WN | Dienstvorschriften

von Jonathan White 25.07.2022 3 Antworten 312 Aufrufe
Angepinnt Geschlossen
Jonathan White

25.07.2022, 11:59

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Weazel News Dienstvorschriften

An die folgenden Vorschriften haben sich alle Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit zu halten.

(Stand ab 20.09.2022, 16:00 Uhr)



§0 Begriffsdefinierung

AG/Arbeitgeber = Geschäftsführung des Unternehmens Weazel News

AN/Arbeitnehmer = Alle angestellten Mitarbeiter des Unternehmens Weazel News

Geschäftsführung = CEO, COO & CAO des Unternehmens Weazel News


§1 Allgemeine Dienstordnung

Abs. 1: AN und AG haben sich grundsätzlich respektvoll und höflich zu verhalten.

Abs. 2: Während der Dienstzeit sind vom AN die ihm zugeteilten Aufgaben zu erledigen. Der Bereitschaftsdienst ist erst genehmigt, sobald diese abgearbeitet wurden.

Abs. 3: Alle Mitarbeiter haben sich an geltendes Recht zu halten. AG und AN distanzieren sich klar von jeglichen Straftaten. Sollte die Geschäftsführung oder Staatsbeamte einen AN dabei erwischen, wie er schwere Verbrechen begeht, so sieht der AG die Pflicht, diese Person fristlos zu kündigen.

Abs. 4: Dem AN steht der Ort der Dienstausübung grundsätzlich frei, jedoch erwartet der AG von Mitarbeitern, dass sie sich öfters im Hauptgebäude der Weazel News blicken lassen.

Abs. 5 Nebenerwerbstätigkeiten im Dienst ziehen in jeglicher Form eine fristlose Kündigung nach sich.

Abs. 6: Der AN verpflichtet sich, sofern nicht für Veranstaltungen, außerordentliche Berichterstattung o.Ä. benötigt, ordentliche Kleidung zu tragen, und ein gesittetes Bild nach außen zu präsentieren.

Abs. 7: Die wöchentliche Dienstbesprechung findet jeden Sonntag verpflichtend für alle Mitarbeiter um 19:00 Uhr statt. Solltet ihr nicht anwesend sein können, gilt es sich im dazugehörigen Beitrag am Schwarzen Brett abzumelden.

Abs. 8: Die Leitstelle ist ab 1 Mitarbeiter im Dienst stets zu besetzen und im Dienstblatt zu vermerken. Der höchstrangigste Mitarbeiter im Dienst ist dafür zuständig, dass dies geschieht. Die Leitstelle sollte sich zwischen 16:00 Uhr und 23:59 Uhr immer im HQ aufhalten.

Abs. 9: Mit dem Beginn der Dienstzeit haben AN sich eigenständig im Dienstblatt einzutragen und bei Dienstschluss wieder auszutragen.

Abs. 10: Jeder AN der sich im Dienst befindet, ist dazu verpflichtet Dienstkleidung (WN Hoodie oder T-Shirt) zu tragen oder einen Dienstwagen zu fahren.


§2 Gehalt und Sonderleistungen

Abs. 1: Dem AN werden während der Dienstzeit Transportmittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Für die Treibstoffkosten dieser Fahrzeuge kommt das Unternehmen auf. Dies gilt nicht für Privatfahrzeuge, selbst wenn diese für dienstliche Aktivitäten genutzt werden dürfen.


§3 Funkdisziplin

Abs. 1: Sowohl AG als auch AN sind im Dienst, sofern vom AG nicht anders angeordnet, dazu verpflichtet ein Funkgerät bei sich zu tragen und mit diesem auf der Funkfrequenz 1019 erreichbar zu sein.

Abs. 2: Sollte der AN während seines Dienstes für länger als 15 Minuten privat beschäftigt sein, so verpflichtet der AN sich dazu, sich im Funk abzumelden und sich bei erneuter Erreichbarkeit wieder anzumelden.

Abs. 3: Die Funkpflicht des AN im Dienst darf nur durch gute Gründe und allein in Absprache mit der Geschäftsführung bzw. der aktuell ranghöchsten Person im Dienst aufgehoben werden.

Abs. 4: Der AN ist dazu angehalten, den Funk möglichst frei von Inhalten zu halten, die nicht für den Betriebsablauf des Unternehmens relevant sind.


§4 Fahrzeugordnung

Abs. 1: Die Fahrzeuge, die dem AN zur Verfügung gestellt werden, dürfen unter keinen Umständen von Dritten genutzt werden.

Abs. 2: Der AN verpflichtet sich, für eine regelmäßige Befüllung der von ihm benutzten Fahrzeuge zu sorgen. Sollten mehr als 10L Treibstoff verbraucht sein, so ist das Fahrzeug zu tanken, bevor es in die Garage eingeparkt wird. Diese Regelung entfällt, sofern das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt ein Fahrzeugwart angestellt hat.

Abs. 3: In allen Fahrzeugen des Unternehmens sollen sich zu jedem Zeitpunkt mindestens 5 Verbandskästen und 5 Reparaturkästen befinden. Der AN ist dazu angehalten, dies regelmäßig zu überprüfen und diese ggf. nach Benutzung aufzufüllen. Diese Regelung entfällt, sofern das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt ein Fahrzeugwart angestellt hat.

Abs. 4: Fahrzeuge des AG werden immer gemäß der StVO geparkt und ordnungsgemäß genutzt.

Abs. 5: Das Entwenden von Eigentum des AG aus Unternehmensfahrzeugen ohne Erlaubnis ist strengstens untersagt.

Abs. 6: Schäden und Verschmutzungen an Fahrzeugen sind umgehend an einen Fahrzeugwart oder, sofern nicht vorhanden, die Geschäftsführung zu melden.

Abs. 7: Unsere Fahrzeugordnung ist weitesgehend aufgehoben, die Regelung für den Deity und den Neon bleiben. Jeder Mitarbeiter ab dem Rang 4 kann sich ein Fahrzeug personalisieren lassen.

Abs. 8: Zeppeline sind lediglich von Personen ab Rang 5, mit einem Flugschein B, sowie dem FST-Zeppelin auszuparken und zu bedienen. Zusätzlich muss sich aktuell noch eine Person mit Rang 9+ im Dienst befinden und vor dem Ausparken über die Nutzung informiert werden.


§5 Hausordnung

Abs. 1: Nach jeder Sonnenwende hat der AN die Eingänge des Gebäudes der Weazel News zu schließen und sicherzustellen, dass das Hintertor abgeschlossen ist. Ausnahme ist die Vordertür, sofern das Gebäude besetzt ist.

Abs. 2: Unseren Gästen ist allein der freie Aufenthalt in unserem Wartebereich gestattet. Sollte sich ein Besucher nicht benehmen können, wird das LSPD (911) verständigt. Der AG behält sich das Recht vor, Hausverbote zu erteilen.

Abs. 3: Die Parkplätze vor dem Hauptgebäude sind für Kunden und Dienstfahrzeuge reserviert. Den AN stehen die Parkplätze auf dem Hinterhof Verfügung. Der AG behält sich vor, Fahrzeuge des AN, die vor dem Hauptgebäude parken, durch das Department of Public Order and Safety dort entfernen zu lassen.


§6 Artikel

Abs. 1: Das Veröffentlichen des ersten Artikels ist auf der Weazel News Website allein durch die Freigabe der Geschäftsführung gestattet.

Abs. 2: Redakteure (AN) haben die Pflicht, mindestens einen Artikel pro Woche zu verfassen. Sollte ein AN es in einer Woche nicht schaffen, so hat sich der AN bei dem AG rechtzeitig abzumelden.

Abs. 3: Der AN verpflichtet sich bei dem Verfassen von Beiträgen immer dazu, sich an den allgemeinen Pressekodex, sowie an unsere internen journalistischen Standards zu halten.

Abs. 4: Wochenartikel sind bis spätestens Freitag 16:00 Uhr der jeweiligen Woche für eine Korrektur einzureichen.


§7 Weazel News App

Abs. 1: Die Weazel News App ist mit Vorsicht zu bedienen. Es sollten nie mehr als 10 Beiträge zu finden sein. Der AG behält sich vor, verantwortungslosen und/oder schlampigen Gebrauch mit der News-App zu sanktionieren.

Abs. 2: Höchste Priorität haben dabei die bezahlten Werbungen und Grüße. Den Rest des Platzes teilen sich Beitragsausschnitte und interne Anzeigen.

Abs. 3: Nach jeder Wende ist der erste Mitarbeiter, welcher den Dienst betritt, dafür zuständig, dass die News App mit den aktuellen Beiträgen gefüllt wird.


§8 Abmeldungen

Abs. 1: Der AN hat sich spätestens nach 4 Tagen (ab dem 5. Tag) Inaktivität bei der Geschäftsführung abzumelden. Eine Kündigung erfolgt nach 7-14 Tagen unangemeldeter Inaktivität.


§9 Pressegesetz

Anbei befindet sich das Pressegesetz in aktueller Form:

Abs. 1: Die Weazel News haben das Recht unabhängig von allen Situationen auf der Insel zu berichten. (Es gilt §5 Abs. 2)

Abs. 2: Berichte (Nachrichten etc.) & dessen Inhalte dürfen nicht von außen so beeinflusst werden, dass die News in ihrem Recht nach § 5 Abs.1 eingeschränkt werden.

Abs 2.1: Die Weazel News dürfen nicht über begangene Straftaten berichten, solange noch eine laufende Ermittlung besteht. (Ausgenommen Live-Bericht / Breaking News)

Abs 2.2: Hohe Amtsträger von staatlichen Behörden (Rang 10+, sowie die Minister) dürfen aufgrund ihrer Position jederzeit namentlich genannt werden. Bei allen anderen Personen muss ein Einverständnis vorliegen.

Abs. 3: Die Weazel News dürfen jegliche Informationen verarbeiten und auch darüber berichten, die sie erhalten. (Es gilt §5 Abs. 2)

Abs. 4: Die Weazel News sind ein neutrales Gewerbe. Hetzkampagnen, Aufrufe zum Boykott oder stumpfe Artikel, die eine reine beleidigende Absicht haben, sind untersagt.

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Jonathan White

25.07.2022, 15:31

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Weazel News Sanktionskatalog

Verstöße gegen die o.g. Dienstvorschriften werden anhand des folgenden Sanktionskatalogs geahnded.

Stand 10.09.2022


Zahlung nach Schwere des Verstoßes

Leichter Verstoß Mittlerer Verstoß Schwerer Verstoß
1. Verstoß 25.000$ 75.000$ 250.000$
2. Verstoß 50.000$ 150.000$ Kündigung
3. Verstoß 100.000$ Kündigung Kündigung



Zuzahlung nach Rang (Ausgenommen bei Kündigung)

Leichter Verstoß Mittlerer Verstoß Schwerer Verstoß
Rang 0-4 0$ 0$ 0$
Rang 5-9 5.000$ 20.000$ 50.000$
Rang 10-12 15.000$ 40.000$ 100.000$



Schwere der Verstöße

§1 Allgemeine Dienstordnung Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4 Abs. 5 Abs. 6 Abs. 7 Abs. 8 Abs. 9Abs. 10
§2 Gehalt und Sonderleistungen
§3 Funkdisziplin Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4
§4 Fahrzeugordnung Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4 Abs. 5 Abs. 6 Abs. 7 Abs. 8 Abs. 9
§5 Hausordnung Abs. 1 Abs. 3
§6 Artikel Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4
§7 Weazel News App Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3
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Jonathan White

07.08.2022, 12:37

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Änderungsprotokoll


Rot = Entfernt

Gelb= Angepasst

Grün = Hinzugefügt


31.07.2022

§1 Abs. 7: Die wöchentliche Dienstbesprechung findet jeden Sonntag verpflichtend für alle Mitarbeiter um 19:00 Uhr statt. Solltet ihr nicht anwesend sein können, gilt es sich im dazugehörigen Beitrag am Schwarzen Brett abzumelden.


05.08.2022

§4 Abs. 8: Unsere Rumpos dürfen ab Rang 0, unser Rebla ab Rang 5, unser Komoda ab Rang 8 und unser Deity ab Rang 10 genutzt werden.


08.08.2022

§2 Abs. 2: Neben Taschenlampen für 100$ das Stück, stellt das Unternehmen dem AN kostenlos Reparaturkits und Verbandskästen zur Verfügung. Das unverhältnismäßige Bedienen am Vorrat, Horten, Verteilen oder das übermäßige Verschenken an Dritte ist strengstens untersagt.
§1 Abs. 8: Die Leitstelle ist ab 1 Mitarbeiter im Dienst stets zu besetzen und im Dienstblatt zu vermerken. Der höchstrangigste Mitarbeiter im Dienst ist dafür zuständig, dass dies geschieht.


15.08.2022

§1 Abs. 8: Die Leitstelle ist ab 1 Mitarbeiter im Dienst stets zu besetzen und im Dienstblatt zu vermerken. Der höchstrangigste Mitarbeiter im Dienst ist dafür zuständig, dass dies geschieht. Die Leitstelle sollte sich zwischen 16:00 Uhr und 23:59 Uhr immer im HQ aufhalten.


24.08.2022

§1 Abs. 9: Nach Jeder Wende ist der erste Mitarbeiter, welcher den Dienst betritt, dafür zuständig, dass die News App mit den aktuellen Beiträgen gefüllt wird.


12.09.2022

§1 Abs. 9: Nach Jeder Wende ist der erste Mitarbeiter, welcher den Dienst betritt, dafür zuständig, dass die News App mit den aktuellen Beiträgen gefüllt wird.

§1 Abs. 9: Mit dem Beginn der Dienstzeit haben AN sich eigenständig im Dienstblatt einzutragen und bei Dienstschluss wieder auszutragen.

§4 Abs. 9: Zeppeline sind lediglich von Personen ab Rang 5, mit einem Flugschein B, sowie dem FST-Zeppelin auszuparken und zu bedienen. Zusätzlich muss sich aktuell noch eine Person mit Rang 9+ im Dienst befinden und vor dem Ausparken über die Nutzung informiert werden.

§7 Abs. 3: Nach jeder Wende ist der erste Mitarbeiter, welcher den Dienst betritt, dafür zuständig, dass die News App mit den aktuellen Beiträgen gefüllt wird.


15.09.2022

§4 Abs. 2: AN sind im Dienst jederzeit dazu verpflichtet, Fahrzeuge des Unternehmens zu nutzen. Ausnahmen sind von der Geschäftsführung zu genehmigen.

§4 Abs. 8: Unsere Rumpos dürfen ab Rang 0, unsere Cinquemilas ab Rang 2, unsere Reblas ab Rang 5, unsere Komodas ab Rang 8 und unser Deity ab Rang 10 genutzt werden.


20.09.2022

§4 Abs. 2: AN sind im Dienst zwischen 16:00 Uhr und 23:59 Uhr, sowie in jeglicher Art von Einsatz oder vorher geplanter dienstlicher Handlung, dazu verpflichtet, Fahrzeuge des Unternehmens zu nutzen.

§6 Abs. 4: Wochenartikel sind bis spätestens Freitag 16:00 Uhr der jeweiligen Woche für eine Korrektur einzureichen.


04.11.2022
§4 Abs. 2: AN sind im Dienst zwischen 16:00 Uhr und 23:59 Uhr, sowie in jeglicher Art von Einsatz oder vorher geplanter dienstlicher Handlung, dazu verpflichtet, Fahrzeuge des Unternehmens zu nutzen.


22.11.2022

Abs. 7: Unsere Fahrzeugordnung ist weitesgehend aufgehoben, die Regelung für den Deity und den Neon bleiben. Jeder Mitarbeiter ab dem Rang 4 kann sich ein Fahrzeug personalisieren lassen.


16.01.2023

§1 Abs. 10: Jeder AN der sich im Dienst befindet, ist dazu verpflichtet Dienstkleidung (WN Hoodie oder T-Shirt) zu tragen oder einen Dienstwagen zu fahren.

Robin Pearson-Swift

16.01.2023, 09:27

Update am 16.01.2023