[Bearbeitet] Revisionsantrag Gio Cheng 3.4.2019 20 Uhr
04.04.2019, 09:56
Revisionsantrag im Namen von Herrn Gio Cheng
Gerichtsverhandlung vom 3.4.2019 um 20Uhr
Sehr gerrte Damen und Herren
da der zuständige Richter weder das STGB Las Santos kennt, noch den unterschied zwischen
einem Totschlag und Mord. Möchten wir hiermit einen Revisionsantrag stellen.
Herr Cheng wurde zu unrecht zu den Paragraphen §3 Abs. 14, §2 Abs. 5, §2Abs. 3 sowie §2Abs.4
verurteilt.
Allein dadurch das unter den hier geführten Paragraphen viele andere beinhaltet sind, sieht man das der Richter absolut falsch gehandelt hat, was in so einer Position nicht vorkommen darf.
Herr Cheng berichtet das er aus dem Affekt raus, wenn auch in dem Moment bewusst, in Richtung der Beamten schoss. Wäre es ihm nicht bewusst gewesen, wäre es sogar „nur“ eine fahrlässige Tötung, welche leider nicht im STGB geführt wird.
Allerdings was aufgeführt ist und da sieht man auch das der Verfasser jenes sich Gedanken gemacht hat, ist das es ein Motiv geben muss. Welches es schlicht und einfach nicht gab.
Der Unterschied der vorsätzlichen Tötungsdelikte Mord und Totschlag ist für den juristischen Laien, in dem Fall leider der Richter, oft schwer verständlich. Bei den VORSÄTZLICHEN Tötungsdelikten wird zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Bei beiden trifft zu das der Täter sein Handeln bewusst durchführt und somit willentlich den Tot in kauf nimmt. Ansonsten kann ich auf die oberen Zeilen Verweisen, das es unter anderen Umständen „fahrlässige Tötung“ wäre.
Die Schriftliche Zeugenaussage eines FIB Agents, welcher es nicht für nötig hält zu erscheinen sehen wir im übrigen als Respektlos an dem Gericht gegenüber.
Ich hätte mir eigentlich gewünscht das ein Richter das hätte wissen müssen.
Um solchen Dingen in Zukunft aus dem Wege zu gehen, schlage ich vor ein kurzes 3 Mann Gespräch vor der Urteilsverkündung zwischen Richter, Staatsanwalt und Anwalt.
Im Auftrag meines Mandanten
RA Rothschild
06.04.2019, 14:17
Sehr geehrter Herr Rothschild, ihr Revisionsantrag ist Förmlich und mit Einhaltung der Frist bei uns eingegangen. Ich werde es an den zuständigen Richter weiterleiten der sie über das weitere Vorgehen informieren wird.
Mit freundlichen Grüßen. Justizminister - Lucifer Cunningham
09.04.2019, 18:10
Bearbeitet und Veröffentlicht.
