Regelwerk des USSS

von Veli Velasquez-Kasim 31.07.2019 0 Antworten 128 Aufrufe
Veli Velasquez-Kasim

31.07.2019, 19:12

Stand 31.07.2019



- Regelwerk -



Beim Eintreten in den Secret Service wird das Regelwerk bindend akzeptiert.



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1. Öffentliches Auftreten und Verhalten



1.0) Der Secret Service hat sich stets ordentlich und gepflegt in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Agents welche sich im Dienst befinden haben sich an die

Dienstkleidung zu halten.


1.1) Niemand darf im Secret Service aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft oder persönlichen Eigenschaften verurteilt werden.


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2. Dienstpflicht und Bereitschaft

2.0) Es besteht eine flexible, nicht statische Dienstpflicht welche wie folgt definiert ist.

Der Secret Service darf bei Abwesenheit zu schützender Regierungsmitglieder außer Dienst gehen, die Dienstkleidung ablegen und außerdienstlichen Aktivitäten nachgehen. Befindet sich eine zu schützende Person am weißen Haus oder wacht diese auf, so ist der Dienst anzutreten und der Schutz muss zu jederzeit ausreichend gewährleistet sein. Agents dürfen auch rund um die Uhr im Dienst verweilen.


2.1) Steht kein Einsatz an, ist es dem Secret Service gestattet mit Regierungsfahrzeugen kleineren außer-dienstlichen Tätigkeiten nachzugehen. Diese müssen sofort beendet werden, wenn im Funk ein Einsatz durchgegeben wird.

Während Agents sich in Bereitschaft befinden, haben sie stets darauf zu achten sich Einsatzbereit zu halten. (Fahrzeugzustand, Ausrüstung, etc.)


2.2) Das Ausführen von Nebenjobs während des Dienstes ist strengstens untersagt und zieht eine Kündigung mit sich.


2.3) Ein Agent auf Bereitschaft, darf kurze Zeit Zivilisten im Fahrzeug mitnehmen, dabei muss diese vorher durchsucht werden, es sei denn es besteht ein Vertrauensverhältnis. Bei

eventuellen illegalen Handlungen ist der Agent mitverantwortlich. Bemerkt der Agent jegliche Art von Illegalität muss diese sofort gemeldet werden.

Kommt es zu einem Einsatz, muss die Person sofort aus dem Fahrzeug gelassen werden und der Agent unverzüglich der Einsatzlage nachgehen.


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3. Außerdienstliche Aktivitäten

3.0) Es ist jedem Secret Service Mitarbeiter strengstens untersagt Kontakt zu Polizei-bekannten Personen oder Personen mit starkem kriminalistischen Hintergrund zu pflegen.


3.1) Es darf kein Kontakt zu Gangs oder Mafien gehalten werden. Bei der Einstellung in den Secret Service gilt es diese abzubrechen.


3.2) Illegale Aktivitäten dürfen vom Secret Service nicht durchgeführt werden. Diese ziehen eine unehrenhafte Entlassung mit sich.


3.3) Längerer Aufenthalt an Orten, die für Kriminalität und fragwürdige Besucher bekannt sind, wie z.b. am sogenannten "Würfelpark", ist nicht geduldet.


3.4) Unerlaubter Dienstwaffengebrauch ist nicht gestattet und bringt Sanktionen mit sich. Dazu gehört auch jegliches Tazern am weißen Haus.


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4. Dienstbesprechung

4.0) Jeder Agent ist verpflichtet an der Dienstbesprechung am Sonntag um 20 Uhr am Helipad teilzunehmen. Abmeldungen haben rechtzeitig und bei der Leitung zu erfolgen (D-

Funk).


4.1) Während der Besprechung muss ein Protokoll geführt werden, dieses ist im internen Bereich zu finden.


4.2) Für die Ausbildungsmitarbeiter findet Samstags um 19.30 Uhr eine kurze Besprechung im Büro des Secret Service statt.


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5. Dienstkleidung


5.0) Die Dienstkleidung ist dem internen Bereich des Secret Service zu entnehmen.


5.1) Die Dienstkleidung ist außerhalb des Dienstes abzulegen.


5.2) Die Dienstkleidung ist nur mit dem Ohrstecker und der Regierungs Krawatte vollständig und gilt sonst nicht als Dienstkleidung.


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6. Fuhrpark

6.0) Die Fuhrparkregelung ist dem Dienstblatt zu entnehmen.


6.1) Die Fahrzeugefreigabe, gilt immer für die höchstrangige im Auto befindliche Person.


6.2) Einsatzfahrzeuge (alle Fahrzeuge welche mit Sirene oder Blaulicht ausgestattet sind) dürfen nur ausschließlich für Konvoi/Einsatz-Fahrten verwendet werden.


6.3) Leitung, Minister, Stabschefs und das Büro des Präsidenten , darf Sondergenehmigungen ausstellen. Diese müssen aber einen Grund aufweisen und Sinn ergeben.


6.4) Die Fahrzeugwahl obliegt der zu schützenden Person.


6.5) Bei Abwesenheit der Leitung kann die stellv. Leitung oder ein hochrangiges Mitglied der Regierung (Minister + ) eine Freigabe erteilen. Die Freigabe gilt nur für den abgesprochenen Zweck und Zeitraum.


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7. Befugnisse

7.1) Dem Secret Service ist es nicht gestattet, außerhalb seinen Hoheitsgebietes, Polizei-dienstlichen Angelegenheiten jeglicher Weise nachzugehen.


7.2) Bei Konvoifahrten ist Code 03 genehmigt. Diesen gilt es standardmäßig einzusetzen. Für besondere Zwecke darf dies vom Leiter der Konvoi-Fahrt erlassen werden.


7.3) Der Secret Service ist berechtigt Sperrzonen auszurufen, wenn diese für die Sicherheit der zu eskortierenden Person nötig ist, diese darf vom Leiter der Konvoi-Fahrt ausgerufen werden.


7.4) Die Dienstwaffe darf nur für dienstliche Zwecke (Schutz der Regierung) eingesetzt werden. Fälle der Eigensicherheit außerhalb gelten als dienstlicher Zweck. (Nur akute Bedrohung vom eigenen Leben)


7.5) Der Secret Service darf jederzeit Personen nach Waffen oder schädlichen Mitteln in Gegenwart von Regierungsmitgliedern (ausgeschlossen von Secret Service Mitarbeitern), bei gegebenem triftigem Grunde der Sicherheit durchsuchen.


7.5) Der Secret Service darf Identitäten von Personen feststellen, oder Personen zeitweise bei zunehmender Gefahr festsetzen. Sobald die Situation entschärft wurde, sind diese wieder frei zu lassen.


7.6) In Angelegenheiten der Sicherheit des Präsidenten, Gouverneurs, Ministern oder Parlamentsmitgliedern (Keine Agenten) ist der Secret Service allen anderen Beamten weisungsbefugt, mit Ausnahme der SWAT Leitung.


7.7) Der Secret Service darf Befehle des Präsidenten, Vizepräsidenten, Gouverneurs, Ministern und anderen Mitgliedern der Regierung verweigern, die eine deutliche Gefährdung der Person verursachen / offensichtlich mit sich ziehen. Ein Misstrauensgesuch muss zuvor geäußert und zur Kenntnis genommen werden. Der Secret Service ist in diesem Fall der zu schützenden Person, unabhängig von Rang und Stellung vollständig weisungsbefugt.



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8. Ausbildung



8.0) Die Ausbildung ist Beförderungsrelevant. Die nötigen Ausbildungen für den nächsten Dienstrang ist der Ausbildungsregelung zu entnehmen.


8.1) Ausbilder kann werden, wer sich durch ein internes Auswahlverfahren qualifiziert hat. Die Ernennung erfolgt durch die Leitung des Secret Service.

Die Ausbildungsleitung wird ebenfalls durch besondere Qualifikationen ausgewählt und durch die Leitung ernannt. Die Aufgaben der Ausbildungsleitung ist die Ausbildung der Ausbilder und die Sicherung der Ausbildungsqualität.


8.2) Ein Agent muss in seiner Laufbahn an zwei Prüfungen teilnehmen, dazu gehören der Einstellungstest (Rang 1 auf 2) und die Seniorprüfung (Rang 7 auf 8).

Weitere Regeln zur Ausbildung definiert das Regelwerk der Ausbildungsabteilung, dieses wird mit der Leitung gemeinsam gestaltet.


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9. Beförderungssystem

9.0) Jeder Agent wird nach System befördert. Bei besonderer Leistung oder in besonderen Fällen, steht es der Leitung zu, Ausnahmen zu tätigen.


9.1) Beförderungen werden nur Sonntags während der Dienstbesprechung von der Leitung durchgeführt.


9.2) Das System ist lediglich eine Richtlinie. Bei schlechtem Verhalten oder fehlender Kompetenz findet keine Beförderung statt.




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10. Sonstige Dienstanweisungen/Regelungen

10.0) Die Dienstanweisungen sind für alle Agents bindend. Jeder Agent hat sich vor Dienstantritt über eventuell vorgenommene Änderungen, im internen Forenbereich, zu informieren.


10.1) Anweisungen des Leiters des Secret Service gilt es ausnahmslos Folge zu leisten.


10.2) Jegliches ausnutzen von Grauzonen ist untersagt und wird entsprechend sanktioniert.


10.3) Jeder Agent ist verpflichtet, sich bei Dienstantritt und Dienstende in das GOV Dienstblatt einzutragen. Außerdem sollte das Dienstblatt zu jederzeit aktuell gehalten werden (z.B. Tätigkeit, Schutzperson, ...).


10.4) Fahrzeuge müssen nach Benutzung mit mindestens 50 Liter Benzin abgestellt werden.


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12. Regelverstöße

12.1) Im Falle eines Regelverstoßes greift der Sanktionskatalog der Regierung. Es wird ein Gespräch zwischen Leitung, stellv. Leitung und Mitarbeiter stattfinden.


12.2) Sanktionen sind spätestens bei der nächsten Besprechung zu begleichen.


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