuchte ich auch so "ja Tacho ist deffekt ich bin auf den Weg in die Werkstatt da vorne, es tut mir leid das ich 18km/h zu schnell war, vlt können sie mich ja den rest des weges zur Werkstatt begleiten"
Aber trotz der mühe sich der Situation anzupassen wurde ich wegen Speeding und willkürliche wandets wegen Behinderung einer Ermittlung eingeknackt,
auch wenn die gesammt wandets reduziert wurden hatte ich immernoch 13 Wandets

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Meisterdetektiv

02.04.2017, 10:37

ClydeChestnut schrieb:

ja Tacho ist deffekt ich bin auf den Weg in die Werkstatt da vorne, es tut mir leid das ich 18km/h zu schnell war, vlt können sie mich ja den rest des weges zur Werkstatt begleiten

Naja, man fährt mit kaputtem Tacho gar nicht erst los und da du deswegen ja zur Werkstatt fahren wolltest wusste dein Ingame Charakter also davon.
Von daher müsstest du dich wegen RP nicht über Wanteds beschweren :)

Jake

02.04.2017, 11:13

Da müsst ihr wirklich nur auf die falschen Cops treffen, hatte letztens jemanden, der mit knappen 230 km/h von mir geblitzt wurde. Nach meinen Bemühungen, nah genug heran zu kommen um diese Person zum anhalten aufzufordern ist diese dem auch nachgekommen. Dann wurde mir erzählt, dass ein Baby unterwegs sei und er schnell ins Krankenhaus müsse und schon hab ich mich mit einer Sirene vor ihn geschmissen und habe ihn zum Krankenhaus begleitet (Obwohl er beim blitzen dort weggefahren ist? :D ) , jedenfalls gab es keine Wanteds und das genügt. Uns wird innerhalb des PD's immer dazu angeraten, Kulanz zu zeigen und uns so zu verhalten, wie die Person gegenüber, besonders wenn ihr uns gutes Roleplay verkaufen könnt wird die Kulanz zumeist (Bei mir zumindest) bis auf fast das Maximum ausgeschöpft, denn der Spielspaß muss auf beiden Seiten vorhanden sein da hast du vollkommen recht und das gelingt auch, wenn es da natürlich nicht noch Einzelfälle gebe, von denen du hier berichtest ich jedoch nichts zu sagen kann, da ich so etwas noch nicht mitbekommen habe. Villeicht einfach mal im Anschluss das Gespräch suchen, um die Situation abschließend noch einmal zu klären. Kam bisher och nicht in den Genuss einen richtigen Anwalt IC zu treffen, der die Gesetze kennt und mit solch einer Argumentation villeicht auch wirklich heraus gekommen wäre.


Ist meine persöhnliche Meinung, welche sicherlich viele Cops teilen - das was du dort schilderst sind Einzelfälle, unschöne, jedoch gibt es für schönes Roleplay immer eine Minderung, auch wenn diese geringfügig ist. Offiziell für's PD spricht da lieber mal die Leitung.

Santiago_Gee

02.04.2017, 11:16

Jens beste Anwalt in LS Yoooooo !

Gonzo Menendez

02.04.2017, 11:19

Guten Morgen zusammen *den Krawattenknoten richtig schiebt*


Danke erst einmal für diesen - nennen wir es einmal ausführlichen - Text.
Durchaus verstehe ich nur die Hälfte, denn mit Fachbegriffen kann jeder umherwerfen, aber ich verstehe
durchaus das Komplettpaket, denn auf den Kopf gefallen bin ich nicht - noch nicht!


Nun es ist durchaus schwer ein Anwalt auf diesem Server zu sein, keine Frage!
Das liegt daran das viele Personen es nicht Ernst Meinen und lediglich den schnellen und einfach Weg wollen, nämlich Ihren Buddy aus dem Knast holen.
Dann gibt es Personen wie dich, welche das aus spass an der Freude machen wollen, und dies wie es sich gehört, in ein cooles RP umwandeln möchten.
Das ist auch gut so! Dennoch muss dazu gesagt werden das Kenntnisse und Google -> BGB / StGB etc keine Mittel sind um jemand auf diesem
Server von begangenen Straftaten (Im Spiel natürlich!) Freizusprechen. Auch wenn einige Gesetze an das Deutsche StGB oder BGB etc angelehnt oder übernommen wurden
so zählt allein das Gesetzbuches des Servers, und nicht das was du, oder ein anderer Spieler im StGB / BGB oder der Bibel finden was unter
"Versuchter Mord" zählt. Das möchte ich hier klar festhalten.


Das heißt aber nicht das du den Anwaltsberuf einfach wegwerfen und lieber als Trucker Pinguine durch Blaine County Schippern sollst.
ganz und garnicht - ich finde es cool wenn Spieler auf Sachlicher Ebene zwischen der Betroffenen und der Ausführenden Partei kommunizieren und
durch cooles RP den angeklagten frei sprechen zu lassen, oder seine Strafe zu mindern.
Viele Cops sind sehr voreingenommen von "Anwälten" welche mit Basecap, Baggyhosen und fetten Goldenen Kettchen ums Eck kommen und sagen
"Ich bin Anwalt und verteidige Ihn".


Hier muss man klar sagen - wie im Echten, musst du dir als Anwalt einen hervorragenden Ruf aufbauen. Auf beiden Seiten des Gesetzes.
Wieso sonst sollte sich ein Spieler sonst bei dir melden. So wärst du einer unter 100. Doch durch hervorragende Leistung, gutes Roleplay
und überzeugende Weise kannst du nicht einer unter 100 werden, sondern jemand der als Primäres Ansprechziel dient wenn es um solche Sachen geht.


Ich bin zuversichtlich das du das Zeug dazu haben kannst, und wir hatten gestern vor dem PD ja ein kurzes Gespräch.
Wenn Cops merken das dieser Sinnvolle Grundlagen zum RP hat, und das was er begründet nicht an den HAaren herbeigezogen wird,
nur um mit allen Mitteln seinen Klienten aus der Grütze zu holen damit er die Kassen klingeln lassen kann.


Ein Anwalt muss sehen und wissen, und auch seinem Klienten vermitteln können was er falsch gemacht hat und welches Strafmaß auf Ihn zu kommen
kann / wird, und was man mit geschickter "Manipulation" und Reden ändern kann und beide Seiten beschwichtigt.


Doch das benötigt Arbeit, doch dafür gibt es im Forum unter Regeln alle Gestzesbücher die dafür Notwendig sind.



Viel Erfolg Mister Or!

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Jay C.

02.04.2017, 12:46

Das Problem ist hier, dsss die meisten ihre Kollegen im Ts3 holen und die einen auf Anwalt machen sollen um den Kollegen davor zu bewahren oder um ihm Knastzeit zu nehmen. Das du jetzt quasi eine neutrale Funktion hast und kein Freund der Beschuldigten bist wissen wir nicht. Und jemand mit versuchten Mord wird sicher nicht gemildert.. aber im erstem Fall den du genannt hast könnte man mildern.


Such dir mal nen passenden Skin aus und versuche es erneut, aber wenn es um Mord, oder schweren Raub geht oder so.. vergiss es. Da wird kaum jemand mildern. Ansonsten bin ich guter Dinge. Nicht aufgeben :)

Truls

02.04.2017, 13:03

Ich schließe mich Gonzo an. Des Weiteren gibt es ja für den Anwalt auch die scripttechnische Funktion, die Haftzeit zu reduzieren. Hier sind alle Beamten angehalten, mit Anwälten zu kooperieren und die Erlaubnis für die Verkürzung zu erteilen.

jensor12

02.04.2017, 14:00

Gonzo Menendez schrieb:

Dennoch muss dazu gesagt werden das Kenntnisse und Google -> BGB / StGB etc keine Mittel sind um jemand auf diesem


Server von begangenen Straftaten (Im Spiel natürlich!) Freizusprechen. Auch wenn einige Gesetze an das Deutsche StGB oder BGB etc angelehnt oder übernommen wurden
so zählt allein das Gesetzbuches des Servers, und nicht das was du, oder ein anderer Spieler im StGB / BGB oder der Bibel finden was unter
"Versuchter Mord" zählt. Das möchte ich hier klar festhalten.

Genau das habe ich nicht getan. Ich habe hier den Vergleich zu den deutschen Gesetzen herangezogen, weil dort die Lücke geschlossen ist, aber im Game natürlich nicht. Ich beziehe mich lediglich auf den Wortlaut der jeweiligen Servernorm. Schade finde ich, dass du mir vorwirst mit Google zu recherchieren. In der Eile des Servergeschehens bleibt dafür sicher keine Zeit. Ich hab auch das Gefühl, dass du nicht verstanden hast was ich meine: Der geschilderte zweite Sachverhalt fällt nach den derzeitigen Regeln des Servers nicht unter einen versuchten Mord; da kann man eine andere Meinung haben, die ist dann aber falsch. Der Wortlaut ist wirklich sehr eindeutig, dass es einer Verletzung in jedem Fall bedarf. Dass das nicht gewollt ist, weiß jeder. Steht aber so drin, also darf nach § 2 GStK auch keine Bestrafung erfolgen.


Mir ist aber natürlich klar, dass so eine detaillierte Analyse der sprachlichen Gestaltung des Gesetzes nicht für Jedermann nachvollziehbar ist. Ich verlange deswegen nur ein offenes Ohr. Hat der Beamte auch nur einen Zweifel an der Anwendbarkeit der Norm oder denkt länger über meine Ausführungen nach, sollte er darauf reagieren, statt stur bei seiner - vielleicht falschen - Auffassung des Gesetzes zu bleiben.


Das Kernproblem liegt für mich in dem Umstand, dass wir keine Gewaltenteilung auf dem Server haben. Diejenigen, die die Gesetze ausführen sollen, sprechen gleichzeitig auch Recht und sagen damit wie die Gesetze anzuwenden sind. Niemand würde zugeben eine Norm falsch verstanden zu haben; diese Größe haben viele Beamte leider nicht. Man könnte vieles leichter machen, wenn es eine weitere Gewalt im Staate gebe. Eine, die konkrete Sachverhalte unter die Gesetze subsumiert. Solange das nicht der Fall ist, werden die Beamten der Polizei in den wenigsten Fällen den, teilweise guten Argumenten der Anwälte, zustimmen wollen.

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Gonzo Menendez

02.04.2017, 14:40

Ich glaube du verstehst mich hier gänzlich falsch.
Ich werfe dir nicht vor das du über Google diverse Dinge raussuchst um hier schlau zu klingen.
Das kann man dem fortlaufenden Text auch entnehmen. Sondern spreche hier Global und aus Erfahrung, das
es immer wieder Leute gibt die eben genau dieses tun, um als fix als Anwalt klug klingen zu können, um im Sachverhalt den
Cop Schachmatt setzen zu können und seinen Kumpel / Gangmember etc pp. aus dem Knast oder der Predullie holen zu können.


Der Server gibt mit den Regeln die norm vor das Beschuss auf Beamte ein versuchter Mord ist.
Sei es drum ob derjenige getroffen wurde oder nicht. Weil der Gegenüber kein Aim hat, die Beamten schneller waren,
was auch immer der Beweggrund ist. Der Kern, das es versuchter Mord war bleibt gleich.


Man könnte sicherlich alles fein säuberlich in das Straf- und Regelwerk aufnehmen. Dann müsste sich jeder noch mehr merken.
War es Leichte, oder schwere Körperverletzung. War es Mord, Versuchter Mord oder Fahrlässige Tötung. Doch gerade daraus das dies nicht aufs kleinste Detail
spezifiziert ist, bleibt gerade einem Anwalt wie dir noch mehr Freiraum und Möglichkeiten die Strafe seines Mandanten zu verringern oder Ihn gar ganz aus
der Situation heraus zu holen.


Und die Polizei hat stets dafür ein offenes Ohr, jedoch kommt es auf die vorher passierte Situation an, die du dir als Anwalt genauso schildern lassen musst,
statt auf der Meinung des Klienten zu verbleiben (falls das der Fall ist). Für jeden steht es Frei, und jeder hat enorm Platz sich in dieser Richtung zu entfalten.
Aber man muss hier alle Personen einbinden, und das macht den Anwalt sehr sehr schwer. Denn so etwas ist unter umständen nicht in 5 Minuten geklärt.

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VonWindsaker

03.04.2017, 20:38

Hallo,


Fall ein liegt argumentativ m.E. in einer Grauzone in welcher der Kolllege bestimmen kann was er durchführt oder nicht. Das eine Motivation ala "Ich will den Cop ärgern" nicht unbedingt in einem Freispruch endet kann man sich hoffentlich voher ausmalen. ;)


Aber zum zweiten Fall:

jensor12 schrieb:


In dem beschriebenen Fall haben die Mandanten aber niemanden getroffen, sprich keinen verletzt. Es liegt kein Versuch nach § 36 Abs. 2a GStK vor. Weil § 2 GStK bestimmt, dass keine Bestrafung ohne Gesetz erfolgen kann, ist eine Strafverfolgung verboten.


Der zweite Teil des Abs. erschließt sich mir nicht ganz und stand so auch nicht in meinem Originaltext: "[...]oder so, dass eine akute Lebensgefahr nicht auszuschließen ist."
Ich denke mal damit sollte auch das pure 'Schießen in Richtung anderer Personen' mit eingeschlossen werden. In einer Diskussion mit einem Cop der sich sehr gut mit dem Gesetzen auskennt kann man dorthingehend tatsächlich eine Grauzone aufdecken. (meiner Meinung nach).


Um Verwirrung zu vermeiden langt es eigentlich ein simples Wort ins Gesetz einzufügen. Das ist Lucifer und mir damals wohl durch die Lappen gegangen.
2a) Als Versuch wird auch gewertet, dass [...]"


Danke für die Hinweise. Ich denke mal eine Anpassung des Gesetzes kann man relativ simpel anstreben, insofern gewollt.


LG
Windsaker

jensor12

03.04.2017, 20:45

VonWindsaker schrieb:

Danke für die Hinweise. Ich denke mal eine Anpassung des Gesetzes kann man relativ simpel anstreben, insofern gewollt.

Als Verbesserungsvorschlag war das nicht gedacht ;-) Die Argumentation wollte ich schon nochmal bei anderen Beamten bringen. Aber vielen Dank, dass sich mal jemand die Mühe gemacht hat, der Argumentation zu folgen.


Liebe Grüße

VonWindsaker

04.04.2017, 19:12

jensor12 schrieb:

Als Verbesserungsvorschlag war das nicht gedacht ;-) Die Argumentation wollte ich schon nochmal bei anderen Beamten bringen. Aber vielen Dank, dass sich mal jemand die Mühe gemacht hat, der Argumentation zu folgen.
Liebe Grüße

Ja sorry. Da ich nicht dabei war will ich mich fachlich dazu äußern, weiterhin kann ich auch keine offizielle Stellungsnahme dazu nehmen. Dazu bin ich nicht befugt. Daher bleibt es mir nur eine theoretische Analyse.
Nichtsdetotrotz muss man sich immer darüber im Klaren sein das unsere Ausbildung mit (das ist grob Geschätzt) ca. 5h vom Cadetten zum Corporal zwar verhältnismäßig ausführlich und intensiv ist, natürlich aber nicht die Gesetzeskenntnisse in der Tiefe wie im RL zulassen.


Daher wird es wohl immer wieder vorkommen, dass der eine Cop mehr mit Ihrer Argumentation anfangen kann und ein anderer weniger. :)



Aber machen Sie weiter so, vielleicht kann man ja irgendwann eine Fraktion alias "Judikative" einführen.

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