[✔] Antrag auf Änderung der Bedeutung 2er Paragraphen

von TeeJay39 21.04.2019 1 Antworten 275 Aufrufe
Geschlossen
TeeJay39

21.04.2019, 13:43

Sehr geehrte Regierungsmitglieder,


Aufgrund gewisser Uneinigkeiten mit dem LSPD haben wir uns gefragt ob man die Paragraphen

§3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung

§3 Abs. 5 StGB Geiselnahme

in ihrer Bedeutung bearbeitet werden könnten.


Aktuell hat der §3 Abs. 5 StGB Geiselnahme die Bedeutung: "Sobald man jemand eine Waffe an den Kopf hält und diese Person festsetzt ist es eine Geiselnahme."


Jedoch sehen wir darin eher den §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung.


Deswegen bitten wir das Sie die Bedeutung des §3 Abs. 5 StGB Geiselnahme darauf definieren, dass sobald Forderungen gestellt werden dieser Paragraph in Kraft dritt und vorher sämtliche Straftaten über §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung laufen.

Aktuell ist §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung so gut wie Nutzlos.


Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.



Mit freundlichen Grüßen,

Matthew Larkin

Lucifer Grey

24.04.2019, 19:47

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