Vorgehen bei Großeinsätzen mit den Exekutivbehörden

von Nico_Karlson 31.12.2019 0 Antworten 30 Aufrufe
Geschlossen
Nico_Karlson

31.12.2019, 01:19

Vorgehen bei Großeinsätzen mit den Exekutivbehörden

Definition Großeinsätze mit Exekutivbehörden:

Ein Einsatz gilt als Großeinsatz sobald 10 oder mehr Verletzte an einem Ort am Boden liegen und das LSPD, FIB, die Army oder die IAA dies unserem Leitstellentelefon mitteilt. Dies gilt nicht für Geiselnahmen am Juwelier sowie an der Staatsbank (dies sind und bleiben Backup - Fälle).

Vorgehen bei Großeinsätzen mit Exekutivbehörden:

Wird der Träger des Leitstellentelefons über einen solchen Großeinsatz informiert, wird dieser dies im Funk: 1010 durchgeben !

Wird dies durchgegeben ist jeder Medic, welcher sich zum Einsatzort begibt und somit an dem Großeinsatz teil nimmt, dazu verpflichtet sich in den Funk: 1000 zu begeben !

Im Krankenhaus wird dann ein Innendienst gebildet welcher die eingelieferten Beamten und TV's behandelt, Dieser befindet sich nicht im Funk: 1000 sondern in einen unserer Funkkanäle (Funk: 1010 oder 1010.1), um den 1000er Funk nicht weiter zu belasten.

Sind alle Opfer des Großeinsatzes abtransportiert wird im jeweiligen Innendienstfunk gefragt ob dieser noch Hilfe benötigt oder ob der normale Regeldienst wieder aufgenommen werden kann.


Diese Reglung gilt nicht bei Verkehrsunfällen, bei welchen das LST informiert wird, ebenso nicht bei kleineren Einsätzen der exekutiven z.B. Hausdurchsuchungen, bei denen nicht mit meheren Verletzten zu rechnen ist und Sie gilt auch nicht bei Schießereien zwischen Gangs, Gruppierungen oder Mafien an denen die Exekutivbehörden nicht teil haben.