19.05.2020, 01:50
Betreff: Beschwerde wegen eines Abschleppvorgangs
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits im Betreff erwähnt, möchte ich hiermit eine Beschwerde einreichen.
Am Abend des 18.05.2020 wurden zwei GBurritos2 von mir abgeschleppt die in den Augen einer Ihrer Mitarbeiter falsch abgestellt wurden.
Einer dieser zwei Burritos war ggf. berechtigt, da dieser nicht angemeldet war. Dennoch befand sich in dem neu gekauften Burrito ein Kaufvertrag. Um diesen geht es aber
in dieser Beschwerde nicht. Der zweite Burrito wurde ebenfalls abgeschleppt, obwohl dieser angemeldet war und StVO Konform geparkt wurde.
Im folgenden Bild zeige ich Ihnen, wie ich meinen Burrito geparkt habe:
Wie mein Burrito geparkt war
Das Problem an der Sache ist, dass alle Fahrzeuge die dort am Bordstein geparkt stehen falsch parken, während ich die einzige war, die richtig geparkt hat, da ich auf der eingezeichneten Parkfläche stehe! Aus diesem Grund wurde ich zu Unrecht abgeschleppt.
In den Nachfolgenden Bildern sehen Sie nochmals deutlich die eingezeichneten Parkflächen am Straßenrand!
Parkflächen
Bitte überprüfen Sie den Sachverhalt! Ich bitte um Entschädigung!
Mit freundlichen Grüßen
Nina Grey
Telefon: 72456
19.05.2020, 13:11
Sehr geehrte Frau Grey,
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts teilen ich Ihnen mit Erhalt dieses Schreibens mit, dass Ihr Einspruch gegen den Abschleppvorgang ABGELEHNT ist.
Hierbei handelte es sich um ein Fahrzeug, welches nach §14 (2) der STRASSENVERKEHRSORDNUNG VON LOS SANTOS unangemeldet abgestellt worden ist.Da sich der Besitzer nicht in der Nähe des Fahrzeuges befand, verliert der Kaufvertrag im Kofferraum für diesen Moment seine Gültigkeit und darf dementsprechend abgeschleppt werden...
STVO
§14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§14 (2) Zulassung eines Fahrzeuges zum Verkehr wird unter den folgenden Nummer definiert:
Nr. 02 Jedoch wenn ein Fahrzeug unangemeldet auf einer öffentlichen Straße steht, ohne Besitzer in der Nähe, sich aber der Kaufvertrag im Kofferraum befindet, verliert dieser seine Gültigkeit (für diesen Moment) und darf dann abgeschleppt werden.
Beweisfoto
Für den Fall, dass noch weitere Fragen auftreten sollten, können sie unsere Mitarbeiter jederzeit kontaktieren.
Ich wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Eddy Nachtigall
Mitarbeiter PR-Abteilung
Department of Public Order and Safety
19.05.2020, 13:38
Wie bereits erwähnt geht es um ZWEI BURRITOS! Einer der beiden war nicht angemeldet aber es geht um den ANGEMELDETEN! Bitte nochmal lesen. Danke
19.05.2020, 13:39
Der hintere war nicht angemeldet, der vordere war angemeldet und wurde dennoch abgeschleppt!
