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§6 - Deathmatch
(2) Deathmatch darf nur betrieben werden:
1. wenn ein realistischer, nachvollziehbarer (Roleplay-) Grund dafür vorliegt (z.B. Abwehren einer tödlichen Gefahr oder realistische (!) Widerstandsleistung gegen Polizisten) oder
2. zur Selbstverteidigung gegen einen Angreifer oder
3. in systemgegebenen Szenarien (z.B. Gangwar-Gebietskämpfe oder Fraktions-Kriege).
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(7) Das Betreiben von Vehicle Deathmatch (VDM) beschreibt die bewusste Benutzung von Fahrzeugen zum absichtlichen Angriff auf Fußgänger (z.B. in Form von ein- oder mehrfachem Überfahren oder Wegschleudern) und ist im Allgemeinen untersagt, es sei denn:
1. es ist durch ein- oder mehrfaches, vorsichtiges Anfahren eines Flüchtigen dem Zu-Fall-Bringen und Aufhalten dieses zuträglich oder
2. der Fahrzeugführer kann sich durch einmaliges Überfahren eines oder mehrerer ihn mit tödlichen Waffen bedrohenden/r Angreifer(s) eine Flucht ermöglichen und hat sich vom Tatort anschließend unverzüglich zu entfernen.
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Personen überfahren um sein eigenes Leben zu schützen, sollte dieses durch Schusswaffen in Gefahr geraten, ist somit erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Josefa Mercedes Ramos
