Kritik an die neue Regelung zum Thema Überfälle
04.07.2019, 22:50
"Rot = Alt
Grün = Neu
§ 8. Überfälle & Schusswaffengebrauch
8. Bei Überfällen dürfen Personen nur getötet werden, wenn Sie unaufgefordert zum Handy oder Funkgerät greifen. Das bloße Sprechen darf nicht als Grund zur Tötung genutzt werden und gilt als PowerRP. (Beispiel: Person A überfällt Person B mit der Aussage: "Ein Wort und du bist tot", Person B sagt "beruhige dich mal" und wird dafür erschossen.)
Sollte der Überfallene beleidigend oder stark unkooperativ sein, so gelten die in §8 Abs. 2 bzw. 3 festgeschriebenen Bestimmungen zum Schusswaffengebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
GVMP-Team"
Ich finde man sollte die Regel überarbeiten, da sich viele Personen im Dauerfunk befinden und man somit nicht feststellen kann ob sich die Person im Funk befindet. Man sollte das Reden verbieten dürfen bis zu dem Zeitpunkt an dem das Handy/Funkgerät weggeschmissen oder abgegeben wurde.
mit freundlichen Grüßen Andreas
05.07.2019, 00:21
Sollte eine Person sich offensichtlich im Dauerfunk befinden und bspw. Verstärkung rufen, so geht gemäß §8 Abs. 3 eine Gefahr vom Überfallenen aus und der Überfallende hat die Möglichkeit, im Notfall eine Schusswaffe einzusetzen.
Generell ist diese „Ein Wort und du bist tot“-Masche viel zu einschränkend auf das RP.
In den seltensten Fällen wird das Handy/Funkgerät überhaupt abgenommen - dem Überfallenen wird vorher schon eine Kugel in den Kopf gesetzt und er hat keinerlei Handlungsspielraum.
-> PowerRP
06.07.2019, 10:00
Ich finde die Regelung war lange überfällig. Eigentlich ein Wunder das solches Vorgehen nicht sowieso unter PowerRP fällt.
06.07.2019, 11:30
Das was Ryan sagt und zu das Ding.
Wir gucken erst was die Zeit mit sich bringt und ändern nicht gleich nach dem ersten Tag, nur weil man es leichter im RP haben will.
//Closed
