Regelwerke

Fraktions Regelwerk

Gültig ab 11.03.2026 22:45 Uhr

Pascal_Levain
11.03.2026
Teilen:
Fraktions Regelwerk

Vorwort:

Der gesunde Menschenverstand muss stets ein Begleiter beim Lesen dieses Regelwerks sein.

Dieses neue Regelwerk bietet viele neue Freiheiten an. Genießt diese vorsichtig. Hintergrund ist, dass RP-Stränge wieder einen Lauf nehmen, welcher nicht wie ein Protokoll durch das Fraktionsregelwerk vorgeschrieben ist. Nutzt diese Freiheit mit Bedacht und beendet auch mal Situationen, welche in eurem Gunsten ist aber den Spielspaß der anderen Fraktion zerstören würde, wenn man es weiter ausreizen würde. Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, jederzeit einzuschreiten und Situationen zu beenden, sowie ggf. zu sanktionieren. Das Ausnutzen von Grauzonen mit dem Wissen, sich einen Vorteil zu verschaffen, ist verboten.


§ 1 Allgemein

1.1 Das Verhalten seines Ingame Charakters, ist an die eigene Fraktion anzupassen. Hierbei steht es jeder Person frei, dies auf seine Art zu machen, solange es nicht mit dem Fraktionskonzept in Konflikt gerät.

1.1.1 Die Fraktionsverwaltung behält sich vor Personen, welche sich nicht an das Konzept halten, aus der Fraktion zu entfernen.

1.2 Um einer Fraktion beizutreten, muss eine schriftliche und/oder mündliche Bewerbung erfolgen. Hierbei obliegt es dem Leader der jeweiligen Fraktion, wie er dies Hand haben möchte.

1.3 Ein Austritt aus einer Gang oder Mafia muss einen RP Hintergrund haben und auch im RP vollzogen werden. (Ausnahmen hierbei ist Inaktivität)

1.3.1 Das sogenannte Söldnern ist in jeder Hinsicht untersagt.

1.4 Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten in erster Linie non-lethal geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Schussgefecht kommen, so muss dieses ausreichend begründet sein. (Kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend)

1.5 Die Nutzung der gepanzerten Leaderfahrzeuge ist ab Rang 9 gestattet. Ausnahme: Das Leben eines Fraktionsmitglieds steht in Gefahr. So darf das Fahrzeug für diese Situation von allen Fraktionsmitgliedern verwendet werden!

1.6 Die Nutzung des Mod-Fahrzeugs der Fraktion ist ab Rang 11 gestattet, dieser muss während der Fahrt anwesend sein. Ausnahme: Das Mitglied der Leaderschaft sitzt mit im Fahrzeug, verunfallt oder wird rausgeschossen, so dürfen alle das Fahrzeug zum HQ zurückbringen.

1.7 Die Administration behält sich vor, Beschuldigten in Beschwerdefällen, welche unter §3 (Hacking & Bugusing) fallen, nach mehrfacher Account-Überprüfung eine Fraktionssperre von bis zu 12 Monaten zu vergeben.

1.8 Allen Fraktionsmitgliedern, einschließlich der Leaderschaft, ist es verboten, Fraktionsbestände in den Privatbestand zu überführen. Folgende Bestände dürfen für Handeslübliche Preise ausgekauft werden:
Fullplate Westen, Underarmour Westen sowie Waffen (ausgenommen hiervon sind Spezialkarabiner - 60er Magazine und Revolver sowie dazugehörige Magazine diese können nicht ausgekauft werden.)

1.9 Sämtliche Schulden, die durch das Verleihen von Geld an die eigene Fraktion entstehen, müssen im fraktionseigenen Thread im Leader Discord dokumentiert werden. Hierzu sind ein Screenshot der Aus-/Einzahlung sowie eine Begründung erforderlich.


§2 Beschwerden

2.1 Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk, im Falle einer Beschwerde gegen die Fraktion als ganzes oder grundsätzlichen Problemen/Auseinandersetzungen, gilt es stehts die Beschwerdekette einzuhalten.

  1. Leader müssen IC einen vernünftigen Versuch starten, die Probleme mit den Leadern der beschuldigten Spieler zu klären.
  2. Leader der Beschuldigten Spieler
  3. Administrative Klärung per Ticket im Forum

2.2 Beschwerden von Fraktionen gegen Fraktionen müssen zwingend von einem Leader (10+) eingereicht werden.

Hiervon sind extreme Regelverstöße, wie z.B. Cheating, Hacking, Massen RDM und Massen VDM von der Beschwerdekette ausgenommen.

2.3 Bei Beschwerden, die ein Leadergespräch erfordern, ist frühstens nach 24 Stunden, nach beenden der Situation das Gespräch zu suchen. Ausnahmen sind hierbei Forderungen sowie Kriege. Weitere Ausnahmen können bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.


§3 Bad Fraktionen

3.1 Fraktionsfahrzeuge müssen bei Fraktionsangelegenheiten verwendet werden. Beispiele:

  • Systemgegebene Szenarien
  • RP-Aktionen, welche als Fraktion ausgeführt werden oder einen für die Fraktion als ganzes relevanten Hintergrund hat.
  • Ausnahmen sind selbstverständlich spontan entstandene Situationen, welche das sofortige Anfahren mit Privatfahrzeugen erfordern. Sobald die Möglichkeit besteht, muss auf ein Fraktionsfahrzeug umgestiegen werden.
  • geplante Fraktionsangelegenheiten

3.1.1 Als Fraktionsfahrzeuge gelten Fahrzeuge, welche ausschließlich über Fraktionsgaragen ausgeparkt werden können.

3.1.2 Fahr- und Flugzeuge welche nicht aus der Fraktionsgarage entnommen werden können, dürfen auch nicht für §3.1 verwendet werden. (Speziell Helikopter!)

3.1.3 Badfraktionen dürfen bei geplanten Aktionen mit maximal 20 Fahrzeugen agieren. (Helikopter und Fraktions-Lagerfahrzeuge zählen nicht ins Cap)

3.1.4 Bei allen Aktionen der Badfraktionen darf nur maximal 1 Helikopter benutzt werden.

3.1.5 Helikopter dürfen bei Badfrak vs. Badfrak Fights nur einfach besetzt werden.

3.2 Bad Fraktionen, welche als "Base" eine Straße o.ä. haben, haben ein Anrecht auf die Anliegenden Häuser unmittelbar an der "Base". Sollte es Fragen bezüglich Gebietsräume geben, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.

3.3 Bad Fraktionen haben eine Mitgliederbegrenzung von 35 Personen. Das zusammen agieren mit Zivilisten ist verboten. Bei einer passiven Handlung gilt diese Reglung nicht.

  • Ausnahme von dem Membercap ist die Verteidigung der eigenen Fraktionsbase sowie jegliche spontanen Dealer Situationen

3.3.1 Das Membercap gilt von Anfang bis Ende der Situation. Des Weiteren dürfen Mitglieder nicht ersetzt werden.

3.3.2 Badfraktionen können bei jeglichen Situationen, die nicht unter die systemgegebenen Szenarien, Lootdrops, Gangturfs oder Krieg fallen, mit allen Member der Fraktion anfahren.

3.4 Bad Fraktionen können Mitglieder einen "Bloodout" geben. Ein Ehemaliges Mitglied, welches ein Bloodout bekommt, ist verpflichtet alle Internen Informationen über die Bad Fraktion dauerhaft zu vergessen. Nach Vergeben eines Bloodouts ist es der Person untersagt, unter dem derzeitigen Leader der Fraktion in den nächsten 6 Monaten wieder in die Fraktion einzutreten.

3.4.1 Der Zeitpunkt der Vergabe eines Bloodouts ist unbestimmt und kann jederzeit nachträglich geltend gemacht werden.

3.4.2 Ein Bloodout ist nur dann gültig, wenn ein Rang 11 oder 12 diesen vollstreckt.

3.5 Fraktionseigentum

  • Normale Member einer Fraktion (bis Rang 10) dürfen unter keinen Umständen Fraktionseigentum (Items/Geld) ihrer Fraktion entwenden.
  • Fraktionseigentum darf ausschließlich in Fraktionslagerhallen oder in Fraktionsautos gelagert werden.

3.6 Bad-Fraktionen dürfen Zivilisten nur schützen, wenn diese auch nicht der Aggressor der RP-Situation sind.

Sollten Zivilisten als Geisel genommen werden so ist darauf zu achten, dass ensprechende Forderungen an die Partei die, die Geisel genommen hat, im Verhältnis zum Verlust der Geisel stehen.

3.7 Jegliche aggressive Handlung von Badfraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart stattfinden. Hiervon ausgenommen sind Aktionen, in der die handelnde Partei auf eine Aktion der Gegenpartei (in der gleichen Wende) agiert. Bspw. FIB macht Waschkeller

3.8 Folgende Regelungen gelten für das Absperren eines Dealers:

  • Es müssen mindestens fünf Personen einer Fraktion die, die Kleidung der Fraktion tragen am Dealer vor Ort sein, dabei ist unrelevant ob diese mit Fraktionsfahrzeugen oder Farmfahrzeugen (wie. z.B. Burrito) vor Ort sind.
  • Nach dem Absperren eines Dealers hat eine Fraktion die Option diesen Dealer zum aktuellen Zeitpunkt oder für eine gesamte Wende abzusperren, hierfür muss sich die Fraktion nicht dauerhaft an dem Dealer befinden.
  • Eine Fraktion darf einen Dealer absperren, dabei muss es nicht der eingenommene Dealer sein.
  • Beim Absperren des Dealers sind sie nicht verpflichtet alle Fraktionen wegzuschicken, dies obliegt den Fraktionen selbst.
  • Das Zinken (Spieler sowie Fahrzeug, sofern im Zusammenhang) am Dealer ist erlaubt, sofern gegen eine Absperrung verstoßen wird - dies muss ausdrücklich im vorhinein an die andere Fraktion kommuniziert werden. (auch erlaubt ohne X-Menü "Zinken")

(Zur Verdeutlichung: Grüngeld, Gutscheine, Geschenke und Verträge dürfen NICHT gestohlen werden)

  • Außerdem ist darauf zu achten das mindestens 1 Dealer nicht durch eine Fraktion abgesperrt ist und dort weiterhin frei verkauft werden kann.

3.9 Folgende Regelungen gelten für das Einnehmen eines Dealers:

  • Nach dem Ansprechen des Dealers ist Kill on Sight nur für diese Situation erlaubt

3.10 Auftragslieferung

  • Die Absprache zwischen Fraktionen ist strengstens verboten, das nicht anfahren / gezielte verlieren, nachdem man das Szenario als Fraktion angenommen hat, ist verboten.
  • Während der 10-Minuten-Vorbereitungszeit dürfen beide Fraktionen ihren Startpunkt nicht verlassen, mit Ausnahme des Helikopters der Fraktion.
  • Nach erfolgreicher Abgabe eines Pounders durch eine Partei (Systemnachricht beachten) ist es untersagt, neue Kampfhandlungen (Masse vs. Masse) zu beginnen.
  • Den Verlierern ist es untersagt, die Items des Gewinners zu looten.

3.11 Die Marksmanrifle ist für einen Spieler in folgende Szenarien/Situationen erlaubt:

  • Alle Staatsszenarien & Labore gegen den Staat
  • Alle spontanen Situationen

3.12 Gesonderte Aufnahmepflicht bei Forderungen & Krieg

  • Bei Verstoß gegen die Aufnahmepflicht oder nachgewiesenem Cheating behält sich die Fraktionsverwaltung vor, entweder den Spieler von den Fights auszuschließen oder die Forderung / den Krieg umgehend zu beenden und die entsprechende Partei zum Auszahlen zu zwingen.

§4 Staats - und Neutrale Fraktionen

4.1 Als Staats - und Neutrale Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forumsbereich unter Staatsfraktionen oder Neutrale Fraktionen eingeordnet sind. Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge während der Dienstausübung nutzen.

Neutrale Fraktionen dürfen während der Dienstausübung ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Außerhalb der Dienstausübung steht es ihnen frei Privatfahrzeuge zu nutzen.

4.2 Staatsfraktionen haben kein Wissen über folgende Orte: Dealer, Waffenhersteller, Schlafmohnfeld, Rohopium-Verarbeiter, Morphin-Verarbeiter und die Schwarzmarkthändler.

  • Der bloße Aufenthalt von Personen an diesen Orten stellt kein Grundverdacht einer Straftat dar.
  • Aufgrund von Aussagen Dritter, dürfen an den oben genannten Orten keine systematischen Personen- und Fahrzeugdurchsuchungen ( Razzien ) durchgeführt werden. Hierfür muss ein hinreichender Verdacht vorliegen. Dieser kann zum Beispiel ein großer Fund an Kröten sein. (Außer der Schwarzmarkthändler, dieser ist von diesem Punkt ausgenommen)
  • Die Dauer einer daraus resultierenden Razzia liegt bei Maximal 1h, oder bis sich die ganze Situation dort gelegt hat.

4.3 Unter den Staatsfraktionen hat das FIB eine Mitgliederbegrenzung von 35 Personen, das LSPD von 105 Personen und die U.S. Army von 85 Personen (ausgenommen GWDler).

4.4 Staatsfraktionen dürfen nur die für Sie vorgesehenen Waffen aus ihrem Waffenschrank equipen. Diese dürfen auch aus anderen Waffenschränken genommen werden. Allerdings ist es untersagt, Waffen, welche ausschließlich für eine andere Staatsfraktion zu Verfügung stehen zu equipen.

4.5 Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt aggressiv gegeneinander zu agieren. Sollte es zu Differenzen zwischen zwei oder mehrere Staatsfraktionen kommen, müssen die anwesenden Ranghöchsten Mitglieder der beteiligten Fraktionen ein klärendes Gespräch über die entstandenen Differenzen führen. Sollte das Gespräch zu keinen schlichtenden Ergebnis führen, kann die Fraktionsverwaltung konsultiert werden.

4.6 Das unverhältnismäßige bzw. willkürliche verteilen von Strafakten und/oder das krampfhafte Agieren von Staatsbeamten mit der Absicht eine Person IC sowie OOC damit massiv zu schädigen ist nicht erlaubt und wird in erschwerten und/oder mehrfach vorkommenden Fällen administrativ sanktioniert.

4.7 Der Grundwehrdienst oder Zivildienst der U.S. Army/LSMC, mit einer Mindestnote von 5, ist für folgende Ränge in den aufgelisteten Behörden Pflicht:

  • U.S. Army Rang 1
  • FIB Rang 4
  • LSPD Rang 4

4.8 Die Nutzung von Drohnen muss immer von Rang 10+ genehmigt werden. Es darf maximal eine Drohne gleichzeitig genutzt werden.


§5 Army

5.1 Die US Army hat die Pflicht, auf Anfrage von folgende unten aufgelistete Fraktionen, mit Waffenkisten zu beliefern.

  • Los Santos Police Department
  • Federal Investigation Bureau
  • Department of Public Order and Safety
  • Weazel News
  • Department of Motor Vehicles
  • Regierung

5.2 Alle bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge der US Army dürfen sich, für Roleplay-Zwecke, außerhalb der US Army Base bewegen.

5.3 Das Einsetzen von nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist gestattet,

  • bei einem Angriff auf Human Labs/Militärabsturz/Staudamm Vormission (Bis 25 Soldaten) darf 1 Annihilator2 verwendet werden
  • Zur Absicherung von Gebäuden staatlicher Behörden darf ebenfalls 1 Annihilator2 verwendet werden.
  • zur Verteidigung des Forts (Army Base) und/oder Aircraft Carrier
  • bei einem Angriff auf das Regierungsgebäude
  • muss immer von einem Major General (Rang 10+) bestätigt werden
  • Bei zuwiderhandeln in der Luftraumüberwachung, in enger Absprache mit dem Tower, um Flugzeuge zum LANDEN zu zwingen

5.4 Das Einsetzen von Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge ist nur gestattet zur:

  • Verteidigung des Fort Zancudos (Army Base) und/oder Aircraft Carrier
  • Wenn ein Angriff direkt auf das Fahrzeug stattfindet

5.5 Das Einsetzen von Explosivmunition sowie nicht-Explosivmunition der bewaffneten Fahrzeuge/Flugzeuge erfordert immer die Zustimmung eines Major Generals oder höher. (Rang 10+)

5.6 Das schießen aus Insurgents oder gepanzerten Fahrzeugen ist verboten. (Ausnahme: Leader-Schafter)

5.6.1 Die Verwendung der Heavysniper ist nur beim Waffenkonvoi oder bei Spontanen Situationen gestattet.

5.7 Die Army darf während eines aktiven Szenarios nicht mit dem Loot ins Fort (inkl. Sperrzone) fahren.


§6 Durchsuchungsbeschluss

6.1 Ein Durchsuchungsbefehl nach darf frühestens 30 Minuten nach einem Serverrestart Inkrafttreten/ausgeführt werden.

6.2 Der Grund für ein Durchsuchungsbefehl nach darf nicht älter als 72 Stunden sein.

6.3 Ein globaler Durchsuchungsbefehl muss im Forum, vor dem Inkrafttreten, Angekündigt werden.

6.4 Vor dem Inkrafttreten eines globalen Durchsuchungsbefehls muss die Fraktionsverwaltung konsultiert werden und ihr Einverständnis dazu geben.

6.5 Gruppenbezogene sowie globale Durchsuchungsbeschlüsse sind unter folgenden Umständen nicht geltend zu machen:

  • in den System gegebenen Szenarien
    • Juwelier
    • Waffentransport, Militärabstürze
    • Staatsbank
    • Human Labs und/oder
    • Casino Raub
  • in, von der Staatsgewalt ausgehenden Situationen (z.B. Razzien oder gezielten Verhaftungen)

Eine Ausnahme der Regelung 6.5 tritt in Kraft, wenn die Bad Fraktion/en ein systemgegebenes Szenario erfolgreich absolviert haben. Anschließend ist es den Staatsfraktionen maximal bis zum nächsten offiziellen Restart nach dem Szenario gestattet eine Durchsuchung durchzuführen.

6.6 Widerrechtlich ausgestellte Beschlüsse führen zu einem Beweisverwertungsverbot, dieses trifft auch zu, wenn die Unrechtmäßigkeit nachträglich festgestellt wird.

6.7 Bei der Durchführung eines Durchsuchungsbeschlusses (Razzia) hat der Staat ein Cap von 40 Personen. (Ausgenommen Terrorstatus)


§7 Systemgegebene Szenarien & Fights

7.1 Unter Systemgegebene Szenarien, versteht man den Überfall auf das Human Labs, Lifeinvader, Maze Bank und die Staatsbank, Shop-Einschüchterungen, Militärabstürze, Auftragslieferung, Badfraktions-Labore, Casino Raub, Beweismitteltransporte sowie die Vormissionen: Staudamm, Hacking-Kit, Juwelier. Der Waffenkonvoi und der Mini WK sind hier ausgenommen und zählen als Sonder-Szenario

7.2 Systemgegebene Szenarien und die daraus resultierenden RP Situationen bieten im weiteren RP nur einen Grund für einen Durchsuchungsbeschluss, wenn die Badfraktion/en mit einem Teil oder der gesamten Beute entkommen konnte.

7.3 Bei System gegebenen Szenarien dürfen Fraktionen nicht am Nummernschild oder der Fahrzeugfarbe identifiziert werden. Kleidung hingegen kann als Hinweis, nicht aber als Beweis für die Zugehörigkeit gewertet werden.

7.4 Sollte ein Szenario stattfinden, so darf dieses wie folgt durch Staatsfraktionen angefahren werden:

SzenarioWer darf anfahren?Mann Besetzung
Badfraktions-LaboreLeitung FIB + LSPD/SWATIndividuelle Caps
Gangturf-FightsLeitung LSPD/ARMY/FIB + SWATGebietsinfo beachten
Dealer-RaidLeitung FIB + LSPD/SWATIndividuelle Caps
Militärabstürze (MAZ)Leitung ARMY + LSPD/FIB/SWAT20 (inkl. max. 10 LSPD/FIB und/oder 5 SWAT)
Staudamm VormissionLeitung ARMYIndividuelle Caps
Humane LabsLeitung ARMY + LSPD/FIB/SWATDurch System vorgegeben (inkl. max. 10 LSPD/FIB und/oder 5 SWAT)
Ausrüstungslager/Hacking-Kit VormissionLeitung LSPD/SWAT/FIBIndividuelle Caps
Juwelier / Staatsbank / Maze Bank / Casino RaubLeitung LSPD/SWAT/FIBDurch System vorgegeben
Shop-EinschüchterungenLeitung LSPD/SWAT/FIBIndividuelle Caps
BeweismitteltransportLeitung ARMY + LSPD/FIB/SWAT/Secret Service20 (inkl. max. 10 LSPD/FIB/SWAT/Secret Service)
WaffenkonvoiLeitung ARMY + LSPD/FIB/SWAT/Secret Service40
Mini WaffenkonvoiLeitung ARMY + Secret ServiceIndividuelle Caps
Air Drops / Loot DropsLeitung LSPD/SWAT/FIB12
Shoprob / Fleeca-BankLeitung LSPD/SWAT/FIB10

7.4.1 Sollte ein Szenario stattfinden, so darf dieses wie folgt durch Badfraktionen angefahren werden:

Szenario / FightsMann Besetzung
Badfraktions-LaboreIndividuelle Caps
Badfraktions/Dealer-FightsIndividuelle Caps
Kriegs-Fights17
Dealer-RaidIndividuelle Caps
Gangturf-FightsGebietsinfo beachten
AuftraglieferungIndividuelle Caps
Staudamm VormissionIndividuelle Caps
Militärabstürze (MAZ)Individuelle Caps 
Humane LabsDurch System vorgegeben
Ausrüstungslager/Hacking-Kit VormissionIndividuelle Caps
Juwelier / Staatsbank / Maze Bank / Casino RaubDurch System vorgegeben
Shop-EinschüchterungenIndividuelle Caps
BeweismitteltransportIndividuelle Caps
Waffenkonvoi30 
Mini WaffenkonvoiIndividuelle Caps
Air Drops / Loot Drops10 
Fleeca-Bank7

7.5 Aus den systemgegebenen Szenarien (7.1), mit Ausnahme der Shop-Einschüchterungen, Vormissionen, Laboren und Beweismitteltransporten, darf pro Fraktion alle 7 Tage 1 Szenario unter Leitung des LSPD/FIB und 1 Szenario unter Leitung der Army durchgeführt werden. WK und Mini WK dürfen pro Bad Fraktion einmal pro Tag angegriffen werden.

7.6 Bei Systemgegeben Szenarien dürfen maximal 3 Geiseln eingebunden werden.

7.7 Schusscall

  • Sofern zwei Massen auf der Straße unterwegs sind und aufeinander treffen, ist eine Schussankündigung nicht mehr von nöten. Lootdrops sind von dieser Regel ausgeschlossen.
  • Ein Schusscall ist weiterhin notwendig, wenn die Massen noch nicht aufeinander getroffen sind
  • Staatsfraktionen sollen deeskalierend auftreten und ihre Schussbereitschaft sofern möglich über Sperrzonen ankündigen
  • Beim MAZ & Lootdrop dürfen keine Schussankündigungen an den Staat per Helikopter erfolgen und sollen, falls vorhanden, in der ausgerufenen Sperrzone getätigt werden.

7.8 Drive-by

  • Der Beschuss von Helikopter zu Helikopter und Fahrzeug zu Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt
  • Der Beschuss von Fahrzeugen durch Helikopter ist nur in spontanen Situationen erlaubt
  • Der Beschuss von Personen aus Fahrzeugen und Helikoptern ist grundsätzlich verboten
  • Eine Ausnahme von der Regel bilden hierbei die entsprechenden Defcon Regularien

7.9 Helikopter-Regelung & Drops

  • Bei allen Staatszenarien darf pro Seite nur ein Helikopter verwendet werden.
    Ausnahme: Waffenkonvoi § 10.1.1 (Staat max. 3 Helikopter, Badfraktion max. 2 Helikopter)
  • Der Helikopter der Staatsfraktion darf nur dann in der Verhandlung gefordert werden, wenn im Gegenzug auch der Helikopter der Badfraktion aus dem Szenario entfernt wird (z. B. durch erzwungene Landung).
  • Die Verhandlung über die Helikopter darf nicht als Vorwand für eine Schießerei verwendet werden.
  • Der Staat darf sich nicht mehr in aktive Drops einmischen.
    "Wenn sich der Fight im Verlauf freiwillig zum Casino, Würfelpark oder anderen städtischen Gebieten verlagert, trägt die Partei selbst die Verantwortung – der Staat darf dann eingreifen."
  • Fackeln zum Anfordern eines Airdrops dürfen nicht auf Dächern oder an sonstigen unrealistischen Orten geworfen werden, um das Erreichen des Airdrops für potenzielle Gegner zu erschweren oder sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen.

§8 Entfällt


§9 Krieg

9.1 Allgemeine Bestimmungen

  • Ein Krieg darf nur durch die Leader einer Bad-Fraktion erklärt werden.
  • Nach dem Aussprechen eines Kriegsvertrages dürfen beide Parteien bis zum Kriegsbeginn nicht aggressiv gegeneinander handeln.
  • Kriege werden nur dann von der Fraktionsverwaltung überprüft, wenn diese bereits laufen oder abgeschlossen sind. In erster Linie wird von den Leadern erwartet, eine Einigung im RP zu finden.
  • Die Fraktionsverwaltung hat die Möglichkeit, Kriege in Einzelfällen manuell zu beenden oder ggf. zu pausieren.

9.2 Kriegserklärung

  • Eine Kriegserklärung darf nicht willkürlich ausgesprochen werden und muss nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden.
  • Eine Kriegserklärung muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.
  • Der Gegenpartei muss eine Bedenkzeit von 120 Minuten gewährt werden. Danach muss der Vertrag unterzeichnet, kapituliert oder ggf. durch eine Einigung (der beide Parteien zustimmen) ohne Krieg beglichen werden.
  • Demütigende Handlungen stellen keine gültige Forderung in einer Kriegserklärung dar. Das Fordern einzelner Personen ist grundsätzlich gestattet. Die Person darf nicht zu demütigenden Handlungen gezwungen werden. Entschuldigungen dürfen nur von einzelnen Spielern und/oder der Leaderschaft gefordert werden.

9.3 Kriegsregeln

Support-Regelung

Die beiden Parteien einigen sich, während der Kriegszeit auf Support-Tickets wegen niederer Vergehen gegen die andere Fraktion zu verzichten und sich wegen eventueller Regelbrüche untereinander zu einigen.

Supportrelevante Beschwerden sind nur durch Mitglieder 9+ einzureichen. Alles andere wird kommentarlos abgelehnt.

Ruhezeiten-Regelung

Es gelten folgende Ruhezeiten:

  • Nach Server-Restarts: 45min
  • Nach Fights: 45min

KoS-Regelung

Die beiden am Krieg beteiligten Parteien gestehen sich gegenseitig das Recht zu, die andere Partei ohne Aussprechen einer Schussankündigung beschießen zu dürfen. Hierbei gilt vorher zu identifizieren, ob es sich dabei auch sicher um die gegnerische Partei handelt und nicht um Unbeteiligte.

Outfit-Regelung

Jede Fraktion legt ein verbindliches und für alle Spieler einsehbares Kriegsoutfit fest (muss im Leader-Discord gepostet werden). Während des Krieges müssen sich alle Fraktionsmitglieder dem Outfit entsprechend kleiden. Die Fraktionsmaske ist verpflichtend.

Spotter-Regelung

Spotter sind verboten.

Baseraid-Regelung

Die Base einer jeden beteiligten Partei im Umkreis von etwa 100m gilt als Schutzzone. Sollte sich durch die Gegenpartei in diese Zone bewegt werden oder hineingeschossen werden, gilt dies als Baseraid.

Ausnahme: Eine Partei flüchtet während eines aktiven Schussgefechts in die Base - Dies zählt nicht als Baseraid.

Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und anschließend respawned sind, sind verpflichtet, sich bis zum Ende des Baseraids in das Fraktionslager zu begeben.

Sobald die angreifende Partei alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder die angreifende Partei geschlossen die Base verlässt, gilt der Baseraid als beendet.

Jede Partei darf nur einen Baseraid pro Wende durchführen.

Verbindliche Kriegsregeln

  1. Im Kriegszustand haben die beteiligten Parteien die Pflicht, Fraktionsfahrzeuge zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind Lagerfahrzeuge für das Labor.
  2. Nach der Erklärung des Krieges ist es verboten neue Mitglieder in die Fraktion zu inviten.

Einhaltung der Regeln

  • Die Leader der beteiligten Parteien haben für das Einhalten der Kriegsregeln durch ihre Member zu sorgen.

§10 Bündnisse

10.1 Mitgliederverteilung

  • Es gilt grundsätzlich keine Mitgliederverteilung, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass von beiden Parteien ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis entsteht.
  • Es dürfen maximal so viele an einem systemgegebenen Szenario beteiligt sein, wie in §8. 4.1 definiert. (ausg. Auftragslieferungen, Badfraktions-Labore)

10.1.1 Sollte man einen Waffenkonvoi in einem Bündnis angreifen, darf mit maximal 30 Mann agiert werden. (Ausnahme: Maximal 3 Fraktionen, 2 Helikopter & einheitliche Kleidung)

10.2 Das Diebesgut muss fair zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden.

10.3 Die Bündnisse sind keine RP-Bündnisse.

10.4 Auf Cayo Perico sind Restriktionen für Zusammenschlüsse außer Kraft gesetzt, gegen den Staat darf man sich also verbünden (beachtet dennoch, dass eine Schussankündigung und dergleichen vorhanden sein muss!)

10.5 Badfraktionen dürfen bei einem Bündnis maximal einen Helikopter mitnehmen.


§11 Labore

11.1 Staatsfraktionen dürfen 3x am Tag ein Labor aufbrechen und leerräumen, hierfür müssen Fraktionsfahrzeuge genutzt werden.

11.2 Es ist untersagt von der Gegenpartei ein Fraktionsmitglied zu entführen, um dieses zu zwingen das Methlabor/Waffenlabor aufzuschließen (Ausnahme hierbei: es befindet sich ein Fraktionsmitglied vor Ort, dieses darf/muss es aufschließen, wenn es bedroht wird).

11.3 Das Aufbrechen und oder Überfallen von einem Labor zählt bereits als Aggressive Handlung und darf mit sofortigem Beschuss von der Gegenpartei geahndet werden. Ebenso gilt die Anfahrt - der Masse - zum Labor der verteidigenden Partei auch als Schussankündigung, ebenso gilt die Schussankündigung weiterhin wenn beide Massen unmittelbar nach dem Labor aufeinander treffen. Der Angriff ist dann bis zum Anwesen der angreifenden Partei gestattet.

11.4 Das Abcampen des inneren Jumppoints ist untersagt. (Verteidigende Partei im Sinne von vercampen im Labor um die überfallende Partei direkt am Jumppoint zu killen)


§12 Gangturf

12.1 Gebiete dürfen parallel gestartet werden. Es muss keine Rücksicht auf die Situation des Gegners genommen werden.

12.2 Auf Angriffe/Übernahme von Gebieten darf nicht kämpferisch reagiert werden außerhalb des Gebietssystems. Diplomatische Gespräche sind erlaubt.

12.3 Kriege dürfen mit ausreichenden Gründen nach erfolglosen, diplomatischen Gesprächen beim Kartelltreffen heraus entstehen.

12.4 Durch das Kartell vergebene Gebiete müssen immer an den neuen Besitzer übergeben werden.

12.5 Für die Pistolen Gebiete gilt ein Cap von 5vs5. Revos sind erlaubt.

12.6 Für Shop Übernahmen wurde das Cap auf 10vs10 reduziert.

12.7 In den Graffiti Gebieten darf die ganze Fraktion anfahren. Der Staat hat ein Cap von 33 Spielern.

12.8 Benutzt eure Gebietsboni nur dann, wenn es auch gerade im RP gefordert ist. Eine Nutzung aus Troll und Langeweile ist untersagt.

12.9 Neutrale Gebiete dürfen nur geclaimed werden, wenn sich im Umkreis keine weitere Fraktion befindet. Findet also eine Lösung (ähnlich wie beim GW Angriff). Für das claimen gelten die gleichen Mitgliederbegrenzungen (5, 10, 17).

12.10 Gebiete von Fraktionen mit Aufbauschutz dürfen angegriffen werden und auch verteidigt werden.

12.11 Bei den Gebietskämpfen ist KOS erlaubt.

12.12 Das bewusste angreifen von Gebieten, um diese für Angriffe anderer Parteien zu blockieren ist verboten. Es muss ein ernster Fight stattfinden, ohne Aufheben oder Erstattung der Verlorenen Items.

12.13 Nachdem ein Gebiet erfolgreich durch eine Partei beansprucht wurde (Systemnachricht beachten) ist es untersagt, neue Kampfhandlungen (Masse vs. Masse) zu beginnen.

12.14 Beide Seiten dürfen beim Multiturf jeweils 2 Helis inkl. Heligunner verwenden.

12.15 Sofern sich die eigene Fraktion in einem aktiven Gebietskampf gegen eine andere Fraktion befindet, darf für diesen Zeitraum kein Gegenangriff auf ein anderes Gebiet der gleichen Fraktion gestartet werden. (Es gilt: Anfahren und verteidigen oder abwarten und Gebiet verlieren)