Geschäftsordnung 02/2024

von Silas Grimes 27.12.2021 5 Antworten 989 Aufrufe
Angepinnt
Silas Grimes

27.12.2021, 18:55

Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung gilt für alle Beamten innerhalb der Regierung. Jedes Mitglied trägt die Verantwortung für das allgemeine Erscheinungsbild nach außen. Daher möchten wir Sie bitten, die hier aufgestellte Geschäftsordnung zu verinnerlichen und wahrzunehmen.

Ein Verstoß gegen den Kodex kann sanktioniert werden oder in schweren Fällen zur Entlassung führen. Die Leitungsebene behält sich vor, den Kodex auf neue Gegebenheiten anzupassen.


§1 Allgemeine Regeln & Auftreten der Regierung

Abs. 1: Jeder Mitarbeiter trägt die Verantwortung, das seriöse und professionelle Auftreten der Regierung zu bewahren und nach Außen zu tragen. Wir sind stets respektvoll, vorbildlich und nicht beleidigend gegenüber allen Bürgern, selbst wenn man uns provoziert.

Abs. 2: Jeder Mitarbeiter sollte politisch korrekt und neutral und nicht rassistisch oder beleidigend gegenüber anderen Menschen sein. Dieses Verhalten sollte er auch im privaten Bereich zu Tage legen.

Abs. 3: Mitarbeiter haben sich über alle aktuellen Themen und neue Mitarbeiter der Regierung zu informieren.

Abs. 4: Ein Regierungsmitglied kooperiert nicht mit den Gangs und Mafien von Los Santos, auch wenn sie 'gut befreundet' sind.

Abs. 5: Jeder Mitarbeiter geht stets respektvoll und loyal mit seinen Kolleginnen und Kollegen um. Wer jedoch Verstöße bemerkt, hat diese bei seiner Führungskraft zu melden.

Abs. 6: Jedes Regierungsmitglied hat seinen Kleidungsstil der Aufgabe entsprechend zu wählen, ein hochwertiges Outfit und ein gepflegtes Äußeres ist zu beachten. (Keine Tattoos im Gesicht, zu bunte Haarfarben, extremer Schmuck, keine Umhängetasche). Innerhalb des Dienstes darf Dienstkleidung getragen werden, diese ist beim “Außer Dienst gehen” abzulegen.


Folgende besondere Regelung gilt für Accessoires:


  • Die rote Regierungskrawatte ist ab Lohnstufe +1 für alle Regierungsmitglieder verfügbar.
  • Die blaue Regierungskrawatte wird nur von Ministern und dem Stabschef getragen.
  • Die Benutzung der Ohrstecker ist untersagt, Secret Service ist ausgeschlossen.
  • Der Waffenholster ist nur für den Secret Service
  • Die Schutzweste des Secret Services darf nur von Beamten des Secret Service getragen werden

Abs. 7: Auf Verlangen muss ein Regierungsbeamter den Dienstausweis zur Identifikation vorzeigen. Er beinhaltet die Gehaltsstufe und die Funktionsbezeichnung des Mitarbeiters.

Abs. 8: Das Arbeiten unter Drogeneinfluss oder im berauschten Zustand ist zu unterlassen und wird geahndet.

Abs. 9: Die Regierung kommuniziert auf der Funkfrequenz 1004.

Abs. 10: Regierungsmitarbeiter haben Akteneinsicht, jedoch ist es ihnen strengstens untersagt, Auskünfte an außenstehende Personen weiterzugeben. Bereits eine Auskunft über einen Strafzettel (1-20 km/h zu schnell) an Außenstehende wäre ein Fehlverhalten.

Abs. 11: Die Herausgabe von Verbandskästen (Staatseigentum!) an Privatpersonen ist untersagt und zählt als Korruption.

Abs. 12: Jeder Mitarbeiter hat grundsätzlich verpflichtend den Secret-Service sowie den Fahrdienst des Secret-Services zu Terminen in Anspruch zu nehmen, wenn verfügbar.


§2 Bewaffnung

Abs. 1: Die aktuelle Waffenregelung ist dem Dienstblatt zu entnehmen.

Abs. 2: Waffen sind nur im dringlichsten Notfall und zur eigenen sowie zur Sicherheit, der zu schützenden Personen zu verwenden. Dazu gehört auch der Tazer!

Abs. 3: Während des Dienstes darf sich ein Regierungsmitglied nicht mit Privatwaffen ausrüsten.


§3 Hierarchieprinzip

Abs. 1: Die Regierung verwaltet nach dem Hierarchieprinzip. Dieses ist dem GOV-Dienstblatt zu entnehmen.

Abs. 2: Der Rang auf der Team-App stellt ausschließlich die Gehaltsklasse des Regierungsbeamten da.

Abs. 3: Sollte der Stabschef ausfallen, ist die höchste Person im Amt der dienstälteste Minister.

Abs. 4: Im Falle einer akuten, lebensbedrohlichen Lage müssen alle Mitarbeiter den Anweisungen des Secret Service oder der US-Army Folge leisten.


§4 Dienstzeit

Abs. 1: Die Regierungsmitglieder dürfen rund um die Uhr im Dienst verweilen. Ausnahmen hiervon sind:

Abs. 1.1: Private Arbeitstätigkeiten, die einen Nebenerlös einbringen und aktiv durchgeführt werden sind verboten. Z.B. Westenherstellung, Weinbau, Kaffeebohnen usw.

Abs. 1.2: Privattätigkeiten, (Fallschirmspringen, Paintball, Zeppelin fliegen, o.ä.) bei denen eine Abrufbereitschaft nicht gewährleistet werden kann.

Abs. 1.3: Tätigkeiten bei denen ein Abruf möglich ist und die nicht länger als 60 Minuten dauern dürfen im Dienst erledigt werden. Sollte der Zeitaufwand unklar sein oder ein abrufen nicht zu jeder Zeit möglich sein, so muss man den aktiven Dienst beenden.

Ausnahmen zu 1.1. bis 1.3 können von der Ministeriumsleitung (Stabschef und Ministern) erteilt werden.

Abs. 2: Sofern sich ein Regierungsbeamter im Dienst befindet, muss dieser stets abrufbereit sein. Ansonsten hat sich der Beamte 'außerdienst' zu melden.

Abs. 3: Mitarbeiter, die länger als 4 Tage abwesend sind haben sich im Dienstblatt einzutragen.

Abs. 4: Sollte ein Angestellter eine Beurlaubung für einen bestimmten Zeitraum bis max. 14 Tage benötigen, kann er sich bei der Ministeriumsleitung freistellen lassen.


§5 Dienstfahrzeug

Abs. 1: Im Dienst dürfen nur Dienstwagen bewegt werden. Die Nutzung eines Fahrzeugs ist entsprechend im Dienstblatt einzutragen. Folgende Regelungen sind zu beachten:

Abs. 1.1: Die Nutzung des Privatfahrzeugs vom Eigenheim zum Ministerium ist erlaubt und die einzige Ausnahme. Die STVO ist hierbei zwingend einzuhalten und wird bei Missachtung sanktioniert.

Ausnahmen zu 1.1. können von der Ministeriumsleitung (Stabschef und Ministern) erteilt werden.

Abs. 1.2: Die Mitnahme von Privatpersonen im Dienstwagen ist nur nach Durchsuchung der Person erlaubt. Der Dienstwagen wird ausschließlich von dem Regierungsmitarbeiter bewegt.

Abs. 1.3: Das Mitfahren in privaten Fahrzeugen ist untersagt, Notfälle ausgenommen. (z.B. Taxifahrten um zum Ministerium zu gelangen)

Abs. 1.4: Dienstfahrzeuge, welche einen Schadensfall aufweisen (abgestürzt, versenkt etc), müssen der Abteilungsleitung oder höher gemeldet werden.

Abs. 1.5: Die Fahrzeuge müssen nach Benutzung min. eine Tankfüllung von 75% aufweisen und es muss min. 1 Verbandskasten und 1 Reparaturkit im Kofferraum/Handschuhfach vorhanden sein. Die Fahrzeuge müssen am Regierungsgebäude eingeparkt werden. Auch am Muscle Beach müssen die Fahrzeuge eingeparkt werden.

Abs. 2: Mitarbeiter der Regierung dürfen ab Gehaltsstufe 8 mit einem Dienstwagen nach Hause fahren. Die CLA's dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.


§6 Besprechungen

Abs. 1: Das Stabsmeeting ist ab Gehaltsstufe 10 Pflicht. Wer nicht erscheinen kann, muss sich abmelden.

Abs. 1.1: Das Kabinettsmeeting ist ab Gehaltsstufe 11 Pflicht. Wer nicht erscheinen kann, muss sich abmelden.

Abs. 2: Die Sitzungen der Justiz findet idR. im wöchentlichen Turnus statt.

Abs. 3: Interne Meetings des Innenministeriums finden in unregelmäßigen Abständen statt.

Abs. 4: Monatlich treffen sich die Leitungsebene und die Mitarbeiter aus allen Abteilungen, um aktuelle Themen, Probleme, Anregungen und Wünsche zu besprechen.

Grundsätzlich gilt: Informationen und Termine der jeweiligen Sitzungen entnehmen Sie aus dem Kalender des Dienstblatts.


§7 Probleme / Beschwerden

Abs. 1: Beschwerden sollten als Erstes immer mit der betroffenen Person geklärt werden.

Abs. 2: Sollte dies kein Erfolg bringen, kann man sich stets an den betreffenden Leiter wenden. (z.B. Wirtschaft = Wirtschaftsministerin etc.)

Abs. 3: Die Leiter des jeweiligen Bereiches können gemäß Sanktionskatalog Sanktionen verhängen. Die betroffenen Personen werden vor der Sanktionierung immer zur Rede gestellt, somit hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen und Unklarheiten aus den Weg zu räumen.

Abs. 4: Sollte man mit einer Sanktion unzufrieden sein, kann man sich an die nächst höhere Instanz wenden.

Abs. 5: Um Geldstrafen zu begleichen hat man bis zur nächsten Besprechung ab der Verkündung der Sanktionszeit. Ist die Sanktion bis zur Besprechung nicht beglichen, verdoppelt sich der Geldbetrag.

Abs. 6: Sollte gegen Regelungen und Gesetze verstoßen werden, können je nach Schwere der Sanktionen aus dem Sanktionskatalog 'Degradierungen' oder Entlassungen veranlasst werden.


§8 Einstellung

Abs. 1: Jeder zukünftige Beamte muss das Bewerbungsverfahren sowie das Bewerbungsgespräch durchlaufen haben.

Abs. 2: Alle Regierungsmitglieder erhalten zu Beginn ihrer Einstellung eine Unterweisung (Verschwiegenheitserklärung, Geschäftsordnung, Fahrzeug- und Ausrüstungsregelung, Dienstblatt, Rundführung im Ministerium).

Abs. 3: Mitarbeiter, die weder ein Praktikum noch eine besondere Staatslaufbahn haben, werden während der Probezeit auf die Gehaltsstufe 0 eingestellt (diese Gehaltsklasse dient nicht nur ausschließlich den Praktikanten). Der Leitung des Ministeriums obliegt es die Mitarbeiter mit einem höheren Rang einzustellen.

Abs. 4: Nach der Einstellung befindet sich jeder Beamte in einer Probezeit (mind. 7 Tage, max. 14 Tage)

Abs. 5: Nach einer bestandenen Probezeit erhält jeder Mitarbeiter eine Information zur Übernahme sowie seine erste Beförderung.

Abs. 6: Jeder eingestellte Beamter verpflichtet sich dazu, nach Einstellung eine regelmäßige Anwesenheit in den folgenden 30 Tagen aufzuweisen.


§9 Prinzipien der Leitungsebene

Abs. 1: Eine Leitung sollte sich stets vorbildlich gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber seiner Mitarbeiter verhalten.

Abs. 2: Jeder Mitarbeiter wird gleich behandelt. Niemand wird bevorzugt befördert oder erhält grundlose Sondergenehmigungen.

Abs. 3: Eine Leitung übernimmt stets die Verantwortung seiner Mitarbeiter gegenüber der Öffentlichkeit, auch wenn dafür eine Entschuldigung von Nöten ist.

Abs. 4: Wichtige Entscheidungen sollten mit den anderen Leitungen besprochen und protokolliert werden (Kündigungen, Beförderungen, Bereichswechsel, Gesetze, Pressemitteilungen vor der Veröffentlichung usw.).

Abs. 5: Sollte eine Leitung die Regierung verlassen, so sollte er jegliche Unterlagen und Gelder (z.B. aus Sanktionszahlungen) an eine bestehende Leitung abgeben.

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Tobi_Wayne

15.07.2022, 19:19

#Update 15.07.2022


§5 Abs. 2

Max Stiller

16.05.2023, 23:10

Update am 16.05.2023


§2 Abs. 1

Max Stiller

11.07.2023, 23:17

Anpassung folgender Paragraphen


  • §1 Abs 7 gestrichen
  • §1 Abs 12 angepasst: Jeder MA muss verpflichtend Secrret Service zu Außenterminen mitnehmen sofern verfügbar
  • §3 Abs 4 Anpassung Secret Service
  • §4 Abs 1.1 und 1.2 angepasst Abs 1.3 hinzugefügt
  • §5 Abs 1.5 geändert
  • §5 Abs 2 wurde ersetzt
  • $6 Angepasst und Rechtschreibfehler beseitigt.
Max Stiller

11.12.2023, 19:10

§1 Abs. 6 aktualisiert mit den Westen des Secret Service

Max Stiller

19.02.2024, 19:11

Update §1 Abs 6 - Keine Umhängetasche im Dienst