19.05.2020, 13:54
Betreff: Beschwerde wegen eines Abschleppvorgangs
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie telefonisch besprochen schreibe ich eine weitere BEschwerde.
Am Abend des 18.05.2020 wurde der Burrito mit der Seriennummer 695-274( müsste dieser gewesen sein) zu unrecht abgeschleppt, da sich dieser angemeldet und ordnungsgemäß geparkt auf einer eingezeichneten Parkfläche befand. Die dazugehörigen Bilder finden Sie in meiner vorherigen Beschwerde. Ich bitte um Überprüfung des Sachverhalts und dementsprechende Entschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Grey
72456
19.05.2020, 14:31
Sehr geehrte Frau Grey,
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts teile ich Ihnen mit Erhalt dieses Schreibens mit, dass Ihr Einspruch gegen den Abschleppvorgang ABGELEHNT ist.
Hierbei handelte es sich um ein Fahrzeug, welches nach §14 (2) der STRASSENVERKEHRSORDNUNG VON LOS SANTOS unangemeldet abgestellt worden ist. Das Fahrzeug war auf öffentlich zugängliche eingezeichnete Parkfläche gesetzt, obwohl sie nicht verkehr zugelassen war.(unangemeldet)
STVO
§14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§14 (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag vom Department of Public Order and Safety (DPOS) oder dem Department Motors Vehicles (DMV ) erteilt. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und der Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung (Anmeldeschein).
Beweisfoto
Für den Fall, dass noch weitere Fragen auftreten sollten, können sie unsere Mitarbeiter jederzeit kontaktieren.
Ich wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Eddy Nachtigall
Mitarbeiter PR-Abteilung
Department of Public Order and Safety
19.05.2020, 14:35
ES war doch angeneldet!
