[ABGELEHNT] wieder mal unrechtmäsigg abgeschleppt
22.01.2020, 13:49
Besitzer des Fahrzeugs: Rayy_Savalas
Kennzeichen des Fahrzeuges:
Fahrgestellnummer (ID) des Fahrzeuges: 667772
Datum des Vorfalls: 22.01.2020
Beweismaterial:
Begründung:Mein Fahrzeug stand am Straßenrand Harmony Zink-Kohle Feld. Es ist angemeldet und wurde unrechtmäsig abgeschleppt. Als ich es auslösen wollte wurde mir der Betrag vom Konto abgezogen jedoch hat euer Garagenwärter das Fahrzeug verschlampt und ich muss bis 16 Uhr warten. Aus diesem Grund kann ich auch kein Kennzeichen angeben. Und zum Feld Beweismaterial kann ich nur sagen guter Witz.
Leider kommt es in letzter Zeit häufiger vor das Fahrzeuge ohne Recht abgeschleppt werden. Die Beweisfotos beweisen garnichts da ich mit einem Abschleppfahrzeug das Fahrzeug fürs Foto hinstellen kann wo ich will. Da ich nun bis 16 Uhr warten muss erwarte ich eine Entschädigung für den Verdienstausfall dank des Abschlepvorgangs der einem Diebstahl gleich kommt.
22.01.2020, 14:32

Sehr geehrter Herr Savalas,
zunächst danken wir Ihnen für Ihre Antragsstellung der Herausgabe Ihres Fahrzeugs.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts durch unabhängige Gutachter teilen wir Ihnen heute mit Erhalt dieses Schreibens mit, dass Ihr Antrag auf Herausgabe und Kostenerstattung abgelehnt ist.
Ihr Fahrzeug wurde entgegen der Fahrtrichtung abgestellt. Hierbei weisen wir Sie sehr gern auf § 8 (2) Nr. 6 der StVO hin.
StVO
§8 (2) Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist grundsätzlich nur zugelassen
- sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
- auf öffentlich zugänglichen eingezeichneten Parkflächen.
- am Straßenrand und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sofern es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt. Das parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist.
- auf dem Gehweg, sofern es sich um ein einspuriges Fahrzeug handelt.
- auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers.
- auf dem Seitenstreifen bei Landstraßen, Feld- und Waldwegen, sofern das Fahrzeug vollständig und parallel in Fahrtrichtung neben der Fahrbahn steht.
Ein Lichtbild des Fahrzeugs vom Tag der Abschleppung gegen 12:27 ist angehangen, sodass Sie sich selbst davon überzeugen können.
Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Nobert Mauler
Department of Public Order and Safety
