Kritik an der STPO
29.08.2022, 02:21
Hallo,
ab 75 Hafteinheiten hat man das Recht auf einen Gerichtsprozess, ab 50 Hafteinheiten auf eine Fallüberprüfung (§26).
Beispiel: man hat 80 Hafteinheiten, macht eine Fallüberprüfung mit Untersuchungshaft und kommt nicht auf das gewünschte Ergebnis. 80 Hafteinheiten - 20 Hafteinheiten U-Haft = 60 Hafteinheiten = kein Recht mehr auf einen Gerichtsprozess, Sinn?
29.08.2022, 02:34
Meines Wissens nach ist das nicht der Grund, warum der Gerichtsprozess verwehrt wurde. Das ist eher der Grund:
§26 Fallüberprüfung StPO schrieb:Abs.4 Wenn die Fallklärung nach §26 in Anspruch genommen wurde, aber der Angeklagte mit dem Urteil der Justiz nicht einverstanden ist, so kann ein Berufungsantrag gestellt werden. Dieser muss begründet form- und fristgerecht bei der Justiz eingereicht werden.
Du hast einfach dann kein Anrecht mehr darauf. Das hat nichts mit der Haftminderung zu tun.
29.08.2022, 02:45
Jacob Walter schrieb:Meines Wissens nach ist das nicht der Grund, warum der Gerichtsprozess verwehrt wurde. Das ist eher der Grund:
Du hast einfach dann kein Anrecht mehr darauf. Das hat nichts mit der Haftminderung zu tun.
Doch, es wurde gesagt wegen dem Abzug der Untersuchungshaft habe ich ja keine 80 Hafteinheiten mehr ![]()
29.08.2022, 02:46
Dann ist es falsch erklärt worden, aber dennoch gemäß der StPO verfahren worden
29.08.2022, 08:08
Reicht doch aus wenn man bei 80 HE entscheiden kann was man tut. Warum 2 mal von einem recht Gebrauch machen.
Ich denke du kennst dich da doch sehr gut aus, was das angeht.
29.08.2022, 12:02
Vielleicht einfach die Instanzen beachten und nicht Fallklärung und Gerichtsprozess wollen sondern nur eins davon, dann gibt's auch keine Interpretationsschwierigkeiten (die es, wenn man alles richtig macht, sowieso in diesem Thema nicht gibt (s. obere Beiträge)).
VG
06.03.2023, 17:04
Passiert hier auch nochmal was?
06.03.2023, 17:31
Dieter Brandt-Carpendale schrieb:Vielleicht einfach die Instanzen beachten und nicht Fallklärung und Gerichtsprozess wollen sondern nur eins davon, dann gibt's auch keine Interpretationsschwierigkeiten (die es, wenn man alles richtig macht, sowieso in diesem Thema nicht gibt (s. obere Beiträge)).
VG
John Manchu
Ich verweise auf den Kommentar des letzten Oberstaatsanwalts.
LG
06.03.2023, 17:31
PTF Elousing schrieb:John Manchu
Ich verweise auf den Kommentar des letzten Oberstaatsanwalts.
LG
Ich möchte die Meinung vom aktuellen Justizminister.
06.03.2023, 17:32
des besten Oberstaatsanwalts*
Sie jämmerlicher Lakai.
06.03.2023, 17:32
John Manchu schrieb:Ich möchte die Meinung vom aktuellen Justizminister.
Okay ![]()
08.03.2023, 19:37
