[✔] Revisionsantrag Mahmud Avery

von Jens Rothschild 22.05.2019 1 Antworten 549 Aufrufe
Geschlossen
Jens Rothschild

22.05.2019, 10:41

Sehr geehrte Damen und Herren der Justiz


Am Sonntag, den 19. Mai 2019 um ca. 22Uhr wurde mein Mandant Mahmud Avery zu mehreren Punkten mach einem richterlichen Urteil verurteilt. Selbst davon haben wir gewisse Punkte nur unter Protest aufgenommen aber letztendlich bejaht.


Was wir nun aber leider bemängeln müssen, ist der bürokratische Fehler ihrer seits, das nach abschließender Rechtsprechung das Strafmaß gegen das Urteil des Richters wieder durch das FIB nach oben korrigiert wurde.


Somit hat mein Mandant zu unrecht ein mehr an 75 Monaten gehabt.

Dazu möchte ich ihnen mit auf dem weg geben das mein Klient aufgrund der Problematiken mit anderen verfeindeten Gangs so schon sehr schwere Haftbedingungen hatte und seine Zeit dadurch ausschließlich sicher in Einzelhaft verbüßen konnte.


Daher vorderen wir als Minimum an Entschädigung die 75 Zuviel gesessenen Monate zu entschädigen. Die darüber hinaus Psychischen sowie physischen entstanden Belastungen der Tortur vorderen wir zusätzlich ein Schmerzensgeld von 10.000 US-Dollar.


Im Sinne beider Parteien, schlage ich vor diesen Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu bearbeiten.


RAe Jens Rothschild


OOC


Moin ob ihr das öffentlich macht oder nicht, ist uns egal.

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John Valentino

05.06.2019, 17:18

Bescheid über den Revisionsantrag

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Rothschild und sehr geehrter Herr Avery,


bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit für ihren Revisionsantrag. Nach der Durchsicht aller Unterlagen, muss ich Ihnen mitteilen, dass ihre Revision abgelehnt ist, da sie sich auf keinen Fehler des Strafverfahrens oder auf einen Fehler der StPO beruht. In diesem Zusammenhang ist ihr Antrag auf ein Schmerzensgeld ebenfalls abgelehnt.


Sollte ein eventuelles Fehlverhalten auf der Seite des FIB gegeben haben, dann empfehle ich Ihnen eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle des FIB gegen das eventuelle Fehlverhalten einzulegen.




Mit freundlichen Grüßen


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Leitender Bundesrichter Dr. Hawking

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