DPOS | Informationen zu Verwahrzeiten & -Gründen
26.04.2021, 18:15

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einiger Zeit bereits gab es eine Veränderung in der Verwahrung von abgeschleppten Fahrzeugen.
Folgend finden Sie eine Erklärung zur genannten Veränderung:
Wird ein Fahrzeug abgeschleppt wird dieses nun, nicht wie zuvor, von unseren Kollegen an der Verwahrstelle direkt wieder zur Verfügung gestellt.
Wenn ein Fahrzeug nun verwahrt wird, wird eine angemessene Verwahrzeit angesetzt.
Dies bedeutet, dass entsprechend des Abschleppgrundes eine Verwahrzeit abgelaufen sein muss bevor das Fahrzeug für die Freikaufsumme von 2500$ ausgelöst werden kann.
Grundsätzlich unterteilt sich die Verwahrzeit in 6 Kategorien:
| Sehr Leicht |
20 Minuten |
| Leicht | 30 Minuten |
| Mittel | 45 - 60 Minuten |
| Mittelschwer | 90 Minuten |
| Schwer | 120 Minuten |
| Besonders Schwer |
180 Minuten |
Diese Liste beginnt mit einem nach der StVO inkorrekt abgestellten Fahrzeug und endet mit Fahrzeugen die mit schweren Straftaten in Verbindung stehen.
Zusätzlich hierzu besteht die Möglichkeit einer sogenannten Sicherheitsverwahrung. Sollte ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Motor und nicht verriegelten Türen auf öffentlichen Grund stehen bietet sich nach Klärung der Lage die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung bei der keine Verwahrzeit angesetzt wird. Hintergrund dieser Verwahrung ist der Schutz von Fahrzeugen vor Diebstahl & Sachbeschädigung.
Bitte beachten Sie folgendes:
Aufgrund möglicher Schäden die während oder bereits vor dem Abschleppvorgang entstanden sind oder entstehen werden abgeschleppte Fahrzeuge durch die angestellten Mitarbeiter an den Verwahrstellen überprüft und notfalls repariert. Dieser Aufwand kann dafür sorgen, dass ein Fahrzeug nicht direkt nach der Verwahrung, sondern bis zu 5 Minuten später erst ausgelöst werden kann.
Zudem ist zu beachten, dass die Verwahrzeit für ein Fahrzeug erst mit der Abgabe des Fahrzeuges an einer Verwahrstelle beginnt und nicht ab dem Zeitpunkt an dem es entfernt wurde.
Abschließend ist zu erwähnen, dass die Mitarbeiter des Department of Public Order and Safety zu keinem Zeitpunkt verpflichtet sind Ihnen die verbleibende Verwahrdauer oder den Grund der Abschleppung Ihres Fahrzeuges mitzuteilen, da auf entsprechende Informationen nicht alle Mitarbeiter Zugriff haben und entsprechende Informationen nur in schriftlichen Beschwerden ausgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Department of Public Order and Safety
