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Beiträge von Keyeh42
1 Beiträge insgesamt
Slayer Johnsen schrieb:Ist das nich auch irgendwo gesetzesmäßig kritisch? (GVMP ab 16, Glücksspiel ab 18 - das zählt ja auch virtuell theoretisch) - ich mein wo kein Kläger da kein Richter - aber wenn iwann Mutti hinterm 16 jährigen Klausi sitzt, und sieht das der iwo Roulette/Blackjack um ne virtuelle Währung (Macht auch süchtig prinzipiell) spielt - könnt bestimmt ärger geben wenn mans drauf anlegt.
Naja... GTA ab 18 GVMP ab 16. Und soweit ich weiß sind virtuelle Glücksspiele erst verboten, wenn man den Einsatz mit Echtgeld erwerben kann. So verlierst du ja kein wirkliches Geld - außer Zeit.
