[BITTE SCHLIEßEN] Stellungnahme zur heutigen Gewerbekontrolle im Nachtclub: Lous

von Bill Cleveland 14.01.2024 4 Antworten 616 Aufrufe
Bill Cleveland

14.01.2024, 06:46


Freundliche Grüße,
Bill Cleveland

Gründer- und Geschäftsführer,
der Privatdetektei: Cleveland LLC

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Jonathan White

14.01.2024, 16:20

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AKJURAT - Marathon Ave 2311 - Rockford Hills - SA 7224

Bill Cleveland

Cleveland LLC

Zustellung digital



Rockford Hills, den 14.01.2024


Kommentar: "Stellungnahme: Gewerbekontrolle im Lou's bzgl. des Schoosinos"


Sehr geehrter Herr Cleveland,


mit Interesse habe ich Ihr Schreiben bezüglich der angeführten Gewerbekontrolle im Nachtclub "Lou's" zur Kenntnis genommen und möchte Ihnen im Rahmen eines kommentierenden Beitrags eine juristisch fundierte Perspektive bieten.


Zuerst einmal sei zu betonen, dass der Secret Service gemäß §3 Abs. 9 der Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen im StGB in der Tat explizite Exekutivrechte zur Durchführung von Gewerbekontrollen innehat. Parallel dazu ist die Staatsanwaltschaft als Teilexekutive und Ermittlungsbehörde ebenfalls befugt, bei derartigen Kontrollen präsent zu sein. Die Integration des Secret Service und der Staatsanwaltschaft in die besagte Kontrollmaßnahme liegt somit zweifelsohne im klaren Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten.


Es sei des Weiteren angemerkt, dass Gewerbekontrollen im aktiven Betriebsgeschehen keineswegs unüblich sind. Ihr Hauptziel besteht darin, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im realen Geschäftsbetrieb zu überprüfen. In Fällen, in denen das Gewerbe geschlossen ist, erübrigt sich naturgemäß die Frage nach Kontrolle und Überwachung. Hierbei sollte der Fokus natürlich trotzdem auf dem legitimen Schutz der Privatsphäre und der Vermeidung unnötiger Störungen liegen, dies sollte jedoch nicht zur Annahme führen, dass Kontrollen grundsätzlich nur außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden dürfen.


Im Hinblick auf künftige Schriftstücke dieser Art empfehle ich nachdrücklich, vor der Veröffentlichung eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen mit sachkundigem juristischem Rat zu unterstützen und zu klären.


Hochachtungsvoll

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Jonathan White

Kanzlei AKJURAT


Eingetragen ins Unternehmensregister und die Anwaltskammer von San Andreas.

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Bill Cleveland

14.01.2024, 19:28


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Jonathan White

14.01.2024, 22:56

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AKJURAT - Marathon Ave 2311 - Rockford Hills - SA 7224

Bill Cleveland

Cleveland LLC

Zustellung digital



Rockford Hills, den 14.01.2024


Kommentar: "Antwort auf den Kommentar der Kanzlei AKJURAT und eine Bitte an das Ministerium für Justiz"

Bezug: "Stellungnahme: Gewerbekontrolle im Lou's bzgl. des Schoosinos"


Sehr geehrter Herr Cleveland,


Ihre ausführliche Antwort auf die juristische Einschätzung meiner Kanzlei wurde zur Kenntnis genommen und wir schätzen Ihr Interesse an einer konstruktiven Diskussion zu dieser Angelegenheit. Gerne möchte ich Ihnen hier erneut im Rahmen eines kommentierenden Beitrags darauf antworten.


Es ist erfreulich, dass Sie die Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung vor der Veröffentlichung entsprechender Schriftstücke erkennen. Eine kluge Entscheidung, die zweifelsohne dazu beiträgt, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und eine solide rechtliche Positionierung zu gewährleisten. Es wäre jedoch interessant zu erfahren, ob Sie in der Zwischenzeit fachkundigen Rat eingeholt haben oder ob Ihre Äußerungen weiterhin auf eigener juristischer Expertise basieren, gerade da Ihre Formulierung nach wie vor von einer gewissen Unbeholfenheit in juristischer Argumentation zeugt.


Bezüglich Ihres Verweises auf potenzielle Diskrepanzen zischen den Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und dem “Gewerbe- und Steuerrecht, Abschnitt Paragraph 9”, möchte ich anmerken, dass eine derartige Inkonsistenz nicht besteht. Vielmehr ist es essenziell zu verstehen, dass das Wirtschaftsministerium zwar das Hauptorgan für Gewerbekontrollen ist, jedoch nicht im Alleingang agiert, da diese dafür nicht die nötigen Exekutivrechte besitzt. Die Übertragung von Exekutivrechten für Gewerbekontrollen an den Secret Service wurde im Kontext der effizienten Umsetzung dieser Aufgabe vorgenommen, da das LSPD, welche diese Kontrollen ursprünglich begleitete, in der Vergangenheit häufig anderweitig ausgelastet gewesen ist. Es ist zusätzlich zu betonen, dass weder der Secret Service noch die Staatsanwaltschaft eigenständig eine derartige Kontrolle durchführen könnten, da beide Institutionen auf die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium angewiesen sind.


Ihre vorgeschlagene Anpassung, das alleinige Recht für Gewerbekontrollen dem Wirtschaftsministerium zuzusprechen, wirft die Frage auf, wie diese Institution ohne Exekutivrechte und -ausbildung effektiv und durchsetzungsstark handeln soll. Die gegenwärtige Regelung gewährleistet eine reibungslose Kooperation zwischen den relevanten Behörden und stellt sicher, dass Gewerbekontrollen effektiv und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.


Ich bin davon überzeugt, dass eine detaillierte Analyse der bestehenden Gesetzestexte keine Unklarheiten zutage fördert und dass die aktuelle Gesetzgebung die erforderlichen Mechanismen für transparente und klare Zuständigkeiten in Bezug auf Gewerbekontrollen bereitstellt.


Es sei erneut angeraten, vor weiteren Veröffentlichungen dieser Art eine umfassende und kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerne bieten auch wir Ihnen weiterhin an, bei diesem offensichtlich kniffligen Unterfangen behilflich zu sein.


Hochachtungsvoll

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Jonathan White

Kanzlei AKJURAT


Eingetragen ins Unternehmensregister und die Anwaltskammer von San Andreas.

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Bill Cleveland

27.01.2024, 22:04

Guten Abend zusammen,

ich bitte darum, diesen Sachverhalt einzustellen- und die Konversationen zu schließen,
da ich nicht länger an einer Klärung interessiert bin.

Schönen Abend noch...

Freundliche Grüße,
Bill Cleveland