Los Santos Customs | Eventangebote

von Bernd Brinkmann 01.06.2024 3 Antworten 231 Aufrufe
Geschlossen
Bernd Brinkmann

01.06.2024, 17:13

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!Folgender Bereich darf von den Monstertrucks befahren werden!
(Highways und normale Straßen sind nicht zu befahren -> nur Off-Road)

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*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

Bernd Brinkmann

01.06.2024, 17:15

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*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

Bernd Brinkmann

01.06.2024, 17:17

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Sicherheitshinweise


1. Bekleidung als Empfehlung

a. Hose: Lange Hosen

b. Oberbekleidung: Langärmlig

c. Schuhe: festes geschlossenes Schuhwerk, keine Flip Flops o.ä.

d. Helm: Geschlossener Helm, mit Visier offen oder geschlossen


2. Allgemeine Sicherheitshinweise

a. Während der Fahrt nicht unter Drogen und oder Alkoholeinfluss stehen

b. Betreten der Strecke während des Fahrbetriebs ist strengstens untersagt, es herrscht Lebensgefahr

c. den Anweisungen des LSC-Personals ist stets Folge zu leisten!



*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.

Bernd Brinkmann

01.06.2024, 18:12

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*AGBs

Bei Buchung eines Events sind die Hälfte der Kosten als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Event beginn zu zahlen.

Der Mieter wird für alle Straftaten herbeigezogen, welche mit dem gemieteten Fahrzeug während des Mietzeitraumes begangen werden.

Das LSC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Begehen von Straftaten ohne Ankündigung fristlos zu kündigen.

Die Kontaktdaten des Mieters werden bei Vorladungen vom PD übergeben.

Bei begangenen Straftaten wird die geleistete Zahlung des Events einbehalten.