Justiz-Anfragen

von Krause 06.04.2019 6 Antworten 159 Aufrufe
Krause

06.04.2019, 20:47

Hier drunter Posten wir euch die Versteckten Justiz-Anfragen. Damit ihr diese auch sehen könnt.

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Ryan

07.04.2019, 18:08

Absender: "Xashija7913" Xashija7913

Absendedatum: 07.04.2019 gegen 17:00 Uhr

Titel: "GESETZES VORSCHLAG"



Xashija7913 schrieb:

Ich möchte gerne folgende Regelung bzw Gesetz vorschlagen,

Um den Spielspaß der Bürger zu steigern und den nutzen der Anwälte zu verbessern möchte ich vorschlagen das es in Zukunft möglich ist das zu Gefängnisstrafen verurteilte Bürger mit Hilfe ihres Anwalts nach einer Mindesthaftzeit von 30 Strafeinheiten und gleichzeitig bei guter Führung die Möglichkeit bekommen die restlichen Strafeinheiten auf Bewährung erlassen zu bekommen in dem sie eine Kaution hinterlegen lassen von ihren Anwalt.


Ich möchte damit nicht erreichen oder sagen das die strafen zu hoch sind, sondern die Erfahrung die ich bis jetzt am Staatsgefängnis machen durfte, zeigten mir das die Bürger die 120 Strafeinheiten oder länger im Gefängnis sitzen gerade außerhalb der Prime Time nicht die großen Möglichkeiten haben RP zu betrieben.

Und wegen dem RP sind wir doch alle hier ;)


Gerade wenn wenige oder gar keine anderen Häftlinge da sind und die Army nicht genug Personal hat um das SG zu besetzen bleibt das RP auf der Strecke.


Dazu kommt das die Bürger die eh nicht täglich so viele Stunden Zeit haben dadurch noch stärker betroffen sind, natürlich kann man jetzt argumentieren das diese Bürger sich ans Gesetz halten könnten aber es gibt ja genug Bürger die halt gerne auf der Bad Seite sind vom RP aus.


Meine persönliche Meinung ist das 30 Minuten mehr als genug Strafe ist und dennoch auch lang genug ist dass das RP für die Army in der Prime Time ebenfalls nicht auf der Strecke bleibt.


Natürlich würde diese Änderung dazu führen das die reicheren Bürger relativ häufig von der Regelung Gebrauch machen würden aber dafür nimmt es nochmal Geld aus dem spiel und für die Staatskassen ein.


Aber auch die etwas weniger reichen Bürger können sich ja dadurch errechnen wie teuer so eine Kaution wäre und bevor sie etwas illegales tun das Geld dafür schon mal erarbeiten und bei Seite legen.


Meine Überlegung wäre das die Kaution 500-1000 Dollar pro restlicher Strafeinheiten kosten würde was bei einer Strafe von 120 Strafeinheiten nach Ablauf der Mindesthaftzeit von 30 Einheiten immerhin zwischen 45.000 bis 90.000 Dollar Kaution kosten würde.

Ich möchte hier auch gar nicht groß über die genauen Kosten und Zeiten sprechen sondern nur das Prinzip meines Vorschlags aufzeigen, letzt endlich muss eh die Regierung entscheiden welche kosten sie für angemessen ansieht.

Desweiteren könnte man es so machen das dadurch den Anwälten erlaubt wird ihre Mandanten im Gefängnis zu besuchen um zu erfragen ob sie möchten das sie nach der Mindesthaftzeit per Kaution auf Bewährung raus kommen, wichtig ist hier auch nochmal der punkt das diese Möglichkeit den gefangenen angeboten wird die eine gute Führung zeigen, damit nach wie vor die Leute die sich daneben benehmen nicht einfach sich per Kaution rauskaufen können, das ganze führt dann auch nochmal zu neuen RP Situationen und hoffentlich mehr Spielspaß für alle beteiligten.

Man könnte das ganze noch soweit ausbauen, das die Bürger die auf Bewährung per Kaution frei kommen 24-48 stunden Bewährungszeit haben und sollten sie in dieser Zeit wieder im Gefängnis landen nicht nochmal die Möglichkeit haben per Kaution eine kürzere Haftzeit zu haben.

Ich hoffe ich konnte meine Idee verständlich machen und hoffe natürlich das die Regierung den Vorschlag vielleicht sogar umsetzt.

Grüße

Teddy Westeside

Ryan

12.04.2019, 19:05

Absender: "Horsti | Ralf Maier" Ralf

Absendedatum: 12.04.2019 gegen 18:38 Uhr

Titel: "[Justiz] Schwerwiegende Grauzone im Strafkatalog"

Horsti | Ralf Maier schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Ralf Maier, beschäftige mich sowohl während meiner Arbeit beim Federal Investigation Bureau, als auch privat viel mit den Gesetzestexten von Los Santos.

Als ich nun privat mit einem Wagen unterwegs war und an den West-Checkpoint fuhr, stellte ich fest, dass dieser, wie so oft, unbesetzt war. Ich fuhr also ohne jegliche Kontrolle in den Norden und auch wieder zurück. Zurück am West Checkpoint nahm ich die Abfahrt zum Gebirgspfad, welcher am Alamosee verläuft und West-Checkpoint mit Middle-Checkpoint verbindet. Hier sah ich, wie ein Burrito von der Army erwischt wurde, wie er die Grenze gemäß §5.17 unerlaubt übertreten hatte. Doch hier stellte mir sich erstmals die Frage: Was ist eigentlich ein unerlaubter Grenzübertritt?


Jeder Beamte wird nun sagen, dass ein unerlaubter Grenzübertritt als jener definiert ist, welcher nicht an einem Checkpoint stattgefunden hat. Zugegeben, bisher war auch ich dieser Annahme. Betrachtet man jedoch genau den Strafkatalog, so ist meines Erachtens nach nirgends ein unerlaubter Grenzübertritt definiert! Die Beschreibung des §5.17 sagt nämlich nur aus, dass dieser Paragraph dann vergeben werden kann, wenn die Grenze vom Outlaw Gebiet unerlaubt überquert wurde. Wie genau man diese unerlaubt, geschweige denn erlaubt, überquert ist nirgends definiert.


Auch in den allgemein rechtlichen Bestimmungen des Strafkatalogs wird man nicht fündig. Hier gibt es nämlich den §25, welcher in 4 Absätze unterteilt ist und sämtliche Regelungen für die Outlaw Zone beinhaltet. Betrachtet man nun genauer "§25.1 Grenze zur Outlaw Zone" der allgemein rechtlichen Bestimmungen so kann man nachlesen, mit welchen Kontrollen man zu rechnen hat, wenn man eine Checkpoint betritt. Auch wird erwähnt, dass diese Checkpoints jederzeit von der Regierung geöffnet und wieder verschlossen werden können. Beendet wird dieser Absatz mit folgenden Worten:


"Sollte die Grenze unautorisiert versucht werden zu überqueren - ob auf dem Land, zu Luft oder im Wasser - kann bei Widerstand gegen Staatsbeamte der Grenzübertritt mit Gewalt verhindert werden. Die U.S. Army hat zur Grenzsicherung vollste Exekutivrechte."


Das ist zwar eine eindrucksvolle Aussage, jedoch steht auch hier nirgends geschrieben, wann man die Grenze denn nun unautorisiert übertritt! Das Problem hierbei liegt darin, dass die Checkpoints zwar angesprochen werden, jedoch nie gesagt wird, dass man bei Passieren eines Checkpoints dazu autorisiert ist, die Grenze zu überqueren. Auch wird man nie dazu angewiesen, die Grenze nur über Checkpoints zu überqueren.

Mit einem weiteren Blick auf §25.3 Umgang mit Gruppierungen aus der Outlaw Zone, der allgemein rechtlichen Bestimmungen des Strafkatalogs, kann man folgendes Lesen:


"Die Mitglieder der Gruppierung "North Nation Miliz" sowie "Brigada" gelten als gesetzlose Rebellen. Ihnen ist der Grenzübertritt untersagt."

Unter Anbetracht eben dieser Aussage ist also lediglich das Übertreten der Outlaw Zone durch ein Mitglied der North Nation Miliz oder der Brigada ein unerlaubter Grenzübertritt. Dennoch wird dieser Paragraph an jede Person vergeben, welche die Grenze an einem anderen Ort als einem Checkpoint übertritt. Meines Erachtens nach lieght hier lediglich die Ordnungswiedrigkeit §4 Abs. 1 StGB Umgehung polizeilicher Maßnahme zugrunde und nicht, wie die Meisten denken, der unerlaubte Grenzübertritt.

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen klar genug ausdrücken und erhoffe mit eine schnelle Rückmeldung. Vielen Dank schon einmal im Voraus für die aufgebrachte Zeit zur Bearbeitung meiner Anfrage.

Freundliche Grüße

Ralf Maier

jaka1994

12.04.2019, 23:10

Antwortschreiben vom 12.04.2019

Ryan

23.04.2019, 17:03

Absender: "Matthew Larkin" TeeJay39

Absendedatum: 21.04.2019 13:43 Uhr

Titel: "Antrag auf Änderung der Bedeutung 2er Paragraphen"


Matthew Larkin schrieb:

Sehr geehrte Regierungsmitglieder,


Aufgrund gewisser Uneinigkeiten mit dem LSPD haben wir uns gefragt ob man die Paragraphen

§3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung

§3 Abs. 5 StGB Geiselnahme

in ihrer Bedeutung bearbeitet werden könnten.


Aktuell hat der §3 Abs. 5 StGB Geiselnahme die Bedeutung: "Sobald man jemand eine Waffe an den Kopf hält und diese Person festsetzt ist es eine Geiselnahme."


Jedoch sehen wir darin eher den §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung.


Deswegen bitten wir das Sie die Bedeutung des §3 Abs. 5 StGB Geiselnahme darauf definieren, dass sobald Forderungen gestellt werden dieser Paragraph in Kraft dritt und vorher sämtliche Straftaten über §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung laufen.

Aktuell ist §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung so gut wie Nutzlos.


Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.



Mit freundlichen Grüßen,

Matthew Larkin

jaka1994

23.04.2019, 18:14

meine Antwortschreiben

Ryan

29.04.2019, 17:44

Absender: "Olaf Johansson" Olaf Johansson

Absendedatum: 29.04.2019 17:34 Uhr

Titel: "[Justiz] Äußerung zu §3 Abs. 4 StGB und §3 Abs. 5 StGB"

Olaf Johansson schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich möchte mich in diesem Brief, auf Ihre vorige öffentliche Anfrage vom 21.04 beziehen (hier einzusehen). In diesem Schreiben wurde auf gewisse "Uneinigkeiten" innerhalb unserer Organisation, zu den oben genannten Paragraphen hingewiesen.

Ihre Antwort darauf enttäuschte mich, da nach Ihrer Aussage, der Unterschied zwischen einer Freiheitsberaubung, zu einer Geiselnahme darin liegt, dass eine Forderung gestellt werden müsste. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, das diese Definition nirgends dokumentiert oder rechtskräftig festgehalten wurde und eine Sonderregelung (nach Ihrer Formulierung) darstellt. Bei vielen Paragraphen (die auch nicht weiter definiert werden), wird auf existierende Gesetze, sowie den menschlichen Verstand zurück gegriffen.

Nach existierenden Gesetzen, liegt der Unterschied zwischen einer Freiheitsberaubung, zu einer Geiselnahme darin, dass die Geiselnahme ein Freiheitsdelikt darstellt, SOWIE ein Delikt gegen die körperliche Integrität des Menschen. Nach Ihrer Aussage gibt es keinen Unterschied zwischen "Ich fessle jemanden aus Spaß und lasse ihn stehen" zu "ich bedrohe jemanden um sein Leben, damit er kooperiert". Ich denke hier gibt es eine sehr große Differenz im Gesetz, welche nicht individuell geahndet werden können.


Ich möchte Sie bitten, sich noch mal die Definition beider Straftaten zu überlegen oder Ihre Aussage rechtskräftig zu machen, indem Sie dies, für die Paragraphen niederschreiben.