Einspruch gegen Abschleppvorgang + Dreistigkeit!

von iKevin 13.08.2020 2 Antworten 362 Aufrufe
Geschlossen
iKevin

13.08.2020, 06:17

Einen wunderschönen,

im Normalfall gehe ich diesen Weg nicht, da ich ihn als "übertrieben" erachte. Nur in diesem Moment habe ich mich so sehr geärgert das ich doch den Entschluss dazu gefasst habe.


Besitzer des Fahrzeugs: Kevin Autumn

Kennzeichen des Fahrzeuges: / (vor 2 Tagen gekauft)

Fahrgestellnummer (ID) des Fahrzeuges: 701629

Datum des Vorfalls: 13.08.2020 05:45 ca.

Beweismaterial: Die von ihnen genutzten Bilder + wenn angefordert Videomaterial

Das Grundstück in der Übersicht : https://prnt.sc/tyqr68

Detaillierte Übersicht + Bild auf welchem Parkplatz das KFZ stand : https://prnt.sc/tyqrat


Begründung: Das Fahrzeug stand auf dem eingezeichneten Parkplatz eines Privatgrundstücks und wurde hiervon abgeschleppt (vor meinen Augen). Nach einem Gespräch am DPOS Hauptquartier behauptet der Herr der zugab mein Auto abgeschleppt zu haben (Sean Davis gab er kund) das es rechtlich korrekt gehandelt hat und dies kein Privatgrundstück sei.

Nach Aufforderung mir doch einfach die Kaution zu erstatten und die Sache als erledigt zu sehen verneinte er dies und wurde auch immer unhöflicher ... Es kamen außerdem Aussagen wieso ich mein Auto nicht einfach einparke ... ? Ich bin NICHT in der Pflicht auf einem Privatgrundstück bei dem ich vor weißlich Mieter bin MEINE Fahrzeuge einzuparken.

Wie dreist muss man sein?



Mit freundlichen Grüßen

Kevin Autumn

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RenneR

13.08.2020, 18:56

DPOS | PR-Abteilung 5.0


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Sehr geehrter Herr Autumn


vielen Dank für das Einreichen Ihres Einspruchs gegen den Abschleppvorgang.

Ihr Anliegen befindet sich in Bearbeitung und ich werde mich persönlich heute noch darum kümmern.

Sobald der Sachverhalt überprüft worden ist, teile ich Ihnen das Ergebnis umgehend wieder an dieser Stelle mit.


Ich wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Rene Held Mitarbeiter PR-Abteilung

Department of Public Order and Safety

RenneR

14.08.2020, 19:33

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Sehr geehrter Herr Autumn


sie haben uns dabei geholfen, besser zu werden, mit dem Sie uns auf einen Fehler aufmerksam gemacht haben.

Deshalb teilen ich Ihnen mit, dass Ihr Einspruch gegen den Abschleppvorgang ANGENOMMEN ist.

Ich entschuldige mich hiermit persönlich und im Namen meines gesamten Teams für diese Panne.

Um solch ein Fehler in der Zukunft ausschließen zu können, wurde eine persönliches Gespräch mit dem Beamten geführt.


Natürlich bekommen Sie die Kosten für die Herausgabe Ihres Fahrzeuges erstattet.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens darauf an.


Für den Fall, dass noch weitere Fragen auftreten sollten, können sie unsere Mitarbeiter jederzeit kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rene Held, Mitarbeiter PR-Abteilung

Department of Public Order and Safety