[✔] Kritik an §5 Abs. 15 sowie §5 Abs. 16 StGB --- Definition Korruption
11.10.2019, 04:17
Sehr geehrte Regierung, sehr geehrte Justiz,
mit folgendem Schreiben würden ich Ihnen gerne meine Kritikpunkte zu oben genannten Paragraphen separat veranschaulichen und gleichzeitig Verbesserungsvorschläge geben.
Allgemein:
In beiden Paragraphen wird allgemein die Korruption beziehungsweise das schwere Dienstvergehen beschrieben.
Ich bin der Meinung, dass Beamte NICHT mit den genannten Paragraphen belangt werden sollten, insofern Sie außerdienstlich gehandelt haben.
Zwar sollten Beamte sich besonders an Gesetze halten, jedoch sind auch diese nur Menschen und sollten bei privat begangenen Straftaten gleich, wie andere Bürger behandelt werden.
Der einzige Unterscheid zu nicht verbeamteten Bürgern sollte bei außerdienstlichen Straftaten sein, dass die Behörde des jeweiligen Beamten informiert wird.
§5 Abs. 15 StGB - Korruption:
Dieser Paragraph dient dazu, die Korruption in Los Santos einzudämmen und sorgt für einen Reibungslosen Ablauf in den jeweiligen Behörden.
Wird dieser Paragraph vergeben, so ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000$ und einer Haftstrafe in Höhe von 120 Monaten zu rechnen.
Neben dieser Strafe wird ebenfalls die Auflösung des Beamtenstatus beziehungsweise die Entlassung des Beamten gefordert.
Während ich der Meinung bin, dass oben genannte Aspekte des Paragraphen vollends richtig sind, muss ich dem Paragraphen in seiner Beschreibung widersprechen.
Der Paragraph wird nämlich wie folgt beschrieben:
"Missbrauch des Beamtenstatus / Verschleiern von Straftaten / Bestechlichkeit / Bestechung / Vorteilsgewährung / Vorteilsgewinnung"
Dieser Definition zufolge könnte ein Beamter der Korruption überführt werden, wenn er beispielsweise einem Händler 50$ Trinkgeld zusichert, wenn der Händler dem Beamten, und nicht dem Kunden vor dem Beamten, das letzte Smartphone auf Vorrat verkauft. In meinen Augen sollte ein Beamter nicht der Korruption angeklagt werden können, nur weil er im privaten einen Shopbesitzer "bestochen" hat.
Dieses ist nur eines von vielen Beispielen für einen, in meinen Augen, falsch beschriebenen Paragraphen.
Nachfolgend die Beschreibung der Korruption, wie ich sie vorschlagen würde:
"Missbrauch des Beamtenstatus / Verschleiern von Straftaten im Dienst / Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung, Vorteilsgewinnung zu dienstlichen Zwecken"
§5 Abs. 16 StGB - Schweres Dienstvergehen:
Auch dieser Paragraph dient dazu, die Korruption in Los Santos einzudämmen. Im Gegensatz zum vorigen Paragraphen hingegen, beschreibt dieser Paragraph eine härtere Form der Korruption.
Wird dieser Paragraph vergeben, so ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000$ und einer Haftstrafe in Höhe von 150 Monaten zu rechnen. Der Paragraph der Korruption kann nicht vergeben werden.
Ebenso wie bei der Korruption wird auch hier die Auflösung des Beamtenstatus beziehungsweise die Entlassung des Beamten gefordert.
Auch bei diesem Paragraphen bin ich der Meinung, dass die Strafen angebracht sind, die Beschreibung jedoch nicht. Die Beschreibung lautet:
"Das Ausüben von Straftaten als Beamter"
Warum sollte ich mit einem schweren Dienstvergehen belangt werden, wenn ich außerdienstlich Straftaten begehe?
Persönlich bin ich der Meinung, dass ein Beamter in einem solchen Falle zwar mit der entsprechenden Strafe belangt werden sollte, nicht aber mit dem Paragraphen des schweren Dienstvergehen.
Daher die Beschreibung des Paragraphen, wie ich sie mir wünschen würde:
"Das Ausüben von Straftaten als Beamter im Dienst / zu dienstlichen Zwecken"
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich bereits auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Maier
12.10.2019, 23:28
