GVMP | Fraktionsregelwerk

von GVMP 02.10.2020 0 Antworten 2481 Aufrufe
Angepinnt Geschlossen
GVMP

02.10.2020, 20:04

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Stand: 12.07.2024

Gültig ab 13.07.2024 00:01 Uhr


Vorwort:

Der gesunde Menschenverstand muss stets ein Begleiter beim Lesen dieses Regelwerks sein.

Dieses neue Regelwerk bietet viele neue Freiheiten an. Genießt diese vorsichtig. Hintergrund ist, dass RP-Stränge wieder einen Lauf nehmen, welcher nicht wie ein Protokoll durch das Fraktionsregelwerk vorgeschrieben ist. Nutzt diese Freiheit mit Bedacht und beendet auch mal Situationen, welche in eurem Gunsten ist aber den Spielspaß der anderen Fraktion zerstören würde, wenn man es weiter ausreizen würde. Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, jederzeit einzuschreiten und Situationen zu beenden, sowie ggf. zu sanktionieren. Das Ausnutzen von Grauzonen mit dem Wissen, sich einen Vorteil zu verschaffen, ist verboten.


§ 1 Allgemein



§1 Abs.1 Das Verhalten seines Ingame Charakters, ist an die eigene Fraktion anzupassen. Hierbei steht es jeder Person frei, dies auf seine Art zu machen, solange es nicht mit dem Fraktionskonzept in Konflikt gerät.


§1 Abs.1.1 Die Fraktionsverwaltung behält sich vor Personen, welche sich nicht an das Konzept halten, aus der Fraktion zu entfernen.


§1 Abs.2 Um einer Fraktion beizutreten, muss eine schriftliche und/oder mündliche Bewerbung erfolgen. Hierbei obliegt es dem Leader der jeweiligen Fraktion, wie er dies Hand haben möchte.


§1 Abs.3 Ein Austritt aus einer Gang oder Mafia muss einen RP Hintergrund haben und auch im RP vollzogen werden. (Ausnahmen hierbei ist Inaktivität)


§1 Abs.3.1 Das sogenannte Söldnern ist in jeder Hinsicht untersagt.


§1 Abs.4 Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten in erster Linie non-lethal geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Schussgefecht kommen, so muss dieses ausreichend begründet sein. (Kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend)


§1 Abs.5 Die Nutzung der gepanzerten Leaderfahrzeuge ist ab Rang 9 gestattet. Ausnahme: Das Leben eines Fraktionsmitglieds steht in Gefahr. So darf das Fahrzeug für diese Situation von allen Fraktionsmitgliedern verwendet werden!


§1 Abs.6 Die Nutzung des Mod-Fahrzeugs der Fraktion ist ab Rang 11 gestattet, dieser muss während der Fahrt anwesend sein. Ausnahme: Das Mitglied der Leaderschaft sitzt mit im Fahrzeug, verunfallt oder wird rausgeschossen, so dürfen alle das Fahrzeug zum HQ zurückbringen.


§1 Abs.7 Die Administration behält sich vor, Beschuldigten in Beschwerdefällen, welche unter §3 (Hacking & Bugusing) fallen, nach mehrfacher Account-Überprüfung eine Fraktionssperre von bis zu 12 Monaten zu vergeben.


§1 Abs.8 Mit dem Invite in eine Fraktion, erhält der Spieler automatisch eine 14-tägige Fraktionssperre für Bad-Fraktionen, die ab dem Zeitpunkt des Invites läuft.


§2 Beschwerden

Vorwort: Das Ziel der Fraktionsverwaltung ist es, das Beschwerden primär untereinander geklärt werden und die Fraktionsverwaltung nur im Ernstfall konsultiert wird.


§2 Abs.1 Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk, im Falle einer Beschwerde gegen die Fraktion als ganzes oder grundsätzlichen Problemen/Auseinandersetzungen, gilt es stehts die Beschwerdekette einzuhalten.

  1. Leader müssen IC einen vernünftigen Versuch starten, die Probleme mit den Leadern der beschuldigten Spieler zu klären.
  2. Leader der Beschuldigten Spieler
  3. Administrative Klärung per Ticket im Forum

§2 Abs.2 Beschwerden von Fraktionen gegen Fraktionen müssen zwingend von einem Leader (10+) eingereicht werden.

Hiervon sind extreme Regelverstöße, wie z.B. Cheating, Hacking, Massen RDM und Massen VDM von der Beschwerdekette ausgenommen.


§2 Abs.3 Bei Beschwerden, die ein Leadergespräch erfordern, ist frühstens nach 24 Stunden, nach beenden der Situation das Gespräch zu suchen. Ausnahmen sind hierbei Forderungen sowie Kriege. Weitere Ausnahmen können bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.


Grundsätzlich hat weiterhin jeder das Recht eine Beschwerde einzureichen, hierbei möchten wir jedoch an euer Menschenverstand appellieren. Das Supportteam behält sich vor Beschwerden, bei denen die Beschwerdekette nicht eingehalten wurde, direkt abzulehnen.


§3 Bad Fraktionen


Vorwort: Es sind einige Regelungen entfallen und gelockert worden (z.B. Zivilisten Schützen und der Einsatz der Fraktionsfahrzeuge nicht mehr klar definiert). Das hat den Hintergrund, dass wir euch die Möglichkeit geben wollen, euer RP selbst zu gestalten. Wir erwarten jedoch im Gegenzug, dass ihr wirklich mit Bedacht an die Sache ran geht. Sollte das nicht klappen, werden "Problempersonen" aus den entsprechenden Fraktionen durch die Fraktionsverwaltung uninvitet und mit 4 - 8 Wochen Fraktionssperre versehen.


§3 Abs.1 Als Bad Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forum Bereich unter Gangs & Mafien eingeordnet sind.


§3 Abs.2 Fraktionsfahrzeuge müssen bei Fraktionsangelegenheiten verwendet werden. Beispiele:

  • Systemgegebene Szenarien
  • RP-Aktionen, welche als Fraktion ausgeführt werden oder einen für die Fraktion als ganzes relevanten Hintergrund hat.
  • Ausnahmen sind selbstverständlich spontan entstandene Situationen, welche das sofortige Anfahren mit Privatfahrzeugen erfordern. Sobald die Möglichkeit besteht, muss auf ein Fraktionsfahrzeug umgestiegen werden.
  • geplante Fraktionsangelegenheiten

§ 3 Abs.2.1 Als Fraktionsfahrzeuge gelten Fahrzeuge, welche ausschließlich über Fraktionsgaragen ausgeparkt werden können.


§3 Abs.2.2 Fahr- und Flugzeuge welche nicht aus der Fraktionsgarage entnommen werden können, dürfen auch nicht für §3 Abs.2 verwendet werden. (Speziell Helikopter!)


§3 Abs.2.3 Badfraktionen dürfen bei geplanten Aktionen mit maximal 15 Fahrzeugen agieren. (Helikopter und Fraktions-Lagerfahrzeuge zählen nicht ins Cap)


§3 Abs.2.4 Bei allen Aktionen der Badfraktionen darf nur maximal 1 Helikopter benutzt werden.


§3 Abs.2.5 Bei allen Dealer-Verkäufen dürfen nur Lagerfahrzeuge verwendet werden. Zur Unterstützung dürfen Fraktionsfahrzeuge und Lagerfahrzeuge genutzt werden.


§3 Abs.3 Bad Fraktionen, welche als "Base" eine Straße o.ä. haben, haben ein Anrecht auf die Anliegenden Häuser unmittelbar an der "Base". Sollte es Fragen bezüglich Gebietsräume geben, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.


§3 Abs.4 Bad Fraktionen haben eine Mitgliederbegrenzung von 30 Personen. Das zusammen agieren mit Zivilisten ist verboten (Ausnahme: s.u. Tabelle "offizielle UGs"). Bei einer passiven Handlung gilt diese Reglung nicht.

  • Ausnahme von dem Membercap ist die Verteidigung der eigenen Fraktionsbase sowie jegliche Dealer Situationen

§3 Abs.4.1 Das Membercap gilt von Anfang bis Ende der Situation. Des Weiteren dürfen Mitglieder nicht ersetzt werden. (Beispiel: 3 sind erschossen - es werden 3 neue geholt, welche zu Beginn nicht daran beteiligt waren)


§3 Abs.4.2 Badfraktionen können bei jeglichen Situationen, die nicht unter die systemgegebenen Szenarien, Lootdrops und Forderungen fallen, mit allen Member der Fraktion anfahren.


§3 Abs.5 Bad Fraktionen können Mitglieder einen "Bloodout" geben. Ein Ehemaliges Mitglied, welches ein Bloodout bekommt, ist verpflichtet alle Internen Informationen über die Bad Fraktion dauerhaft zu vergessen. Nach Vergeben eines Bloodouts ist es der Person untersagt, unter dem derzeitigen Leader der Fraktion in den nächsten 6 Monaten wieder in die Fraktion einzutreten.


§3 Abs.5.1 Der Zeitpunkt der Vergabe eines Bloodouts ist unbestimmt und kann jederzeit nachträglich geltend gemacht werden.


§3 Abs.5.2 Ein Bloodout ist nur dann gültig, wenn ein Rang 11 oder 12 diesen vollstreckt.


§3 Abs.6 Fraktionseigentum

  • Normale Member einer Fraktion (bis Rang 10) dürfen unter keinen Umständen Fraktionseigentum (Items/Geld) ihrer Fraktion entwenden.


§3 Abs.7 Bad-Fraktionen dürfen Zivilisten nur schützen, wenn diese auch nicht der Aggressor der RP-Situation sind.

Sollten Zivilisten als Geisel genommen werden so ist darauf zu achten, dass ensprechende Forderungen an die Partei die, die Geisel genommen hat, im Verhältnis zum Verlust der Geisel stehen.

Hinweis hierzu: Schützt nicht unbedingt jeden, der einen leichten Schaden erlitten hat und rechtfertigt erst Recht keine Kriege damit. Die Fraktionsverwaltung behält das Verhältnis im Auge und wird Kriege aufgrund solcher Situationen ablehnen.


§3 Abs.8 Jegliche aggressive Handlung von Badfraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart stattfinden. Hiervon ausgenommen sind Aktionen, in der die handelnde Partei auf eine Aktion der Gegenpartei (in der gleichen Wende) agiert. Bspw. FIB macht Waschkeller


§3 Abs.9 Folgende Regelungen gelten für das Absperren eines Dealers:

  • Es müssen mindestens fünf Personen einer Fraktion die, die Kleidung der Fraktion tragen am Dealer vor Ort sein, dabei ist unrelevant ob diese mit Fraktionsfahrzeugen oder Farmfahrzeugen (wie. z.B. Burrito) vor Ort sind.
  • Nach dem Absperren eines Dealers hat eine Fraktion die Option diesen Dealer zum aktuellen Zeitpunkt oder für eine gesamte Wende abzusperren, hierfür muss sich die Fraktion nicht dauerhaft an dem Dealer befinden.
  • Eine Fraktion darf einen Dealer absperren, dabei muss es nicht der eingenommene Dealer sein.
  • Beim Absperren des Dealers sind sie nicht verpflichtet alle Fraktionen wegzuschicken, dies obliegt den Fraktionen selbst.
  • Das Zinken (Spieler sowie Fahrzeug, sofern im Zusammenhang) am Dealer ist erlaubt, sofern gegen eine Absperrung verstoßen wird - dies muss ausdrücklich im vorhinein an die andere Fraktion kommuniziert werden. (auch erlaubt ohne X-Menü "Zinken")

(Zur Verdeutlichung: Grüngeld, Gutscheine, Geschenke und Verträge dürfen NICHT gestohlen werden)

  • Außerdem ist darauf zu achten das mindestens 1 Dealer nicht durch eine Fraktion abgesperrt ist und dort weiterhin frei verkauft werden kann.

§3 Abs.10 Folgende Regelungen gelten für das Einnehmen eines Dealers:

  • Nach dem Ansprechen des Dealers ist Kill on Sight nur für diese Situation erlaubt

§ 3 Abs.11 Forderungen gegenüber anderen Bad-Fraktionen dürfen ein Limit von 3 Million nicht überschreiten.


§3 Abs.11.1 Es dürfen nur herstellbare Güter oder Bloodouts gefordert werden.


§3 Abs.11.2 Forderungen gegenüber anderen Fraktionen verfallen:

  • Sobald die erste Partei auszahlt, egal wer Forderungs-Stellende Partei ist.

§3 Abs.11.3 Nicht-einhalten der Forderung:

  • Eine Forderung ist nur gültig, wenn sie von Leader zu Leader gestellt wurde. (Rang 10+)
  • Sollte eine Forderung am laufen sein so ist es beiden Parteien erlaubt zu zinken (Spieler sowie Fahrzeug, sofern im Zusammenhang). (auch erlaubt ohne X-Menü "Zinken")

(Zur Verdeutlichung: Grüngeld, Gutscheine, Geschenke und Verträge dürfen NICHT gestohlen werden)

  • Eine Forderung gilt als nicht eingehalten, wenn diese nach spätestens 1h noch nicht beglichen wurde oder die Forderungs-erhaltende Partei als Aggressor gehandelt hat.
  • Nach dem letzten Schuss im Fight gilt eine Equipzeit von 45 Minuten zwischen den beiden Parteien.
  • Wenn innerhalb der 72h nicht die Forderung beglichen wird, obliegt es den Parteien, einen Kriegsvertrag nach den Regelungen aus dem §10 aus dem Fraktionsregelwerk, im Forum zu veröffentlichen.
  • Beim stellen einer Forderung dürfen nicht die Leader umgeschossen werden.
  • Sobald eine Partei einen Vorsprung von 3 gewonnen Fights hat, gilt die Forderung als beendet
  • Sobald innerhalb von 32 Stunden kein Fight stattfindet, hat die Partei, die nicht genug Leute aufweist bzw. sich zurückhält, die Forderung verloren
  • Die verlierende Partei muss die Forderung auszahlen oder kann nach den Regelungen aus dem §10 aus dem Fraktionsregelwerk einen Kriegsvertrag stellen
  • Sollte die Forderung stellende Partei verlieren, muss diese nicht auszahlen.


§3 Abs.11.4 Nach stellen einer Forderung dürfen keine Invites mehr in die Fraktion oder Offiziellen UG getätigt werden.


§3 Abs.11.5 Der Grund für eine Forderung darf nicht älter als 48h her sein.


§3 Abs.11.6 Eine Forderung besteht aus maximal 7 Fights. (Best of 7)


§3 Abs.11.7 Während einer Forderung sind maximal 2 Baseraids pro Wende erlaubt.


§3 Abs.11.8 Während einer Forderung haben die beteiligten Parteien die Pflicht, Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.


§3 Abs.11.9 Während einer aktiven Forderung darf von Mitgliedern der Badfraktion gegenüber der offiziellen Untergruppierung der verfeindeten Badfraktion keine aggressive Handlung stattfinden und so, den Konflikt zwischen der Untergruppierungen stören. Die gleiche Regelung tritt auch aus Sicht der Untergruppierung für Badfraktionen in Kraft.


§3 Abs.12 Bei Militärabstürzen (MAZ) & Lootdrops gelten folgende Regelungen:


Gemeinsame Regelungen:

  • Die ersten beiden Bad-Fraktionen, die am Szenario sind, dürfen sich einigen wer dieses macht. (Mit Waffengewalt oder ohne Waffengewalt)
  • Sobald die ersten beiden Bad-Fraktionen vor Ort sind, darf keine weitere Bad-Fraktion in das Szenario eingreifen.
  • Den Verlierern ist es untersagt, die Items des Gewinners zu looten.


MAZ spezifische Regelungen:

  • Die Army muss eine Regierungsnachricht (/gov) schalten, sobald diese vor Ort sind. Ebenso muss eine Regierungsnachricht geschalten werden, sobald die Army sich in einem Schussgefecht am MAZ befindet.
  • Die Army darf sich immer einmischen. Wenn ein Army / Bad-Fraktions Fight stattfindet, darf sich keine weitere Badfraktion einmischen.


Lootdrop spezifische Regelungen:

  • Der Staat muss eine Regierungsnachricht (/gov) schalten, sobald diese vor Ort sind. Ebenso muss eine Regierungsnachricht geschalten werden, sobald der Staat sich in einem Schussgefecht am Loot-Drop befindet.
  • Der Staat darf sich innerhalb von High-Risk Gebieten wie z.B. die Innenstadt / Würfelpark einmischen. Wenn ein Staat / Bad-Fraktions Fight stattfindet, darf sich keine weitere Badfraktion einmischen.
  • Ab 500m Entfernung zum Drop kann der Fight gegen den Staat zum 11-99 werden.


§3 Abs.13 Auftragslieferung

  • Die Absprache zwischen Fraktionen ist strengstens verboten, das nicht anfahren / gezielte verlieren, nachdem man das Szenario als Fraktion angenommen hat, ist verboten.
  • Während der 10-Minuten-Vorbereitungszeit dürfen beide Fraktionen ihren Startpunkt nicht verlassen, mit Ausnahme des Helikopters der Fraktion.
  • Nach erfolgreicher Abgabe eines Pounders durch eine Partei (Systemnachricht beachten) ist es untersagt, neue Kampfhandlungen (Masse vs. Masse) zu beginnen.
  • Den Verlierern ist es untersagt, die Items des Gewinners zu looten.


§3 Abs.14 Die Marksmanrifle ist für einen Spieler in folgende Szenarien/Situationen erlaubt:

  • Alle Staatsszenarien
  • Alle spontanen Situationen


§3 Abs.15 Gesonderte Aufnahmepflicht bei Forderungen & Krieg

  • In Forderungen und Kriegen gilt eine generelle Aufnahmepflicht für jegliche Art von Schuss- und Deathmatch-Situationen.
  • Die Videos der gesamten IC Situation (mit Ton) müssen für eine Dauer von mind. 72h Stunden vorgehalten werden.
  • Bei Verstoß gegen die Aufnahmepflicht oder nachgewiesenem Cheating behält sich die Fraktionsverwaltung vor, entweder den Spieler von den Fights auszuschließen oder die Forderung / den Krieg umgehend zu beenden und die entsprechende Partei zum Auszahlen zu zwingen.
  • Hier wird eine ausreichende Qualität in mindestens 720p und ohne visuelle Overlays o.ä. verlangt (z.B. müssen Schüsse klar erkennbar sein).



§4 Staats - und Neutrale Fraktionen


Vorwort: Das IC-Gesetzbuch ist mittlerweile umfassend auf viele Paragraphen hier ausgestattet und entsprechend entfallen einige Paragraphen (z.B. Sperrzonen) - da diese IC durch die Gesetze geregelt werden. Ein Einschneiden in das RP durch das Fraktionsregelwerk ist nicht mehr notwendig. Es sind entsprechend nur noch Paragraphen vorhanden, welche "schwarze Schafe" innerhalb der Staatsfraktionen zu bremsen und nicht das Spielgeschehen der Bad-Fraktionler und Zivilisten zu versauen, durch overpowerte Razzien z.B. . Ebenso, wurde jedoch auch die Regel erlassen, dass die Staatsmacht nur bei gewissen Rahmenpunkten in Situationen zwischen Bad-Fraks eingreifen darf. Die Leader der Staatsfraktionen werden trotzdem dazu angehalten, selbst zu entscheiden ob es eine Gefahr für Zivilisten darstellt (der Ort der Austragung) und entsprechend entscheiden sollen, ob eingegriffen werden soll - oder nicht.


§4 Abs.1 Als Staats - und Neutrale Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forumsbereich unter Staatsfraktionen oder Neutrale Fraktionen eingeordnet sind. Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge während der Dienstausübung nutzen.

Neutrale Fraktionen dürfen während der Dienstausübung ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Außerhalb der Dienstausübung steht es ihnen frei Privatfahrzeuge zu nutzen.


§4 Abs.2 Staatsfraktionen haben kein Wissen über folgende Orte: Dealer, Waffenhersteller, Schlafmohnfeld, Rohopium-Verarbeiter, Morphin-Verarbeiter und die Schwarzmarkthändler.

  • Der bloße Aufenthalt von Personen an diesen Orten stellt kein Grundverdacht einer Straftat dar.
  • Aufgrund von Aussagen Dritter, dürfen an den oben genannten Orten keine systematischen Personen- und Fahrzeugdurchsuchungen ( Razzien ) durchgeführt werden. Hierfür muss ein hinreichender Verdacht vorliegen. Dieser kann zum Beispiel ein großer Fund an Kröten sein. (Außer der Schwarzmarkthändler, dieser ist von diesem Punkt ausgenommen)
  • Die Dauer einer daraus resultierenden Razzia liegt bei Maximal 1h, oder bis sich die ganze Situation dort gelegt hat.

§4 Abs.3 Unter den Staatsfraktionen hat das FIB eine Mitgliederbegrenzung von 40 Personen, das LSPD von 100 Personen und die U.S. Army von 75 Personen (ausgenommen GWDler).


§4 Abs.4 Staatsfraktionen dürfen nur die für Sie vorgesehenen Waffen aus ihrem Waffenschrank equipen. Diese dürfen auch aus anderen Waffenschränken genommen werden. Allerdings ist es untersagt, Waffen, welche ausschließlich für eine andere Staatsfraktion zu Verfügung stehen zu equipen.

Hinweis hierzu: Die Regel existiert, da das seitens des Skripts schlecht zu unterbinden ist und ein Rework erfordert. Es gilt sich ausnahmslos daran zu halten - ansonsten folgen Sanktionen.


§4 Abs.5 Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt aggressiv gegeneinander zu agieren. Sollte es zu Differenzen zwischen zwei oder mehrere Staatsfraktionen kommen, müssen die anwesenden Ranghöchsten Mitglieder der beteiligten Fraktionen ein klärendes Gespräch über die entstandenen Differenzen führen. Sollte das Gespräch zu keinen schlichtenden Ergebnis führen, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.


§4 Abs.6 Das unverhältnismäßige bzw. willkürliche verteilen von Strafakten und/oder das krampfhafte Agieren von Staatsbeamten mit der Absicht eine Person IC sowie OOC damit massiv zu schädigen ist nicht erlaubt und wird in erschwerten und/oder mehrfach vorkommenden Fällen administrativ sanktioniert.


§4 Abs.7 Der Grundwehrdienst oder Zivildienst der U.S. Army/LSMC, mit einer Mindestnote von 5, ist für folgende Ränge in den aufgelisteten Behörden Pflicht:

  • U.S. Army Rang 1
  • FIB Rang 4
  • LSPD Rang 4


§4 Abs.8 Die Nutzung von Drohnen muss immer von Rang 10+ genehmigt werden. Es darf maximal eine Drohne gleichzeitig genutzt werden.



§5 Regierung


Spoiler




§6 Army


Vorwort: Die U.S. Army bildet die am besten ausgestattete Institution der Staatsfraktionen. Ihre Ausrüstung, Fahrzeuge, Waffen sind vielfältiger und wesentlich stärker als die, der gängigen Behörden. Dies erfordert jedoch Regelungen, dass diese nicht willkürlich eingesetzt werden.


§6 Abs.1
Die US Army hat die Pflicht, auf Anfrage von folgende unten aufgelistete Fraktionen, mit Waffenkisten zu beliefern.

  • Los Santos Police Department
  • Federal Investigation Bureau
  • Department of Public Order and Safety
  • Weazel News
  • Department of Motor Vehicles
  • Regierung

§6 Abs.2 Alle bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge der US Army dürfen sich, für Roleplay-Zwecke, außerhalb der US Army Base bewegen.


§6 Abs.3 Das Einsetzen von nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist gestattet,

  • bei einem Angriff auf Human Labs/Militärabsturz/Staudamm Vormission (Bis 25 Soldaten) darf 1 Annihilator2 verwendet werden
  • Zur Absicherung von Gebäuden staatlicher Behörden darf ebenfalls 1 Annihilator2 verwendet werden.
  • zur Verteidigung des Forts (Army Base) und/oder Aircraft Carrier
  • bei einem Angriff auf das Regierungsgebäude
  • muss immer von einem Major General (Rang 10+) bestätigt werden
  • Bei zuwiderhandeln in der Luftraumüberwachung, in enger Absprache mit dem Tower, um Flugzeuge zum LANDEN zu zwingen

§6 Abs.4 Das Einsetzen von Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist nur gestattet zur:

  • Verteidigung des Fort Zancudos (Army Base) und/oder Aircraft Carrier
  • Wenn ein Angriff direkt auf das Fahrzeug stattfindet

§6 Abs.5 Das Einsetzen von Explosivmunition sowie nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge erfordert immer die Zustimmung eines Major Generals oder höher. (Rang 10+)


§6 Abs.6 Das schießen aus Insurgents oder gepanzerten Fahrzeugen ist verboten. (Ausnahme: Leader-Schafter)


§6 Abs.6.1 Die Verwendung der Heavysniper ist nur beim Waffenkonvoi oder bei Spontanen Situationen gestattet.


§6 Abs.7 Die Army darf bei Szenarien nicht mehr als 2 Helikopter benutzen.


§6 Abs.8 Die Army darf während eines aktiven Szenarios nicht mit dem Loot ins Fort (inkl. Sperrzone) fahren.


§7 Durchsuchungsbeschluss


Vorwort: Ein großer Teil des Paragraph ist entfallen, da die Regelungen IC durch die Regierung in Form einer Justiz sowie des FIB getroffen werden. Dadurch, dass es IC-Gesetze gibt, welche diese Regelungen handhaben und Durchsuchungsbefehle regulieren, brauchen wir dafür keine administrativen Regeln mehr.


§7 Abs.1 Ein Durchsuchungsbefehl nach §7 Abs.1 darf frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart Inkrafttreten/ausgeführt werden.


§7 Abs.2 Der Grund für ein Durchsuchungsbefehl nach §7 Abs.1 darf nicht älter als 72 Stunden sein.


§7 Abs.3 Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss im Forum, vor dem Inkrafttreten, Angekündigt werden.


§7 Abs.4 Vor dem Inkrafttreten eines globalen Durchsuchungsbefehls muss die Fraktionsverwaltung konsultiert werden und ihr Einverständnis dazu geben.


§7 Abs.5 Gruppenbezogene sowie globale Durchsuchungsbeschlüsse sind unter folgenden Umständen nicht geltend zu machen:

  • in den System gegebenen Szenarien
    • Juwelier
    • Waffentransport, Militärabstürze
    • Staatsbank
    • Human Labs und/oder
    • Casino Raub
  • in, von der Staatsgewalt ausgehenden Situationen (z.B. Razzien oder gezielten Verhaftungen)

Eine Ausnahme der Regelung §7 Abs.5 tritt in Kraft, wenn die Bad Fraktion/en ein systemgegebenes Szenario erfolgreich absolviert haben. Anschließend ist es den Staatsfraktionen maximal bis zum nächsten offiziellen Restart nach dem Szenario gestattet eine Durchsuchung nach §7 Abs.6 Durchzuführen.


§7 Abs.6 Widerrechtlich ausgestellte Beschlüsse führen zu einem Beweisverwertungsverbot, dieses trifft auch zu, wenn die Unrechtmäßigkeit nachträglich festgestellt wird.


§7 Abs.7 Bei der Durchführung eines Durchsuchungsbeschlusses (Razzia) hat der Staat ein Cap von 40 Personen. (Ausgenommen Terrorstatus)


§8 Systemgegebene Szenarien & Fights


Vorwort: Systemgegebene Szenarien gehören dazu und sind da um gemacht zu werden. Die Regelungen gelten, dass diese nicht nur Nachteile mit sich ziehen.



§8 Abs.1 Unter Systemgegebene Szenarien, versteht man den Überfall auf das Human Labs, Lifeinvader, Maze Bank und die Staatsbank, Shop-Einschüchterungen, Militärabstürze, Auftragslieferung, Badfraktions-Labore, Casino Raub, Beweismitteltransporte sowie die Vormissionen: Staudamm, Hacking-Kit, Juwelier. Der Waffenkonvoi und der Mini WK sind hier ausgenommen und zählen als Sonder-Szenario


§8 Abs.2 Systemgegebene Szenarien und die daraus resultierenden RP Situationen bieten im weiteren RP nur einen Grund für einen Durchsuchungsbeschluss, wenn die Badfraktion/en mit einem Teil oder der gesamten Beute entkommen konnte.


§8 Abs.3 Bei System gegebenen Szenarien dürfen Fraktionen nicht am Nummernschild oder der Fahrzeugfarbe identifiziert werden. Kleidung hingegen kann als Hinweis, nicht aber als Beweis für die Zugehörigkeit gewertet werden.


§8 Abs.4 Sollte ein Szenario stattfinden, so darf dieses wie folgt durch Staatsfraktionen angefahren werden:


Szenario Wer darf anfahren? Mann Besetzung
Badfraktions-Labore Leitung FIB, + LSPD/SWAT 24
Militärabstürze (MAZ) Leitung ARMY, + SWAT 24 (inkl. max. 5 SWAT)
Staudamm Vormission Leitung ARMY 24
Humane Labs Leitung ARMY, + SWAT Durch System vorgegeben (inkl. max. 5 SWAT)
Ausrüstungslager/Hacking-Kit Vormission Leitung LSPD/SWAT/FIB 24
Juwelier / Staatsbank / Maze Bank / Casino Raub Leitung LSPD/SWAT/FIB Durch System vorgegeben
Shop-Einschüchterungen Leitung LSPD/SWAT/FIB 24
Beweismitteltransport Leitung ARMY, + LSPD/FIB/SWAT 24 (inkl. max. 5 LSPD/FIB)
Waffenkonvoi Leitung ARMY, + LSPD/FIB/SWAT 40
Mini Waffenkonvoi Leitung ARMY 12
Loot Drops Leitung LSPD/SWAT/FIB 12
Shoprob / Fleeca-Bank Leitung LSPD/SWAT/FIB 10


§8 Abs.4.1 Sollte ein Szenario stattfinden, so darf dieses wie folgt durch Badfraktionen angefahren werden:

Szenario / Fights Mann Besetzung
Badfraktions-Labore 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Badfraktions-Fights 20
Auftraglieferung 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Staudamm Vormission 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Militärabstürze (MAZ) 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Humane Labs Durch System vorgegeben (inkl. max. 5 offizielle UG)
Ausrüstungslager/Hacking-Kit Vormission 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Juwelier / Staatsbank / Maze Bank / Casino Raub Durch System vorgegeben (inkl. max. 5 offizielle UG)
Shop-Einschüchterungen 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Beweismitteltransport 20 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Waffenkonvoi 30 (inkl. max. 5 offizielle UG pro Frak)
Mini Waffenkonvoi 10 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Loot Drops 10 (inkl. max. 5 offizielle UG)
Fleeca-Bank 7 (inkl. max. 5 offizielle UG)


§8 Abs.5 Aus den systemgegebenen Szenarien (§8 Abs.1), mit Ausnahme der Shop-Einschüchterungen, Vormissionen, Laboren und Beweismitteltransporten, darf pro Fraktion alle 7 Tage 1 Szenario unter Leitung des LSPD/FIB und 1 Szenario unter Leitung der Army durchgeführt werden. Hierbei ist freie Wahl welches gewählt wird. Der Militärabsturz zählt nicht mit in das Cap und darf alle 3 Tage durchgeführt werden. WK und Mini WK dürfen pro Bad Fraktion einmal pro Tag angegriffen werden.
Pro Tag darf nur ein Systemgegebenes Army Szenario gemacht werden UND zusätzlich einen WK ODER Mini WK.


§8 Abs.6 Bei Systemgegeben Szenarien dürfen maximal 5 Geiseln eingebunden werden.


§8 Abs.7 Schusscall

  • Sofern zwei Massen auf der Straße unterwegs sind und aufeinander treffen, ist eine Schussankündigung nicht mehr von nöten. Lootdrops sind von dieser Regel ausgeschlossen.
  • Ein Schusscall ist weiterhin notwendig, wenn die Massen noch nicht aufeinander getroffen sind
  • Staatsfraktionen sollen deeskalierend auftreten und ihre Schussbereitschaft sofern möglich über Sperrzonen ankündigen
  • Beim MAZ & Lootdrop dürfen keine Schussankündigungen an den Staat per Helikopter erfolgen und sollen, falls vorhanden, in der ausgerufenen Sperrzone getätigt werden.


§8 Abs.8 Helikopter

  • Der Beschuss von Helikopter zu Helikopter und Fahrzeug zu Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt
  • Der Beschuss von Fahrzeugen durch Helikopter ist nur in spontanen Situationen erlaubt
  • Der Beschuss von Personen aus Fahrzeugen und Helikoptern ist grundsätzlich verboten
  • Eine Ausnahme von der Regel bilden hierbei die entsprechenden Defcon Regularien


§9 Gangwar


§9 Abs.1 Die aktive Beteiligung am Gangwar ist nur im dafür vorgesehenen Bereich (gelber Kreis) gestattet.


§9 Abs.2 Das Beauftragen einer anderen Fraktion, um ein Gebiet zu beschützen, ist verboten.


§9 Abs.3 Zur Teilnahme am Gangwar und zum Aufenthalt in einem aktiven Gebiet berechtigt sind:

  • ausschließlich die verteidigende Fraktion mit maximal 20 Mitglieder und die angreifende Fraktion mit maximal 20 Mitglieder.

§9 Abs.4 Das aktive Gangwar-Gebiet darf nicht zur Flucht aus Roleplay- oder Deathmatch-Situationen missbraucht werden.


§9 Abs.5 Befinden sich 2 Fraktionen (ausgenommen die besitzende Fraktion) im Umkreis von 10 Metern vom Startpunkt, darf dieser nicht gestartet werden. Es muss sich eine Fraktion dort entfernen (Wie das geklärt wird, entscheidet ihr selbst)


§9 Abs.6 Sollte eine Person das Gangwar Gebiet während des Gangwars betreten und während des Gangwars verlassen, darf diese Person weiterhin beschossen werden.


§9 Abs.7 Gangwar gelten als Systemgegebene Szenarien und dürfen im RP nicht belangt oder zu Streitpunkten im RP führen.


§9 Abs.8 Für einen Gangwar werden lediglich Kleidungsstücke in der Farbe der Fraktion getragen. (Oberteil und Hose)


§9 Abs.9 Das Gangwargebiet (der Kreis) darf während und nach einer aktiven Kampfhandlung nicht mehr verlassen werden. Ausnahme hierbei ist das Ende des Gangwars, wenn die Partei zurück zu ihrem Spawnpoint fährt.


§10 Krieg


Vorwort: Die Fraktionsverwaltung behält sich selbstverständlich das Recht vor, Kriege abzulehnen. Überlegt euch erstmal selber, ist das wirklich ein Kriegsgrund, den ich auf den Tisch hau? Ebenso, werden Kriege abgelehnt, welche auf Situationen basieren in denen ein Verhalten erkennbar ist, was unbedingt auf einen Krieg hinauslaufen soll. Kriege finden statt weil sie entstehen, nicht weil man sie erzwingt - da schreiten wir ein.


Allgemeine Kriegsregeln

§10 Abs.1 Allgemeine Bestimmungen

  • Ein Krieg darf nur durch den Leader einer Bad-Fraktion (Rang 12) oder dessen Vertretung (Rang 11) erklärt werden.
  • Nach dem Aussprechen eines Kriegsvertrages dürfen beide Parteien bis zum Kriegsbeginn nicht aggressiv gegeneinander handeln.
  • Jedem Kriegszustand muss eine durch die Fraktionsverwaltung genehmigte Kriegserklärung sowie ein Kriegsvertrag zugrunde liegen.

§10 Abs.2 Kriegserklärung

  • Eine Kriegserklärung muss im jeweiligen Forenbereich der Gegenpartei ("Allgemein") geposted werden. Dieser darf für mindestens eine Woche nicht gelöscht, verschoben oder deaktiviert werden.
  • Bevor die Kriegserklärung gepostet werden darf, muss der Kriegsvertrag mündlich (IC) von Leader zu Leader (11-12) ausgesprochen werden. (Nicht telefonisch)
  • Eine Kriegserklärung darf nicht willkürlich ausgesprochen werden und muss nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.
  • Eine Kriegserklärung muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.
  • Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der Gegenpartei.

§10 Abs.3 Grund und Forderung

  • Der Grund einer Kriegserklärung darf nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
  • Die Forderung darf den Wert von 9.000.000$ nicht überschreiten und sollte sich auf materielle Güter beschränken* sowie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

*Demütigende Handlungen stellen keine gültige Forderung in einer Kriegserklärung dar.


§10 Abs.4 Kriegsvertrag

  • Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Kriegszustands anhaltenden Kriegsvertrag mit Kriegsregeln.
  • Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Kriegszustands ist nur im Einvernehmen beider Parteien sowie der Fraktionsverwaltung möglich.
  • Wird der vorgelegte Kriegsvertrag durch die Fraktionsverwaltung genehmigt, so beginnt der Kriegszustand am Folgetag um 16:00 Uhr.
  • Ein Krieg kann außerdem durch in §10 Abs.7 geregelte Fälle vor Eintritt des Kriegszustands beendet werden.


§10 Abs.5 Kriegsregeln


§10 Abs.5.1 Freiwillige Kriegsregeln

  • Die freiwilligen Kriegsregeln werden durch die beteiligten Parteien bestimmt und dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen (Ausnahme: New-Life- und KoS-Regelung). Einige Beispiele von der Fraktionsverwaltung befinden sich im Spoiler

Support-Regelung



Die beiden Parteien einigen sich, während der Kriegszeit auf Support-Tickets wegen niederer Vergehen gegen die andere Fraktion zu verzichten und sich wegen eventueller Regelbrüche untereinander zu einigen.



Ruhezeiten-Regelung



Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.

Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.



KoS-Regelung



Die beiden am Krieg beteiligten Parteien gestehen sich gegenseitig das Recht zu, die andere Partei (außerhalb der Ruhezeiten sofern vereinbart) ohne Aussprechen einer Schussankündigung beschießen zu dürfen. Hierbei gilt vorher zu identifizieren, ob es sich dabei auch sicher um die gegnerische Partei handelt und nicht um Unbeteiligte.



Outfit-Regelung



Jede Fraktions legt ein verbindliches und für alle Spieler einsehbares (Im Optimalfall im Kriegsvertrag enthaltenes) Kriegsoutfit fest. Während des Kriegszustand und außerhalb der Ruhezeiten, sofern vereinbart, müssen sich alle am Krieg beteiligten Fraktionsmitglieder dem Outfit entsprechend kleiden.



Spotter-Regelung



Die beteiligten Parteien einigen sich im Bezug auf das spotten der Gegenpartei auf folgende Regelung:

  • Beide Parteien verzichten grundsätzlich auf die Informationen von Spottern, welche den Standort der Gegenpartei preisgeben (Fahrzeug und Fraktion des Spotters spielen dabei keine Rolle.

und/oder

  • Beide Parteien verzichten auf Spotter, welche mit einem Flugzeug oder Helikopter agieren.

und/oder

  • Beide Parteien verzichten auf zivile Spotter, welche nicht Bestandteil der beteiligten Fraktionen sind.



Baseraid-Regelung



Die Base einer jeden beteiligten Partei im Umkreis von etwa 100m gilt als Schutzzone. Sollte sich durch die Gegenpartei in diese Zone bewegt werden oder hineingeschossen werden, gilt dies als Baseraid.

Ausnahme: Eine Partei flüchtet während eines aktiven Schussgefechts in die Base - Dies zählt nicht als Baseraid.


Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und anschließend respawned sind, sind verpflichtet, sich bis zum Ende des Baseraids in das Fraktionslager zu begeben.

Sobald die angreifende Partei alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder die angreifende Partei geschlossen die Base verlässt, gilt der Baseraid als beendet.



DriveBy-Regel



Das Schießen aus einem Fahrzeug, Helikopter oder Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.



NewLife-Regel



Wenn ein Mitglieder einer beteiligten Partei in einem Feuergefecht stirbt, darf diese erst 15 Minuten nach Wiedereinstieg erneut an dieser Situation teilnehmen.

Wird aus diesem Gefecht ein "Tennisspiel", sollten die das Gefecht anführenden Personen beider Parteien überlegen, das Gefecht eventuell abzubrechen.

§10 Abs.5.2 Verbindliche Kriegsregeln

  1. Im Kriegszustand sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag festgeschrieben werden.
  2. Im Kriegszustand haben die beteiligten Parteien die Pflicht, Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.
  3. Während des Krieges ist es verboten neue Mitglieder in die Fraktion zu inviten.


§10 Abs.5.3 Einhaltung der Regeln

  • Die Leader der beteiligten Parteien haben für das Einhalten der Kriegsregeln durch ihre Member zu sorgen.
  • Bei ausreichend belegten Verstößen gegen die vereinbarten Kriegsregeln können folgende Strafen selbstständig durch die Leader geltend gemacht werden:
Strafen

1. Verstoß des Members - 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

2. Verstoß des Members - 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.

3. Verstoß des Members - der Member muss aus der Fraktion entlassen werden.


§10 Abs.6 Kriegszustand

  • Ein Kriegszustand muss mindestens 96 Stunden anhalten, bevor die Beendigung des Krieges herbeigeführt werden kann.

§10 Abs.7 Beendigung des Krieges


Kapitulation (Gegenpartei):

  • Um einen Krieg vor Beginn des Kriegszustands zu beenden, muss die maximale Summe der Forderung ($9.000.000) beglichen und alle weiteren Forderungen erfüllt werden.
  • Um einen Krieg während des Kriegszustands zu beenden, muss den Forderungen der kriegstreibenden Partei nachgekommen und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.

Kapitulation (Kriegstreibende Partei):

  • Um einen Krieg während des Kriegszustands zu beenden, muss der Gegenpartei eine Entschädigungssumme von $9.000.000 gezahlt werden.

Unentschieden (Waffenstillstand):

  • Um einen Krieg während des Kriegszustands mit einem Waffenstillstand zu beenden, müssen mindestens sieben Tage seit Beginn des Kriegszustands vergangen sein. Hierzu müssen sich beide Parteien einig sein, den Krieg zu beenden.
  • Bei einem Waffenstillstand werden keine Forderungen geltend gemacht.


§11 Bündnisse


Vorwort: Nutzt es nicht aus.


§11 Abs.1 Mitgliederverteilung

  • Es gilt grundsätzlich keine Mitgliederverteilung, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass von beiden Parteien ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis entsteht.
  • Es dürfen maximal so viele an einem systemgegebenen Szenario beteiligt sein, wie in §8 Abs. 4.1 definiert. (ausg. Auftragslieferungen, Badfraktions-Labore)

§11 Abs.1.1 Sollte man einen Waffenkonvoi in einem Bündnis angreifen, darf mit maximal 30 Mann agiert werden. (Ausnahme: Maximal 3 Fraktionen, 2 Helikopter & einheitliche Kleidung)


§11 Abs.2 Das Diebesgut muss fair zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden.


§11 Abs.3 Die Bündnisse sind keine RP-Bündnisse.


§11 Abs.4 Auf Cayo Perico sind Restriktionen für Zusammenschlüsse außer Kraft gesetzt, gegen den Staat darf man sich also verbünden (beachtet dennoch, dass eine Schussankündigung und dergleichen vorhanden sein muss!)


§11 Abs.5 Badfraktionen dürfen bei einem Bündnis maximal einen Helikopter mitnehmen.


§12 Labore


Vorwort: Bleibt auch erstmal so wie es davor war.


§12 Abs.1 Bad-Fraktionen dürfen nur 1x am Tag ein Labor überfallen, Staatsfraktionen hingegen dürfen 3x am Tag ein Labor aufbrechen und leerräumen, hierfür müssen Fraktionsfahrzeuge genutzt werden.


§12 Abs.2 Es ist untersagt von der Gegenpartei ein Fraktionsmitglied zu entführen, um dieses zu zwingen das Methlabor/Waffenlabor aufzuschließen (Ausnahme hierbei: es befindet sich ein Fraktionsmitglied vor Ort, dieses darf/muss es aufschließen, wenn es bedroht wird).


§12 Abs.3 Bad-Fraktionen dürfen nicht immer auf die gleiche Fraktion gehen nur, weil diese „Schwächer“ ist. Kommt so etwas vermehrt vor, wird die Fraktionsverwaltung solch ein Verhalten sanktionieren.


§12 Abs.4 Das Aufbrechen und oder Überfallen von einem Labor zählt bereits als Aggressive Handlung und darf mit sofortigem Beschuss von der Gegenpartei geahndet werden. Ebenso gilt die Anfahrt - der Masse - zum Labor der verteidigenden Partei auch als Schussankündigung, ebenso gilt die Schussankündigung weiterhin wenn beide Massen unmittelbar nach dem Labor aufeinander treffen. Der Angriff ist dann bis zum Anwesen der angreifenden Partei gestattet.


§12 Abs.5 Das Abcampen des inneren Jumppoints ist untersagt. (Verteidigende Partei im Sinne von vercampen im Labor um die überfallende Partei direkt am Jumppoint zu killen)

Begründung: Entweder fightet ordentlich, oder lasst es bleiben.


§13 Offizielle UGs


Vorwort: Grundsätzlich sollen für die offiziellen UGs nicht all zu viele Regelungen kommen, da Sie vom Umfang her nicht einer Fraktion gleichzusetzen sind. Sicherlich werden im laufe der Zeit noch weitere Regelungen folgen.



§13 Abs.1 Eine offizielle Untergruppierung beinhaltet 5 Slots für Mitglieder der jeweiligen Badfraktion. In dieser Untergruppierung muss mindestens ein Mitglied der jeweiligen Badfraktion enthalten sein.


§13 Abs.2 Die offizielle Untergruppierung muss RP-gemäß zur Fraktion passen, ebenfalls muss die offizielle Untergruppierung farblich/kleidungstechnisch zur Fraktion passen, sofern diese aktiv an einer Situation teilnehmen.


§13 Abs.3 Eine offizielle Untergruppierung darf mit maximal 10 Leuten aktiv agieren. Für passive Situationen gilt diese Begrenzung nicht.


§13 Abs.4 Eine Untergruppierung darf nur von der zugehörigen Badfraktion verteidigt werden, wenn diese nicht der Aggressor der RP-Situation sind.


§13 Abs.5 Befindet sich die Fraktion in einer aktiven Forderung oder einem aktiven Krieg mit einer verfeindeten Fraktion, so befindet sich die offizielle Untergruppierung automatisch in einem Konflikt mit der verfeindeten offiziellen Untergruppierung.


§13 Abs.6 Offizielle Untergruppierungen, die bei ihrer Fraktion auffüllen, müssen bei allen systemgegebenen Szenarien mit den Fahrzeugen ihrer zugehörigen Bad Fraktion anfahren.


§13 Abs.7 Offizielle Untergruppierungen dürfen bei folgenden Situationen mit 5 Personen die eigene Fraktion auffüllen. (wurde in Tabelle aufgenommen)

  • Lootdrops
  • systemgegebene Szenarien und Sonderszenarien (Waffenkonvoi und Waffentransport)

Das jeweilige Membercap bleibt bestehen.


§13 Abs.8 Das Verwenden der gestellten Aktionsfahrzeuge, ist ausschließlich für Aktionen gedacht.