GVMP | Fraktionsregelwerkänderungsvorschläge
20.05.2019, 17:19
Änderungsvorschläge: 20.05.2019
Hinzufügen:
§4 Abs.8 Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt aggressiv gegeneinader zu agieren. Sollte es differenzen zwischen zwei oder mehrere Staatsfraktionen kommen, müssen die anwesenden Ranghöchsten Mitglieder der beteiiligten Fraktionen ein klärendes Gespräch über die entstandenen Differenzen führen. Sollte das Gespräch zu keinen schlichtenden Ergebnis führen, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.
- Das Wort President in Gouverneur geändert
- §6 Abs. 1 Punkt 2: "Parteien" entfernt, "in der Regierung hinzu gefügt"
- §6 Abs. 1 Punkt 4: "und Gebäudeschutz" hinzugefügt
- §6 Abs. 3 Komplette Neuformulierung
- §6 Abs. 5 "Sekundär darf der Secret Service von 00:00 bis 16:00 Uhr den Grenzschutz unterstützen, so fern Kapazitäten dafür frei werden." entfernt.
§ 6 Abs.1 Die Regierung repräsentiert mit dem "Gouverneur" den höchsten RP Rang auf dem Server. Die Regierung stellt die judikative sowie legislative Macht des Staates da. Sie ist unterteilt in folgenden Kategorien:
- Main - bzw. Co Leader ist der "Gouverneur" und der "Vize Gouverneur"
- Das Parlament sind die jeweiligen Ministerien in der Regierung
- Der Staatsgerichtshof (verantwortlich für Gerichtsverfahren)
- Der Secret Service (verantwortlich für den Personenschutz und Gebäudeschutz in den § 6 Abs 1. Punkt 1 bis 3 erwähnten Institutionen)
§ 6 Abs.2 Der Leader, sowie Co-Leader der Fraktion haben in allen Bereichen, die in §6 Abs. 1 Punkt 1 bis 4 erläutert wurden, besondere Befugnisse, denen es erlaubt, Entscheidungen beizuwohnen und/oder eigene Vorschläge/Maßnahmen zu bringen und auch umzusetzen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist das entlassen von Personen, welche nicht fest in der Regierung angestellt sind.
§6 Abs. 3 Der Kongress, bestehend aus den Mitgliedern der Regierung und den Vertretern der restlichen Staatsfraktionen bilden die legislative Kraft der Regierung. Diese können durch Mehrheitsentscheid IC-Gesetze verändern, löschen und/oder erstellen. Der Kongress unterteilt sich grob in zwei Kategorien:
-
Kabinettsmitglieder:
- Gouverneur
- Vize Gouverneur
- Stabschefin
- Premierminister und alle Minister darunter
-
Kongressabgeordnete, als Vertretung für eine Personengruppe:
- Vertretung Army
- Vertretung FIB
- Vertretung LSPD
- Vertretung DPOS
- Vertretung LSMC
- Vertretung DMV
- Bürgermeister
§6 Abs.4 Der Staatsgerichtshof ist primär dafür da, Gerichtsverfahren bei straffälligen Personen abzuhalten, welche eine lange Haftstrafe zu erwarten haben. Diese Gerichtsverfahren sind für den Häftling nicht verpflichtend, sondern optional. Sie dienen dazu den Häftling, mit einem Gerichtsverfahren, die Chance zu geben, seine Strafe zu mindern.
Bei einem anstehenden Gerichtsverfahren müssen immer mindestens:
- 1 Richter
- 1 Staatsanwalt
- 1 Angeklagter
anwesend sein. Zeugen, die für oder gegen den Angeklagten aussagen, sind optional und dürfen auch vom jeweiligen Richter abgelehnt werden, wenn diese nichts mit der, zu Last gelegten Straftat, zu tun haben.
Die Anwälte des Angeklagten sollten bei der Regierung auch als Anwalt gemeldet sein, ansonsten steht es dem jeweiligen Richter frei, diesen nicht als Anwalt anzuerkennen und auch abzulehnen.
§6 Abs.5 Der Secret Service ist die exekutive Abteilung der Regierung. Sie dient Primär dazu, den "Gouverneur", "Vize Gouverneur", Minister sowie andere hohe Mitglieder der Regierung zu schützen.
§6 Abs.6 Der "Gouverneur" hat auf allen Entscheidungen ein Vetorecht.
15.09.2019, 14:41
§ 12 Gangwar
§ 12 Abs.1 Die aktive Beteiligung am Gangwar ist nur im dafür vorgesehenen Bereich (gelber Kreis) gestattet.
§ 12 Abs.2 Das Beauftragen einer anderen Fraktion, um ein Gebiet zu beschützen, ist verboten.
§ 12 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:
- ausschließlich die verteidigende und die angreifende Fraktion und deren
- Fraktionsmember, deren Beitritt in ihre Fraktion mindestens 24 Stunden zurückliegt.
§ 12 Abs.4 Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen dürfen nicht schießen.
§ 12 Abs.5 Das aktive Gangwar-Gebiet darf nicht zur Flucht aus Roleplay- oder Deathmatch-Situationen missbraucht werden.
§ 12 Abs.6 Das Eingreifen von Staatsfraktionen in Gangwars ist generell untersagt.
§ 12 Abs.7 Sollte es während eines Gangwars zu einem Servercrash kommen, wird das Gebiet nicht überschrieben.
§ 12 Abs.8 Befinden sich 2 Fraktionen (ausgenommen die besitzende Fraktion) im Umkreis von 10 Metern vom Startpunkt, darf dieser nicht gestartet werden. Es muss sich eine Fraktion dort entfernen (Wie das geklärt wird, entscheidet ihr selbst)
§ 12 Abs.9 Sollte eine Person das Gangwar Gebiet während des Gangwars betreten und während des Gangwars verlassen, darf diese Person weiterhin beschossen werden. Sollte eine Person anschließend draußen sterben, werden ihre Güter NICHT erstattet.
§ 12 Abs.10 Die Gangwar-Dimension darf nicht missbraucht werden, um nach Ende des Gangwars einen Vorteil gegenüber anderen Spielern zu besitzen. Vor Ende des Gangwars dürfen sich beteiligte Fraktionsmitglieder nur unmittelbar zwischen ihrer Base und dem Gangwar-Gebiet aufhalten.
§ 12 Abs.11 Beim Start des Gangwars müssen sich alle Mitglieder der angreifenden Fraktion auf Positionen befinden, welche vom Boden aus zu Fuß erreichbar sind.
§ 12 Abs.12 Jeder Spieler, der sich in der Gangwar-Dimension befindet, handelt nicht mehr mit seinem Charakter, sondern OOC (Out of Character). Es gilt sich dementsprechend seinen Mitspielern gegenüber angemessen zu verhalten.
10.10.2019, 15:33
§ 13 - Krieg
1 Allgemeine Bestimmungen
- Nur Bad-Fraktionen dürfen Kriege führen.
- Ein Krieg darf nur durch den Leader einer Bad-Fraktion (Rang 12) oder dessen Vertretung (Rang 11) erklärt werden.
- Jedem Kriegszustand muss eine durch die Fraktionsverwaltung genehmigte Kriegserklärung sowie ein Kriegsvertrag zugrunde liegen.
2 Kriegserklärung
- Eine Kriegserklärung muss im jeweiligen Forenbereich der Gegenpartei ("Allgemein") gepostet werden. Dieser darf für mindestens eine Woche nicht gelöscht, verschoben oder deaktiviert werden.
- Eine Kriegserklärung darf nicht willkürlich ausgesprochen werden und muss nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.
- Eine Kriegserklärung muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.
- Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der Gegenpartei.
3 Grund und Forderung
- Der Grund einer Kriegserklärung darf nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
- Die Forderung darf den Wert von 3.000.000$ nicht überschreiten und sollte sich auf materielle Güter beschränken* sowie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
*Demütigende Handlungen stellen keine gültige Forderung in einer Kriegserklärung dar.
4 Kriegsvertrag
- Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Kriegszustands anhaltenden Kriegsvertrag mit Kriegsregeln.
- Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Kriegszustands ist nur im Einvernehmen beider Parteien sowie der Fraktionsverwaltung möglich.
- Wird der vorgelegte Kriegsvertrag durch die Fraktionsverwaltung genehmigt, so beginnt der Kriegszustand am Folgetag um 16:00 Uhr.
- Ein Krieg kann außerdem durch in §13 Abs. 7 geregelte Fälle vor Eintritt des Kriegszustands beendet werden.
5 Kriegsregeln
5.1 Freiwillige Kriegsregeln
- Die freiwilligen Kriegsregeln werden durch die beteiligten Parteien bestimmt und dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen (Ausnahme: New-Life- und KoS-Regelung). Einige Beispiele von der Fraktionsverwaltung befinden sich im Spoiler
Optionale Kriegsregeln
Support-Regelung
Die beiden Parteien einigen sich, während der Kriegszeit auf Support-Tickets wegen niederer Vergehen gegen die andere Fraktion zu verzichten und sich wegen eventueller Regelbrüche untereinander zu einigen.
Ruhezeiten-Regelung
Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.
Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.
KoS-Regelung
Die beiden am Krieg beteiligten Parteien gestehen sich gegenseitig das Recht zu, die andere Partei (außerhalb der Ruhezeiten sofern vereinbart) ohne Aussprechen einer Schussankündigung beschießen zu dürfen. Hierbei gilt vorher zu identifizieren, ob es sich dabei auch sicher um die gegnerische Partei handelt und nicht um Unbeteiligte.
Outfit-Regelung
Jede Fraktions legt ein verbindliches und für alle Spieler einsehbares (Im Optimalfall im Kriegsvertrag enthaltenes) Kriegsoutfit fest. Während des Kriegszustand und außerhalb der Ruhezeiten, sofern vereinbart, müssen sich alle am Krieg beteiligten Fraktionsmitglieder dem Outfit entsprechend kleiden.
Spotter-Regelung
Die beteiligten Parteien einigen sich im Bezug auf das spotten der Gegenpartei auf folgende Regelung:
- Beide Parteien verzichten grundsätzlich auf die Informationen von Spottern, welche den Standort der Gegenpartei preisgeben (Fahrzeug und Fraktion des Spotters spielen dabei keine Rolle.
und/oder
- Beide Parteien verzichten auf Spotter, welche mit einem Flugzeug oder Helikopter agieren.
und/oder
- Beide Parteien verzichten auf zivile Spotter, welche nicht Bestandteil der beteiligten Fraktionen sind.
Baseraid-Regelung
Die Base einer jeden beteiligten Partei im Umkreis von etwa 100m gilt als Schutzzone. Sollte sich durch die Gegenpartei in diese Zone bewegt werden oder hineingeschossen werden, gilt dies als Baseraid.
Ausnahme: Eine Partei flüchtet während eines aktiven Schussgefechts in die Base - Dies zählt nicht als Baseraid.
Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und anschließend respawned sind, sind verpflichtet, sich bis zum Ende des Baseraids in das Fraktionslager zu begeben.
Sobald die angreifende Partei alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder die angreifende Partei geschlossen die Base verlässt, gilt der Baseraid als beendet.
DriveBy-Regel
Das Schießen aus einem Fahrzeug, Helikopter oder Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.
NewLife-Regel
Wenn ein Mitglieder einer beteiligten Partei in einem Feuergefecht stirbt, darf diese erst 15 Minuten nach Wiedereinstieg erneut an dieser Situation teilnehmen.
Wird aus diesem Gefecht ein "Tennisspiel", sollten die das Gefecht anführenden Personen beider Parteien überlegen, das Gefecht eventuell abzubrechen.
5.2 Verbindliche Kriegsregeln
- Im Kriegszustand sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag festgeschrieben werden.
- Im Kriegszustand haben die beteiligten Parteien die Pflicht, Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.
5.3 Einhaltung der Regeln
- Die Leader der beteiligten Parteien haben für das Einhalten der Kriegsregeln durch ihre Member zu sorgen.
- Bei ausreichend belegten Verstößen gegen die vereinbarten Kriegsregeln können folgende Strafen selbstständig durch die Leader geltend gemacht werden:
Strafen
1. Verstoß des Members - 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.
2. Verstoß des Members - 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.
3. Verstoß des Members - der Member muss aus der Fraktion entlassen werden.
6 Kriegszustand
- Ein Kriegszustand muss mindestens 96 Stunden anhalten, bevor die Beendigung des Krieges herbeigeführt werden kann.
7 Beendigung des Krieges
Kapitulation (Gegenpartei):
- Um einen Krieg vor Beginn des Kriegszustands zu beenden, muss die dreifache Summe der Forderung (max. $9.000.000) beglichen und alle weiteren Forderungen erfüllt werden.
- Um einen Krieg während des Kriegszustands zu beenden, muss den Forderungen der kriegstreibenden Partei nachgekommen und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.
- Die kapitulierende Partei erhält einen Aufbauschutz von 14 Tagen.
Kapitulation (Kriegstreibende Partei):
- Um einen Krieg während des Kriegszustands zu beenden, muss der Gegenpartei eine Entschädigungssumme von $9.000.000 gezahlt werden.
- Die kapitulierende Partei erhält einen Aufbauschutz von 14 Tagen.
Unentschieden (Waffenstillstand):
- Um einen Krieg während des Kriegszustands mit einem Waffenstillstand zu beenden, müssen mindestens sieben Tage seit Beginn des Kriegszustands vergangen sein. Hierzu müssen sich beide Parteien einig sein, den Krieg zu beenden.
- Bei einem Waffenstillstand werden keine Forderungen geltend gemacht.
03.11.2019, 20:26
§3 Bad-Fraktionen
§3 Abs. 9 Bad-Fraktionen haben die Möglichkeit, Personen auf ihre 'Blacklist' zu setzen. Personen, welche auf einer oder mehreren Blacklists stehen, dürfen ohne einen weiteren RP-Grund von der jeweiligen Bad-Fraktion "hingerichtet" werden (KOS ist nicht erlaubt - Schussankünding muss erfolgen). Diese Personen bleiben so lange auf der Blacklist, bis sie die Freikaufsumme bezahlt haben, der Blacklist-Eintrag gelöscht wird (Maximaldauer: 1 Monat) oder das maximale "Todeslimit" erreicht wurde.
§3 Abs. 9.1 Es darf grundsätzlich jede Person auf die Blacklist gesetzt werden, die durch eine oder mehrere der in §3 Abs. 9.5 aufgelisteten Vergehen negativ aufgefallen ist und sich derzeit nicht in einer anderen Fraktion befindet.
§3 Abs. 9.2 Beim Aussprechen eines Blacklist-Eintrages muss dem Gegenüber in einer eindeutigen Ansage vermittelt werden, bei wem, warum und für welche Freikaufsumme er auf der Blacklist steht.
§3 Abs. 9.3 Der Grund für die Blacklist muss für administrative Einsicht beweisbar sein. (Video-Beweis im internen Forum)
§3 Abs. 9.4 Die Maximalstrafe einer Blacklist liegt bei 100.000$
§3 Abs. 9.5 Bei der Vergabe des Blacklist Eintrag muss folgende Staffelung als Leitfaden genutzt werden:
- Rufmord an der Fraktion oder Beleidigungen an Fraktionsmitgliedern - 50.000$
- Körperverletzung an Fraktionsmitgliedern oder Respektlosigkeit (wiederholtes "Dumm anmachen", trotz ausgiebiger Warnung seitens der Fraktionsmember) gegenüber der Fraktion - 75.000$
- Mord an Fraktionsmitgliedern oder Schädigen der Fraktion - 100.000$
Interne Informationen für die Leader der Bad-Fraktionen:
Informationen zur Blacklist
(Auszug aus dem Changelog vom 31.10.2019)
- /blacklist gibt eine Übersicht an Spielern, welche auf der Blacklist stehen
- /setblacklist öffnet ein Fenster um Spieler auf die Blacklist zu setzen
- Beachtet hierbei die Fraktionsregeln, Spieler müssen verletzt sein
- /removeblacklist gibt die Möglichkeit Spieler von der Blacklist zu nehmen
- Hierbei hat sich jede Fraktion an die Freikaufsummen zu halten
- Blacklist Einträge laufen automatisch mit dem Todeslimit oder einem Zeitlimit von ca 1 Monat aus.
Für das Blacklistsystem für die Badfraktionen gibt es zusätzlich folgende Informationen:
- Die erste Stufe eines Blacklisteintrags (Rufmord / Beleidigung) kann ab Rang 2 ausgesprochen werden. Freikaufsumme: 50.000$. Todeslimit: 10.
- Die zweite Stufe eines Blacklisteintrags (Körperverletzung / Respektlosigkeit) kann ab Rang 6 ausgesprochen werden. Freikaufsumme: 75.000$. Todeslimit: 15.
- Die dritte Stufe eines Blacklisteintrags (Mord / Schädigen der Fraktion) kann ab Rang 10 ausgesprochen werden. Freikaufsumme: 100.000$. Todeslimit: 20.
- Es können nur User auf eine Blacklist gesetzt werden, welche in keiner anderen Fraktion eingetragen sind. Ob neutrale, Bad- oder Staatsfraktion spielt dabei keine Rolle.
13.11.2019, 17:09
§3 Abs. 9 Bad-Fraktionen haben die Möglichkeit, Personen auf ihre 'Blacklist' zu setzen. Personen, welche auf einer oder mehreren Blacklists stehen, dürfen ohne einen weiteren RP-Grund von der jeweiligen Bad-Fraktion "hingerichtet" werden (KOS ist nicht erlaubt - Schussanküdigung muss erfolgen). Diese Personen bleiben so lange auf der Blacklist, bis sie die Freikaufsumme bezahlt haben, der Blacklist-Eintrag gelöscht wird (Maximaldauer: 1 Monat) oder das maximale "Todeslimit" erreicht wurde.
§3 Abs. 9.1 Es darf grundsätzlich jede Person auf die Blacklist gesetzt werden, die durch eine oder mehrere der in §3 Abs. 9.5 aufgelisteten Vergehen negativ aufgefallen ist. und sich derzeit nicht in einer anderen Fraktion befindet.
- Blacklisteinträge gegen Mitglieder einer Staats- und/oder Neutrale Fraktion dürfen nur ausgesprochen werden, wenn diese die Kompetenzen ihres Berufes wesentlich überschreiten (Beleidigungen, übermäßig respektloses Verhalten etc.). Das bloße Ausüben des Dienstes darf nicht als Grund für einen Blacklisteintrag genutzt werden.
- Blacklisteinträge gegen Mitglieder einer Bad-Fraktion dürfen nur ausgesprochen werden, wenn diese nicht als Fraktion agieren (Siehe §3 Abs. 2).
§3 Abs. 9.2 Beim Aussprechen eines Blacklist-Eintrages muss dem Gegenüber in einer eindeutigen Ansage vermittelt werden, bei wem, warum und für welche Freikaufsumme er auf der Blacklist steht.
§3 Abs. 9.3 Der Grund für die Blacklist muss für administrative Einsicht beweisbar sein. (Video-Beweis im internen Forum)
- Im Falle einer Falschvergabe muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt dieser, der Leader der jeweiligen Fraktion kontaktiert werden. Erst nach erfolglosem Kontaktversuch mit den Leadern, ist ein Supportticket gestattet. (Beschwerdekette)
§3 Abs. 9.4 Die Maximalstrafe einer Blacklist liegt bei 100.000$
§3 Abs. 9.5 Bei der Vergabe des Blacklist Eintrag muss folgende Staffelung als Leitfaden genutzt werden:
- Rufmord an der Fraktion oder Beleidigungen an Fraktionsmitgliedern - 50.000$
- Körperverletzung an Fraktionsmitgliedern oder Respektlosigkeit (wiederholtes "Dumm anmachen", trotz ausgiebiger Warnung seitens der Fraktionsmember) gegenüber der Fraktion - 75.000$
- Mord an Fraktionsmitgliedern oder Schädigen der Fraktion - 100.000$
14.11.2019, 19:54
Änderung für das Leaderregelwerk
§ 5 Abs 1 | Jeder Leader hat für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Blacklist Einträge, sowie deren Nachsicht (Beweisvideo Forum) sorge zu tragen.
21.11.2019, 22:50
Folgende Regeländerungen treten ab den XX.XX.XXX um XX:XX Uhr in Kraft
§ 3 Abs. 2 Als Bad-Fraktion agiert man mit 5 oder mehr Personen.
§ 3 Abs.4 Bad Fraktionen haben eine Mitgliederbegrenzung von 35 40 Personen. Bad Fraktionen dürfen bei einer aktiven Handlung (z.B. Angriff, Überfall, Raub) weder aus mehr als 30 Fraktionsmembern bestehen noch mit Zivilisten zusammen agieren. Bei einer passiven Handlung gilt diese Reglung nicht.
- Ausnahme von der 30 Personenbegrenzung ist die Verteidigung der eigenen Fraktionsbase
§ 9 SWAT
§ 9 Abs.1 Das SWAT an sich ist keine eigenständige Fraktion, wird aber unter der Kategorie "Staatsfraktion" geführt.
§ 9 Abs.2 Das SWAT hat eine Mitgliederbegrenzung von 40 Personen. Diese Personen werden unterteilt in aktiven Mitgliedern, welche dauerhaft im SWAT angestellt sind, und passiven Mitgliedern, welche sich nur bei Einsätzen temporär im SWAT befinden.
10 aktive, somit feste Mitglieder des SWATs10 passive LSPD Mitglieder10 passive FIB Mitglieder10 passive U.S. Army Mitglieder
§ 9 Abs.3 Das SWAT darf beifolgenden Aktionen aktiv agieren, bzw. von anderen Staatsfraktionen konsultiert werden.
Bei einem FeuergefechtBei Geiselnahmen und EntführungenBei Script gegebenen SzenarienZum Schutz des Gouverneur und/oder Vize GouverneurFür Razzien als Verstärkungseinheit
§ 9 Abs.4 Bei Einsätzen darf das SWAT mit maximal 20 Personen agieren, ausgenommen von dieser Regelung sind SWAT interne Übungen.
§ 9 Abs.5 Aktive Mitglieder des SWAT sind auf Bereitschaft, solange sie keine Einsätze haben. Während der Bereitschaft ist es den aktiven Mitgliedern des SWAT erlaubt sich zu mobilisieren und Situationen, die riskant sind, zu beobachten. Auf Bereitschaft dürfen maximal 10 Mitglieder sein, wobei der Bereitschaftsdienst den aktiven Mitgliedern gegenüber den passiven Mitgliedern vorbehalten ist.
§ 9 Abs.6 Das SWAT besitzt keine exekutiven Rechte, darf somit keine Strafzettel/Straftaten vergeben.
§ 11 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:
- ausschließlich die verteidigende Fraktion mit maximal 20 Membern und die angreifende Fraktion mit maximal 20 Membern.
und deren - Fraktionsmember, deren Beitritt in ihre Fraktion mindestens 24 Stunden zurückliegt.
