Los Santos Customs | Events

von David Espenhain 07.05.2021 3 Antworten 1990 Aufrufe
Geschlossen
David Espenhain

07.05.2021, 15:58

LSC_Drift_Event.jpg



*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

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David Espenhain

09.08.2021, 18:33

LSC_Monstertruck_Event.jpg


Folgender Bereich darf von den Monstertrucks befahren werden:


DEU1pHD.jpg

(Highways und normale Straßen sind nicht zu befahren -> nur Off-Road)


*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

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Andreas Brinkmann

16.06.2022, 11:48

rFoP2WX.jpg



*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

Lilly Brinkmann-Booklyn

02.04.2023, 21:04


Sicherheitshinweise


1. Bekleidung als Empfehlung

a. Hose: Lange Hosen

b. Oberbekleidung: Langärmlig

c. Schuhe: festes geschlossenes Schuhwerk, keine Flip Flops o.ä.

d. Helm: Geschlossener Helm, mit Visier offen oder geschlossen


2. Allgemeine Sicherheitshinweise

a. Während der Fahrt nicht unter Drogen und oder Alkoholeinfluss stehen

b. Betreten der Strecke während des Fahrbetriebs ist strengstens untersagt, es herrscht Lebensgefahr

c. den Anweisungen des LSC-Personals ist stets Folge zu leisten!



*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

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