Kritik an der STPO

von John Manchu 29.08.2022 11 Antworten 500 Aufrufe
John Manchu

29.08.2022, 02:21

Hallo,

ab 75 Hafteinheiten hat man das Recht auf einen Gerichtsprozess, ab 50 Hafteinheiten auf eine Fallüberprüfung (§26).

Beispiel: man hat 80 Hafteinheiten, macht eine Fallüberprüfung mit Untersuchungshaft und kommt nicht auf das gewünschte Ergebnis. 80 Hafteinheiten - 20 Hafteinheiten U-Haft = 60 Hafteinheiten = kein Recht mehr auf einen Gerichtsprozess, Sinn?

Jacob Walter

29.08.2022, 02:34

Meines Wissens nach ist das nicht der Grund, warum der Gerichtsprozess verwehrt wurde. Das ist eher der Grund:

§26 Fallüberprüfung StPO schrieb:

Abs.4 Wenn die Fallklärung nach §26 in Anspruch genommen wurde, aber der Angeklagte mit dem Urteil der Justiz nicht einverstanden ist, so kann ein Berufungsantrag gestellt werden. Dieser muss begründet form- und fristgerecht bei der Justiz eingereicht werden.

Du hast einfach dann kein Anrecht mehr darauf. Das hat nichts mit der Haftminderung zu tun.

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John Manchu

29.08.2022, 02:45

Jacob Walter schrieb:

Meines Wissens nach ist das nicht der Grund, warum der Gerichtsprozess verwehrt wurde. Das ist eher der Grund:

Du hast einfach dann kein Anrecht mehr darauf. Das hat nichts mit der Haftminderung zu tun.

Doch, es wurde gesagt wegen dem Abzug der Untersuchungshaft habe ich ja keine 80 Hafteinheiten mehr :D

Jacob Walter

29.08.2022, 02:46

Dann ist es falsch erklärt worden, aber dennoch gemäß der StPO verfahren worden

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Frank Weniger

29.08.2022, 08:08

Reicht doch aus wenn man bei 80 HE entscheiden kann was man tut. Warum 2 mal von einem recht Gebrauch machen.


Ich denke du kennst dich da doch sehr gut aus, was das angeht.

Dieter Pauseback

29.08.2022, 12:02

Vielleicht einfach die Instanzen beachten und nicht Fallklärung und Gerichtsprozess wollen sondern nur eins davon, dann gibt's auch keine Interpretationsschwierigkeiten (die es, wenn man alles richtig macht, sowieso in diesem Thema nicht gibt (s. obere Beiträge)).

VG

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John Manchu

06.03.2023, 17:04

Passiert hier auch nochmal was?

PTF Elousing

06.03.2023, 17:31

Dieter Brandt-Carpendale schrieb:

Vielleicht einfach die Instanzen beachten und nicht Fallklärung und Gerichtsprozess wollen sondern nur eins davon, dann gibt's auch keine Interpretationsschwierigkeiten (die es, wenn man alles richtig macht, sowieso in diesem Thema nicht gibt (s. obere Beiträge)).

VG

John Manchu

Ich verweise auf den Kommentar des letzten Oberstaatsanwalts.


LG

John Manchu

06.03.2023, 17:31

PTF Elousing schrieb:

John Manchu

Ich verweise auf den Kommentar des letzten Oberstaatsanwalts.


LG

Ich möchte die Meinung vom aktuellen Justizminister.

Dieter Pauseback

06.03.2023, 17:32

des besten Oberstaatsanwalts*

Sie jämmerlicher Lakai.

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PTF Elousing

06.03.2023, 17:32

John Manchu schrieb:

Ich möchte die Meinung vom aktuellen Justizminister.

Okay :thumbup:

Alex Dickens-Zeus

08.03.2023, 19:37

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