[Beschwerde - In Bearbeitung] Beschwerde über die mangelhafte Bearbeitung einer Anzeige gegen einen Agent

von John_Sinclair 27.07.2020 1 Antworten 435 Aufrufe
John_Sinclair

27.07.2020, 16:25

Sehr geehrte Damen und Herren,


leider musste ich feststellen das die Korruptionsabteilung, ihren Job wenn es um die eigene Behörde geht, scheinbar nicht allzu ernst zu nehmen scheint.

Konkret geht es dabei um die Bearbeitung einer Anzeige, gegen einen Agent aus ihrer Behörde.

Dieser hat vor mehreren Zeugen, einen Mandanten von mir, der sich mit auf dem Rücken fixierten Händen vor ihm befunden hat, mehrfach ins Gesicht geschlagen.

Wir sind also zunächst den vorgeschriebenen Weg gegangen und haben bei der zuständigen Abteilung des Federal Investigation Bureau eine Anzeige gegen diesen Agent zu Protokoll gegeben.

Der Tatvorwurf lautete:

§3 Abs.11 Vorsätzliche Körperverletzung

§5 Abs.16 Schweres Dienstvergehen


Nach ca 2 Wochen Zeit der "Ermittlungen", haben wir den Status abfragen wollen.

Wir haben also den Leitstellenbeamten im Police Department darum gebeten Kontakt herzustellen, was dieser auch Tat.

Zuerst hieß es das gleich Beamten kommen würden. Kurz darauf hieß es, das die Beamten einen wichtigen Einsatz hätten aber er uns die Information zukommen lassen solle, das die Beschwerde abgelehnt wurde.


Ich war, genau wie mein Mandant, sehr verwundert das die Beschwerde abgelehnt wurde, denn zu diesem Zeitpunkt wusste ich bereits das niemand von den genannten Zeugen zu dem Sachverhalt befragt wurde.

Somit bat ich den Leitestellenbeamten darum, zu hinterfragen aus welchem Grund die Beschwerde abgelehnt wurde.

Dies wurde mir wie folgt beantwortet: "Die Dame am Telefon sagt, die Beschwerde ist abgelehnt und die Gründe gehen sie nichts an. Der Fall ist damit abgeschlossen."

Aufgrund dessen,das kein einzige Zeuge befragt wurde, kann und will mein Mandant sich nicht mit diesem mangelhaften Ergebnis zufrieden geben, immerhin hat er körperlichen Schaden davon getragen und weder Erstversorgung noch Ärtzliche Behandlung bekommen.

Ich bat also den Leitstellenbeamten darum jemand mit höherem Rang beim FIB zu sprechen, um mich über diese Bearbeitung zu beschweren, dies wurde mir folgend beantwortet: "Die Dame ist Rang 10 und sie sagt der Fall ist abgeschlossen, ich kann ihnen da leider nicht weiter helfen."


Sehen sie diesen Brief bitte als Vorabbeschwerde gegen die Korruptionsabteilung des FIB an, welchen ich bewusst öffentlich aushänge, um transparent offen zu legen wie diese Behörde arbeitet. Aus diesem Grund habe ich auch darauf verzichtet, Namen und/oder Dienstnummern hinzuzufügen.


Ich wünsche jedoch weiterhin, persönlich mit jemandem aus der Leitungsebene (min Rang 11) über diesen Sachverhalt zu sprechen.

Da mein Versuch den Kontakt über die Leitstelle des LSPD aufzunehmen jedoch abgeschmettert wurde, möchte ich sie freundlichst bitten sich bei mir unter der TelNr. 85973

zu melden, um einen Termin für ein kleines Gespräch zu vereinbaren.


Mit freundlichen Grüßen

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Rechtsanwalt | Kanzlei Grey & Sinclair

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Jacob Walter

27.07.2020, 22:52

Sehr geehrter Herr Sinclair,


wir bedauern, dass Sie schlechte Erfahrungen mit unserer Behörde machen mussten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Klärung Ihres Sachverhaltes einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte haben Sie bis zum Abschluss des Prozesses Geduld.


Um Ihre Beschwerde sachgerecht und in einer angemessenen Zeit bearbeiten zu können, bitte ich Sie, folgende Informationen an uns zu übermitteln:


Datum und Uhrzeit des zu kritisierenden Vorfalles?

Name Ihres Mandanten?

Der zu kritisierende Agent (Dienstnummer oder Name)?

Dienstnummer oder Name des Mitgliedes der Korruptionsabteilung?

Mögliche Zeugen (Namen/Dienstnummern/Telefonnummern)?


Unserer Behörde hat sich hohe Maßstäbe gesetzt und hält diese jederzeit ein. Wenn Agents interne Dienstvorschriften oder gar geltende Gesetze brechen, wird dies durch unsere interne Abteilung oder durch die Direktion mit angemessener Härte disziplinarrechtlich oder strafrechtlich verfolgt. Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie möglicherweise nicht die vollständige Situation mitbekommen haben oder Ihnen nicht der gesamte Ermittlungsverlauf bekannt ist. Dass unsere Agents ebenfalls spontane Einsätze zu bewältigen haben und daher nicht zu bereits vereinbarten Terminen erscheinen können, müssen Sie ebenfalls zur Kenntnis nehmen.


Ihre Bitte um ein persönliches Gespräch nehmen wir hiermit zu Kenntnis und werden uns zu gegebener Zeit, sofern vonnöten, bei Ihnen melden.


Bis dahin wünsche ich Ihnen einen angenehmen Start in die Woche und verbleibe mit freundliche Grüßen

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Jacob Walter

Deputy Director

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