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Justin Klacksen
23.03.2020, 18:35

§1 Umgangston
- Das Department of Public Order and Safety ist eine Staatsfraktion, daher gilt es für jeden Bediensteten stets einen netten Umgangston mit den Mitmenschen und dem Kollegium zu pflegen.
§2 Waffen
- Die Dienstwaffen dürfen nur zur Selbstverteidigung genutzt werden.
- Es ist untersagt im Dienst eine private Waffe mit sich zu führen.
§3 Befehlshierarchie:
- Jeder Beamte hat sich an die Anweisungen der Leitstelle und der Direktion zu halten!
- Jeder Beamte hat im Rahmen seines rangabhängigen Zuständigkeitsbereiches zu handeln.
§4 Praktikanten:
- Praktikanten (Rang 0) dürfen nur in Begleitung eines ranghöheren Kollegen fahren.
- Praktikanten müssen immer von einem Gesellen oder höher mitgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn alle Gesellen (Rang 4+) schon einen Praktikanten dabei haben oder wenn kein Geselle oder höher im Dienst ist.
- Praktikanten können nach bestandener Prüfung 1 sofort befördert werden (vorgezogene wöchentliche Beförderung). Ausschließlich diese Beförderung kann auch von der Abteilungsleitung durchgeführt werden.Die Mitnahme unserer Praktikanten gehört zu den Pflichtaufgaben aller Beamten. Dazu teilt die Leitstelle Mitfahrgelegenheiten zu. Hierzu werden notfalls Einheiten aufgeteilt.
§5 Funk und Hotline
- Der interne Funk darf erst nach erfolgreicher Einweisung durch einen Ausbilder ab Rang 0 aktiv ("sprechen") genutzt werden.
- Die Hotline darf erst nach erfolgreicher Einweisung durch einen Ausbilder ab Rang 1 besetzt werden.
§6 Warnlicht
- Das gelbe Warnlicht wird bei Erreichen des Einsatz-Ortes eingeschaltet um dem nachfolgenden Verkehr zu signalisieren, dass eine Gefahrenstelle folgt. Gleiches gilt auch beim Abschleppvorgang. Ansonsten sollte das Gelblicht stets ausgeschaltet werden.
§7 Fuhrparkverwaltung
- Vor jedem Benutzen ist das Fahrzeug in sowohl in das Leitstellenblatt als auch in der Fuhrparkverwaltung einzutragen.
- Der Inhalt und Tankfüllstand ist vor Fahrtantritt und nach Fahrtbeendigung zu überprüfen.
§8 Nebenaktivitäten:
- Es ist untersagt als Mitarbeiter Illegale Aktivitäten zu betreiben.
- Des Weiteren ist es strengstens verboten in dem Dienst unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu stehen.
- Alle nicht ausdrücklich erlaubten Tätigkeiten sind im Dienst nicht gestattet.
- Es ist erlaubt im Rahmen des Dienstes, Mechaniker Tätigkeiten an Fahrzeugen auszuführen. (Dies gilt nicht für Häuser!)
- Es ist erlaubt in einem gewissen Rahmen Werbung zu schalten. Die Direktion behält sich vor diese Regelung wieder abzuschaffen, wenn dadurch die Arbeit vernachlässigt wird.
- Das Vermieten von Fahrzeuge und Häusern ist im Dienst erlaubt, insofern der Regeldienst nicht vernachlässigt wird!
§9 Abschließen der Fahrzeuge
- Sämtlich Fahrzeuge müssen nach dem Ein- und Aussteigen stets verschlossen werden, um Diebstahl entgegenzuwirken.
§10 Abschleppen
- Es dürfen nur Fahrzeuge abgeschleppt werde die eindeutig gegen die STVO verstoßen.
- Sollte man ein richtig abgestellten Fahrzeug dennoch abschleppen hat dies eine Sanktion zur Folge.
- Während der Fahrt ist besondere Vorsichtige geboten um Unfälle zu vermeiden.
- Bevor ein Fahrzeug abgeschleppt wird, muss zwingend ein Foto vom parkenden Auto gemacht werden. Danach muss dieses innerhalb von einer Stunde in unsere Datenbank eingetragen werden.
- Fahrzeuge die auf einer Parkfläche stehen (auch wenn um 90° versetzt) werden nicht abgeschleppt!
- Vor jedem Abschleppvorgang sind grundsätzlich 5 Minuten Zeit zu gewähren.
- Nummer 6 gilt in folgenden fällen nicht:
- Dispatch von Behörden;
- Dispatch von Zivilisten, welcher schon länger als 5 min aktiv ist;
- das Fahrzeug wurde bereits vorher vom Beamten gesehen
- das Fahrzeug wurde vorsätzlich vor euren Augen falsch geparkt (hier Wartezeit 2 min)
§11 Besprechungen:
- Es findet jeden Montagabend um 20 Uhr eine Dienstbesprechung statt. Bei dieser gilt für jeden Beamten Anwesenheitspflicht.
§12 Dienstpflicht
- Es gibt keine direkte Dienstpflicht.
- Ein Arbeitsnachweis von 10 abgeschleppten Fahrzeugen pro Woche ist allerdings vorzuweisen.
- Für Praktikanten gilt der Arbeitsnachweis bereits nach 5 Fahrzeugen/Woche als erbracht.
- Bei Nichterfüllung dieser Quote wird eine Sanktion ausgesprochen.
- Für eine Beförderung sollte eine Quote von 20 oder mehr vorliegen.
§13 Unfallstellenabsicherung:
- Bei Ankunft am Unfallort ist zuerst auf Eigensicherheit zu achten.
§14 Abmahnungen
- Es werden insgesamt 3 Abmahnungen ausgesprochen. Bei der dritten droht eine Kündigung.
- Bei kleinen Delikten wird 1 Ermahnung ausgesprochen.
- 3 Ermahnungen sind 1 Abmahnung gleichzusetzen.
- Aller 30 Tage, in denen keine Ermahnung oder Abmahnung hinzugekommen ist, verfällt 1 Ermahnung.
- Eine Abmahnung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen, nach diesen 60 Tagen verfällt die Abmahnung
§15 Absperrungen
- Absperrungen sollten so aufgestellt werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
- Absperrungen sollten einen gewissen Abstand vom KFZ haben.
- Außerhalb der Kurve wird mindestens eine Absperrungen platziert, damit Verkehrsteilnehmer früher gewarnt werden können.
- Absperrungen müssen nach dem benutzen wieder eingesammelt werden!
- Absperrungen dürfen nicht an dritte oder anderen Leute verkauft/verschenkt werden!
- Absperrungen werden auch nicht für externe Events genutzt! Es erfolgt eine Absprache mit der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit oder Direktion.
§16 Inaktivität
- Inaktivität ohne Abmeldung von mehr als 7 Tagen wird mit einer Degradierung und einer Abmahnung sanktioniert. Bei einer Inaktivität von 14 Tagen ohne Abmeldung und nicht erfolgter Quote erfolgt die Kündigung.
- Inaktivitätsmeldungen können maximal für einen Zeitraum von 30 Tagen vorgenommen werden.
- Eine erneute oder längere Inaktivitätsmeldung bedarf einer Genehmigung ab Rang 11.
§17 Regelverstöße und Sanktionen
- Es gilt der Sanktionskatalog des Department of Public Order and Safety. Dieser ermöglicht die gleichmäßige Ahndung der begangenen Regelverstöße.
- Sollte ein Beamter auf Rang 1 eine Degradierung erhalten, erfolgt automatisch die Entlassung.
§18 Sonderregelungen für Fahrzeuge
- Der Brickade (Service-Truck) darf ausschließlich mit Genehmigung der Direktion für Veranstaltungen ausgeparkt und genutzt werden. Die Nutzung zu Ausbildungszwecken bedarf keiner gesonderten Genehmigung.
- Die Leitstelle oder Rang 10+ ist befugt im falle einer größeren Überführung (ab 5 Fahrzeugen), ein Auszubildenden (Rang 1-3) auf einen Großen TowTruck zu setzten.
- Das besetzten eines Service Fahrzeuges ist erst ab 3 Aktiven TowTrucks gestattet.
§19a Leitstellen-Einweisung
- Ab Rang 4 (Geselle) darf die Leitstelle besetzt werden, sofern eine Einweisung durch einen Ausbilder stattgefunden hat.
§19b Leitstellen- und Hotline-Betrieb
- Ist kein diensthabener Beamter mit Leitstellenbefähigung anwesend, wird nur die Hotline besetzt. Hotline-Aufträge werden intern im Funk abgesprochen.
- Die Leitstelle muss immer besetzt werden. Dies gilt bereits bei Dienstantritt eines befugten Beamten.
- Ist die Leitstelle besetzt, übernimmt diese den Funk und die Hotline..
- Die Nutzung des dazugehörigen Dienstblattes ist immerverpflichtend.
- Die Leitstelle übernimmt einen normalen Dienst mit einer Bodeneinheit oder einem Service Fahrzeug.
- Die Fahrzeug- und Einsatzgebiets-Wahl soll bei Dienstantritt mit der Leitstelle abgesprochen werden.
- Service-Anfragen werden je nach Leitstellenstatus von der Leitstelle den diensthabenen Beamten zugeteilt.
- Die Leitstelle ist dazu verpflichtet, den Kunden zu Informieren, das der Dispatch den dieser gesendet hat, aus Personaltechnischen Gründen nicht bearbeitet werden kann oder sie viel Zeit mitbringen muss.
- Der reibungslose Funkbetrieb ist jederzeit zu gewährleisten.
- Eine Weitergabe der Daten aus dem Dienstblatt der Leitstelle ist untersagt. Davon ausgenommen sind Informationen, die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sind.
- Die Leitstelle hat die Weisungsbefugnis über die sich im Dienst befindenden Beamteninnen und Beamten, welche sich im Leistellenblatt in den Einsatzgebieten eingetragen haben.
§20 Livestreaming
Livestreamen im DPOS ist erlaubt, sofern folgende Punkte eingehalten werden:
- Besprechungen, Prüfungs- und Modulinhalte dürfen nicht mit Ton gezeigt werden.
- Im Leitstellen-System ist unter "Notiz" oder an anderer geeigneter Stelle der Vermerk "LIVE" einzutragen.
- In den TeamSpeak-Channels ist der Stream zu muten. Ausnahme: Lobby mit Zusatz [LIVE].
§21 Kündigung
- Eine Kündigung kann schriftlich eingereicht werden, bedarf aber zur Abwicklung der Formalitäten eines persönlichen Gesprächs mit Rang 10 oder höher, um wirksam zu werden.
§ 22 Arbeitskleidung
- Im Dienst muss man als DPOS-Beamter erkennbar sein. Dazu ist das Tragen von mindestens der Weste oder Arbeitshose in Kombination mit angemesser Kleidung Pflicht.
- Rang 8+ darf in begründeten Ausnahmefällen (zu Verwaltungsterminen, Bewerbungsgesprächen etc.) auch Business-Kleidung tragen.
- Privat ist das Tragen von Arbeitskleidung verboten.
§23 Beschwerdekette:
- Sollte es zwischen Teammitglieder kleinere Unstimmigkeiten geben, muss zuerst ein Gespräch miteinander geführt werden.
- Sollte das Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird die Personalabteilung zur Klärung eingeschaltet.
- Beschwerden die entgegen Nummer 2 ohne vorheriges Gespräch eingereicht werden, werden abgewiesen und es erfolgt eine Sanktion wegen Nichteinhalten der Beschwerdekette
§24 Erreichbarkeit Rang 10 oder höher:
- Die Direktion sowie die Leitung, haben die Befugnis dauerhaft im Dienst zu sein, müssen jedoch durchgehend für ihre Mitarbeiter erreichbar sein.
- Im Dienst dürfen nur Fahrzeuge des Department of Public Order and Safety benutzt werden.
- Sollte der gewünschte Ansprechpartner, Rang 10 oder höher mal nicht im Dienst sein, so sollte dieser nur im dringenden Notfall angerufen werden.
ChrisMendez
25.01.2021, 21:53
Changelog
§23 Beschwerdekette:
- Bei welchen Vergehen es vorher notwendig ist, mit der betroffenen Person zu sprechen ist dem Sanktionskatalog (farbige Markierungen siehe Legende) zu entnehmen.
