[✔] Schwerwiegende Grauzone im Strafkatalog.

von Ralf 12.04.2019 1 Antworten 416 Aufrufe
Geschlossen
Ralf

12.04.2019, 18:37

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Ralf Maier, beschäftige mich sowohl während meiner Arbeit beim Federal Investigation Bureau, als auch privat viel mit den Gesetzestexten von Los Santos.

Als ich nun privat mit einem Wagen unterwegs war und an den West-Checkpoint fuhr, stellte ich fest, dass dieser, wie so oft, unbesetzt war. Ich fuhr also ohne jegliche Kontrolle in den Norden und auch wieder zurück. Zurück am West Checkpoint nahm ich die Abfahrt zum Gebirgspfad, welcher am Alamosee verläuft und West-Checkpoint mit Middle-Checkpoint verbindet. Hier sah ich, wie ein Burrito von der Army erwischt wurde, wie er die Grenze gemäß §5.17 unerlaubt übertreten hatte. Doch hier stellte mir sich erstmals die Frage: Was ist eigentlich ein unerlaubter Grenzübertritt?


Jeder Beamte wird nun sagen, dass ein unerlaubter Grenzübertritt als jener definiert ist, welcher nicht an einem Checkpoint stattgefunden hat. Zugegeben, bisher war auch ich dieser Annahme. Betrachtet man jedoch genau den Strafkatalog, so ist meines Erachtens nach nirgends ein unerlaubter Grenzübertritt definiert! Die Beschreibung des §5.17 sagt nämlich nur aus, dass dieser Paragraph dann vergeben werden kann, wenn die Grenze vom Outlaw Gebiet unerlaubt überquert wurde. Wie genau man diese unerlaubt, geschweige denn erlaubt, überquert ist nirgends definiert.


Auch in den allgemein rechtlichen Bestimmungen des Strafkatalogs wird man nicht fündig. Hier gibt es nämlich den §25, welcher in 4 Absätze unterteilt ist und sämtliche Regelungen für die Outlaw Zone beinhaltet. Betrachtet man nun genauer "§25.1 Grenze zur Outlaw Zone" der allgemein rechtlichen Bestimmungen so kann man nachlesen, mit welchen Kontrollen man zu rechnen hat, wenn man eine Checkpoint betritt. Auch wird erwähnt, dass diese Checkpoints jederzeit von der Regierung geöffnet und wieder verschlossen werden können. Beendet wird dieser Absatz mit folgenden Worten:


"Sollte die Grenze unautorisiert versucht werden zu überqueren - ob auf dem Land, zu Luft oder im Wasser - kann bei Widerstand gegen Staatsbeamte der Grenzübertritt mit Gewalt verhindert werden. Die U.S. Army hat zur Grenzsicherung vollste Exekutivrechte."


Das ist zwar eine eindrucksvolle Aussage, jedoch steht auch hier nirgends geschrieben, wann man die Grenze denn nun unautorisiert übertritt! Das Problem hierbei liegt darin, dass die Checkpoints zwar angesprochen werden, jedoch nie gesagt wird, dass man bei Passieren eines Checkpoints dazu autorisiert ist, die Grenze zu überqueren. Auch wird man nie dazu angewiesen, die Grenze nur über Checkpoints zu überqueren.

Mit einem weiteren Blick auf §25.3 Umgang mit Gruppierungen aus der Outlaw Zone, der allgemein rechtlichen Bestimmungen des Strafkatalogs, kann man folgendes Lesen:


"Die Mitglieder der Gruppierung "North Nation Miliz" sowie "Brigada" gelten als gesetzlose Rebellen. Ihnen ist der Grenzübertritt untersagt."

Unter Anbetracht eben dieser Aussage ist also lediglich das Übertreten der Outlaw Zone durch ein Mitglied der North Nation Miliz oder der Brigada ein unerlaubter Grenzübertritt. Dennoch wird dieser Paragraph an jede Person vergeben, welche die Grenze an einem anderen Ort als einem Checkpoint übertritt. Meines Erachtens nach lieght hier lediglich die Ordnungswiedrigkeit §4 Abs. 1 StGB Umgehung polizeilicher Maßnahme zugrunde und nicht, wie die Meisten denken, der unerlaubte Grenzübertritt.

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen klar genug ausdrücken und erhoffe mit eine schnelle Rückmeldung. Vielen Dank schon einmal im Voraus für die aufgebrachte Zeit zur Bearbeitung meiner Anfrage.

Freundliche Grüße

Ralf Maier

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Lucifer Grey

24.04.2019, 19:48