LSPD | Dienstvorschriften

von Janni Goldstein-Weiss 31.07.2023 4 Antworten 5634 Aufrufe
Angepinnt
Janni Goldstein-Weiss

31.07.2023, 19:44

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Los Santos, 31.07.2023



Präambel

Die Behördenleitung erlässt folgende Dienstvorschriften ausnahmslos allen Beamtinnen und Beamte vom Los Santos Police Department.

Verstöße gegen die u.g. Dienstvorschriften, können dem Detective Bureau oder der Behördenleitung gemeldet- und von diesen mit nicht öffentlich einsehbaren Sanktionen dem Schweregrad entsprechend geahndet werden.


§1 Grundsatz


§1.1 Pflichten

Beamtinnen und Beamte dienen dem Staat und deren Bürgerinnen und Bürgern nicht einer einzelnen Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.


§1.2 Verhalten

Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.


§1.3 Verhältnismäßigkeit

Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die dem unschuldigen Leben und Eigentum am wenigsten Schaden anrichtet.


§1.4 Weisungsbefugnis

Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Anordnungen der menschlichen Herabsetzung dienen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.


Vorgesetzt ist jeder, welcher Ranghöher oder Einsatzleiter ist.


§1.5 Befangenheit

Beamtinnen und Beamte, welche eine besondere Beziehung zu einer Person haben, dürfen sich nicht in Entscheidungen, welche die Karriere der Person Betreffen einbringen. Auch die Strafverfolgung gegenüber einem o. g. Verhältnis ist durch einen unbeteiligten Beamten zu beurteilen und vollziehen, wenn eine neutrale und unbefangene Sichtweise nicht gewährleistet werden kann.


§1.6 Verschwiegenheitspflicht

Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für laut Gesetz öffentlich zugängliche Einträge im Polizeicomputer (Lizenzen oder offene Geld- und Haftstrafen).


§1.7 Aussagen und Erklärungen

Beamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung der Behördenleitung über Angelegenheiten, über die sie Verschwiegenheit zu bewahren haben, keinerlei außergerichtliche Aussagen oder Erklärungen abgeben.

Auskünfte an die Presse erteilt die Behördenleitung, die Einsatzleitung oder eine von der Behördenleitung beauftragten Person.


§1.8 Vermummung

Beamtinnen und Beamte dürfen ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche Gründe wie Durchsuchungsbeschlüsse, Labore oder Drogenumschlagplätze erfordern dies.


§1.9 Durchsuchung von Personen

Sollte vor einer Dursuchung eine Person darum bitten, von einer Beamtin oder von einem Beamten durchsucht zu werden, so ist dieser bitte nach zu kommen, sofern dieser keine unethische Gründe entgegen sprechen oder Gefahr im Vollzug ist.


§1.10 Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

Beamtinnen und Beamte dürfen keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.


§1.11 Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie ist unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen.

  • Im Dienst ist das Suchen der Schätze untersagt!




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Janni Goldstein-Weiss

31.07.2023, 19:45

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Los Santos, 31.07.2023




§2 Dienst


§2.1 Diensttauglichkeit

Beamtinnen und Beamte dürfen bei ihrem Dienstantritt nicht unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder schweren Medikamenten stehen.

Auch das Allgemeinbefinden sollte einen reibungslosen und besonnen Dienstablauf voraussehen. Die Diensttauglichkeit zwischen 16:00 und 23:59 Uhr wird vorausgesetzt.


§2.2 Dienstpflicht

Beamtinnen und Beamte müssen in der Zeit von 16:00 bis 23:59 Uhr für den Dienst zur Verfügung stehen.

Diese können in der genannten Zeit, sollten sie sich nicht im Dienst befinden, jederzeit von einem Dienstgrad 8 oder höher in den Dienst gezwungen werden.

Sollte die Defcon Stufe 1 oder 2 ausgerufen werden, haben sich alle Beamtinnen und Beamte unabhängig von der Uhrzeit unverzüglich in den Dienst zu begeben.


§2.3 Erreichbarkeit

Beamtinnen und Beamte müssen jederzeit per Telefon oder Funk im Dienst erreichbar sein. Im Streifendienst ist die Erreichbarkeit per Telefon und Funk erforderlich.

Außer Dienst wird zwischen 16:00 und 23:59 Uhr die Erreichbarkeit per Telefon vorausgesetzt.


§2.4 Ausstattung

Beamtinnen und Beamte müssen jederzeit im Dienst die für sie vorgesehene Dienstkleidung und Bewaffnung tragen.

Dabei ist die Menge und Art der Ausrüstung, dem Dienstgrad sowie der aktuellen gefahren Lage im Zuständigkeitsbereich anzupassen.

Empfehlenswert für alle Waffen sind immer mind. 25 Magazine Ø750 Schuss ausgerüstet zu haben.


Vorgeschriebene Bewaffnung: Schlagstock, Tazer, HeavyPistol, Flashlight (Taschenlampe), Parachute (Fallschirm), SMG und eine Advanced Rifle oder eine der Shotguns.

Utensilien, welche nicht durch den LSPD Waffenschrank und dem jeweiligen Rang verfügbar sind, dürfen im Dienst nicht ausgerüstet werden.


Ebenso ist ein Werkzeugkasten sowie die Einsatzkleidung LSPD verpflichtend mitzunehmen!


Ausrüstungsgegenstände wie Schlagstöcke, Tazer oder Schusswaffen dürfen im Dienst jederzeit offen getragen werden, sofern die Situation es erfordert oder es vom Einheitsführer vorgeschrieben wird.


Die durch den Polizeidienst erhaltene Ausrüstung ist bei beenden des Dienstes in den dafür vorgesehenen Spind zu verstauen. Das Mitführen Außer Dienst dieser Gegenstände ist untersagt. Verbands- und Reparaturkästen dürfen in einem gesunden Maß (im Dienst) mitgenommen werden (max. 15 Stück!), sofern diese für das eigene Wohl verwendet werden.

Folgende Utensilien dürfen nur in folgender Anzahl im Streifendienst mitgeführt werden:

- Blockaden = keine

- Pfeilabsperrungen = 2

- Werkzeugkasten = 1

- Einsatzkleidung LSPD = 1

- Lichter = Keine

- Nagelband (R.5) = 1

- Absperrungen = 1

Das Mitführen einer größeren Anzahl der oben genannten Ausrüstungsgegenstände ist nur auf Anordnung eines Offiziers 8+ oder der Einsatzleitung zulässig


§2.4.1 Equipment

Das Mitführen folgender Gegenstände ist Dienstgradgebunden:

Fingerabdrucksensor → Rang 3+

Nagelband → Rang 5+

Störsender → Rang 10+


§2.5 Interne Beschwerden

Beamtinnen und Beamte haben jederzeit das Recht, sich unter Beachtung der Beschwerdekette zu beschweren. Sollte es sich bei der Beschwerde um schweres Dienstvergehen, Korruption oder Hochverrat handeln, ist unverzüglich die Behördenleitung zu konsultieren.


Beschwerdekette:

Klärendes Gespräch unter den Betroffenen → Beschwerde beim Detective Bureau einreichen → Behördenleitung


§2.6 Blitzerregelung

Jeder Beamte ist dazu verpflichtet seine Blitzertickets umgehend nach Erhalt per Sofortmeldung (Dienstblatt -> Wichtige Dokumente) dem Detective Bureau vorzulegen.


§2.7 Lizenzentzug

Jeder Beamte ist dazu verpflichtet bei einer Geschwindigkeitsmessung oder durch auslösen eines Blitzers ab 100 km/h + den Führerschein einzuziehen. Eine Toleranz von 15 km/h sollte hierbei beachtet werden.


§2.8 Nichtdienstliche Tätigkeiten

Bei nicht dienstlichen Tätigkeiten wie z.B. Paintball spielen, Racing, Fahrzeugtuning, o.ä. ist zuvor eine Genehmigung durch die Direktion (Rang 10+) einzuholen.


§2.9 Ausbildungen

Alle Ausbildungen können erst nach erfolgreichem Abschluss des EST absolviert werden.

Für die Einsatzleitung und Verhandlungsführung wird die Ausbildung für den Rang 3 "EL" benötigt, um als EL oder VHF zu fungieren.


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Janni Goldstein-Weiss

31.07.2023, 19:45

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Los Santos, 31.07.2023



§3 Streifen


§3.1 Streifenbildung

🚔Streifendienst → Standard 👮‍♀️-2 Officer | Empfehlenswert 👮‍♂️-3 Officer | Nicht Empfehlenswert 👮‍♀️-1 Officer

🕵️‍♀️Gang Task Force → Standard 🕵️‍♀️-2 Officer | Empfehlenswert 🕵️‍♀️-3 Officer

👨‍⚖️Detective → Standard 👨‍⚖️-2 Detectives | Empfehlenswert 👨‍⚖️-3 Detectives


Beamtinnen und Beamte des Dienstgrades 0 benötigen mindestens einen Streifenpartner des Dienstgrades 2 und 1 um eine Streife zu bilden.

Beamtinnen und Beamte des Dienstgrades 1 benötigen mindestens einen Streifenpartner des Dienstgrades 2 um eine Streife zu bilden.

Beamtinnen und Beamte des Dienstgrades 6 oder höher benötigen keinen weiteren Streifenpartner um eine Streife zu bilden.

Beamtinnen und Beamte des Dienstgrades 3 oder höher dürfen einen Ride Along als dritte- oder ab Dienstgrad 6 als zweite Person mit auf Streife nehmen.


Beamtinnen und Beamte vom Los Santos Police Department werden bevorzugt vor allen anderen Behörden oder Ride Alongs mit auf Streife genommen.

Auch wenn dafür gemischte Streifen mit anderen Behörden oder Ride Alongs aufgeteilt oder aufgelöst werden müssen. Ride Alongs dürfen nicht in zwei-Sitzer Streifen mitfahren.


Grundsätzlich gilt die folgende Regelung zwischen 00:00 und 16:00 Uhr:

Außerhalb dieser Zeit darf eine Ausnahme gemacht werden, sofern die Zustimmung von einem Dienstgrad 8 oder höher vorliegt.


Ab dem Dienstgrad 2 ist es gestattet mit einem FIB/ARMY Rang 1+ in einem LSPD Dienstfahrzeug eine Streife zu bilden, hierbei ist darauf zu achten, dass die Interne Streifenbildung vorrang hat.



Notlösung, wenn keine andere Streifenbildung möglich ist:

Ab dem Dienstgrad 0 ist es gestattet mit einem FIB Rang 3+ in einem FIB Dienstfahrzeug eine Streife zu bilden, sofern es die Interne Streifenbildung zulässt.

Ab dem Dienstgrad 0 ist es gestattet mit einem ARMY Rang 4+ in einem ARMY Dienstfahrzeug eine Streife zu bilden, sofern es die Interne Streifenbildung zulässt.


Ab dem Rang 4+ ist es erlaubt, eine Streife alleine zu bilden. Dennoch sollte man darauf achten, dass kein Officer am LSPD alleine gelassen wird.

Zwischen 00:00 Uhr bis 16:00 Uhr, darf man mit dem Rang 4 eine eigenständige Streife erstellen. Dennoch sollte man darauf achten, dass kein Officer am LSPD alleine gelassen wird.


Sollte ein Air Support nicht im 11-99 Cap eingetragen sein, darf dieser weiterhin alleine besetzt werden. (Jedoch Regel beachten, ab wann ein Air Support besetzt werden darf)

Sollte ein Air Support im 11-99 eingetragen sein, muss der Air Support zwangsweise zweifach besetzt sein. (Jedoch Regel beachten, ab wann ein Air Support besetzt werden darf)



Nach Genehmigung durch die Direktion sind Streifenbildungen in Verbindung mit dem FIB in einer Streife dieser Behörde möglich.


§3.2 Streifenaufteilung

Stadteinheiten (Downtown, Vinewood, Morningwood, Airport, Vespucci und Davis)

Überlandeinheiten (Sandy Shores, Paleto Bay, Grapeseed und Highway Patrol)

Sondereinheiten (Air Support, Coast Guard, Detective und Gang Task Force)


Grundsätzlich sollte immer eine Verteilung der Einheiten auf: 70% Stadteinheiten und 30% Überlandeinheiten basieren.

Verantwortlich dafür ist die Leitstelle und die Ranghöchsten Beamten im Streifendienst.


Direktionsstreifen sind von dieser Regelung ausgenommen.


Beispiel:

Sobald vier Stadteinheiten auf Streife sind, muss eine Überlandeinheit gebildet werden.

Sobald sechs Stadteinheiten und eine Überlandeinheit auf Streife sind, muss eine Highwayeinheit gebildet werden.

Sobald sechs Stadteinheiten, eine Überlandeinheit und eine Highwayeinheit auf Streife sind, muss eine weitere Überlandeinheit gebildet werden.


Sobald vier Einheiten auf Streife sind, kann ein Air Support besetzt werden.

Sobald sieben Einheiten auf Streife sind, kann eine Motorradeinheit gebildet werden.


Grundsätzlich dürfen nur max. 2 Helikopter von LSPD und SWAT am Streifendienst teilnehmen.

Grundsätzlich dürfen nur max. 2 Helikopter von LSPD und SWAT an einem Einsatz wie z.b. Juwelier oder Staatsbank teilnehmen.


§3.3 Funk

Beamtinnen und Beamte, welche am Streifendienst teilnehmen oder diesen unterstützen, sind dazu verpflichtet, sich im jeweiligen Funkkanal aufzuhalten und Funksprüche von anderen Einheiten oder der Leitstelle zu beantworten. Die Funkaufteilung ist wie im Dienstblatt niedergeschrieben stets einzuhalten.


§3.5 Sammelpunkte für Einsätze

Beamtinnen und Beamte müssen jederzeit sollte ein Sammelpunkt für einen priorisierten Einsatz bekannt sein, diesen unverzüglich anfahren und dafür notfalls weniger priorisierte Einsätze abbrechen, Ride Alongs an zentralen öffentlichen Orten absetzen oder Tatverdächtige die Akten anlegen und vorerst laufen lassen.


Grundsätzlich ist die Benutzung vom Telefon an Sammelpunkten wie z.b. SWAT Garage, FIB Garage oder Fort Zancudo untersagt.

Ausgenommen davon ist jeweils das Leitstellentelefon oder Funktionsträger welche zu dem Zeitpunkt Aufgaben zu erfüllen haben.


§3.6 Mannzahl bei Großeinsätzen

Die Mannzahl von Beamtinnen und Beamten während Großeinsätzen sind immer an die Gefahrenlage anzupassen. Beamtinnen und Beamte die auf Einsätze eingetragen sind, müssen nicht zwingend vor Ort sein sondern können auch zugeteilt auf Streife fahren. Nähere Informationen erläutert die Einsatzleitung und die SOC.


*Die maximale Anzahl an Einsatzkräften bei einem Shoprob ist auf 10 Personen begrenzt.


§3.7 Checkpoint


Ein Checkpoint kann von jedem Officer des Los Santos Police Departments bei einem Officer des Ranges 8+ (Lieutenant) beantragt werden.

  • die Vorbereitung sollte vor Antragsstellung (telefonisch, mündlich, schriftlich) erfolgt sein


§3.8 Muscle Beach Quad Streife

Dürfen besetzt werden unter folgenden Punkten:

  • Darf bei 6 aktiven 4-Sitzer auf Streife besetzt werden
  • Maximal ist eine Muscle Beach Streife erlaubt
  • Die Streife sollte mindestens aus 2 Personen, aber maximal mit 3 Personen besetzt sein
  • Sollte man als 11-99 Streife eingetragen sein, ist es notwendig, einen normalen Streifenwagen in der Nähe zu haben, um diesen für einen 11-90/11-99 oder 10-80 zu besetzen.


§3.9 StreifenApp Ampel Reglung

  • Grün: Wird für jede Streife benutzt, die sich im Dienstblatt und in der StreifenApp unter 11-99 Einheit befindet.
  • Gelb: Wird für jede Streife benutzt, die für Einsätze bereit ist. (Abtransport/Einsätze außerhalb des 11-99 Caps)
  • Rot: Wird für jede Streife benutzt, die für keine Einsätze verfügbar ist, oder nicht Streifen fähig ist (zTraining usw.)


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Janni Goldstein-Weiss

31.07.2023, 19:46

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Los Santos, 31.07.2023




§4 Leitstelle


Die Pflichten und Aufgaben der Leitstelle, sowie der Umgang des Streifendienstes mit dieser, ist aus der Leitstellenregelung zu entnehmen.


§4.3 Kleidung

Die Kleidung ist der Kleiderordnung §1.2 zu entnehmen.


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Janni Goldstein-Weiss

31.07.2023, 19:46

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Los Santos, 31.07.2023


§5 Beschlagnahmungen, Akten und Parkkrallen


§5.1 Beschlagnahmungen

Beschlagnahmte Gegenstände wie z.b. Waffen, Drogen oder illegale Gegenstände müssen in die Tabelle "Beschlagnahmungen" eingetragen werden.


§5.2 Aktenvergabe

Straftaten, welche nachträglich zu Vergeben sind, da die Person z.b. Fahrzeughalter war, können in der Tabelle "Aktenvergabe" eingetragen werden.


§5.3 Zugehörigkeiten im Polizeicomputer

Zugehörigkeiten werden nur durch die Gang Task Force ein- oder ausgetragen. Antrag auf Änderung sind hier möglich.


§5.4 Parkkrallen

Sämtliche Parkkrallen, welche an Fahrzeuge angebracht werden, sind in die Tabelle "Parkkrallen" im Dienstblatt einzutragen.

Parkkrallen dürfen ab den Rang 2 aus dem Waffenschrank erworben werden. Parkkrallen dienen grundsätzlich dazu, Fahrzeuge zu sichern, die nicht angemeldet sind oder vom DPOS nicht abgeschleppt werden können. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich nicht an jedes TV-Fahrzeug eine Parkkralle angebracht werden darf.


§5.5 Aktenklärung

Tatverdächtige die aus bestimmten Gründen eine Akte in Klärung setzen möchten, werden trotz dessen durchsucht, damit diese nicht durch eine Aktenklärung eine Durchsuchung umgehen können. (bei kleinen Delikten kann von einer Durchsuchung abgesehen werden oder bei Akten, wo Fahrzeugen aus einem Business involviert sind (ggf. anderer Fahrer etc.) - geht mit Bedacht vor!)


Die Dauer der Aktenklärung sollte verhältnismäßig gewählt werden und sollte die 24 bis 36 Stunden nicht überschreiten. Hierzu sollte man eher öfters eine Verlängern, als eine zu lange Aktenklärung zu geben.


Sollte der Fall auftreten, dass ein Tatverdächtiger der eine Akte in Klärung hat, erneut straffällig wird ist die Akte in Klärung zu löschen, im Dienstblatt unter Aktenvergabe zu dokumentieren und nach dem Aufenthalt in Haft die Akte erneut vergeben werden.


Sollte die Akte in Klärung gesetzt werden, so muss dies im Dienstblatt und Aktenvergabe dokumentiert werden, sowie bei der Person in der Akte bei den Bemerkungen, die Dauer sowie der Name des Beamten, der die Akten in Klärung gesetzt hat niedergeschrieben werden. Eine Bemerkung in der Personenakte kann ab dem Rang 7+ durchgeführt werden. Sollte der Fall sein, dass kein Rang 7+ zu diesem Zeitpunkt im Dienst ist, so sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden, sobald jemand da ist.



§5.6 Haftminderungen


Unter folgenden Bedingungen dürfen Haftminderungen gem § 13 STPO vergeben werden

  • Jeder Beamte ab Rang 3+ darf bei strafrechtlicher Verfolgung Haftminderungen vergeben. Hierbei soll ein triftiger Grund, wie z.B. gute Kooperation des Tatverdächtigen oder eine gute Kommunikation zwischen Beamten und Tatverdächtigen, vorliegen.
  • Eine Haftminderung darf maximal 30 Hafteinheiten betragen und von der insgesamten Akte maximal 30 Prozent als Haftminderung gekürzt werden. Hierfür kann man sich an folgender Tabelle halten:

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  • Eine Haftminderung muss nicht zwangsläufig von der Rechtsvertretung oder dem Tatverdächtigen selbst beantragt werden, sondern kann auch von den Beamten vergeben werden.
  • Alle Haftminderungen, unabhängig der Höhe, müssen schnellstmöglich und vollständig im Dienstblatt unter dem Blatt “Minderung” dokumentiert werden
  • Grundsätzlich sind bei den Großeinsätzen(Staatsbank, Juwelier, Vespucci Bank und MAZ) keine Haftminderungen zu vergeben.
  • Die Direktion wird sich, gemeinsam mit dem Detektive Bureau, vorbehalten einzelne Fälle zu überprüfen.






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