[Abgelehnt] Anfrage einer Aufnahme des "Jedermannsrecht"

von Pog0puschel 25.03.2019 1 Antworten 273 Aufrufe
Geschlossen
Pog0puschel

25.03.2019, 15:42

Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Regierung, sehr geehrter Herr President:


Ich beantrage hiermit den dreizehnten Paragraphen um das "Jedermannsrecht" zu ergänzen.


Das "Jedermannsrecht" erlaubt es jedem Bürger eine Person in ihrer Freiheit einzuschränken, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden.

Die Freiheit der Person kann durch Einschüchterung mithilfe der Androhung von Waffengewalt, sowie einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit dieser mithilfe von Handschellen oder Seilen vonstatten gehen.


Der Grund warum diese Ergänzung zwingend nötig ist, lautet die momentan prekäre Auslegung des Gesetzes das es einem Bürger bei einer unmittelbaren Gefahrensituation nur erlaubt ist seine Waffe zu ziehen und zu schießen.


Meist knicken Straftäter aber schon ein wenn Sie mitbekommen das ihr vermeintliches Opfer bewaffnet ist.


Bis dann allerdings das LSPD eingetroffen ist vergehen wertvolle Minuten in denen der Straftäter die Hemmschwellle des einfachen Bürgers auf einen Menschen zu schießen erkennen, ausnutzten und davonlaufen könnte.


In dem Paragraphen würde ich zudem noch festlegen das die Person nur so lange nach geltendem "Jedermannsrecht" festgesetzt werden darf sowie mindestens ein Geschädigter bei ihm bleibt.

Sollten alle Geschädigten den Schauplatz verlassen wollen so ist die festgesetzte Person frei zulassen.


Die festgesetzte Person darf nur von einem Beamten des Staates vom Platz der vorgefallenen Verbrechens entfernt werden.



Ich hoffe ich konnte der Regierung nahe bringen welche Intention sich hinter meinem Antrag verbirgt.


Ich freue mich auf ihre Einladung ins weiße Haus um dieses Idee auszudiskutieren zu können,

mit freundlichen Grüßen


Max Puschel

einfacher Arbeiter

Ryan

02.04.2019, 21:55

Antwortschreiben der Regierung

Werter Herr Puschel,


ich informiere Sie hiermit im Namen des Justizministeriums über die Ablehnung Ihres Antrags.


Die Ablehnung begründen wir auf der Überflüssigkeit, einen etwaigen Paragraphen ins Gesetzbuch einzufügen, da Ihr Vorschlag bereits so in den allgemeinen Bestimmungen unter §13 - Notwehr eindeutig definiert ist.

§ 13 Notwehr

Wer einen Verstoß begeht, der durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden.

Voraussetzung für die Gültigkeit ist die schnellstmögliche Anzeige der Notwehr bei der Polizei.

Damit werden bereits etwaige Sonderrechte definiert, dazu zählen jegliche begründete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.



Mit freundlichen Grüßen,

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Ryan Ravello

REGIERUNGSSPRECHER

i.A. des Justizministeriums

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