LSMC-Regelwerk

von Paul_Kruse 19.11.2020 0 Antworten 5868 Aufrufe
Angepinnt Geschlossen
Paul_Kruse

19.11.2020, 20:26

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+++ LSMC internes Regelwerk +++



§1 Allgemeine Regeln und Verhaltensvorschriften

  • Ein Mediziner hat sich jederzeit höflich und hilfsbereit gegenüber jedem Bürger zu verhalten. Dabei nimmt dieser die Rolle einer Vorbildfunktion ein.
  • Jeder Mitarbeiter hat sich über jegliche Änderungen und Regelungen in der Forums Applikation zu informieren.
  • Mit dem Beitritt ins LSMC verpflichtet man sich, über interne Informationen und Vorgänge Stillschweigen zu bewahren.
  • Im Dienst dürfen nur Waffen getragen werden, welche man aus unserem Lager (Armorypunkt) entnehmen kann.
  • Der Dienst darf nicht im berauschten Zustand erfolgen.
  • Im Dienst dürfen keine Straftaten begangen werden.
  • Ein Mediziner darf nur außer Dienst Nebenjobs ausführen, diese müssen legal sein.
  • Bewerbungen bei einer anderen Fraktion sind nur nach Absprache mit der LSMC-Leitung erlaubt.
  • Es besteht eine Meldepflicht von persönlichen Daten, das heißt, dass bei einer Namensänderung (Forum und/oder auf der Insel) sowie einer Änderung der Telefonnummer, direkt die Leitung darüber informiert werden muss.
  • Im öffentlichen Bereich des LSMC-Forums darf nur die Leitung des LSMC Beiträge und Kommentare verfassen. Ausgenommen ist ein "Lob-Thread”.



§1.2 Dienstzeit / Dienst Aktivitäten

  • Alle Mediziner - außer die Lehrlinge - sind dazu verpflichtet, bei Backup-Anforderungen innerhalb von fünf Minuten in den Dienst zu gehen. Abweichungen bis zu zehn Minuten sind nach Rücksprache mit dem jeweils Ranghöchsten möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Eine generelle Diensttauglichkeit ist sicherzustellen. Wenn eine Freistellung oder ein aktiver Urlaub für den jeweiligen Mitarbeiter besteht, ist die Backup-Pflicht für diesen außer Kraft gesetzt.
  • Wenn man keine Freistellung oder Urlaub hat, muss man sich, wenn man außer Dienst geht bzw. ist, im Dienstblatt auf Bereitschaft eintragen. Lehrlinge sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Jeder Mitarbeiter hat sich zum Dienstantritt mitsamt der Fahrzeugnummer im Dienstblatt einzutragen und zum Dienstende aus dem Dienstblatt auszutragen.
  • Man darf jederzeit alleine fahren, wenn man die Solo-Freigabe besitzt.
  • Erst mit Rang drei ist man dazu befähigt, einen Praktikanten mitzunehmen.
  • Mitarbeiter des LSMC sind nicht von polizeilichen Maßnahmen ausgeschlossen, das heißt, dass das LSPD, die Army sowie das FIB jederzeit Mediziner kontrollieren dürfen. Durchsuchungen ohne konkreten Verdacht können in Absprache mit der Leitung ebenfalls durchgeführt werden.



§1.3 Urlaub und Freistellungen

  • Freistellungen können nur bei Mitgliedern ab Rang neun beantragt werden.
  • Jedes LSMC-Mitglied kann sich pro Woche dreimal, für insgesamt neun Stunden freistellen lassen.
  • Zeitgleich sind maximal fünf Freistellungen möglich. Die Leitung behält sich das Recht vor, weitere Freistellungen auszusprechen.
    • In dem Fall, dass ein Mitglied seine Freistellung nach dreißig Minuten immer noch nicht angetreten hat, wird diese entfernt.
  • Ein Urlaub kann nicht rückwirkend eingetragen werden.
  • Urlaub, welcher länger als 21 Tage andauert, muss mit der Leitung abgesprochen werden.



§1.4 Funk Verhalten

  • Im Funk sind nur wichtige Dinge durchzugeben, hierbei muss die Funkdisziplin eingehalten werden.
  • Der Funk darf nur im Dienst verwendet werden.
  • Jeder Mitarbeiter muss im Dienst auf der internen Frequenz erreichbar sein.



§2 Mitarbeiterbesprechung

  • Jeden Sonntag um 20 Uhr findet auf der Insel im Besprechungsraum des Ausbildungskrankenhauses eine Mitarbeiterbesprechung der gesamten Belegschaft des LSMC statt.
  • Die Leitung behält sich vor, bei Bedarf einen Sondertermin festzulegen.
  • Bei Abwesenheit muss im entsprechenden Forum eine Abmeldung erfolgen.
  • Eigene Themen / Ideen / Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht, müssen allerdings im dafür vorgesehenen Beitrag erwähnt werden oder einem Mitglied der Leitung mitgeteilt werden, wenn dies nicht öffentlich passieren soll.
  • Der Ausfall oder die Verschiebung einer Besprechung muss im Forum angekündigt werden.



§2.1 Beförderung / Degradierung / Sanktion

  • Beförderungen werden in der Regel während der Mitarbeiterbesprechung durchgeführt. Die Beförderung auf Rang eins stellt eine Ausnahme dar, diese wird direkt nach dem Bestehen des Einstellungstests mit Erhalt der Solo-Freigabe durchgeführt.
  • Eine Degradierung ist zeitlich uneingeschränkt und passiert nach eigenem Ermessen der Leitung des LSMC.
    • Die betroffene Person wird vor der Degradierung über diese und dessen Grund informiert. Sollte die Person innerhalb von sieben Tagen nicht erreichbar sein, wird die Degradierung ohne vorheriges Gespräch durchgeführt.
  • Disziplinarstrafen müssen innerhalb von sieben Tagen bezahlt werden. Sollte dieses nicht geschehen, verdoppelt sich die Strafe. Am vierzehnten Tag folgt die Entlassung, sofern das Geld nicht bezahlt wurde.



§3 Behandlung / Erstversorgung

  • Für den Mediziner sind alle Patienten gleich und werden gleichberechtigt behandelt.
  • Die Behandlung der Patienten erfolgt absteigend nach Schweregrad der Verletzung.
  • Das eigene Leben steht jederzeit und in jeder Situation an erster Stelle.
  • Bei extremer/ekelhafter Belästigung kann der Mediziner entscheiden, ob dieser die Behandlung abbricht.



§4 Fahrzeuge und Kleidung

  • Alle Gegenstände aus dem Lager (Armorypunkt) sowie den Dienstfahrzeugen sind Eigentum des LSMC und dürfen nicht für den privaten Gebrauch oder Verkauf genutzt werden. Des Weiteren dürfen sie nicht weitergegeben werden.
    • Ausnahme: Als Pflaster dürfen Verbandskästen nach den Regularien des LSMC weitergegeben werden.
  • Die Dienstkleidung darf nicht außerhalb des Dienstes oder als Privatkleidung getragen werden.
  • Die Dienstfahrzeuge müssen nach Gebrauch vollständig repariert, mit mindestens 75% Tankinhalt und vollständiger Beladung in der Garage eingeparkt werden, in welcher sie laut der Übersicht in der Fahrzeugregelung stehen müssen.
  • Dienstfahrzeuge dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden.
  • Die Nutzungsbefugnisse der Dienstkleidung und der Dienstfahrzeuge sind der Kleidungs- und Fahrzeugregelung zu entnehmen.



§5 Einsatzfahrt / Sonder- und Wegerecht

  • Blaulicht und Sondersignal dürfen nur während der Einsatzfahrt benutzt werden.
  • Während der Einsatzfahrt muss auf andere Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht genommen werden, vor allem an unübersichtlichen Kreuzungen.
  • Trotz der Sonder- und Wegerechte in der Einsatzfahrt, ist das Überfahren von Grünflächen sowie das Nutzen von Sprungschanzen als Abkürzung nicht gestattet.



§6 Prüfung / Fahrsicherheitstraining

  • Der Einstellungstest (EST) ist für jeden Mitarbeiter auf Rang null Pflicht.
  • Sofern der Einstellungstest nicht innerhalb von 14 Tagen absolviert wird, kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
  • Jeder Mitarbeiter ist für die rechtzeitige Prüfungsanmeldung selbstverantwortlich.
  • Die Fahrsicherheitstrainings sind verpflichtend. Erst mit dem Fahrsicherheitstraining darf das jeweilige Fahrzeug gefahren werden.
    • Ausnahme: Wenn ein Mitarbeiter des LSMC mit der jeweiligen Qualifikation im Fahrzeug sitzt, darf der Fahrer des Fahrzeuges dieses auch ohne Qualifikation führen.



Definitionen:

  • HQ: Das HQ ist das Krankenhaus eins.


Anmerkung:

Wenn innerhalb dieses Regelwerks die maskuline Form genannt wird, ist immer auch die feminine Form gemeint.

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