[✔] Antrag auf Änderung der Bedeutung 2er Paragraphen
21.04.2019, 13:43
Sehr geehrte Regierungsmitglieder,
Aufgrund gewisser Uneinigkeiten mit dem LSPD haben wir uns gefragt ob man die Paragraphen
§3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung
§3 Abs. 5 StGB Geiselnahme
in ihrer Bedeutung bearbeitet werden könnten.
Aktuell hat der §3 Abs. 5 StGB Geiselnahme die Bedeutung: "Sobald man jemand eine Waffe an den Kopf hält und diese Person festsetzt ist es eine Geiselnahme."
Jedoch sehen wir darin eher den §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung.
Deswegen bitten wir das Sie die Bedeutung des §3 Abs. 5 StGB Geiselnahme darauf definieren, dass sobald Forderungen gestellt werden dieser Paragraph in Kraft dritt und vorher sämtliche Straftaten über §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung laufen.
Aktuell ist §3 Abs. 4 StGB Freiheitsberaubung so gut wie Nutzlos.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthew Larkin
24.04.2019, 19:47
