[Abgelehnt] Einspruch gegen Abschleppvorgang (Toros)
20.01.2020, 18:34
Besitzer des Fahrzeugs: Kalle Teller
Kennzeichen des Fahrzeuges: Kalle040
Fahrgestellnummer (ID) des Fahrzeuges: 651082
Datum des Vorfalls: -
Beweismaterial: -
Begründung: -
21.01.2020, 21:28

Sehr geehrter Herr Teller,
zunächst danken wir Ihnen für Ihre Antragsstellung der Herausgabe Ihres Fahrzeugs.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts durch unabhängige Gutachter teilen wir Ihnen heute mit Erhalt dieses Schreibens mit, dass Ihr Antrag auf Herausgabe und Kostenerstattung abgelehnt ist.
Wir weisen Sie aber gerne daraufhin, dass in der Straßenverkehrsordnung hinterlegt ist, dass das Halten und Parken an und im Bereich von 15 m zu Bushaltestellen verboten ist. Bei Prüfung der Akten ist aufgefallen, dass Ihr Fahrzeug im Bereich 10-15m davon entfernt abgestellt worden ist.
StVO
§8 (3) Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten
- an, sowie 15 Meter vor oder hinter Bushaltestellen. Ausgenommen sind Linienbusse und Taxen zum Zwecke der Fahrgastaufnahme und des -ausstiegs.
- an oder auf rot gekennzeichneten Bordsteinkanten.
- auf Zulieferwegen, vor Toren und Zufahrten.
- auf den Parkflächen vor dem Los Santos Police Department Mission Row. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der Staatsfraktionen.
- auf dem Gelände sämtlicher Krankenhäuser. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der Staatsfraktionen.
- auf den mit Parkverbotsschildern gekennzeichneten Parkflächen am Krankenhaus 3. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der Staatsfraktionen. (siehe StVO Sondergenehmigungen)
Ein Lichtbild des Fahrzeugs vom Tag der Abschleppung gegen 13:54 ist angehangen, sodass Sie sich selbst davon überzeugen können.
Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Nobert Mauler
Department of Public Order and Safety
