21.03.2022, 19:32

+++ LSMC interne Dienstvorschriften +++
Präambel
Die LSMC - Leitung erlässt folgende Dienstvorschriften ausnahmslos allen Medizinern vom Los Santos Medical Center
Verstöße gegen die u.g. Dienstvorschriften, können der Personalabteilung oder der Behördenleitung gemeldet werden - und von diesen mit nicht öffentlich einsehbaren Sanktionen dem Schweregrad entsprechend geahndet werden.
§1 Allgemeine Regeln und Verhaltensvorschriften
- Ein Mediziner hat sich jederzeit höflich und hilfsbereit gegenüber jedem Bürger zu verhalten. Dabei nimmt dieser die Rolle einer Vorbildfunktion ein.
- Jeder Mitarbeiter hat sich über jegliche Änderungen und Regelungen in der Forums Applikation zu informieren.
- Mit dem Beitritt ins LSMC verpflichtet man sich, über interne Informationen und Vorgänge Stillschweigen zu bewahren.
- Im Dienst dürfen nur Waffen getragen werden, welche man aus unserem Lager (Armorypunkt) entnehmen kann.
- Der Dienst darf nicht im berauschten Zustand erfolgen.
- Im Dienst dürfen keine Straftaten begangen werden.
- Bewerbungen bei einer anderen Fraktion sind nur nach vorheriger Absprache mit der LSMC-Leitung erlaubt.
- Es besteht eine Meldepflicht von persönlichen Daten, das heißt, dass bei einer Namensänderung (Forum und/oder auf der Insel) sowie einer Änderung der Telefonnummer, direkt die Leitung darüber informiert werden muss.
- Im öffentlichen Bereich des LSMC-Forums darf nur die Leitung des LSMC Beiträge und Kommentare verfassen. Ausgenommen ist ein "Lob-Thread”.
- Gesichtstattoos sind im Staatsdienst nicht erlaubt, entsprechend sind diese mit dem Eintritt in das LSMC wegzulasern.
- Mediziner haben sich stets professionell und vorbildlich seinem Gegenüber zu verhalten, hierbei spielt auch das äußere Erscheinungsbild eine große Rolle! Ihr solltet immer daran denken, dass ihr als Mediziner das LSMC repräsentiert.
- Jeder Mediziner ist dazu verpflichtet Notrufe schnellstmöglich anzunehmen, und den Einsatzort auf direkten Wege anzufahren. Hier sollte man die Verhältnismäßigkeit beachten, denkt daran ihr arbeitet als Team und nicht allein. Payday-Farming wird nicht geduldet.
- Eine Dienstzeit von 10 Stunden/Woche sollte angestrebt werden. Abweichungen können mit der Leitung im persönlichen Gespräch abgeklärt werden
- Bei Großeinsätzen mit mehr als 10 Verletzten sind entweder KH 1 oder KH 3 anzufahren
§1.1 Nebenjobs
- Ein Mediziner darf nur außer Dienst Nebenjobs ausführen, diese müssen legal sein.
- Es ist erlaubt, im Dienst dem Tätigkeiten im Einreiseamt nachzugehen, wenn im Dienstblatt der Status Einreiseamt eingetragen wird. Maximal zwei Mediziner, welche sich im Dienst befinden, dürfen gleichzeitig ihren Tätigkeiten dort nachgehen. Sofern Verstärkung benötigt wird, muss der aktive Dienst wieder angetreten werden. Die Anfahrt ist nur mit Straßenfahrzeugen erlaubt, welche dem Mitarbeiter nach Fahrzeugregelung erlaubt sind.
§1.2 Befugnisse im Dienst und Dienstvorschriften
- Jeder Mitarbeiter ab Rang eins darf jederzeit alleine fahren.
- Erst mit Rang drei ist man dazu befähigt, einen Praktikanten mitzunehmen. Feldsanitäter stellen dabei eine Ausnahme dar, diese dürfen erst ab Rang sechs mitgenommen werden.
- Sperrzonen (z.B. Fort Zancudo) dürfen nur mit der Erlaubnis der zuständigen Behörde betreten werden.
- Wenn man sich bei einem Patienten befindet, muss man diesen auch behandeln. Wenn man allerdings bereits zwei Patienten im Auto hat, sollte man Verstärkung rufen und ins Krankenhaus fahren.
§1.2.1 Innendienst
- Die Leitstelle bestimmt einen Innendienst, sofern sich niemand freiwillig meldet und einer nach aktuellen Anweisungen gebildet werden müsste.
- Bei der Frage nach einem DNA Test oder Schwangerschaftstest, wird der Person von uns Blut abgenommen. Diese Blutprobe wird an ein unabhängiges Institut weitergeleitet, welches der Person postalisch die Ergebnisse übermittelt.
- Die Leitstelle oder der Ranghöchste im aktiven Dienst hat das Recht, den Innendienst aufzulösen sofern kein bedarf mehr besteht bzw. der Großeinsatz abgeschlossen ist.
§1.2.2 Rettungshelikopter
- Die Rettungshelikopter dürfen nur auf den Dächern der Krankenhäuser abgestellt werden.
- Eine feste RTH-Einheit muss aus mindestens zwei Personen bestehen, von denen mindestens eine die entsprechende Fortbildung für das Landen in der Stadt besitzt. Es darf maximal zwei feste RTH-Einheiten gleichzeitig geben. Auch ohne die Luftrettungs-Schulung darf man, wenn der Patient nur mit einem RTH zu bergen ist, prinzipiell auch in der Stadt landen.
- Rettungshelikopter dürfen nur an den Seen der Staudämme für Wasserrettungen verwendet werden.
- Die maximale Besetzung für einen Rettungshelikopter liegt bei zwei Personen.
- Für situationsbezogene Einsätze (Notfälle) darf der RTH ab den Rang 1 genutzt werden, sobald man die dafür vorgesehene Schulung / Qualifikation hat. (Siehe Fahrzeugregelung)
- Der Dauer-RTH darf nur besetzt werden, wenn man den Rang 5 erreicht und die Approbation bestanden hat.
§1.2.3 Tanklöschfahrzeug und Lifeguard
- Das TLF darf für den Regeldienst verwendet werden.
- Dabei ist die entsprechende Dienstkleidung zu tragen (siehe Kleidungsregelung).
- Der Wasserstrahl des TLFs darf nicht auf Lebewesen gerichtet werden.
- Das TLF sowie der LG dürfen ab fünf aktiven Einheiten genutzt werden. Sollte es zu einem Großeinsatz kommen, so ist unverzüglich auf ein anderes Fahrzeug zu wechseln, sodass diese Einsätze ohne Einschränkungen angefahren werden können. Mit Ende der Behandlung aller Patienten dieser Einsätze darf wieder auf das ursprüngliche Fahrzeug gewechselt werden.
§1.2.4 Backup und Bereitschaft
- Alle Mediziner sind dazu verpflichtet, bei Backup-Anforderungen, innerhalb von fünf Minuten in den Dienst zu gehen. Abweichungen bis zu zehn Minuten sind nach Rücksprache mit dem jeweils Ranghöchsten möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Eine generelle Diensttauglichkeit ist sicherzustellen.
- Wenn eine Freistellung oder ein aktiver Urlaub für den jeweiligen Mitarbeiter besteht, ist die Backup-Pflicht für diesen außer Kraft gesetzt.
- Der Ranghöchste im aktiven Dienst ist dazu befugt, die Backup-Pflicht in Kraft zu setzen. Vorab sollte allerdings die Notwendigkeit geprüft werden.
- Bevor Backup ausgerufen wird, müssen zuerst alle Einheiten getrennt werden. Dabei dürfen aber keine Dienstvorschriften verletzt werden - Zivildienstleistende dürfen weiterhin nicht alleine fahren. Sollte der gewünschte Effekt ausbleiben, muss, sofern auch das Berufen von Medizinern aus der Bereitschaft nicht den gewünschten Effekt erzielen würde, Backup ausgerufen werden.
- Wenn man keine Freistellung oder Urlaub hat, muss man sich, wenn man außer Dienst geht bzw. ist, im Dienstblatt auf Bereitschaft eintragen.
- Anwärter sind von den Regelungen zur Bereitschaft und zum Backup ausgenommen.
§1.2.5 Leitstelle & Aufgaben
- Es liegt in der Verantwortung eines jeden Mediziners die Leitstelle zu besetzen. Durch das Leitstellentelefon “914” bildet dieser, neben den internen Aufgaben, die Ansprechperson für andere Behörden.
- Zwischen 00:00 und 23:59 Uhr muss die Leitstelle besetzt werden. Die Leitstelle ist dafür Verantwortlich die Koordinierung im Krankenhaus und bei Großeinsätzen zu übernehmen, und einen Innendienst bei bedarf zu bestimmen. Bei Großeinsätze wie (Staatsbank, Juwelier, etc. ist die Leitstelle verpflichtet schnellstmöglich eine Einsatzleitung zu finden. Die Leitstelle selbst übernimmt keine Einsatzleitung.
§1.2.6 Interne Beschwerden
- Die Belegschaft hat jederzeit das Recht sich, unter Beachtung der >Beschwerdekette<, zu beschweren. Sollte es sich bei der Beschwerde um schweres Dienstvergehen, Korruption oder Hochverrat handeln, ist unverzüglich die Behördenleitung zu konsultieren.
- Klärendes Gespräch unter den Betroffenen → Beschwerde bei der Personalabteilung einreichen (Nur zuständige Personen) → Behördenleitung
§1.2.7 Interne Sanktionen
- Sollte man im Rahmen der Beschwerde sanktioniert werden, so ist man verpflichtet die Geldstrafe direkt an den Sachbearbeiter zu überweisen oder bar auszuzahlen. Der >Sanktionskatalog< ist lediglich eine Richtlinie, wie sanktioniert werden kann. Je nach Schweregrad kann die Strafe durch die LSMC - Leitung auch höher ausfallen.
- Die Abteilung “Fahrzeugwart” kann alle Verstöße "Rund ums Fahrzeug" wie z.B (Fahrzeug nicht eingeparkt, aufgefüllt, getankt etc.) selbstständig sanktionieren. Folgende Personen sind hierfür verantwortlich:
Rene Aeon
§1.3 Urlaub und Freistellungen
- Freistellungen können nur bei Mitgliedern ab Rang 9 beantragt werden.
- Jedes LSMC-Mitglied kann sich pro Woche dreimal, für insgesamt neun Stunden freistellen lassen.
- Zeitgleich sind maximal fünf Freistellungen möglich. Die Leitung behält sich das Recht vor, weitere Freistellungen auszusprechen.
- In dem Fall, dass ein Mitglied seine Freistellung nach dreißig Minuten immer noch nicht angetreten hat, wird diese entfernt.
- Ein Urlaub kann nicht rückwirkend eingetragen werden.
- Urlaub, welcher länger als 21 Tage andauert, muss mit der Leitung abgesprochen werden.
§1.4 Funk Verhalten
- Im Funk sind nur wichtige Dinge durchzugeben, hierbei muss die Funkdisziplin eingehalten werden.
- Der Funk darf nur im Dienst verwendet werden.
- Sobald man in den Dienst geht, muss man sich im Funk für den Dienst anmelden sowie wieder abmelden.
- Jeder Mitarbeiter muss im Dienst auf der internen Frequenz erreichbar sein.
- Längere Funksprüche sollten vermieden werden. Man kann die jeweilige Person anrufen bzw. kurz in einen Unterfunk wechseln.
- Zwischen 0 und 16 Uhr kann sich eine Person aus einer Einheit (muss mindestens aus zwei Leuten bestehen) im 1000er Funk aufhalten. Dies ist auch erlaubt, wenn man in der genannten Zeit die einzige Person im Dienst ist. Die Weitergabe von Informationen aus dem 1000er Funk wird streng vom FIB geahndet.
§2 Mitarbeiterbesprechung
- Jeden Sonntag um 20 Uhr findet auf der Insel im Besprechungsraum des Ausbildungskrankenhauses eine Mitarbeiterbesprechung der gesamten Belegschaft des LSMC statt.
- Die Leitung behält sich vor, bei Bedarf einen Sondertermin festzulegen.
- Eigene Themen / Ideen / Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht, müssen allerdings im dafür vorgesehenen Beitrag erwähnt werden oder einem Mitglied der Leitung mitgeteilt werden, wenn dies nicht öffentlich passieren soll.
- Sobald die Dienstbesprechung ausfällt oder verschoben wird, wird dieses im D-Funk bekannt gegeben.
§2.1 Beförderung / Degradierung / Sanktion
- Beförderungen werden in der Regel während der Mitarbeiterbesprechung durchgeführt.
- Eine Degradierung ist zeitlich uneingeschränkt und passiert nach eigenem Ermessen der Leitung des LSMC.
- Die betroffene Person wird vor der Degradierung über diese und dessen Grund informiert. Sollte die Person innerhalb von sieben Tagen nicht erreichbar sein, wird die Degradierung ohne vorheriges Gespräch durchgeführt.
- Disziplinarstrafen müssen innerhalb von sieben Tagen bezahlt werden. Sollte dieses nicht geschehen, verdoppelt sich die Strafe. Am vierzehnten Tag folgt die Entlassung, sofern das Geld nicht bezahlt wurde.
§3 Behandlung / Erstversorgung
- Für den Mediziner sind alle Patienten gleich und werden gleichberechtigt behandelt.
- Die Behandlung der Patienten erfolgt im Innendienst absteigend nach Schweregrad der Verletzung.
- Das eigene Leben steht jederzeit und in jeder Situation an erster Stelle.
- Bei extremer/ekelhafter Belästigung kann der Mediziner entscheiden, ob dieser die Behandlung abbricht.
§4 Fahrzeuge und Kleidung
- Alle Gegenstände aus dem Lager (Armorypunkt) sowie den Dienstfahrzeugen sind Eigentum des LSMC und dürfen nicht für den privaten Gebrauch oder Verkauf genutzt werden. Des Weiteren dürfen sie nicht weitergegeben werden.
- Ausnahme: Als Pflaster dürfen Verbandskästen nach den Regularien des LSMC weitergegeben werden.
- Folgende Gegenstände dürfen nur im Fire-Department-Dienst getragen werden: Axt und Feuerlöscher.
- Die Dienstkleidung darf nicht außerhalb des Dienstes oder als Privatkleidung getragen werden.
- Die Dienstfahrzeuge müssen nach Gebrauch vollständig repariert, mit mindestens 75% Tankinhalt und vollständiger Beladung in der Garage eingeparkt werden, in welcher sie laut der Übersicht in der Fahrzeugregelung stehen müssen.
- Dienstfahrzeuge dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden.
- Die Nutzungsbefugnisse der Dienstkleidung und der Dienstfahrzeuge sind der Kleidungs- und Fahrzeugregelung zu entnehmen.
- Privat-Fahrzeuge dürfen im Dienst nicht bewegt werden.
§5 Einsatzfahrt / Sonder- und Wegerecht
- Blaulicht und Sondersignal dürfen nur während der Einsatzfahrt benutzt werden.
- Blaulicht ohne Sondersignal (Code 2) darf nur außerorts und auf Highways genutzt werden. Kreuzungsbereiche sind davon ausgenommen, da muss auch die Sirene eingeschaltet werden. Des Weiteren darf Code 2 bei langsamen Fahrten (z. B. kurz vor dem Eintreffen bei einer Schießerei) verwendet werden.
- Während der Einsatzfahrt muss auf andere Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht genommen werden, vor allem an unübersichtlichen Kreuzungen.
- Trotz der Sonder- und Wegerechte in der Einsatzfahrt, ist das Überfahren von Grünflächen sowie das Nutzen von Sprungschanzen als Abkürzung nicht gestattet.
§6 Fahrsicherheitstraining
- Die Fahrsicherheitstrainings sind verpflichtend. Erst mit dem Fahrsicherheitstraining darf das jeweilige Fahrzeug gefahren werden.
- Ausnahme: Wenn ein Mitarbeiter des LSMC mit der jeweiligen Qualifikation im Fahrzeug sitzt, darf der Fahrer des Fahrzeuges dieses auch ohne Qualifikation führen.
- Eine Begleitung bei den Fahrsicherheitstrainings, dem Flugschein A und dem Bootsführerschein ist in keinem Fall notwendig.
- Lediglich die Fahrsicherheitstrainings, der Flugschein A und der Bootführerschein dürfen - bei angemessener Belegung des Regeldienstes - im Dienst absolviert werden.
§7 Dienstblatt und Streifen-App
- Jeder Mitarbeiter hat sich zum Dienstantritt mitsamt der Fahrzeugnummer im Dienstblatt einzutragen und zum Dienstende aus dem Dienstblatt auszutragen.
- Dieser Passus gilt auch für die Streifen-App.
- Die Leitung behält sich das Recht vor, bei einer Nutzung des Status "inaktiv" im Dienstblatt, eine Person nach dreißig Minuten auszutragen.
- Sollte eine Sonnenwende länger andauern, muss nach 15 Minuten der Status "inaktiv" eingetragen werden.
- Sollte man im Dienst sein Fahrzeug wechseln, beispielsweise temporär auf einen RTH oder ein RTB umsteigen, so ist das Fahrzeug, auf welches man umsteigt, als Fahrzeug im Dienstblatt einzutragen. Das Fahrzeug, welches in diesem Moment nicht in Benutzung ist, wird als Notiz vermerkt. Das heißt, dass das eingetragene Fahrzeug immer das sein muss, welches man in diesem Moment nutzt.
- Wenn man nicht mehr einreisen kann und man sein Fahrzeug nicht befüllt, betankt oder eingeparkt hat, muss man zeitnah eine Fahrzeugmeldung zu dem entsprechen Fahrzeug schreiben. Sollte dies nicht geschehen, kann man regulär für das Verhalten sanktioniert werden.
§8 Funkkanäle
| Funkkanal | Nutzung |
| 1010 | Haupt-Funkkanal |
| 1010.1 | Innendienst-Funk |
| 1010.2 | aktuell ohne spezifische Verwendung |
| 1010.3 | Besprechungs-Funk |
| 1010.4 - 1010.7 | aktuell ohne spezifische Verwendung |
| 1010.8 | ZD-Funk |
| 1010.9 | Großeinsatz-Funk |
Grün = NEU / GEÄNDERT
Rot = ENTFERNT / NICHT GÜLTIG
