LSPD | Leitstellenregelung

von Heindrick Flash 26.06.2023 0 Antworten 1554 Aufrufe
Heindrick Flash

26.06.2023, 20:26

Los Santos, 26.06.2023


Leitstellenregelung:


§1 Besetzung der Leitstelle:


§1.1 Jeder Officer mit dem Dienstgrad 2 bis 7 hat die Verpflichtung, 4 Stunden im Monat in der Leitstelle zu absolvieren.


§1.2 Von 00:00 bis 15:57 Uhr befindet sich die Mobile Leitstelle auf Streife.


§1.3 Wenn weniger als 7 LSPD-Beamte, zwischen 16:00 - 18:30 Uhr, im Streifendienst eingestempelt sind, bleibt die Mobile Leitstelle weiterhin aktiv.


§1.4 Ab 16:00 bis 23:57 Uhr befindet sich die feste Leitstelle im Rockford Police Department (Ausnahme, siehe §1.3)


§1.5 Es muss mindestens eine Leitstelle besetzt sein.


§1.6 AB 18 LSPD-Beamten im aktiven Streifendienst kann eine zweite Leitstelle besetzt werden.


§1.7 Bei einer doppelt besetzten Leitstelle hat immer der ranghöhere Beamte die erstgenannte Leitstelle und besitzt auch die Weisungsbefugnis innerhalb des festen Leitstellendienstes.


§1.8 Die Annahme des Leitstellentelefons ist verpflichtend und erfolgt in Eigenorganisation.


§1.9 Während des festen Leitstellendienstes muss das weiße Polizei-Hemd getragen werden, ebenso wie eine Underarmour Weste.


§1.10 Alternativ kann ab 12 Uhr mittags, wenn 20 Beamte im aktiven Streifendienst sind, die Leitstelle fest im Rockford PD besetzt werden.







§2 Berechtigung der festen Leitstelle


§2.1 Die Leitstelle hat Anweisungs- und Befehlsgewalt über alle LSPD-Beamten unter der Direktion für den Streifendienst.


§2.2 Die Leitstelle erhält die Berechtigung, Personal in den Dienst zu rufen, in Absprache mit einem im Dienst befindlichen Officers mit dem Dienstgrad Lieutenant (8) oder höher


§2.3 bei Abwesenheit eines Officers mit dem Dienstgrad Lieutenant (8) oder höher hat die Leitstelle die Befugnis, mit Angaben von Gründen, Personal in den Dienst zu rufen. In jedem Fall ist hierbei im Nachhinein die Direktion zu informieren.







§3 Aufgaben der mobilen Leitstelle:


§3.1 Telefonischer Ansprechpartner für andere Behörden


§3.2 Einteilung anderer Staatsbeamten für den aktiven Polizeistreifendienst (Army, FIB), sowie Ride-Along nach Liste aus dem Dienstblatt


§3.3 Sorgfalt über Abarbeitung aller Notrufe (Dispatch)


§3.4 Sorgfalt darüber, dass jeder Polizeibeamter die Möglichkeit auf eine Streifenzuteilung bekommt (ggf. Neuaufteilung der Streifen)


§3.5 Die Weisungsbefugnis im aktiven Streifendienst hat der ranghöchste LSPD-Beamter/in






§4 Aufgaben der festen Leitstelle:


§4.1 Erster Ansprechpartner im LSPD, sei es an der Rezeption oder am Leitstellentelefon.


§4.2 LSPD-Beamte bis einschließlich Rang 9 müssen sich bei der Leitstelle anmelden, um am Streifendienst teilnehmen zu können.


§4.3 Die Leitstelle wird Vorschläge der Beamten bezüglich Streifenpartner und Fahrzeug (entsprechend der Fahrzeug- und Rangregelung) berücksichtigen, sofern kein berechtigter Grund dagegen spricht.


§4.4 Sorgfalt darüber, dass jeder Polizeibeamter die Möglichkeit auf eine Streifenzuteilung bekommt (ggf. Neuaufteilung der Streifen)


§4.5 Die Streifen fahren in erster Linie die Notrufe (Dispatch) eigenständig an.


$4.6 Die Leitstelle weist offene Notrufe zu, falls diese von den Streifen nicht eigenständig angefahren oder organisiert werden.


§4.7 Weitergabe an Information für das Büro, dass Verstärkung im Streifendienst benötigt wird.


§4.8 Vergabe von Fahndungen aus dem Dienstblatt.


§4.9 Einlass des Wäschelieferanten an die entsprechende Örtlichkeit.


§4.10 Überprüfung des Status der jeweiligen Streifen in der Streifenapp.


§4.11 Anweisung auf Rückführung von Dienstfahrzeugen nach Einsätzen oder ähnlichen.


§4.12 Wenn die Leitstelle nach einer neuen Leitstelle sucht, wird direkt und ohne vorherige Bitte diese zu übernehmen, die Leitstellensuche genutzt.







Die Leitstelle wird bei fragwürdigen Entscheidungen im Streifendienst der Direktion Rechenschaft ablegen müssen. Eine unerfahrene Leitstelle sollte daher bei schwierigen Entscheidungen Rücksprache mit einem höherrangigen Officer halten und im Zweifelsfall die erfahrenere Person entscheiden lassen.


Die Funktion des Leitstellendienstes dient nicht dazu, einen Kollegen absichtlich zu benachteiligen, beispielsweise indem man bewusst Personen in Konfliktsituationen verpflichtet zusammen zu arbeiten oder ein Fahrzeug zuweist, das als ungeeignet für den Streifendienst angesehen wird, wie zum Beispiel einen Stanier.


Bei unangemessenem Verhalten, Nichtbeachtung der zugewiesenen Aufgaben oder Überschreitung ihrer Kompetenzen seitens der Leitstelle werden durch das Detective Bureau deutliche und empfindliche Sanktionen verhängt.


Ein Offizier mit dem Rang R.8+ besitzt die Befugnis, die Leitstelle bei schwerwiegenden Vorfällen abzusetzen. In jedem Fall ist die Direktion umgehend zu informieren, damit der Vorfall schnellstmöglich untersucht und aufgeklärt werden kann.

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