Federal Investigation Bureau • Dienstvorschriften

von Burniii 08.02.2020 7 Antworten 966 Aufrufe
Angepinnt
Burniii

08.02.2020, 20:25

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§1 - Grundlegende Dinge

§1.1 - Der Acting Director sowie der Deputy Director sind die höchsten Instanzen in der Behörde. Alle Dienstränge sind stets zu respektieren und ihren Befehlen ist Folge zu leisten.

§1.2 - Unter dem Direktorstab stehen direkt die Chief of Staffs. Natürlich ist auch ihren Befehlen Folge zu leisten.

§1.3 - Jeder Agent unterliegt den Gesetzesmäßigkeiten unserer Insel und verpflichtet sich diese stets zu befolgen und mit ihnen zu arbeiten.

§1.4 - Die Regeln können in Sonderfällen von einem Chief of Staff+ außer Kraft gesetzt werden.

§1.5 - Jeder Agent ist stets stolz auf sein Beruf und auf sein Vaterland.

§1.6 - Jedes Mitglied des FIBs ist dazu verpflichtet, das höchste Gut - die Kameradschaft - zu pflegen und ein stets ordentliches Verhalten an den Tag zu legen. Dazu gehört auch eine höfliche Form der Artikulation!

§1.7 - Sobald sich ein Agent im Dienst befindet, muss dieser auch ansprechbar sein.

§1.8 - Mit der Einstellung in die Behörde akzeptiert man die Dienstvorschriften. Änderungen, welche jeder Zeit eintreten können, sind selbständig in Erfahrung zu bringen!

§1.9 - Eine Razzia bzw. Stürmung darf erst von einem "Senior Special Agent", oder höher durchgeführt werden. Der Agent übernimmt dann die volle Verantwortung für den Einsatz. Die Abteilung Special Activities Division hat in der Regel die Einsatzleitung zu übernehmen.

Ab dem Rang 9 darf die /gov Nachricht benutzt werden.

§1.10 - Der Code 31 (Drohne/Streaming) ist während der regulären Dienstzeit uneingeschränkt gestattet. Während Undercovereinsätzen , Prüfungen, Einsatzvorbesprechungen, jeglicher Art von Besprechung sowie grundsätzlich in jedem FIB Gebäude/Tiefgarage muss der Code 31 allerdings stumm geschaltet werden. Ausnahmen sind hierbei möglich. Weitere Informationen findet ihr hier.

§1.11 - Wenn über einen Polizeieinsatz, wie z. B. Juwelier, Staatsbank, Human Labs, größere Schießerei, über eine GOV-Meldung hingewiesen wird, ist man dazu verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen und sich diesem Einsatz anzuschließen.

§1.12 - Defcon-Stufen

  • Defcon 5 bis 3 - Normaler Streifendienst
  • Defcon 2 - Fahrzeugregelung: alle Fahrzeuge frei (ausgenommen Schafter6 armored, Baller armored, Tempesta & Pfister Neon) Outfit: Einsatzoutfit (Grau) verpflichtend für alle; SAD-Outfit optional für das SAD
  • Defcon 1 - Fahrzeugregelung: alle Fahrzeuge frei (ausgenommen Schafter6 armored, Baller armored, Tempesta & Pfister Neon) Outfit: SAD-Outfit optional für das SAD

§1.13 - Der ranghöchste "nicht-Direktions-Agent" muss dafür sorgen, dass die Leitstelle besetzt wird (entweder er nimmt sie selbst oder verteilt sie).

§1.14 - Der Hintergrund des internen Dienstblattes kann sich farblich ändern und zieht folgende Dienstanweisung mit sich:

  • Schwarzer Hintergrund: Es gilt der normale Streifendienst. Das Außer-Dienst-Gehen ist gestattet, sofern dies im Einzelfall nicht anders geregelt ist.
  • Dunkelblauer Hintergrund: Es gilt Dienstpflicht. Personen, die sich nicht im Dienst befinden, sind zu kontaktieren und müssen auf direktem Wege zum Dienst erscheinen. Jegliche private Handlung/ Beschäftigung muss unterlassen werden.
  • Dunkelroter Hintergrund: Es gilt Dienstpflicht. Des Weiteren muss die Einsatzkleidung getragen werden. Sollte man die SAD-Ausbildung absolviert haben, so muss die SAD Kleidung getragen werden (Limit von max. 8 SAD-Agents). Agents in Training tragen die Einsatzkleidung in schwarz.

§1.15 - Hausdurchsuchungen sind grundsätzlich ab dem Rang 5 gestattet, sofern mindestens ein weiterer Kollege im 4-Augen-Prinzip(ebenfalls Rang 5+) an der Hausdurchsuchung beteiligt ist und eine mögliche Beschlagnahmung von illegalen Gegenständen ebenfalls beobachten konnte. Die Hausdurchsuchung muss durch ein Direktionsmitglied (Rang 10+)ausdrücklich erlaubt werden. Bei Zuwiderhandlung folgt die fristlose Kündigung sowie eine Anklage aufgrund des schweren Dienstvergehens / Korruption. Alleinige Hausdurchsuchungen sind nicht gestattet und müssen im Einzelfall mit der Direktion abgesprochen werden.

§1.16 - Bei Diensthandlungen mit Personen (unabhängig von Zugehörigkeit oder Beamtenstatus) muss der in einer Diensthandlung befindliche Agent seine Dienstnummer benennen und seinen Dienstausweis gegenüber dem Nachfragenden vorzeigen.

§1.17 - Bei gewalttätigen Differenzen mit Schusswaffengebrauch zwischen rivalisierenden Gangs und Mafien wird das FIB nur eingreifen, wenn der Schusswechsel in der Innenstadt stattfindet oder einige Zivilisten in Gefahr schweben. Grundsätzlich ist nicht einzugreifen, wenn das Schussgefecht in abgelegenen Gebieten zu Gange ist. Das FIB unterstützt zu jeder Zeit andere Exekutivbehörden bei solchen Situationen, egal wo sich der Schusswechsel ereignet, übernimmt dann aber keine leitende Position!

§1.18 - Ab dem Rang Senior Special Agent (5+) ist es erlaubt alleine auf Streife zu gehen (Ausnahme: Zivildienst, Korruptionsabteilung). Es ist allerdings erwünscht andere Agents mitzunehmen.

§1.19 - Streifen mit anderen exekutiven Behörden wie LSPD, LSSD und Army sind grundsätzlich erlaubt. Hierzu gilt allerdings folgende Reglementierung.

Öffentliche Aufgaben sind in Zusammenarbeit mit diesen Behörden erlaubt. Interne Aufgaben sind mit diesen Behörden verboten.

Öffentliche Aufgaben: High-Wanted Jagd, 10-80, 11-90, 11-99, Razzien

Interne Aufgaben: Strommessungen / Hausdurchsuchungen, Labore (Informationsbeschaffung), Dealertipps(Informationsbeschaffung), Abteilungsarbeit

Solltet Ihr in Internen Aufgaben Unterstützung benötigen, dürfen wie gewohnt Einheiten sämtlicher Behörden hinzugezogen werden.


§2 - Verhalten

§2.1 - Auf der Funkfrequenz der Departments herrscht absolute Funkdisziplin.

§2.2 - Agenten pflegen untereinander einen respektvollen Umgang.

§2.3 - Sobald ein Agent in den Dienst geht, tut er alles, um die Kriminalität einzudämmen und die Bürger von Los Santos zu schützen.

§2.4 - Ein Agent befindet sich theoretisch zu jeder Zeit im Dienst. Aus diesem Grund ist es ihm erlaubt, kleinere private Dinge, wie zB. das Verkaufen eines Hauses, oder Autos gestattet. Die Einsatzbereitschaft ist zu jeder Zeit herzustellen.

§2.5 - Jeder Agent ist dazu angehalten jedes Leben zu schützen, auch die von Kriminellen.

§2.6 - Korruption und undiszipliniertes Verhalten sind für die Agenten zu jedem Zeitpunkt verboten und werden hart bestraft.

§2.7 - Das Tazern anderer Agents aus reiner Selbstbelustigung ist außerhalb des FIB HQ´s untersagt.

§2.8 - Agents in Training befinden sich in einer Probezeit und stehen unter besonderer Beobachtung. Diese dürfen nicht alleine auf Streife gehen und benötigen mindestens einen Probationary Agent als Partner.

§2.9 - Das Konsumieren von jeglichen Substanzen mit berauschender Wirkung (z.B. Joints) ist während des Dienstes verboten.


§3 - Kontakte

§3.1 - Eine freundschaftliche Beziehung zu einem polizeibekannten Gang- oder Mafienmitglied ist verboten.

§3.2 - Zu erkennen sind diese u.A. anhand von: Außerdienstlichen Verabredungen, Duzen, Kontakt über Kommunikationsmittel oder minimale Weitergabe von Interna.

§3.3 - Der berufliche Kontakt zu solchen Personen ist dann gestattet, wenn die nötige emotionale Distanz zu diesen gegeben oder unterdrückt werden kann.


§4 - Wantedsituationen

§4.1 - Bei einer Verfolgung gilt es sich seiner Aufgabe bewusst zu sein und dieser konzentriert nachzugehen.

§4.2 - Akteneinträge sind immer im Einklang mit dem Strafkatalog und sonstigen Gesetzen zu vergeben.

§4.3 - Es gilt den gesuchten Straftäter mit Fahrmanövern zum Stehen zu bringen (Pittmanöver). In einer Gefahrensituation ist auch das gezielte Zerstören der Reifen gestattet.

§4.4 - Akten die aufgrund einer Zwangsvollstreckung erteilt wurden sind nicht zu löschen. Das Löschen solcher Akten wird als Korruption oder schweres Dienstvergehen geahndet.


§5 - Dienstwaffe

§5.1 - Als Dienstwaffen gelten unsere Handfeuerwaffen sowie Langwaffen, welche mit scharfer Munition oder Gummigeschossen ausgestattet sind.

§5.2 - Die Dienstwaffe darf nur dann benutzt werden, wenn das eigene Leben, das der Kollegen oder der Zivilisten in akuter Gefahr steht.

§5.3 - Der Tazer ist eine non-letale Waffe und sollte benutzt werden, um flüchtige Täter zu stoppen.

§5.4 - Sollte der Fall eintreten, dass flüchtige Täter trotz Einsatz aller zur Verfügung stehenden non-letalen Mitteln (Tazer) nicht zum stoppen gebracht werden können, ist es gestattet die Dienstwaffe einzusetzen, um den Täter außer Gefecht zu setzen.


§6 - Fahrzeuge

§6.1 - Die Fuhrparkregelung ist in jedem Aspekt verbindlich.

§6.2 - Ein Fahrzeug, welches nicht auf den eigenen Rang ausgelegt ist, darf nur in Begleitung eines für die Führung befugten Agents gefahren werden.

§6.3 - Fahrzeuge, die nicht in der Fuhrparkregelung auftauchen, sind UC-Fahrzeuge, welche den Regeln des §9 untergeordnet sind.

§6.4 - Eine Sondergenehmigung für die Freigabe eines Fahrzeugs, welches nicht auf den eigenen Rang ausgelegt ist, darf nur von der Direktion genehmigt werden.

§6.5 - Die Fahrzeugregelung ist immer dann außer Kraft gesetzt, wenn unsere Beamte in einer Notlage sind und das jeweilige Fahrzeug der Rettung oder dem Einsatz dienlich sind, sodass auch Agents ohne reguläre Befugnisse über das jeweilige Fahrzeug, dieser Pflicht nachgehen können. (Bsp: 11-90 / 11-99)

§6.6 - Das Anbringen eigener Kennzeichen an Dienstwagen, die nicht zum Repertoire der Zivilfahrzeuge gehören, unabhängig davon, ob diese temporär oder permanent angebracht werden, ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Direktion strengstens untersagt.


§7 - Besprechungen

§7.1 - Die wöchentliche Besprechung sollte geordnet und gesittet ablaufen.

§7.2 - Die Besprechung wird geleitet durch die Direktion der Bundesbehörde.

§7.3 - Während der Besprechung wird ein Protokoll eines vorher bestimmten Protokollanten geführt.

§7.4 - Das Protokoll der Besprechung ist eigenständig bei Abwesenheit durchzulesen um über Neuerungen oder Änderungen informiert zu sein.

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Burniii

08.02.2020, 20:25

§8 - Hauptquartier

§8.1 - Zivilisten, die unerlaubt die Garage oder den internen Bereich des FIBs betreten, werden vorgewarnt und verwiesen.

§8.2 - Nach dem Tazer, als ersten Schritt, darf mit Vorwarnung die Schusswaffe verwendet werden.

§8.3 - Der Luftraum über dem Hauptquartier ist Sperrzone.


§9 - Undercover

§9.1 - Der Undercoverdienst ist nur Agents der Undercoverabteilung vorbehalten.

§9.2 - Der Undercoverdienst ist ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen.

§9.3 - Der Missbrauch der Undercover-Funktion zum eigenen Vorteil ist untersagt.

§9.4 - Im Undercoverdienst dürfen die dazu gehörenden Fahrzeuge benutzt werden. Es gibt eine Sondergenehmigung für die Nutzung von privaten KFZ´s, diese muss vom Leiter der Undercoverabteilung oder von der Direktion eingeholt werden und zählt nur für den aktuellen Einsatz.

§9.5 - Der Undercoverdienst ist nur zu zweit gestattet. Es besteht aus einem getarnten Agent und einer Einheit im Hintergrund, sofern ein Zugriff das Ziel ist. Informationsbeschaffung darf auch alleine durchgeführt werden, sofern es vorher im FUNK und beim Leiter der Undercoverabteilung angekündigt ist.

§9.6 - Ein Undercover-Einsatz ist nur dann zulässig, wenn die anderen Aufgabenfelder zu genüge abgedeckt sind.

§9.7 - Eine Verhaftung darf erst dann UC durchgeführt werden, wenn eine normale Einheit zur Übernahme verfügbar ist. Der getarnte Agent muss sich dann mit festnehmen lassen, um die Tarnung aufrecht zu halten!


§10 - Zivil

§10.1 - Im Zivildienst ist es gestattet, sich zivil anzuziehen und zivile Dienstfahrzeuge KFZ's zu nutzen, wichtig hierbei ist die Mitführung des Dienstausweises sowie einer Beamtenschutzweste (s. §10.11).

§10.2 - Es darf mit zivilen KFZ's nicht aktiv an einer Verfolgungsjagd "10-80" teilgenommen werden, jedoch darf das zu verfolgende Fahrzeug verfolgt werden, um im Funk Ortsangaben durchzugeben, sofern das Fahrzeug schneller als die Dienstfahrzeuge der Behörde ist.

§10.3 - Im Zivildienst darf aktiv an der Strafverfolgung teilgenommen werden, sofern es der Ermittlung dient.

§10.4 - Der Zivildienst ist nur Agents ab dem Rang "Senior Special Agent" (Rang 5) gestattet, außer es gibt eine Sondergenehmigung von der Direktion.

§10.5 - Der Zivildienst ist ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen.

§10.6 - Der Missbrauch der Zivil-Funktion zum eigenen Vorteil ist untersagt.

§10.7 - Der Zivildienst ist erst gestattet, wenn die anderen Aufgabenfelder zu genüge abgedeckt sind.

§10.8 - Es darf erst im Zivildienst ermittelt werden, wenn eine reguläre Einheit vom FIB oder dem LSPD im Dienst ist.

§10.9 - Es dürfen maximal 6 Agents gleichzeitig im Zivildienst agieren.

§10.10 - Zum Abtransport eines Tatverdächtigen muss ein Dienstfahrzeug des FIB oder LSPD genutzt werden.

§10.11 - Beamte im Zivildienst müssen sich während einer Schießerei an einem Großeinsatz durch eine FIB Weste klar kennzeichnen.

§10.11 - Das Verwenden von privaten Fahrzeugen ist verboten.

§10.12 - Das Tragen einer Maske ist nur dann gestattet, wenn diese auch schlicht ist (z.B. Shirtkopftuch) und von der Direktion genehmigt wurde oder zu Ermittlungszwecken in der Korruptionsabteilung dient.


§11 - Camper/Grundstücke/Schadstoffmessgerät

§11.1 - Fremde Grundstücke dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage betreten werden.

§11.2 - Der Einsatz des Schadstoffmessgerätes ist zu jeder Zeit gestattet und bedarf keinem Anfangsverdacht.

§11.3 - Es sollte so gut wie möglich ermittelt werden, welcher Camper im Umkreis aktiv ist, damit keine Grundstücke unberechtigterweise betreten werden. Dennoch besteht bei allen Campern im Umkreis des ermittelten Schadstoffes ein grundsätzlicher Anfangsverdacht, der zum Betreten des Grundstückes sowie dem Aufbrechen des Campers legitimiert.

§11.4 - Im Falle eines positiven Drogenfundes an einer Person innerhalb des Campers, dürfen alle Personen und Fahrzeuge, die sich auf dem Grundstück befinden gemäß des Anfangsverdachtes durchsucht werden. Personen und Fahrzeuge außerhalb des Grundstückes können im Einzelfall ebenfalls unter Beachtung des Anfangsverdachtes durchsucht werden, hierzu bedarf es im Zweifel die Einverständnis der Direktion. Für eine unrechtmäßige Durchsuchung außenstehender Personen und Fahrzeuge, welche ohne Genehmigung seitens der Direktion durchgeführt wurde, haftet die jeweilige Einsatzleitung.


§12 - Korruption

§12.1 - Jegliches korrupte Verhalten wird mit absoluter Härte bestraft und führt zur sofortigen fristlosen Kündigung.

§12.2 - Das Ausüben von Straftaten als Beamter, ob außer Dienst oder im Dienst, wird mit dem schweren Dienstvergehen geahndet.


§13 - Ortungen
§13.1 - Eine Ortung dient dazu, um einen verurteilten Straftäter ausfindig zu machen.

§13.2 - Eine Ortung, die nicht aus dienstlichen Anlässen durchgeführt wurde, fällt unter den §12 Korruption.

§13.3 - Die erweiterte Ortungsfunktion darf nicht dazu genutzt werden, um Personen zu identifizieren. Folgendes Beispiel ist nicht legitim: "Du wurdest am Juwelier geortet als dieser ausgeraubt wurde und deshalb wirst du nun verurteilt."


§14 - Dienstausrüstung und Fahrzeugbeladung

§14.1 - Jeder Agent muss selbständig sicherstellen, dass er zum Dienstantritt und während des Dienstes immer ein Smartphone, ein Funkgerät, ein Laptop, ein Rammbock, ein Schadstoffmessgerät, ca 10 Verbandskästen, ca 10 Reparaturkits, ein Strommessgerät sowie die grundlegende Waffenausstattung mit sich führt.

Die grundlegende Waffenausstattung sieht wie folgt aus:

- Tazer

- Pistole

- Primärwaffe (BullpupRifle oder AdvancedRifle oder PDW)

- SMG (Gummigeschosse)

- Signalfackel

- mind. 3 Westen (im Einsatz mind. 5 Westen)

Die Notfallsanitäter genießen eine Sonderstellung und müssen sich aufgrund der Medizinkoffer nicht zu 100% an die Regelung halten. Trotzdem appellieren wir an die maximal mögliche Einhaltung.

§14.2 - Vor Fahrtantritt und auch nach Ende der Nutzung eines Dienstfahrzeugs ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß beladen ist. Eventuelle beschlagnahmte Beweismittel sind in die Asservatenkammer zu überführen. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass das Dienstfahrzeug möglichst voll getankt sein sollte. Ist dies nicht der Fall sein, so ist für die ordnungsgemäße Beladung zu sorgen.

§14.8 - Es dürfen nur Dienstwaffen ausgerüstet werden, die im Waffenschrank des FIBs zum Kauf zu Verfügung stehen.

§14.9 - Es dürfen nur Waffen verwendet werden, die dem eigenen Rang (gemäß dem Waffenschrank / Defcon) entsprechen.

$14.10 - Dienstwaffen und Dienstmunition dürfen nicht an andere staatliche Behörde weitergegeben werden.

§14.11 - Dienstwaffen sowie Munition sind im Regelfall nicht in privaten Fahrzeugen, Häusern oder Lagern zu lagern. Ausnahmen müssen bei der Direktion eingeholt werden.

§14.12 - Das Verwenden des Einsatzkleidungs-Kits ist nicht dazu gedacht, um sich dadurch einen zeitlichen Vorteil im Anziehen einer Weste zu verschaffen.

§14.13 - Bevor das eigene Dienstfahrzeug eingeparkt wird bzw. in der Tiefgarage abgestellt wird, ist sicherzustellen, dass es zu mindestens 50 % betankt ist.


§15 - Aktenklärungen

§15.1 - Ein Tatverdächtiger, dessen Akte aus bestimmten Gründen in Klärung gesetzt wird, muss einmal bei Antreffen und Benennung der Aktenklärung der jeweiligen Person durchsucht werden, damit der Tatverdächtige nicht die Möglichkeit hat, sich durch eine Aktenklärung einer Durchsuchung zu entziehen.

§15.2 - Die Dauer der Aktenklärung sollte verhältnismäßig gewählt werden und sollte nicht 24 bis 36 Stunden überschreiten. Hier gilt, lieber mehrmals eine Aktenklärung verlängern, als diese zu lange auf Klärung zu setzen.

§15.3 - Wenn ein Tatverdächtiger angibt, dass beschlagnahmte Gegenstände in seinem Haus einer anderen Person gehören, die nicht während der eigentlichen Strafverfolgung gegen den Besitzer anwesend sind, wird die Akte nicht in Klärung gesetzt und der Besitzer tritt in Haftung für die begangenen Straftaten.

§15.4 - In Ausnahmefällen bzw. in außergewöhnlichen Konstellationen sollte die Direktion hinzugezogen werden, damit bestimmte Regularien für den jeweiligen Fall außer Kraft gesetzt werden können.

§15.5 - Sollte der Fall eintreten, dass einem Beamten Straftaten vorgeworfen werden sollten, so ist die Korruptionsabteilung hinzuzuziehen und die Punkte aus §15.1 bis §15.3 finden keine Anwendung.

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Frohning

04.03.2020, 20:49

V E R Ä N D E R T (Dienstvorschriften) - 04.03.2020


§1.10 - Der Code 31 (Drohne/Streaming) ist während der regulären Dienstzeit uneingeschränkt gestattet. Während Undercovereinsätzen, Prüfungen, Einsatzvorbesprechungen, jeglicher Art von Besprechung sowie grundsätzlich in jedem FIB Gebäude/Tiefgarage muss der Code 31 allerdings stumm geschaltet werden. Ausnahmen sind hierbei möglich. Weitere Informationen findet ihr hier.



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Frohning

07.04.2020, 19:39

V E R Ä N D E R T (Dienstvorschriften) - 07.04.2020


§10.11 - Das Verwenden von privaten Supersportwagen ist verboten.

§10.12 - Das Tragen einer Maske ist nur dann gestattet, wenn diese auch schlicht ist (z.B. Shirtkopftuch)

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Frohning

14.04.2020, 16:51

V E R Ä N D E R T (Dienstvorschriften) - 14.04.2020



§10.2 - Es darf mit zivilen KFZ's nicht aktiv an einer Verfolgungsjagd "10-80" teilgenommen werden, jedoch darf das zu verfolgende Fahrzeug verfolgt werden, um im Funk Ortsangaben durchzugeben, sofern das Fahrzeug schneller als die Dienstfahrzeuge der Behörde ist.


§10.11 - Das Verwenden von privaten Fahrzeugen ist verboten.


§10.12 - Das Tragen einer Maske ist nur dann gestattet, wenn diese auch schlicht ist (z.B. Shirtkopftuch) und von der Direktion genehmigt wurde oder zu Ermittlungszwecken in der Korruptionsabteilung dient.

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Burniii

03.05.2020, 03:42

V E R Ä N D E R T (Dienstvorschriften) - 03.05.2020



§14 - Dienstausrüstung und Fahrzeugbeladung


- mind. 3 Westen (im Einsatz mind. 5 Westen)

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Burniii

08.05.2020, 03:27

H I N Z U G E F Ü G T (Dienstvorschriften) - 08.05.2020 (Nachtrag aus dem Protokoll vom 11.04.2020)



§1 - Grundlegende Dinge


§1.18 - Ab dem Rang Senior Special Agent (5+) ist es erlaubt alleine auf Streife zu gehen (Ausnahme: Zivildienst, Korruptionsabteilung). Es ist allerdings erwünscht andere Agents mitzunehmen.

Burniii

09.05.2020, 18:33

H I N Z U G E F Ü G T (Dienstvorschriften) - 09.05.2020


§1 - Grundlegende Dinge


§1.19 - Streifen mit anderen exekutiven Behörden wie LSPD, LSSD und Army sind grundsätzlich erlaubt. Hierzu gilt allerdings folgende Reglementierung.

Öffentliche Aufgaben sind in Zusammenarbeit mit diesen Behörden erlaubt. Interne Aufgaben sind mit diesen Behörden verboten.

Öffentliche Aufgaben: High-Wanted Jagd, 10-80, 11-90, 11-99, Razzien

Interne Aufgaben: Strommessungen / Hausdurchsuchungen, Labore (Informationsbeschaffung), Dealertipps(Informationsbeschaffung), Abteilungsarbeit

Solltet Ihr in Internen Aufgaben Unterstützung benötigen, dürfen wie gewohnt Einheiten sämtlicher Behörden hinzugezogen werden.