[KRITIK] Kritik an der Vorgehensweise des FIB im Zuge des Gobalen Durchsuchungsbefehls gegen die LCN
15.07.2020, 00:14
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich offiziell über die aktuelle Vorgehensweise des FIB im Zuge des Gobalen Durchsuchungsbefehls gegen die La Cosa Nostra beschweren.
Das aktuelle Vorgehen ist in mehrfacher Hinsicht übertrieben und unverhältnismäßig, sowie schadet es massiv den Zivilisten.
Der erste Vorfall bezieht sich auf eine Razzia, durchgeführt am 13.07.2020 auf dem Universitätsparkplatz.
Diese Razzia hat damit begonnen, dass der Parkplatz von Fahrzeugen mit Beamten den FIB, LSSD sowie LSPD umstellt wurde und einige weitere Fahrzeuge auf den Parkplatz gefahren kamen.
Aus diesen wurde über Lautsprecher direkte Gewalt in Form von Waffengebrauch angekündigt, sollten die anwesenden Personen nicht sofort ihre Hände erheben.
Anschließend wurden allen Personen Handschellen angebracht zur folgenden Identitätsüberprüfung.
Bis hierher kann ich das ganze noch einigermaßen nachvollziehen, da dies nach §2.5 Polizeidienstgesetz so zulässig wäre.
Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, weshalb Personen, welche als Zivilpersonen identifiziert wurden und nachweislich keinerlei Zugehörigkeit zur La Cosa Nostra hatten, im Anschluss weiterhin vor Ort in Handschellen festgehalten wurden.
Es wäre durchaus möglich und zumutbar gewesen diese im Anschluss an die Identitätsfeststellung frei zu lassen und temporär des Parkplatzes zu verweisen. Somit wären die Personen nicht in ihrer Freiheit eingeschränkt worden und es hätte sich vor Ort noch übersichtlicher für die Beamten gestaltet.
Sicherlich werden sie sich nun auf den §2.5 PDg "Um das eigene Leben des Polizeibeamten oder das Leben dritter zu wahren." berufen wollen. Jedoch sehe ich an dieser Stelle nur den Punkt "das eigene Leben des Polizeibeamten zu wahren" erfüllt, denn die Zivilisten sind an dieser Stelle eher als Menschliche Schutzschilde platziert worden und damit unnötig weiterer Gefahr ausgesetzt worden.
Ebenso war der Umgangston einiger (nicht aller) Beamten, nicht gerade der freundlichste während dieser Maßnahme, gerade als sich die Betroffenen über das Vorgehen bei ihnen beschwert haben. Sie dürfen nicht vergessen das es sich immerhin um einen öffentlichen Parkplatz handelt und es sollte logisch sein, das nicht alle anwesenden Personen unter ihren Durchsuchungsbeschluss fallen.
Also nocheinmal als kurze Zusammenfassung an dieser Stelle: Das festhalten der Zivilisten vor Ort war sehr unverhältnismäßig, ein Platzverweis nach Identifikation wäre auch zur Sicherheit dieser der deutlich bessere Weg gewesen.
Der zweite Punkt ist die wiederholte Sperrung der Straße, die vor dem Anwesen der La Cosa Nostra vorbei führt.
Diese ist laut der Regierung ebenfalls vom FIB und nicht wie von Beamten vor Ort behauptet wurde, aufgrund von Bauarbeiten aufgestellt worden.
Es ist ja schön und gut das sie die La Cosa Nostra, während des Globalen Durchsuchungsbefehls in ihrem Handlungspielraum einschränken wollen, jedoch scheinen sie nicht beachtet zu haben, das in dieser Straße auch Zivilisten wohnen welche ebenfalls negativ von dieser Blockade betroffen sind.
Bitte beziehen sie doch einmal Stellung dazu wie man nun mit seinem Fahrzeug aus dem Bereich heraus kommen soll.
Sollen die Betroffen nun die Taxirechnungen sammeln und dem FIB zukommen lassen da sie nicht mehr auf ihr eigenes Fahrzeug zurückgreifen können?
Hier wurde meiner Meinung nach, nicht bis zu Ende gedacht und das ganze, erneut, zum Nachteil der Zivilisten ausgeführt.
Es kann einfach nicht sein, das immer wieder Zivilisten unter ihren Maßnahmen gegen die La Cosa Nostra leiden müssen, daher bitte ich darum ihre Vorgehensweisen genauer abzuwägen und dies in Zukunft zu vermeiden.
Mit Freundlichen Grüßen
John Sinclair
staatl.gepr. Anwalt
16.07.2020, 02:37
Sehr geehrter Herr Sinclair,
wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie scheinbar schlechte Erfahrungen mit unserer Behörde gemacht haben. Sehr gerne nehmen wir zu Ihren Aussagen Stellung:
Die oberste Priorität unserer Agents hat die Eigensicherung und der Schutz von Zivilisten vor möglichen Gefahren. In der von Ihnen beschriebenen Situation ist es gängige Praxis, dass bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahme, in diesem Fall handelte es sich um eine Razzia bei einer polizeibekannten kriminellen Gruppierung, die bereits durch schwere Straftaten, wie zum Beispiel der Mord an mehreren Beamten, straffällig geworden ist, alle anwesenden Personen, egal ob Zivilisten oder Mitglieder der Gruppierung, festgesetzt werden und in Handschellen verweilen, bis alle Beamten mit Ihren jeweiligen Diensthandlungen zum Abschluss gekommen sind, sodass eine mögliche Schießerei bereits präventiv durch das Festsetzen der Personen vermieden werden kann. Somit ist es in unseren Sinne - wie auch in Ihren -, dass es zu keiner Schießerei kommt und keine Personen unnötig verletzt werden. Daher bitten wir Sie um Verständnis, mehrere Minuten im gefesselten Zustand zu verweilen, bis sich die Maßnahme auflöst und keine Gefahr mehr von bestimmten Personen ausgeht.
Zu keinem Zeitpunkt wurden gefesselte Personen als menschliche Schutzschilde missbraucht und wir verurteilen ein solches Verhalten mit aller Härte. Bitte sehen Sie in Zukunft von solchen Äußerungen ab, ansonsten sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.
Zum zweiten Punkt muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Federal Investigation Bureau keine Straßen oder ähnliches auf permanente Art und Weise gesperrt hat und wir dergleiches auch nicht in Auftrag gegeben haben, sodass wir uns von den genannten Anschuldigungen distanzieren.
Sofern Sie mit dem Verhalten eines einzelnen Beamten nicht einverstanden sind und hierbei ein Fehlverhalten erkennen, bitte ich Sie, sich mit einem Mitglied der Korruptionsabteilung des Federal Investigation Bureaus in Verbindung zu setzen, indem Sie bei der Leitstelle des Los Sanatos Police Departments um ein Gespräch bitten und Ihr Anliegen zu Protokoll geben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Jacob Walter
Deputy Director
16.07.2020, 17:57
Sehr geehrter Herr Walter,
zuerst einmal möchte ich mich für die ausführliche Stellungnahme Ihrerseits bedanken.
Folgen möchte ich noch einmal darauf hinweisen das ich mich bei allen getätigten Äußerungen meinerseits, auf den „Art.5 GG, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit“ berufe. Es ist zu keiner Zeit meine Intuition gewesen, dem Ruf der Behörde zu schädigen.
Daher gehe ich auch kurz noch einmal auf den von Ihnen angemerkten Punkt, mit den „menschlichen Schutzschilden“ ein. Ich ziehe meine Aussage aus dem oben geschriebenen Brief zurück und formuliere es wie folgt neu: Vielen anwesenden Personen kam es vor, als würden sie als menschliche Schutzschilde missbraucht werden. Sie haben sich in der Situation sehr unsicher gefühlt, da sie nicht einmal in der Lage gewesen wären, sich im Falle eines Schusswechsels, in Deckung zu begeben.
Nun frage ich noch einmal, was in dieser Maßnahme dagegen spricht, Personen die eindeutig als Zivilisten festgestellt wurden, temporär des Platzes zu verweisen? Es würde sich vor Ort durch die kleinere Anzahl an Personen, ein viel übersichtlicheres Bild für die Beamten ergeben und die Gefahr das Zivilisten, während eines Schusswechsels, zu Schaden kommen könnten, geht gegen Null. Ich verstehe also nicht, inwiefern der Verbleib, mit auf dem Rücken gefesselten Händen, an Ort und Stelle nun sicherer für die Zivilisten sein sollte.
Laut ihrer Aussage hat das FIB keinerlei permanente Straßensperre aufgebaut bzw. in Auftrag geben.
Dies habe so auch nicht behauptet, sondern von einer wiederholten (bereits 2 mal) Sperrung gesprochen. Und diese Sperrung war scheinbar nicht etwa für eine Razzia, sondern wurde für einen Zeitraum von mehreren Stunden, dort ohne erkennbaren Sinn aufrechterhalten.
Diese Blockade soll laut meinen Informationen vom DPOS, auf Anweisung des FIB aufgebaut worden sein. Ich möchte erneut darauf hinweisen das ich diese Informationen aus dem Innenministerium habe, welche mir jedoch auch nicht den genauen Grund nennen konnten/wollten.
Ich persönlich musste daher, für über 5 Stunden auf das Taxi zurückgreifen, um Termine mit meinen Mandanten wahrnehmen zu können. Ich denke sie können sich vorstellen welch wirtschaftlichen Schaden ich dadurch hinnehmen musste. Und ich bin tatsächlich nur einer von vielen.
Um ihnen die Situation noch einmal zu verdeutlichen hier ein paar Fotos von der Situation vor Ort:
Uniparkplatz und Kreuzung Richtung Universität
Kreuzung Richtung Golfplatz und Einfahrt LCN Anwesen
Anhand der Bilder kann man erkennen das die Toreinfahrten zum Anwesen der LCN bereits komplett verbarrikadiert sind, wieso muss also auch die Straße gänzlich gesperrt werden?
Ich bitte in Zukunft von eben genau solcher Vorgehensweise abzusehen, andernfalls sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte zu prüfen und ggfs, einzuleiten in Bezug auf Art. 2 GG, Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung/Leben/Freiheit. Da die Freiheit der Bürger durch eben diese Maßnahme massiv eingeschränkt wird.
Mit Freundlichen Grüßen
John Sinclair
staatl.gepr. Anwalt
16.07.2020, 18:53
Sehr geehrter Herr Sinclair,
die Grenzen der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes finden wiederum Ihre Grenzen "[...] in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre [...]". Mit der überarbeiteten Formulierung sehen wir keinen weiteren strafrechtlichen Handlungsbedarf.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen nicht genauer erläutern werde, weshalb wir in solchen Situationen gemäß meiner oben genannten Erläuterungen verfahren. Hierzu lässt sich nur sagen, dass wir zu jeder Zeit die Verhältnismäßigkeit unserer Diensthandlungen reflektieren und zum Entschluss kommen, dass es den Zivilisten zumutbar ist, sich für eine temporäre Dauer nicht bewegen zu dürfen und dass dieses Verfahren ein niedrigeres Sicherheitsrisiko für unsere Beamten darstellt.
In Bezugnahme auf die Blockadenthematik: Das Federal Investigation Bureau hat keine (festen) Blockaden vor Ort aufgestellt, geschweige denn in Auftrag gegeben. Alle von uns aufgestellten Dienstutensilien haben wir nach dem Einsatz wieder abgebaut und mitgenommen.
Mit freundlichen Grüßen

Jacob Walter
Deputy Director
16.07.2020, 20:58
Sehr geehrter Herr Walter,
ich werde mich nun zunächst mit ihrem Statement zufriedengeben, auch wenn mich der Inhalt derzeit nicht wirklich zufriedenstellt.
Für mich ist der ganze Sachverhalt sehr schwammig und nicht richtig nachvollziehbar, ich denke dafür haben sie Verständnis.
Ich danke dennoch für ihre Zeit und Mühe, mir soweit Rede und Antwort zu stehen.
Desweiteren möchte ich noch anmerken, das ich vollsten Respekt für die Arbeit des Federal Investigation Bureau habe und meine
Intention des ganzen, hauptsächlich auf der Interessenwahrung der Clienten basiert, die mich darauf angesprochen und darum haben.
Ich verbleibe erneut Mit freundlichen Grüßen und wünsche noch einen schönen Tag.
John Sinclair
staatl.gepr. Anwalt
